AMG CLA 45 und andere Karossen von Mercedes wie bezahlen die das?

Also ich wohne in einer Siedlung, wo die Wohnungen von der Saga sind.

Mir ist jetzt wieder aufgefallen, dass hier viele Südländer wohnen. Einige davon (um die 15) fahren AMG Mercedes oder andere teure Autos von Mercedes. So ein Wagen kostet beim Händler um die 70.000€.

Gibt hier aber auch einige Südländer, die normale Autos fahren. Aber hier stehen tatsächlich um die 15 AMG‘s hintereinander verteilt in der Straße wo ich wohne und es waren bisher immer Südländer die dort eingestiegen sind. Ich habe noch keinen europäisch aussehenden Nachbarn gesehen der hier in so ein Auto einsteigt.

Auch auf Instagram sehe ich des Öfteren bei Türken z.b. die Flagge und den Namen ihres Mercedes in der Kopfzeile.

Jetzt frage ich mich wieso so viele Südländer AMG fahren wollen und wie in alles in der Welt sie das finanzieren können. Ich meine wer in so einer günstigen Wohngegend wohnt kann doch nicht mal eben 70-200k € haben um sich so einen Wagen zu kaufen!

Ich selbst fahre Motorroller, hab kein Geld für ein Auto. Und von meinen Nachbarn, die gut verdienen und wo ich das weiß, fährt sonst auch keiner einen Mercedes AMG, sondern eher Familienautos von Opel, Audi, Nissan (kaum SUV‘s) oder einen VW Kombi.

Was meint ihr? Wie kann ein 20 jähriger behaupten dass er einen fetten AMG Mercedes besitzt!

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Zulassung KFZ trotz Schulden bei altem Landkreis in anderem Bundesland?

Hallo,

folgende Situation:

ich befinde mich seit Mai 2019 im Verbraucherinsolvenzverfahren. Zu den Insolvenzgläubigern gehört u.a. ein Landkreis in Niedersachsen, der für eine Zwangsstilllegung aus dem Jahr 2019 einen Betrag von 189€ fordert.

Seit 2020 wohne ich nicht mehr in Niedersachsen, sondern bin zwischenzeitlich nach Schleswig-Holstein gezogen. Nun möchte ich ein KFZ auf mich anmelden, dass ich für die Arbeit benötige.

Steuerschulden bestehen keine.

Im „Zulassungsverweigerungsgesetz“ von Schleswig-Holstein steht folgendes:

———

(1) Die Zulassungsbehörde darf ein Fahrzeug unbeschadet zulassungs- und kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Bestimmungen erst zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zulassen, wenn

  1. die dafür bestimmten Gebühren und Auslagen sowie
  2. die rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen in ihrem Zuständigkeitsbereich

entrichtet worden sind. Zu den vorangegangenen Zulassungsvorgängen nach Satz 1 gehören insbesondere auch Maßnahmen der Zulassungsbehörde zur Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen.

———

Bedeutet das für mich, dass ich erst nach Ende meiner Insolvenz in der Lage sein werde, ein Fahrzeug auf mich zuzulassen oder bezieht sich das Wörtchen „Zuständigkeitsbereich“ ggf. geographisch auf den Landkreis? Also interessiert es die Zulassungsstelle in Schleswig-Holstein, dass in Niedersachsen diese offene Forderung besteht?

Danke für die Hilfe

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