Hallo, ich habe damals immer gelesen, dass wenn man als Kampfsportart zum Beispiel 'Kravmaga' gemacht hat, dass man es bei einer Schlägerei nicht einsetzten darf (?)
Ich glaube auch, dass bei solchen Kampfsportarten man im Register eingetragen wird..
Zu meiner Frage:
Ich habe 2013 ein Jahr lang Kickboxen gemacht, war beim Judo und Ringen..
vor 2 Monaten haben mich und meinen Bruder 7 Flüchtlinge ohne Grund angegriffen (das war geplant) die haben mit Gürtel Fäusten und Füßen zugeschlagen, sodass wir anschließend ins Krankenhaus mussten..
Klar, wir haben uns natürlich versucht zu wehren..
Haben am Ende Anzeige bei der Polizei erstattet ( der haupttäter wurde auch gefunden)
Ich habe nun einen Brief von der Polizei bekommen und wurde als Zeuge gerufen. Das Problem ist ( hab ich von anderen Mitbekommen), dass der "Flüchtling" bei der Polizei gesagt hat dass ich Boxer bin und Kampfsportarten beherrsche..
Also auch wenn man das nicht darf wie oben beschrieben, am Ende ist es doch Notwehr oder nicht? Ich meine, Wer lässt sich schon schlagen.. auch wenn nicht mehr viel von dem training damals hängen geblieben ist..
Also meint ihr ich kann am Ende dafür belangt werden ?
Ich weiß echt nicht was ich der Polizei sagen soll...