Hausverwalter ignoriert Schreiben vom Rechtsanwalt der Eigentümerin

Dank Reparaturverschleppung und falscher Beauftragung von Leistungen durch den Hausverwalter unserer Eigentümeranlage habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der in 1 umfangreichen Brief die Sachlage dem Hausverwalter geschildert und fehlende Unterlagen angefordert hat sowie zu einer außergewöhnlichen Eigentümerversammlung mit verschiedenen Tagungspunkten aufgefordert hat. Trotz Erinnerungsschreiben vom Anwalt ignoriert der Verwalter mein Begehren bzw. reagiert überhaupt nicht auf die Briefe des Anwaltes. Im Gegenteil, er agiert so, als wäre überhaupt nichts passiert. Briefe wurden per Einschreiben geschickt, erhalten hat er diese auch via Mail.

Bei dem eingetretenen Schaden handelt es sich um eine umfangreiche Leckage des Daches. Dachdecker haben mehrfach darauf hingewiesen, dass dringend das Dach repariert werden muss. Anstelle darüber zu informieren, hat der Verwalter nur über Wärmedämmung abstimmen lassen und einen Teil schon verlegt, welche im Laufe des Jahres mittlerweile völlig durchnässt und unbrauchbar geworden ist. Der Verwalter will jetzt auch den Rest der Anlage so verlegen lassen und informiert weiterhin nicht die Eigentümer über den großen Dachschaden. Durch einen Wasserschaden in meiner Wohnung habe ich einen Gutachter beauftragt, der im Zuge der Ermittlung die Schäden am Dach aufgezeigt hatte.

Leider ist mein Rechtsbeistand im Urlaub, daher stelle ich hier meine ersten Fragen:

Meine Frage: Darf ein Hausverwalter, der von allen Eigentümern - auch von mir, bezahlt wird, Briefe von einem Rechtsanwalt einfach ignorieren bzw. mein Begehren ignorieren? Reicht sowas schon aus für ein Gerichtsverfahren und Beantragung, dass die Anlage unter Zwangsverwaltung gestellt wird, um herauszufinden, wer in Regress genommen werden kann für die entstandenen Schäden an der neuen Wärmedämmung?

Wäre schön, wenn mir jemand hier auf die Fragen antworten kann, damit ich vielleicht ein ruhigeres Osterfest verbringen kann. Ansonsten hilft mir nur Baldrian... ;-)

Vielen Dank für die Antworten und die Bemühungen!!!

Goldpiranha

Hausverwaltung, Rechtsstreit
Wohnanlage - Hausverwaltungsbeirat - Ist es nicht besser ohne?

Ich habe eine Eigentumswohnung, die ich selbst bewohne.

Wir haben einen Verwaltungsbeirat, wie das im WEG als Möglichkeit vorgesehen ist. Wenn ein Verwaltungsbeirtat gewählt wird, was keineswegs zwingend vorgeschrieben ist, dann ist es die Aufgabe des Verwaltungsbeirats, die Hausverwaltung in ihrer Arbeit zu unterstützen (was immer das heißen soll) und die korrekte Arbeit der Hausverwaltung zu überprüfen. Und damit Punkt.

Die Mitglieder des Verwaltungsbeirats hier verhalten sich aber nicht so, wie im WEG vorgesehen, sondern maßen sich an, "uneingeschränkte Chefs des Hauses" zu sein, sowohl Mietern als auch Eigentümern gegenüber. Man kommt sich vor, als würde nicht in einer Wohnanlage wohnen, sondern in einem Gefängnis oder KZ. Die Mitglieder des Verwaltungsbeirats, auch der Hausmeister, verhalten sich so, als seien sie Gefängniswärter oder KZ-Aufseher, das ist der beste Vergleich - Unvorstellbar bis ungeheuerlich.

  • Man wird von den Verwaltungsbeiräten in rohestem Dominanzgebahren behandelt, befehligt, angeschrien und beleidigt.

  • Der Hausmeister ist der "Boss" im Revier, darf Hausbewohner nach Belieben duzen, auslachen, abschätzig anquatschen.

  • Die Hausverwaltung selbst ist gleichzeitig eine Anwaltskanzlei. D. h.: Man ruft dort am besten nicht an, da sich der Hausverwalter (Anwalt) nicht verhält, wie ein Hausverwalter, sondern wie ein gegnerischer Anwalt, aber nicht auf Juristenniveau sondern auf Gosseniveau: Wenn er überhaupt ans Telefon geht, dann gibt er keine Antwort auf Fragen, spricht überhaupt nicht mit einem über das Aliegen, anstatt dessen wird man in gröbster, herabwürdigenster Art behandelt, wie ein Untertan und zudem hämisch ausgelacht.. Aber der Hausverwalter lässt einen bei einem Anruf reden, um dann "Material" zu haben, das er nach Belieben gegen den Anrufer verwenden kann, indem er ihm einfach das Wort im Mund umdreht bzw. behauptet, man habe Dinge gesagt, die man nie gesagt hat. Zugesagte Rückrufe erfolgen nicht, kein AB, keine Antwort auf E-Mails.

Kurz: Hausverwaltung, Verwaltungsbeirat und Hausmeister sind eine einzige Mafia, die diese Wohnanlage in Gefängnis umgewandelt haben. Die tun so, als würde die Wohnanlage ihnen gehören (was nicht der Fall ist), und als sei man als Eigentümer deren Untertan.

Das bedeutet: Am besten wäre es sowieso, eine andere Hausverwaltung zu bekommen. Aber mir würde es zunächst schon reichen, wenn wenigstens der Verwaltungsbeirat abgeschafft würde.

M. E. ist es besser, keinen Verwaltungsbeirat zu haben: - Die "Arbeit der Hausverwaltung überprüfen" kann schließlich jeder selbst. - Niemand muss die "Arbeit der Hausverwaltung unterstützen". Die Hausverwaltung soll ordenliche Arbeit machen, dafür bekommt sie bei ganz Weitem mehr als genügend Geld. Und ein kriminell agierender Verwaltungsbeirat schadet ganz massiv, und nützt nicht.

Deshalb: Braucht man wirklich einen Verwaltungsbeirat? Oder ist es nicht besser ohne?

War hat hierzu Kenntnisse bzw. Erfahrungen?

Wohnung, Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Verwalter, Wohnanlage
Externer Hausmeister Service oder Hausmeister im Haus besser?

Einfache Frage, schwierige Antwort?

In der Wohnanlage, in der ich wohne, wohnt der Hausmeister im Haus.

Das hat meiner Meinung nach nur Nachteile:

  • Der Hausmeister macht den Hausmeisterjob nur auf 400,-- Euro Basis und ist ansonsten Vollzeit in einer Fabrik beschäftigt. Das heißt: Während der normalen Tageszeiten (7-19 Uhr) ist er nicht da. Auch am Wochenende oder abends sehr oft nicht.

  • Der Hausmeister ist gelernter Metzger, und hat somit von Hausmeisterei keine Ahnung. Für alles und jedes muss man selbst externe Handwerksbetriebe beauftragen, gerade auch für Reparaturen im Gemeinschaftsbereich. Er konnte noch nicht mal ein tropfendes Waschbecken reparieren, dabei war nur die Schraube am Syphon anzuziehen. Dafür wollte er "einen befreundeten Handwerker beauftragen, "aber erst nächste Woche."

  • Sogar Standardschilder für Briefkasten und Haustürklingel muss sich jeder Bewohner selbst besorgen und auch noch selbst anbringen.

  • Die Aktivitäten und Fähigkeiten dieses Hausmeisters beschränken sich auf Rasenmähen und Heckenschneiden, einmal pro Woche den einzigen Müllcontainer zur Straße rollen, und zurück, mehr tut er nicht. Treppenhausreinigung besorgen die Bewohner selbst.

Meines Erachtens bekommt der Hausmeister die € 400,-- pro Monat de facto so gut wie geschenkt. Unverschämt, selbstherrlich, intrigant ist der zudem auch noch. Am Schlimmsten ist, dass er so tut, als sei er der Boss im Haus, und alle Bewohner seine Untergebenen. Man hat ihn gefälligst zu grüßen und mit "Sie" anzusprechen, er aber darf jeden duzen. So stellt er sich das vor.

Meine Frage daher:

Wer hat Erfahrungen/Kenntnisse mit externen Hausmeisterdiensten? Ist das zu empfehlen?

Mir wäre ein professioneller externer Hausmeisterdienst entschieden lieber, denn:

  1. Es gibt dann keinen "Hausmeister" der im Haus wohnt, der sich aber nur wichtig macht, die Bewohner nervt und drangsaliert, der glaubt, sein Hausmeisterjob verleihe ihm eine Machtposition, der aber trotzdem nie da ist, wenn man ihn braucht, und der selbst dann völlig versagt.

  2. Ein externer Hausmeisterdienst ist immer erreichbar und verfügt wohl über Kompetenzen, die über Rasenmähen und Heckenschneiden hinausgehen, d. h. dass auch einfachere Reparaturen vom Hausmeisterdienst durchgeführt werden können.

Wohnung, Hausmeister, Hausmeisterservice, Hausverwaltung, Wohnanlage
Außenwand Schimmel jeden Winter

Hallo zusammen,

ich habe seit ich in meine Wohnung eingezogen bin Probleme mit Schimmel an der Außenwand, die im Winter immer extrem kalt ist und wo sich jedes bisschen Feuchtigkeit absetzt.

Das Problem tritt nur im Winter jedes Jahr wieder auf, ich habe bereits alles nur erdenkliche getan um das Problem in den Griff zu bekommen.

Alle Zimmerpflanzen verbannt, Trockner angeschaft um Wäsche zu minimieren die Feuchtigkeit abgibt. Ich habe Luftentfeuchter in Form von Salzboxen an die Außenwand gestellt.

Ansonsten achte ich sehr darauf 2-3 täglich stoß zu lüften 5-10min.

Mir fällt nichts mehr ein, was ich noch tun soll.

Ich will die Wohnung eigentlich behalten und will kein Streit mit der Hausverwaltung, aber diese hat vor zwei Jahren nach Mietminderungandrohung nur oberflächlich neue Tapete und Antischimmelfarbe anbringen lassen.... Problem nicht behoben.

Von zwei Nachbarn habe ich erfahren, dass sie die gleichen Probleme mit der Außenwand haben.

Die Hausverwaltung und der Hausmeister verkaufen uns halt für blöde und wollen uns erklären, dass es am Lüften liegt, wobei die Hausverwaltung sich bei Androhungen von Mietminderungen bisher immer sofort gebeugt hat und nicht problembehende Maßnahmen ergriffen hat, wie Tapete ab und neue Antischimmelfarbe rauf.

Habe sogar ein Luftfeutigkeitsmesser und die Werte sind sogar fast unterdurchnschnittlich bei 35-40%.

Nur wenn die Außenwand so extrem kalt ist, setzt sich halt jedes bisschen Feuchtigkeit sofort daran ab.

Ich wüsste auch nicht, was die Hausverwaltung machen sollte, außer AUßenwand neu isolieren und co. oftmals liegt die Feuchtigkeit und der Schimmel ja schon im Mauerwerk.

Was mich auch aufregt ist, dass die Hausverwaltung die Mieter täuscht, indem sie bei einer Nachbarwohnung( wo ich die Vormieter kannte und die auch Schimmelprobleme hatten), einfach weiter vermietet wurden 1-2 Monate später.

Wahrscheinlich hatten die Vormieter in meiner Wohnung die gleichen Probleme.

Naja, überlege ein Gutachten erstellen zu lassen, vielleicht sogar mit Nachbarparteien zusammen.

Wenn jetzt bauliche Mängel als Ursache bestätigt werden, was gibt es denn dann für Optionen?

Jedes Jahr neue Tapete und neuer Antischimmelbelag kanns ja wohl nicht sein.

Also wäre die option jeden Winter Mietminderung, aber darf der Vermieter einem sowas zumuten?

Ich danke schonmal im Voraus für Rat, ich will meine Wohnungen eigentlich nicht so einfach aufgeben. :/

Wohnung, Schimmel, Mietminderung, Hausverwaltung, Luftfeuchtigkeit, Außenwand
Hausverwaltung weigert sich fehlerhafte Nebenkostenabrechnung zu korrigieren.

Hallo, ich war bis zum 31.07.2011 Eigentümerin einer Eigentumswohnung. Dann wurde die Wohnung verkauft. Bis zum 30.04.2011 war die Wohnung vermietet. Vom 01.05.2011 bis 31.07.2011 stand die Wohnung leer. Nun (also am 12.10.2012 und eine Korrektur wegen Fehler am 24.10.2012) bekam ich von der Hausverwaltung die Nebenkostenabrechnung für 2011. Darin wurden 2 Personen bis zum 31.07.2011 berechnet, obwohl die -wohnung ab dem 01.05.2011 leer stand. Ich schrieb die Hausverwaltung an und bat um eine neue Abrechnung. Die Hausverwaltung weigert sich aber, da die Eigentümerversammlung am 30.10.2012 diese Abrechnung beschlossen hat. Ich als ehemaliger Eigentümer war zu dieser Versammlung natürlich nicht eingeladen und konnte somit auch dort keine Einwände vorbringen. Die Hausverwaltung fordert nun Geld von mir, obwohl ich eigentlich Geld zu bekommen hätte. Was kann ich als ehemaliger Eigentümer tun, wenn die Abrechnung (wahrscheinlich auch von dem neuen Eigentümer) beschlossen wurde? Die Hausverwaltung wirft mir vor, dass ich die Personenzahl damals nicht bekanntgegeben habe. Das stimmt nicht, denn ich habe damals der -Hausverwaltung den Auszug meiner Mieter mitgeteilt. Wer muß denn nun für die Hausgelder aufkommen. Kann ich die Hausverwaltung in Regress nehmen oder muß die WEG für den Fehler der Hausverwaltung aufkommen, da diese ja den Beschluss gefasst hat?

Immobilien, Hausverwaltung, Nebenkostenabrechnung, hausgeld
Datenschutz Hausverwaltung / Hausmeister

Um eventuelle Fragen wieso, weshalb, warum abzuwenden, lest euch folgenden Beitrag durch: http://www.gutefrage.net/frage/brandschaden-ersatz

Da hier einige Dinge nicht richtig laufen habe ich erneut Fragen zu dem Thema Datenschutz. Bei uns im Wohnblock rennt ich sage mal eine selbst ernannte Chefin rum, die in wirklichkeit eigentlich nur eine Hausmeisterin ist. Die Hausverwaltung (O.K. Haus - und Immobilienverwaltung GmbH) hat ihren Sitz ca. 150 km entfernt von dem Wohnkomplex. Da diese Entfernung verständlich etwas entfernt ist, "verwaltet" die Hausmeisterin, soweit wie ich das mitbekomme, alle Neuanträge zu einer Wohnung, kündigungen, Strom etc. Was mich daran nur stört ist das sie auch sensible Personenbezogene Daten erwährt. z.B Schufaauskünfte geschickt bekommt von der Verwaltung etc. Natürlich auch Mietrückstände etc. Mein gegenüberliegener Mieter hat Anfang Januar einen Mietrückstand von ca. 2500 € gehabt, woher ich das weiß. Naja die Hausmeisterin hatte einen großen Zettel an seine Tür geklebt, des weiteren auch mit verschiedene Mieter darüber geredet, weil sie ihn nicht antrifft. Sie redet so ziemlich über jeden und alles, was sie so weiß. Ich bin eigentlich geschockt und denke nicht das dass in Ordnung ist. Ich unterhalte mich so wenig wie möglich mit ihr und versuche ihr aus dem Weg zu gehen um solche Sachen zu vermeiden. Jedenfalls habe ich aus meinem vorigen Beitrag auch Mietrückstände, die ich natürlich in einer Kasse aufbewahre , aber nicht so schnell klein bei geben möchte. Ich bekomme seitdem meine Mahnungen (2x) und heute den Brief der Stellungsnahme zu meinem Brief wegen dem Wohnungsbrand. Bei keinem der Briefe ist ein Poststempel drauf, Briefmarke oder sonstiges, da diese Briefe immer die Hausmeisterin per Email zugeschickt bekommt, diese Ausdruckt und im Briefkasten schmeißt. Und sie liest diese Briefe definitiv! Und ich der Meinung bin das dies zu weit geht und ich mir auch das nicht gefallen lassen möchte! Denn ein weiterer Trasch ihrerseits , über meiner Person ist damit garantiert. Meine Frage hinsichtlich dazu ist, habe ich Recht, dass dies nicht so passieren darf oder darf die Hausmeisterin weiterhin ihr "unwesen" treiben mit dem Wissen der Probleme anderer ? Gibt es einen Paragraphen der dies behandelt etc. Ich würde gerne einen Brief an der Hausverwaltung schicken mit der bitte dies zu unterlassen, aber mich auf diesem Wege ersteinmal Informiere wie meine Chancen und Rechte aussehen. Lieben Dank im Vorraus für alle hilfreichen Antworten :)

Datenschutz, Personen, Hausmeister, Hausverwaltung, Mietrückstände
Vermieter vs. Mieter: Sind mündliche Vereinbarungen verbindlich?

Hallo, nächste Woche ziehe ich um. Die derzeitige Wohnung ist gekündigt zum 31.08., wurde schriftlich bestätigt. Vor etwa 1 Monat kam mein Vermieter zur Besichtigung des Zustandes der Wohnung. Er bemängelte die farbig gestrichenen Wände. Ich sprach ihn persönlich (unter Zeugen) an, ob es möglich wäre, dass ich zum 31.07., also einen Monat eher aus dem Mietvertrag kommen würde und schilderte ihm notwendig Reparaturarbeiten im Bad (Vorbesitzer strichen die Fliesen mit Heizungslack, blättert nun. Außerdem wurde ein Loch in der Decke nach einer Rohrverlegung nicht geschlossen.) Mein Vermieter sah ein, dass die Mängel einer Weitervermietung im Wege stehen könnten und sagte mir unter Zeugen (mein Lebensgefährte und die Maklerin), dass wir zum 31.07. ausziehen können, wenn die farbigen Wände weiß gestrichen werden. Wir willgten ein und freuten uns über eine Miete, die wir nicht doppelt zahlen müssen.

Nun erreichte mich gestern ein Anruf von der Hausverwaltung, dass Herr Vermieter sich das alles anders überlegt habe. Der Mietausfall wäre nicht tragbar für ihn, er würde uns aber entgegen kommen und uns zum 15.08. aus dem Mietvertrag entlassen. Dafür müssen wir aber die komplette Wohnung weiß streichen und eine halbe Monatsmiete zahlen.

Hat die mündliche Vereinbarung überhaupt einen Wert? Wie verhalte ich mich jetzt am Besten? Das Geld habe ich nicht, um die halbe Miete zu zahlen. Gibt es Paragraphen, die etwas darüber besagen?

Wohnrecht, Mietrecht, Vermieter, Ansprache, Auszug, Hausverwaltung
Einbruch in die Kellerräume... Hausverwaltung macht nichts dagegen...?!?!

Guten Morgen leute!

Wir (mein freund & ich) haben hier ein Sehr Großes Problem! Undzwar handelt es sich darum, das mein freund und ich in einem 9 Mehrfamilienhaus wohnen.. wie man es vielleicht kennt, muss man seine nachbarn nicht lieben oder zum knutschen gern haben, aber man sollte sich so akzeptieren wie man halt ist.. Nunja kommen wir direkt dorthin wo auch das Problem liegt.. Wie schon gesagt mein Freund & ich wohnen in einer Mietwohnung.. vor ca 1 - 2 Monaten wollten wir eine Radtour machen, sind dann in die Garage gegangen (dort stehen mehrere Fahrräder) und wie wir festgestellt haben, waren unsere Räder nicht mehr da.. nun gut wir haben die Polizei angerufen, es wurden Bilder davon gemacht, dennoch wurde das verfahren eingestellt, da wir keine Beweise haben sondern nur eine Vermutung, wer sie hätte Klauen können.. nun kommen wir zum höhepunkt.. Es wurde vor ca 3-4 Wochen in die Kellerräume eingebrochen, das nicht nur bei uns sondern auch bei unseren Nachbarn ( mit denen wir recht gut klar kommen).. alle haben nachgeschaut und es war soweit noch alles da.. Gestern klingelte unser nachbar bei uns und meinte wir sollen mal bitte nachschauen im Kellerraum es sei wieder mal eingebrochen wurden.. ok bei uns ging es schlecht, da wir ein schloss drauf haben ( ein kleines, aber auch kein problem für jmd der wirklich dran will).. Bei unserem Nachbar wurde diesmal ein Monitor rausgeklaut.. nun ist meine Frage, wenn wir der Hausverwaltung solche sachen schreiben und denen bescheid geben, was hier so abläuft dann müssten oder sollten die sich doch mal darum kümmern und schauen was hier so abgeht oder? Ich mein es kann ja nicht sein, das hier immer öfters eingebrochen und geklaut wird und wir Keine beweise haben nichts dagegen tun können o.s. und der Täter immer ohne eine saftige straße davon kommt!?!?!?! habt ihr vielleicht eine ahnung was wir machen könnten? Ich hatte schon die Idee meinen laptop mit der kamera dort unten hinzustellen (natürlich in unseren keller) eine decke darüber zu tun, und über skype eine videoverbindung herzustellen und nachts wache zu halten, bis wir den Täter auf frischer tat ertappen und somit die polizei anrufen können.. doch dies kann es ja auch nicht sein.. Ich bitte um dringende ratschläge, denn Sowas habe Ich noch NIE erlebt.. das die Hausverwaltung NICHTS dagegen tut.. das finde ich persönlich eine freschheit.. die wollen schließlich das Geld haben und nehmen eine nebenkostenabrechnung so gesehen für nichts( nebensache) aber dennoch kann es nicht sein, das der täter ungeschont davon kommt!

Bitte Tipps // Tricks o.s. es ist wirklich dringend..

Lg Samsina

Einbruch, Diebstahl, Hausverwaltung, klauen, Nachbarn, Mehrfamilienhaus
Eigentümerversammlung mehrmals verschoben, Verwaltung erfüllt Pflichten nicht

Ich brauche eure Hilfe. Ich bin Eigentümer einer Neubauwohnung mit 18 Einheiten. Wir haben große Probleme mit unserer Hausverwaltung. Unsere letzte Eigentümerversammlung war im Sept 2010. Die Versammlung in diesem Jahr wurde auf mehrmaliges Nachfrage auf einen bestimmten Zeitpunkt angedacht, wurde aber immer wieder verschoben. Gründe lagen in fehlerhaften Abrechnungen und Unstimmigkeiten bei den Verteilerschlüsseln. Unsere Verwaltungsbeiräte haben bereits alle Unterlagen zur Rechnungsprüfung erhalten und mussten die Ordner bereits zweimal wieder zurückgeben, da Fehler zu finden waren. Die ordentliche Versammlung ist jetzt im Januar 2012 angedacht. Eine Einladung habe ich jedoch noch nicht erhalten. Außerem bin ich mit der Verwaltung nicht zufrieden, da man auf schriftliche Anfragen oft keine oder sehr spät eine Antwort bekommt. SIe kommt nicht ihren Pflichten nach und kümmert sich nicht um Baumängel (Überwachung des baulichen Zustands, Überwachung von Arbeiten und Abnahme von Arbeiten).

Was kann ich/Eigentümergemeinschaft tun? ISt die Verwaltung verpflichtit einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung zu machen? Es gäbe nämlich hier wichtige Fragen zu klären, wegen Mängel am Gemeinschaftseigentum? Muss ich mein Hausgeld noch überweisen? Kann eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden?

Vielen Dank für die Hilfe Daniel

eigentuemerversammlung, Eigentumswohnung, Hausverwaltung
WEG Sondernutzungsrecht

Hallo liebe Community,

ich habe folgenden Sachverhalt und brauch dazu mal Hilfe bzw. Rat:

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besteht für jeden Eigentümer (10 Parteien) das Recht die Waschküche zu nutzen. Also ein Sondernutzungsrecht besteht nicht. Diesen Raum nutzen im Moment 5 Eigentümer, mehr Maschinen (Waschmaschine oder Trockner) passen da auch nicht mehr rein. Also wenn nun ein anderer Eigentümer ankommt und eine Maschine installieren möchte, ginge dies nicht. Dazu kommt noch, dass die elektrischen Leitungen neu verlegt werden müssen, da die jetzige Leitung nicht Sachgerecht ist. Angezapft wird direkt vom Zähler der Eigentümer auf der jeweiligen Etage. In der Eigentümerversammlung wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen:

  1. Gemeinschaftsmaschinen anbringen -> wurde abgelehnt
  2. Elektrische Anschlüsse für alle 10 Parteien verlegen lassen -> abgelehnt aufgrund dessen, dass in die Waschküche keine 10 Maschinen reinpassen.
  3. Elektrische Anschlüsse für die 5 Eigentümer, die auch den Raum nutzen. -> einstimmig akzeptiert

Allerdings mussten wir auch folgendes bedenken:

Was ist, wenn nun z.B. nach einem Jahr, einem Monat etc. ein Eigentümer ankommt und auch eine Maschine in den Raum stellen möchte? Ein Recht auf Nutzung besteht ja auch. Um solches zu vermeiden, wurde vorgeschlagen, dass die Nicht-Nutzer Ihre Rechte zur Gemeinschaftsnutzung aufgeben und den jetzigen Nutzern übertragen, also quasi den aktuellen Nutzern ein Sondernutzungsrecht zu übertragen. Dies wurde in der Versammlung so beschlossen. Doch zwei Eigentümer, die an dem Tag nicht anwesend waren (von denen aber einer mit Vollmacht vertreten wurde) sind damit nicht einverstanden und legen Widerspruch ein, da man kein Sondernutzungsrecht einfach in der Versammlung beschließen kann.

Meine Fragen:

1) Kann in einer Versammlung ein solches Sondernutzungsrecht für immer mit Stimmenmehrheit vereinbart werden?

2) Falls nein, was passiert, wenn jetzt ein Eigentümer auch seine Maschine in die Waschküche stellen möchte?

3) Nach welchen Kriterien werden diese beschränkten Plätze vergeben?

4) Wie kann man so ein Problem lösen?

Könnt Ihr mir evtl. auch mit Auszügen aus dem Wohnungseigentumsgesetz helfen?

Ich bedanke mich im Voraus.

Wohnung, wohnen, Recht, Gesetz, Hausverwaltung, Verwaltung, Weg, Wohnungseigentum
Mobbing durch Hausmeister und Hausverwaltung

Hallo,

ich habe eine Frage. Mein Lebensgefährte und ich sind seid 1 Jahr zusammen. Mein Partner geht bei mir ein und aus um auf meine Tiere Tagsüber während ich in der Arbeit bin aufzupassen. Jetzt kam jedoch noch ein Hund hinzu worüber ich die Hausverwaltung auch Benachrichtigt habe und diese das auch genehmigt hatten.

Vor einigen Wochen fing es an das der Hausmeister meinen Partner fragt wer er den sei und was er hier mache. Mein Partner hatte nur geantwortet das er auf meine Tiere aufpasse mehr nicht. Auf die Frage wer er den sei Antwortet er nicht da er genau wie ich nicht der Meinung sind das dies dem Hausmeister was angehe. Nun wird jedoch behauptet das mein Partner bei mir wohne und der Hund bellen würde wenn jemand im Hausflur ist. Was wir jedoch nicht bestätigen können da er ruhig auf seinem platz ist und auch wenn wir ausser haus sind den Hund via Telefon überwachen. Vom Hund ist kein unentwegtes bellen zu hören. Zudem spioniert der Hausmeister mich aus bzw. meine Wohnung ob jemand da ist und leuchtet mit seiner Taschenlampe meine Fenster. Darf er das??

Nun wurde mir eine Frist von einer Woche gesetzt den Hund abzuschaffen und meinen Freund aus der Wohnung zu entfernen ansonsten werde ich gekündigt??

Meine frage ist?? darf mir die Hausverwaltung besuch meines Partners verbieten?? Muss die Hausverwaltung wissen wer bei mir ein und ausgeht?? Darf die Hausverwaltung mir den Hund verbieten??

Was kann ich tun??

Mobbing, Hausverwaltung
Hausverwaltung wird unverschämt und stellt Forderungen?

Hallo,

ich wohne seit knapp 17 Jahren in einer Mietwohnung, Haus Baujahr 1970. In diesem Haus wurde seit meinem Einzug noch nie vom Vermieter saniert oder renoviert, dh alles ist im Zustand von 1970. Vor einiger Zeit wurde nun eine Hausverwaltung zuständig für das Haus und stellt seitdem unverschämte Forderungen wie : das Treppenhaus muss leer sein, es dürfen keine Bänke, Kommoden, Schuhschränke... dort stehen und im Falle eines Nichtnachkommens der Forderung würde alles kostenpflichtig entsorgt. Die ganzen Jahre seit ich hier wohne, hat das niemanden gestört und es wurde nie etwas gesagt! Eine Begründung für diese Forderungen gibt die Hausverwaltung auch nicht.

Zum anderen habe ich undichte Fenster, (die Fenster sind wie gesagt von 1970), die im Winter Schimmel auf den Leisten tragen! Es zieht einfach unglaublich. Der Garten wird seit 3 Jahren regelmäßig auf meine Kosten von Gärtnern geschnitten, gemäht,... aber jedesmal so, dass die ganze Straße dann Einblick in mein Wohnzimmer hat! Gefragt werde ich nie, ob es so passt, wie kurz es geschnitten wird,.... hauptsache ich zahle!!! Das Badezimmer sieht aus wie im 18. Jahrhundert, es riecht oft nach Abwasser. Die Klingel klingt grauenvoll, die Sprechanlage besteht noch aus einem "Telefonhörer" in den man reinsprechen muss - grausam.

Dafür ist die Miete extrem hoch. Die Wohnung über mir stand schon mehrmals monatelang leer.

Habe ich Anspruch auf Verbesserungen dieser Mängel und kann ich meinen Schrank und meine Holzbank im Treppenhaus stehen lassen ?

Viele Grüße

Wohnung, Miete, Mietrecht, Vermieter, Hausverwaltung, Mangel
Putz brökelt hinter Heizung runter

ich habe seit einer weile ein problem in meiner wohnung und zwar brökelt hinter der heizung der putz runter. man kommt kaum dran, nur mit dünnen armen kann man den schaden abtasten. anfangs waren es zwei kleine "löcher" aus denne etwas putz kam, das eine habe ich vor einer weile bereits mit mörtel zugestopft. vor das zweite habe ich pappe gestellt, da ich haustiere habe und die da nicht dransollen. nun habe ich neulich eines meiner tierchen gesucht und das hatte sich hinter der pappe durchgeschoben und ist in das loch reingekrabbelt und als ich sie wieder rausholen wollte stellte ich fest, dass aus dem kleinen loch mittlerweile ein ca 20 cm langes loch geworden ist. wenn man dranfasst kommen dicke brocken putz runter. dazu sollte man sagen, dass die wohnung -wie mir beim einzug gesagt wurde- mal einen wasserschaden hatte und ich vermute, dass die wand vom heizen irgendwie spröde wurde und daher wegbröselt, also meine theorie, da es ja irgendwoher kommen muss. klar erster gedanke war es einfach der hausverwaltung zu melden, da die den schaden ja beheben müssten, allerdings habe ich nun angst, dass ich nachher die schuld bekomme, da es dann eventuell heißt, dass meine tiere daran schuld wären bzw ich durchs dranfassen es ja noch verschlimmert habe und ich auch alleine das andere kleine loch damals einfach zugemacht habe, ohne es zu melden. was soll ich nun am besten tun? LG

Loch, Hausverwaltung, Putz
Hausmeister loswerden, aber wie? Er spioniert anstatt zu arbeiten!

In dem Mehrfamilienhaus in dem wir wohnen schleicht vormittags die ganze Zeit der Hausmeister durch die Gegend! Ich habe ihn in Jahren noch NIE arbeiten sehen! Statt dessen versteckt er sich nach eigener Aussage um Bewohner in Gängen zu belauschen, während sich Wollmäuse und Spinnweben im ganzen Haus breit machen, Aufzüge zerkratzt werden und bleiben und vieles Weiteres. Von anderen Bewohnern habe ich gehört, dass er WENN er mal so tut, als arbeite er, dabei nichts anderes macht, als an den Türen zu lauschen - zb. minutenlang vor einer Tür herumwuselt.

Die Hausverwaltung äußerte sich nach Konfrontation mit dem Thema so, dass sie "froh wären, den Herrn XY zu haben, weil seit er da ist" wüssten sie endlich darüber bescheid, was in dem Haus so vorgeht!

Langsam macht mich das ganze sowas von wütend. Vor allem, wenn ich ihm jeden morgen dabei begegne, wie er in Freizeitkleidung durch die Gänge schleicht, wie Falschgeld, ohne irgendwelche Arbeitsmaterialien und dabei immer wie zufällig stehen bleibt, wenn Leute sich unterhalten, als ob er irgendetwas am Boden oder der Decke begutachten würde! Nur die tatsächlichen Mängel bleiben unberührt!

Wie können wir diese Pest los werden? Es gibt doch mit Sicherheit tausende von Menschen, die derzeit arbeitslos sind und diesen Job gewissenhafter machen würden - zu aller Zufriedenheit - als dieser Möchtegern-Stasi!

Hausmeister, Hausverwaltung

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