Hausverwaltung lässt Rauchwarnmelder mit Funkfunktion installieren

Hallo, Ich bekam diese Tage ein Schreiben von unserer Hausverwaltung, dass in Kürze Rauchwarnmelder der Firma ista in unseren Wohnungen installiert werden. Es standen keine weiteren Infos dabei. Erst auf der Website der Firma erfuhr ich, dass diese Firma Melder einsetzt, die per Funk gewartet , geprüft und ausgelesen werden, die Daten dann an eine Cloud übertragen werden, zu der der Hausverwalter dann Zugang hat. Zusätzlich obliegt uns noch die Verpflichtung der Kontrolle und Wartung. Was soll das, entweder wartet die Firma oder wir selber, beides braucht ja wohl nicht.

Seit wann ist das in jedem Raum Pflicht? Muss ich die Installation auch in meinem Schlafzimmer zulassen?

Denn ich leide an einer Angststörung und eine Phobie, die ich schon seit meiner Kindheit habe. Meine Hauptangst sind blinkende Lichter, das hatte ich schon als Kind und ich kriege Panik, wenn etwas bei mir im Schlafzimmer oder Wohnzimmer bei Dunkelheit blinkt. Ich habe auch so etwas wie eine Phobie vor Flackern, Blinken im Dunkeln und Taschenlampen. Ich habe Angst vor Licht, welches aus diffusen Lichtquellen stammt und vor Gewitter, also alles solche Sachen. sowie laute Geräusche, aufgrund meiner Übersensibilität besonders die durchdringenden Geräusche und würde im Schlafzimmer nicht mehr schlafen können.

Leider ist der Rauchmelder mit einer blinkenden LED ausgestattet ist und auch bei Funktionsstörung blinkt er dauerhaft. In meinem stark abgedunkelten Schlafzimmer ist das für mich untragbar und würde zu Einschlafstörungen und im schlimmsten Fall zu einer Dauerangst führen. Nicht-Phobiker werden jetzt kein Verständnis dafür haben.

Ich kann aber auch nicht in einen anderen Raum flüchten, da diese Dinger ja in jedem Raum angebracht werden sollen

Ich möchte dieses Ding nicht im Schlafzimmer und sollte es Pflicht sein, möchte ich nur ein schlafzimmertaugliches ohne LED von der Firma ABUS, da habe ich mich schon erkundigt. Auch in den übrigen kommt mir nichts blinkendes rein. Ich empfinde das Blinken im Schlafraum zudem als Belästigung.

Ich finde Rauchmelder auch gut, als Schutzmaßnahme, aber sie sollten unauffällig sein und ihre Arbeit nur verrichten, wenn nötig, also nicht blinken oder aus Versehen nachts losgehen. Dann ist man halb im Schlaf, hat Herzrasen, muss sich erst mal sammeln und dann noch das Ding wieder zum Schweigen bringen.

Dann noch die Sache mit dem Funk, dass die Melder monatlich ferngewartet und der Funktionsstatus übertragen wird. Vermutlich ist auch noch ein Detektor vorhanden, der prüfen kann, ob sich jemand im Raum befindet.

Diese Fernüberwachung bereitet mir großes Unbehagen, da man nie weiß, was übertragen wird oder nach einer Firmware für Funktionen aktiviert werden Leider kann man das Gerät nicht demontieren, da dabei eine Plombe zerstört wird, die dann kostenpflichtig ersetzt werden muss.

Was kann ich da machen?

Hausverwaltung, Rauchmelder, Rauchwarnmelder, Fehlalarm
Hausverwaltung zieht 3mal Hausgeld auf einmal ein.

Hallo Liebe Leute, Seit Anfang Januar haben wir eine neue Hausverwaltung bei unserer Wohnungseigentümergemeinschaft bestehend aus 12 Parteien, welches wir alle auch im Januar mitgeteilt bekommen haben. An der Mitteilung hing eine Einzugsermächtigung für das Hausgeld (in Höhe von 245 Euro monatlich), welches ich auch unverzüglich erteilte.

Jetzt ist es Ende Februar und zufällig stellte ich fest das die Hausverwaltung es versäumt hat das Hausgeld im Januar und Februar einzuziehen. Auf telefonische Anfrage hieß es die Bank habe da Probleme gemacht aber das Geld würde im März 3 nun mal eingezogen. Ich habe dem schriftlich widersprochenen. Ich kann nicht 3 Raten für das Hausgeld in einem Monat zahlen. Anfang März haben die trotzdem 3 mal das Hausgeld von meinem Konto abgebucht. Das waren dann 3x245Euro = 735 Euro.

Ich habe 2 von diesen Raten erstmal per Onlinebanking von der Bank zurückholen lassen.

Jetzt die Frage wie kann man da vorgehen. Ich habe der Verwaltung schriftlich angeboten die "versäumten" Zahlungen in Raten anzutragen. Aber alles auf einen Schlag zu bezahlen kann ich einfach nicht. Die Verwaltung hat hierzu noch gar nicht reagiert sonder einfach gemacht. Dürfen die eine so hohe Summe auf einmal einziehen?Das ist ja nicht mein Problem das die das Geld nicht am Anfang des Monats sofort einziehen konnten. Ferner hätten die uns wenigstens schriftlich informieren können uns auf eine derart hohe Zahlung einzustellen oder wie seht ihr das? Bräuchte dringend hierzu mal Rat von Euch. Ich danke vielmals.

Hausverwaltung, hausgeld
Krähenfütterung mit Erdnüssen und ein machtloser Anwalt?

In unserer Wohnanlage (größtenteils von privaten Eigentümern bewohnt) gibt es zwei recht renitente Hausbewohner, die permanent großflächig Erdnüsse ausstreuen. Beschlüsse von Eigentümerversammlungen oder Anschreiben durch die Hausverwaltung lassen vor allem eine Bewohnerin (die obendrein auch noch dem Verwaltungsbeirat angehört) völlig unbeeindruckt. Täglich schmeißt sie haufenweise Erdnüsse von ihrem Balkon auf die Grünflächen und seitdem die Laubbläser nicht mehr aktiv sind, sammeln sich Erdnüsse und Schalen immer weiter an. Und der Krähen werden immer mehr. Der Anwalt, der von der Hausverwaltung mit diesem Thema beauftragt wurde, schreibt in einer Antwortmail nur: "In der Sache selbst haben wir Ihre Mail zum Anlass genommen uns nochmals an Frau S. zu wenden um Frau S. auf die ganze Problematik hinzuweisen. Wir haben auch angesprochen, dass durch die Fütterung der Vögel insbesondere mit Erdnüssen die Gefahr von Ungeziefer deutlich erhöht wird. Erdnüsse dürften auch nicht die richtige Nahrung für Vögel sein. Auch wurde der Hinweis auf die erhöhte Verschmutzung der ganzen Anlage verwiesen.

Wir haben auch nochmals gebeten von der Fütterung der Vögel Abstand zunehmen.

Auf der anderen Seite ist es auch für den Unterzeichner nicht möglich die Fütterung der Vögel zu verhindern. Die WEG bzw. die Hausverwaltung müsste konkret den Nachweis führen können, welche Person wann und was als Vogelfutter hingeworfen hat. Falls es im schlimmsten Fall zu einem gerichtlichen Verfahren kommen sollte, tragen die Kläger die Beweislast wann wer wie die Vögel gefüttert hat."

Also ist die Hausgemeinschaft wirklich machtlos???

Rechtsanwalt, Hausverwaltung, Vogelfütterung
Nebenkostenabrechnung - Wasser - Differenz zwischen Hauptuhr und Uhr der Mieteinheiten

Hallo zusammen, ich hoffe hier auf Hilfe und Tipps zu folgender Frage:

Ein Mietshaus ist in 6 Mieteinheiten untergliedert. Jede Mieteinheit hat eine ihr zugeordnete Wasseruhr zur Bestimmung des Verbrauchs in der Wohnung. Diese Zählerstände werden von den Mietern Mitte Dezember abgelesen und dem Vermieter mitgeteilt

Am Haus-Wasseranschluss sitzt eine Hauptwasseruhr. Die Stadtwerke lesen den Zählerstand Mitte Dezember ab. Die Abrechnungsperiode läuft bis 31.Dezember. Die Stadtwerke rechnen den Verbrauch von Mitte Dezember bis 31. Dezember dann hoch. Endergebenis: 233,38 Kubikmeter.

Somit ergibt sich eine Differenz zwischen der Summer aller Mieteinheits-Zählerstände und dem von den Stadtwerken hochgerechneten Verbrauch von 14,431 Kubikmetern.

Wie sind die Kosten der 14,431 Kubikmeter nun in der Jahresabrechnung der Nebenkosten durch den Vermieter an die Mieter abzurechnen. Angegeben wurde bislang immmer "neuer Zählerstand abzüglich neuer Zählerstand = Verbrauch". In einigen Jahren wurde eine Einheit "Wasserschwund" in der Abrechnung eingefügt; diese prozentual angegeben.

Ist der prozentuale Anteil auf Mieteinheiten oder Personen/Köpfe anzulegen? Oder wie verfährt man am besten?

Rechnerisch gesehen: 14,431 Kubikmeter entsprechen 6,18% von 233,38 Kubikmeter. Diese 6,18% auf die jeweilige Verbrauchszahlen der Vermieter aufschlagen?

Wie ist die Rechtslage hierzu?

Vielen Dank tipex1

Mietrecht, Abrechnung, Hausverwaltung, Mietnebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Heizkostenabrechnung mit Caloric 5 P2

Sehr geehrte Community-Mitglieder,

aktuell habe ich ein Abrechnungsproblem und dabei sind brötje Heiungen, vorwiegend 22k, Europrofil Kompakt im Einsatz. Hierbei wird derzeit mit caloric 5 P2 Geräten die Leistungsabgabe gemessen. Ich möchte nachvollziehen können was mir die Abrechnungsfirma in Rechnung stellt und zwar für mich nachvollziehbar. Das Unternehmen wählt hierbei Faktoren und ich möchte dahinter kommen ob sie korrekt sind. Auf der Hersteller-Homepage der Heizungen und dort unter "Leistungserklärung für Heizkörper http://polo.broetje.de/leistung.php?rid=2&tid=4&hid=4&lid=10 " habe ich auch meine Heizkörper identifizieren können, nun kommen die Fragen an Sie als (vielleicht) Experten mit der Bitte um zeitnaher Beantwortung, da mir ca. das 2fache meines normalen Verbrauchs für letztes Jahr insgesamt (ca. 2.900,- für eine 72qm Wohnung!) in Rechnung gestellt wurde! Meine Heizkörper:

1) 22k, b: 1300mm, h: 600mm

2) 22k, b: 1000mm, h: 600mm

3) 22k, b: 1000mm, h: 600mm

4) 21k, b: 800mm, h: 600mm

5) 11k, b: 400mm, h: 600mm

Frage 1) Auf der Homepage "Leistungserklärung..:" stehen im Blatt immer zwei Werte, einmal phi 30 und dann phi 50. Welche Leistungsabgabe darf/muss ich davon verwenden, also wie viel kW hat denn der jeweilige Heizkörper?

Frage 2) Es stehen dann wie z.B. beim Heizkörper 1) jeweils ein Faktor bei der Abrechnung, dort die Zahl 2,803. Wie komme ich dahinter ob sie richtig ist und wissen Sie vielleicht wie diese in Analogie mit der Leistungsabgabe gebracht wird?

Ich hoffe Sie können mir bei der Aufklärung helfen.

Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich im Voraus!

Schöne Grüße an Sie alle

HaTse

Heizung, Abrechnung, Hausverwaltung
Nachbar verstorben, Hausverwaltung lässt uns im Stich (Sorry, aber 3000 Zeichen sind ein Witz!)

FR 5.9. vor zwei Woche habe mich über vielen Fliegen auf Balkon gewundert und SA umhüllte Wohnung Geruch aus Urin und Exkrementen.Befürchtete ,dass es aus Badfenster meines Nachbarn (recht junger Mann) drückte,dort viele Fliegen und Wespen waren.Wir im Dachgeschoss wohnen und Brandschutz Türen eingebaut ,hat an seiner Tür oder Haus nichts mitbekommen.Er generell ab Abend arbeiten,hatte seit einiger Zeit Fenster zur Straße offen und Badfenster geöffnet.Klingt verdächtig, gehe tagsüber arbeiten und er normalerweise da war und auch bei starkem Regen immer noch „gelüftet“ hat,habe mir nichts gedacht,ist halt jeder anders.Habe täglich geklingelt usw,ohne Erfolg.DI 9.9. habe Hausverwaltung informiert,meinte,sollte bis FR 12.9. warten.MI 10.9. wurde es mir zu dumm und rief die Polizei.Er war wohl schon einige Zeit verstorben und dank des schwül-heißen Wetters übers We ging es wohl ziemlich zügig.Da die Polizei so schlau war,und die Tür offen ließ (wurde vom Schlüsseldienst geöffnet,fällt sonst wieder zu),war unser Haus bis SA von Maden bevölkert.Diese sind binnnen 2h schon bis ins Erdgeschoss und auf Straße gekrochen.Auch in Wohnungen sind sie gewesen. Hausverwaltung hat nur die Wohnung des Verstorbenen „reinigen“ lassen wollen(bish nur Rauchbom).Letztlich erklärten sie sich bereit,dass Haus mit zu reinigen und in alle Wohnungen zu gehen und zu behandeln.Die meinten auch nur,dass sie sowas noch nicht erlebt haben.Auch die Wohnung eines Mieters,der Verreist ist, voll mit Maden,die sich schon Verpuppt hatten und bis in die Betten rein sind.Dies war MO 15.09. erst von Freundin entdeckt worden.Dass man in diese WE mal reinsollte,die auch noch unter der des Verstorbenen liegt,habe der HV aber auch das schon Freitag 12.9. mitgeteilt.Die Wohnung meines ehem.Nachbarn ist nur mit einer löchrigen Plastikplane bedeckt,die Türgummis kaputt und mittlerweile ist es auch wieder gut warm.Die Sonne drückt somit aufs Dach und es stinkt so dermaßen.Die Hausverwaltung rührt keinen Finger hätte sie ohne meinen Anruf bei der Polizei auch bis MO 15.09. dieser Woche nicht getan und uns das genau so mitgeteilt!Verwandte des Verstorbenen bis kommender Woche im Urlaub,wird vorher nichts passieren,ist auch die Aussage der HV!Die können doch ihre Pflichten nicht so vernachlässigen. habe schon ein Schreiben an den Vorstand der Hausverwaltung aufgesetzt und von allen Mietern unterschreiben lassen und Frist gesetzt,mit dem Gesundheitst und der Zeitung gedroht. denke,dass ein t beinahe nichts unternehmen wird,aber die Zeitung sollte doch zumindest die HV in Aufruhe versetzen oder was meint ihr? denke mir auch,dass das Ganze nicht ganz gesund sein kann,es entwickelt sich doch so einiges in dieser Umgebung? bin für jeden Rat dankbar,da mir das alles ganz schön zu schaffen macht. hätte eher was unternehmen können,aber wenn nichts getan hätte,würde überhaupt nichts passieren und er lege wahrscheinlich immer noch dort.meine,er wurde ja nicht mal.Man kommt sich ziemlich alleingelassen vor

Hausverwaltung, Nachbarn, verstorben
Probleme Kabelfernsehen / wer zahlt? Mieter, Vermieter oder Hausverwaltung

Folgender Sachverhalt:Es geht um ein 20 Parteien Haus.Ich bin der Eigentümer einer Wohnung die ich vermiete.Im Mietvertrag ist unter Betriebskosten Antenne/Kabelfernsehen enthalten.Mein Mieter klagt seit 2 Monaten über Probleme Empfang Kabel-TV, ohne etwas an seiner TV-Anlage geändert zu haben.Die Hausverwaltung hat auf meine Anweisung hin Kabeldeutschland zur Prüfung beauftragt.Kostenpunkt ca. 100€Aussagen meines Mieters: Der Techniker hat festgestellt, dass die alte Dose nicht defekt sei.Das Signal sei aufgrund Verstärkung, da angeblich eine weitere Dachgeschosswohnung nachträglich angeschlossen wurde, für meinen Mieter zu stark.Als Kompensationsmassnahme hat der Techniker eine andere Dose (mit anderem Widerstand) verbaut und sagte, daß die gesamten Leitungen sind im Hause zu überarbeiten und nicht mehr stand der Technik. Mehr könne er nicht machen.Es trat eine Verbesserung ein, aber Mängelfrei arbeitet der Anschluss meines Mieters weiterhin nicht.Ich weiss aus Gesprächen mit anderen Mietern, dass es noch min. 2 weitere Wohnungen gibt, die Probleme haben.Kabeldeutschland hat der Hausverwaltung berichtet: Dose war defekt, wurde repariert und Fehler behoben.Diese Aussage deckt sich nicht mit der des Technikers.Mein Mieter hat weiterhin Probleme, jedoch nicht so stark.Die Hausverwaltung will nun von mir die 100€ für die Überprüfung haben.Muss ich für die 100€ aufkommen?Obwohl das Problem vermutlich in der Hausanlage sitzt?Die Hausverwaltung schreibt, dass in der nächsten Eigentümerversammlung geprüft wird, ob eine Sanierung der Leitungen stattfinden soll.Was ist wenn dies verneint wird?Kann mein Mieter den Kostenanteil Kabelfernsehen reduzieren, da er für eine Leistung bezahlt die nicht erbracht wird?Kann ich einen unparteiischen Gutachter bestellen und das der Hausverwaltung bzw. Kabeldeutschland aufgrund ihrer ungenügenden Aussage in Rechnung stellen, sofern sich herausstellt, dass sich die Signalgüte ausserhalb der Toleranzen befindet? Über eine sachlich fundierte Antwort würde ich mich sehr freuen. MFGTB

Wohnung, Miete, Mietrecht, Hausverwaltung, Kabelfernsehen
Schätzung des Wärmeverbrauchs angedroht, obwohl ich jederzeit erreichbar bin für Ablesung. Hilfe =(

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin am 1. März diesen Jahres in meine neue Wohnung gezogen. Mein Vermieter ist ein großes Wohnungsunternehmen in Hannover (GBH). Im April und im Mai bekam ich jeweils einen Brief von der GBH, in denen behauptet wurde, dass die Ablesung der Wohnungszwischenzähler sowie der Austausch der Messampullen an der Heizung nicht vorgenommen werden konnte, weil ich trotz mehrmaliger Benachrichtigung nicht anwesend war. Das Problem ist: Ich bekam nie eine solche Benachrichtigung! Ich sollte mich also immer bei der Firma (ISTA) telefonisch melden, die die Ablesung und den Austausch der Messgeräte vornimmt. Ich habe dort sowohl im April als auch im Mai angerufen. Im Mai wurde mir am Telefon gesagt, dass ich innerhalb der nächsten Wochen einen Termin zugeschickt bekomme. Ich habe bis heute keinen Termin zugeschickt bekommen! In den Briefen vom April und Mai schrieb mein Vermieter auch, dass mein Wasser- und Wärmeverbrauch geschätzt werden müsste, wenn ich mich nicht umgehend mit der Firma ISTA in Verbindung setze. Dies habe ich beide Male getan, aber mir wurde nie ein Termin zugeschickt.

Ich mache mir nun langsam Sorgen, dass ich zu Unrecht hohe Kosten bezahlen muss bei der Nebenkostenabrechnung, weil der Wärmeverbrauch nur geschätzt wird. Ich habe vor Sorge heute erneut bei ISTA angerufen und dort wurde mir mitgeteilt, dass der Auftrag zum Austausch der Messampullen unter der Liegenschaftsnummer schon lange vorliegt, aber noch nicht ausgeführt wurde. Sie sagte, dass der Austausch der Messampullen schon bis Juni hätte erfolgt sein müssen. Sie beruhigte mich auch, dass noch kein Wärmeverbrauch geschätzt werden muss, da die Heizperiode seit meinem Einzug im März noch nicht da ist, weil wir es noch Sommer haben. Der Austausch der Messampullen sei aber trotzdem dringend. Die Dame erwähnte auch, dass unter der gleichen Liegenschaftsnummer noch mehrere Mieter betroffen sind, bei denen der Austausch der Messampullen bislang nicht vorgenommen wurde. Sie sagte, dass ich da nichts machen kann, sondern nur meine Hausverwaltung bzw. mein Vermieter. Sie sagte, dass sich meine Hausverwaltung bzw. mein Vermieter umgehend beim Kundencenter von ISTA melden soll und dort Druck machen soll, dass der Auftrag ausgeführt wird. Dieses komplette Gespräch teilte ich meinem Vermieter heute per E-Mail mit.

Nun mache ich mir Sorgen, dass mein Vermieter sich nicht bei ISTA meldet, da er schon damals immer schrieb, dass ICH mich bei ISTA melden soll wegen eines Termins. Was soll ich machen, wenn mein Vermieter sich nicht darum kümmert? Dann würde zu Unrecht mein Wasser- und Wärmeverbrauch GESCHÄTZT werden, obwohl ich jederzeit erreichbar bin. Müsste ich bei so einer Schätzung viel nachzahlen eurer Meinung nach oder eher wenig oder Garnichts? Ich beziehe ALG II und mache mir auch Sorgen um eine Mieterhöhung, falls durch die Schätzung eine hohe Nebenkostennachrechnung kommt. Was soll ich machen, falls sich mein Vermieter nicht bei ISTA meldet?

Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, ALG II, Hartz IV, Hausverwaltung, Nebenkosten
Darf Hausverwaltung Internet/TV/Telefon über Kabelanschluss verbieten?

Hallo zusammen. Ich wohne seit ca über 4 Jahren hier.Es gibt Kabelanschluß fürs Fernsehen. Habe beim Einzug mir das Zusatzpaket von Unitymedia für DigitalTv/Internet/Telefon angeschafft. Klappte auch am Anfang gut,bis vor ca 1 Jahr es mit Störungen etc anfing.nicht nur bei mir,auch bei andren Mietern,egal ob nur der "normale" Kabelanschluß oder mit TV,Internet etc... Es folgte oft Beschwerden,aber die Hausverwaltung unternahm nichts,bzw hielt einen hin,man müsse auf Angebote warten etc. Bis dann endlich mal eine neue Leitung gelegt wurde (aber nur ein Strang für 7 untereinabder wohnende ieter,die anderen hatten immer noch nichts).Dann kam der Super Gau,das danach zig Mieter gar keinen TV Empfang hatten oder (wie ich) kein TV,Internet mehr. Das wurde dann teilweise beseitigt,aber etliche Mieter hatten immer noch Störungen oder gar kein Empfang.Bei mir waren mehrere Unity Techniker (schon VOR demSuper Gau) und die sagten es muß eine neue Leitung gelegt werden,das muß aber der Vermieter machen. Seitdem immer hingehalten von der Hausverwaltung,seit Ende Febr hab ich kein Internet,Digital TV und Festnetztel.Muß aber monatlich 30 Euro (umsonst natürlich) an Unity zahlen,muß übers teure Handy telefonieren und mußte mir Internet über Surfstick anschaffen als Ersatz,alles Zusatzkosten.Unity war ja Flatrate. Auf mehrere Schreiben des Mietervereins wurde nicht geantwortet.(ich bekomm ja immer die Kopien). Als jetzt für ab September der Schadensersatz von der Miete abgezogen werden sollte,kam prombt ne Antwort: u.a das Zusatzpaket von Unity in dem Gebäude unzulässig sei,da es(angeblich) zu Störungen des Hausnetzes kommen würde. Das fällt denen jetzt erst ein,warum haben die das dann nicht direkt im Februar so geantwortet?????? Dürfen die einem das überhaupt verbieten?Ich kanns ja bei Sat Schüsseln etc verstehen,aber bei Breitbandkabel?Und komischerweise wussten wohl mehrere Mieter nix davon,andere habens ja auch. Die Hausverwaltung will das ich jetzt bei Unity kündige und über den Telefonanschluß bestelle.Telekom ist aber teurer und bei dem analogen TV Kabel-Empfang sind bei mehreren Sendern schlechtes Bild. Ich hab eher das Gefühl das die mal wieder Kosten sparen wollen,das halbe Haus (insg 72 Parteien) ist eh schon beim Anwalt wegen diverser Sachen.

Hausverwaltung, Unitymedia
Was genau bezahlt die Gebäudeversicherung alles und was die WEG-Gemeinschaft?

Mal ein kleines Beispiel. Ein Haus mit 5 Etagen. Es gibt zunächst ein Wasserrohrbruch in der Steigleitung in der 3.Etage. Der Verwalter lässt aber nur die Steigleitung vom Erdgeschoss bis zur 3.Etage erneuern. Gebäudeversicherung zahlt einen Teil dazu. Die Wände müssen jetzt aufgemacht werden, um an die Rohre zu kommen. Die Fliesen die weg gekloppt werden, gibt es nicht mehr zu kaufen. Hat der Bewohner jetzt Anspruch darauf, dass ihm das ganze Badezimmer neu gefliest wird, damit wieder alles einheitlich ist? Wer würde das dann bezahlen? Die Versicherung mit Sicherheit nicht, also müßte die WEG-Gemeinschaft einspringen. Besteht denn hier eine automatische Pflicht dazu? Kann der Verwalter das ganze ohne Sonderversammlung und Beschluss der WEG dann einfach auf Gemeinschaftskosten so beauftragen?

Zumal dann nur 6 Wochen! später in den oberen Etagen ein Wasserrohrbruch in den noch verbliebenen alten Leitungen aufgetreten ist? Dann gab es einen erneueten Wasserschaden, diesmal nur Feuchtigkeitsschäden, in den unteren Wohnungen, hier wurde dann aber wieder fleißig renoviert.

Wenn das Gemeinschaftseigentum das Sondereigentum schädigt, gibt es dann automatisch einen Erstattungsanspruch des einzelnen Eigentümers an die Gemeinschaft?

Grüße an alle und genießt das schöne Wetter.

Versicherung, Immobilien, Gebäudeversicherung, Hausverwalter, Hausverwaltung, Sanitär, Wasserschaden, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum
Darf Hausverwaltung einen neuen Türknauf zum Hausflur verbieten?

Hallo,

ich habe vor ein paar Wochen an meiner Mietwohnung den Türknauf der Türe zum Hausflur (im Mehrparteinhaus) von billigem weißen Plastik zu etwas höher wertigen Aluminiumknauf umgebaut. Nun hatte vor kurzem die Hausverwaltung eine Hausbegehung durchgeführt und eben diesen Austausch bemängelt, da dies laut derer Meinung einer Zustimmung der Hausverwaltung unterliegt da "die äußerliche Optik" nicht mehr gleich wäre. Es gab keinerlei Beschwerden von anderen Hausbewohnern, ausser dem einen Nachbarn, der auch in der Hausverwaltung sitzt. Ich weiß das ich als MIeter das Recht habe das Schloß auszutauschen und bin davon ausgegangen das ein dazugehörender Türknauf ebenfalls kein Problem darstellt. Da dieser Nachbar sich wie ein Möchtegern Polizist mit fast allen Parteien anlegt, kann man schon durchaus Willkür unterstellen. Meine Frage ist nun ob das nun Rechtens ist oder nicht. Wenn ich sehe das jeder eine ander Fußmatte vor der Tür hat, Willkommenschilder oder ander Deko an der Tür, dann kann doch nicht ein andersfarbiger Türknauf jetzt das Problem sein oder? Der gleiche Nachbar wollte mir letztes Jahr auch das Aufstellen einer Bambusbar verbieten weil sie 20cm die Tuyas überragte und von der Strasse das "Gesamtbild" stören würde. Damit ist er in der Eigentümerversammlung nicht durchgekommen, da die Bar nicht fest installiert ist und eine Baumaßnahme darstellt, die leicht zurück zu bauen ist.

Wäre der Türknauf nicht ähnlich zu sehen?

Mietrecht, Hausverwaltung, Nachbarn
streit mit hausmeister, soll ich die verwaltung informieren?

moin moin,

ich wohne souteran, meine fenster sind in höhe der grasnarbe. vor meinem küchenfenster steht ein busch der sich die letzten jahre ganz schön ausgebreitet hat. letzte woche hat unser hausmeister (gärtner) diesen ziehmlich kurz runter rasiert. unter dem busch lag einiges an müll, ua. eine tüte leerer bierflaschen. der gärtner der nur für die pflege der aussenanlagen zuständig ist hat den müll aber liegen gelassen und ich musste die ganze woche wenn ich in der küche saß dort drauf gucken.

als der gärtner gestern morgen den rasen mähte öffnete ich das fenster und sagte ihm das er bitte den müll vor meinem fenster entsorgen solle. er drehte sich nur um und sagte "da es nicht sein müll währe. würde er es auch nicht mitnehmen".

daraufhin ist mir die hutschnurr geplatzt, ich holte einen besen, angelte die mülltüte aus dem gebüsch und warf sie ihm hinterher. dann habe ich ihm bestimmt an die 20 beleidigungen an den kopf geworfen.

kurz darauf bin ich zur arbeit gefahren, als ich wieder kam war der müll verschwunden.

ich/wir bezahlen dem gärtner monatlich so viel geld, aber er macht nur das nötigste und wenn man ihn drauf anspricht, dann kommen noch dumme sprüche.

soll ich die hausverwaltung darüber informieren, auch mit meinem ausraster, oder würdet ihr das dabei belassen und erstmal abwarten was als nächstes kommt ?

Mieter, Hausmeister, Hausverwaltung, Streit, Mehrfamilienhaus
Vermieter gibt Kaution nicht frei

Hey IHRs

kurz zu meinen Sachverhalt:

-Kündigung des Mietverhältnis Juni 2013 -reibungslose Übergabe mit unterschriebenen Übergabeprotokoll -schriftliche Erinnerung September 2013 zu offenen Rechnung (Strom,Reparaturen etc.) an die private zuständige Hausverwaltung zwecks Freigabe Mietkautionskonto ->keine Reaktion

-02.04.2014 telefonischer Kontakt zur Hausverwaltung ->offene Rechnung vom September 2013 einer Wartung des Boilers in Höhe von ca 115€ ->lt. Mietvertrag vom Mieter einmal jährlich durchzuführen ->Rechnungsanforderung

Ich muss leider gestehen das ich diese Zeilen im Mietvertrag großzügig überlesen habe und dementsprechend erbost über diese offene Rechnung gewesen bin, da man nach einen halben Jahr ohne Reaktion der Hausverwaltung telefonische darüber eine Information bekommt das es eine offene Rechnung vom September 2013 gibt.Nun habe ich natürlich nach der Freigabe des Kontos gebeten um die Rechnung zu begleichen...und bekam die Antwort das ich ein Schreiben fertig machen soll, dass ich nach erhalt der Kaution die Rechnung begleich.Meine Antwort:Nach einen halben Jahr angemessener Frist, habe ich einen Anspruch auf meine Kaution ohne ein Schreiben fertig zu machen und zahle keinen Cent ohne erhalt einer Rechnung.

  1. Frage: Wie lange kann sich der Vermieter tatsächlich die Kaution einbehalten?
  2. Frage: Kann man nach einen halben Jahr von einer Kautionsunterschlagung sprechen?

-11.04.2014 telefonischer Kontakt zur Hausverwaltung ->Rechnung zur Prüfung beim Anwalt der Hausverwaltung zwecks Rechtslage in diesem Fall

Trotz dringender aufforderung der Unterlagen warte ich nun schon knapp 1 1/2 Wochen auf die Rechnung und bekomme immer mehr das Gefühl das "Hier etwas nicht stimmt".

  1. Frage: Wie verfahren?
  2. Frage: Wer ist im Recht?

Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich bereits im voraus :-)

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Anwalt, Kaution, Vermieter, freigabe, Hausverwaltung, Unterschlagung
Muss ich die Reinigung der Heizkörper bezahlen? Und wenn ja. Welche Höhe ist realistisch?

Wünsche zuerst einmal alle einen schönen Tag. Ich bin vor etwa 1,5 Monaten umgezogen. Ich habe die Wohnung komplett renoviert und geputzt übergeben. Letzte Woche bekam ich eine Mail von der Hausverwaltung. Darin stand das sie mich leider nicht telephonisch erreichen konnten (sie haben meine neue Nummer bereits mehrfach genutzt aber da auf meine alte Handynummer zurückgegriffen) und das sie mir die Reinigung der Heizkörper in Rechnung stellen. Gestern kam dann die Rechnung und der Betrag beläuft sich auf 275€. Es handelt sich um 3 normale Heizkörper. Der Preis setzt sich aus 10 Stunden putzen für je 25€ und einer Fahrkostenpauschale von 25€ zusammen. Ich halte diese Rechnung für komplett überzogen. Ich habe bereits mehrere Firmen die eine Heizkörperreinigung anbieten angeschrieben. Reinigung kostet: 3 Heizkörper 53,20€ inkl. 19% MwSt, zzgl. An.- und Abfahrt. Dauer: 2 Stunden Bei einen anderen würde es 1,5 - 3 Stunden dauern und 55€ kosten wenn nach Zeit berechnet würde. Die Reinigung hat der Hausmeister vorgenommen der natürlich nur ganz zufällig der Mann der Hausverwalterin ist. Der Hausmeisterbetrieb ist 81km vom zu betreuenden Gebäude entfernt. Daher die Fahrkostenpauschale. Dann bleibt noch die Frage ob die Innenreinigung der Heizung überhaupt Mietersache ist oder ob das eher zur Wartung der Heizanlage (mit Umlage auf die Nebenkosten) gehört.

Also was soll ich tun? Den überzogenen Betrag bezahlen? Mir ein Angebot einholen und dann diesen Preis bezahlen? Oder gar nix bezahlen?

Danke schon einmal für eure Hilfe. Flora83

Umzug, Heizung, Hausverwaltung, Nebenkosten
2 Monate Miete doppelt zahlen

Hallo ihr Lieben,

ich bin gerade etwas verzweifelt, aber denke, dass es für mein Problem keine wirkliche Lösung Seit einem Jahr wohne ich mit meinem Freund und einem Kumpel in einer WG (alle Studenten). Unser Mitbewohner musste jetzt ziemlich kurzfristig ausziehen, da er einen Praktikumsplatz zum 1.4. im Ausland bekommen hat. Wir haben also zum 30.3. die Wohnubg gekündigt mit einer normalen Kündigungsfrist von 3 Monaten. Dh wir könnten zum 1.7. raus (ich ziehe jetzt mit meinem Freund in eine eigene Wohnung). Wir konnten aber mit der Hausverwaltung aushandeln, dass wir früher raus können, wenn wir drei Nachmieter finden, von denen sie sich einen aussuchen können.

Sofort haben wir alle Hebel in Bewegung gesetzt (Immobilienscout, Ebay kleinanzeigen, Facebook, Flyer) um einen Nachmieter zu finden, damit unser Mitbewohner nicht doppelt Miete zahlen muss. Es haben sich sehr viele Leute gemeldet und wir sind aus den Besichtigungsterminen gar nicht mehr raus gekommen. Es haben sich bis heute 8 Leute (zumeist WGs, aber auch Familien) beworben. Da das alles so gut lief und die alle eine ähnliche Lebenssituation hatten wie wir (Studenten + Bafög + Minijob) oder sogar mit festem Einkommen (Familien) waren wir sehr zuversichtlich, dass das zügig was wird. Mitte März haben mein Freund und ich eine superschöne Wohnung gefunden, die zum 1.5. Vermietet werden soll. Da wir so zuversichtlich waren, haben wir den Mietvertrag unterschrieben.

Vor einer Woche haben wir dann mal bei der Hausverwaltung angerufen, wie es inzwischen aussieht und ob sie sich schon für jemanden entschieden haben. Sie haben gesagt sie haben bis jetzt alle abgelehnt. Die einen hatten zum Beispiel vergessen, die Hausnummer anzugeben, das war dann gleich ein Auschlussgrund. Die nächsten hatten ein Gehaltsnachweis nicht vollständig, aber statt nachzureichen wurde gleich abgelehnt. Da kam uns schon der Verdacht, dass sie das irgendwie aus Prinzip machen und uns einfach gar nicht früher raus lassen wollen. Bei unserem Einzug damals hatten sie sich nicht so kleinlich mit irgendwelchen unvollständigen Unterlagen.

Unter anderem hatte sich auch eine Familir beworben, die allerdings auch erst zum 1.7. aus ihrer Wohnung können, aber haben sich trotzdem beworben. Laut Hausverwaltung wollte die der Eigentümer nicht.

Heute bekam ich die Mail von besagter Familie, dass sie sich so sehr freuen die Wohnubg bekommen zu haben und dass es ihnen leid tut, dass wir nicht früher raus können.

Wir haben eigentlich nur der Hausverwaltung die Arbeit abgenommen, für den 1.7. jemanden zu finden. Trotz Nachfrage ob sie jemanden ausgesucht haben, haben sie uns dumm weiter suchen lassen. Wir haben zeit und Geld!! (50€ Immoscout, Flyer drucken) investiert und gewonnen hat NUR die Hausverwaltung. Natürlich war es gepokert, den Mietvertrag schon zu unterschreiben und deshalb sind wir auch rechtlich gesehen die Verlierer. Kann man irgendwas tun, was uns vor doppelt Miete bewahrt??

Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Hausverwaltung, Nachmieter
Lästiges Thema - Notarkosten für Verwalterzustimmung bei Kauf ETW

Hallo, ich weiß das Thema wird häufig diskutiert, aber dennoch bringe ich meinen persönlichen Fall hier mal ein. Wir haben eine ETW gekauft, welche wohl ab März auf uns über geht (nach Kaufpreiszahlung). Im Vorfeld haben wir uns natürlich mit den allerlei auf uns zukommenden Nebenkosten beschäftigt, von der Verwalterzustimmung und den damit verbundenen Kosten hatten wir aber quasi nichts gehört. Fakt ist nun, in der Teilungserklärung steht dass bei Verkauf die schriftliche Verwalterzustimmung von Nöten ist. Ein Kostenregelung existiert allerdings nicht. Nun haben wir heute von der zukünftigen Verwaltung die Notarkostenrechnung für die Verwalterzustimmung/Beglaubigung weitergeschickt bekommen (adressiert ursprünglich an die Verwaltung) mit der Bitte diese beim Notar direkt zu begleichen. Auch wenn diese noch zweistellig ist, so haben wir damit nicht gerechnet und fragen uns ob wir diese begleichen müssen. Im Kaufvertrag, auf den sich die Verwaltung beruft, steht zu den Kosten: "Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung sowie die anfallende Grunderwerbsteuer trägt der Käufer, mit Ausnahme jedoch der Kosten für die Löschung der nicht übernommenen Lasten und Grundpfandrechte, die vom Verkäufer zu tragen sind. Eventuelle Kosten für die Genehmigung von Erklärungen, die für eine Partei vollmachtlos abgegeben wurden, trägt die vertretene Partei selbst.! Gehören diese Kosten also ganz astrein zur "Durchführung" oder sagt nicht grad der letzte Satz, den ich ansonsten nicht verstehe, dass Kosten für derartige Erklärungen der Besteller zu zahlen hat?" Ich würde die Verwaltung bitten, die Rechnung an den derzeitigen Eigentümer zu schicken. Komme ich damit durch? Habe ja schließlich noch kein Vertragsverhältnis mit ihr und der Notar ist auch ein mir unbekannter.

Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Notar, Teilungserklärung, Wohnungskauf, Notarkosten
fehlerhafte Heizkostenabrechnung

Liebe User, ich habe ein Problem mit meiner Heizkostenabrechnung. Ich bin Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus. Im Dez 2011 habe ich meine Heizkostenabrechnung für das Jahr 2010 erhalten. Leider musste ich feststellen, dass diese Abrechnung fehlerhaft ist. Es wurde mir von Minol 1248 kWh berechnet obwohl ich nur 83 kWh im Jahr 2010 verbraucht habe. Der niedrige Wert (83kWh) wurde auch nochmals von Mitarbeitern von Minol bestätigt und schriftlich festgehalten, die bei einer Ablesung im Feb 2012 in meiner Wohnung waren. Ich habe anfang Januar meine Hausverwaltung über die falsche Abrechnung in Kenntnis gesetzt. Diese behaupten aber jetzt schon seit fast 2 Monaten, dass sie sich mit Minol in Verbindung setzen, bis heute aber ohne Ergebnis. Ich habe mich bereits selbst mit Minol in Verbindung gesetzt. Die bestätigen zwar, dass die Abrechnung falsch ist, aber eine Lösung wird mir da auch nicht aufgezeigt. Deren Aussage ist nur dass ich nicht ihr Vertragspartner bin und ich mich an meine Verwaltung wenden soll. Was kann ich selbst tun um der Sache auf die Sprünge zu helfen. Durch die zu hohe Heizkostenabrechnung muss ich jetzt ja zu viel Zahlen, kann ich hier Geld zurückbehalten? Wie könnte eine Lösung aussehen, die mir Minol oder meine Hausverwaltung anbietet? Ist es mit einer neuen Heizkostenabrechnung überhaupt getan oder stimmt dann evtl die Gesamtbilanz gar nicht mehr und ist es daher gar nicht so einfach meine Heizkostenabrechnung zu ändern? Vielen Dank für die Hilfe

Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Heizkostenabrechnung
Umzugsproblem da zugesicherte Schlüsselübergabe verschoben wurde

Hallo an Alle! Ich habe eine Frage für eine Bekannte die ein riesiges Umzugsproblem hat.

Sie zieht mit Ihren 2 Kindern und Haustieren (2Hunde,1Kleintier) in eine Neue Wohnung zum 1.02. Ihre Alte Wohnung ist zum 31.01 gekündigt und diese soll direkt nach Ihrem Auszug renoviert werden weil bereits Nachmieter warten. Die Neue Wohnung (140km Entfernt) sollte wie mit der Hausverwaltung besprochen (nur mündlich) Bezugsfertig sein und Schlüsselübergabe am 16.01 stattfinden.

-Trotz Zahlung der Kaution weigert sich die Hausverwaltung nun die Wohnung zu renovieren und Schlüsselübergabe ist erst am 1.02 wie es im Mietvertrag auch steht!.. alles andere wäre nur Mündlich besprochen aber nicht Schriftlich hinterlegt. Laut Ihrem Anwalt (vom Mieterschutzbund) hat sie kein Recht auf eine Frühere Schlüsselübergabe.

Nun die Frage..wie soll sie den Umzug bewerkstelligen wenn der Auszug am 31. stattfinden soll..der Einzug aber erst am 1.02! Laut jetziger Vermieter darf sie keinen Tag länger in der Wohnung bleiben - wenn ja muss sie für einen Tag die gesamte Monatsmieter überweisen.

Sämtliche Umzugswagen der 3 großen Verleiher im Internet sind für die Tage schon ausgebucht.. soll sie für 2 Tage Umzugswagen mieten UND eine Lagerhalle? Oder hat sie irgendwie das Recht länger in Ihrer Alten Wohnung zu bleiben - und wenn sie dann die Monatsmiete bezahlen muss..darf sie dann auch bis ENDE Februar bleiben ..trotz Nachmieter? (um Evtl. ein bisschen mehr zeit zu haben Helfer und Umzugswagen zu organisieren).

Es handelt sich insofern um ein großes Problem da wirklich keine großen Finanziellen Mittel bestehen da sie Frührentnerin ist und kaum Erspartes hat.. aber auch niemanden kennt im Umkreis von 140km wo sie die Möbel zwischenlagern kann geschweige denn ein Hotel für sich und die 2 Kinder plus Hunde bezahlen kann.

Ich könnte Ihr jetzt aus der Ferne keine Tipps geben und hoffe das Ihr evtl Ideen hättet. Das wäre toll!

Umzug, Lagerung, Hausverwaltung, schlüsselübergabe
Was darf sie verbieten?

Hallo , heute habe ich eine frage die sich um eine meiner Nachbarn geht.

Ich habe eine Nachbarin (sie lebt im Erdgeschoss und besitzt einen angrenzenden garten unter meinem Balkon) sie ist eine Person die alle irgendwie kontrolliert, es äußert sich so, das ich geben wurde keine Asche oder Zigaretten von meinem Balkon zu werfen was ich verstand und respektierte. Doch das sind nicht alle Einschränkungen die ich von ihr bekomme, ich solle es doch auch bitte unterlassen egal ob sauber oder gebrauchte Wäsche am Balkon Geländer zu hängen, wenn ich irgendetwas auf dem Balkon mache was schmutz hinterlassen könnte habe ich angst das etwas runter rieselt und ich wieder eine ansage von ihr bekomme ich benutze meinen Balkon nur noch selten deswegen, wenn ich etwas ausschütteln möchte oder ähnliches habe ich immer angst. Nun ist es so das sie Zigaretten gefunden hat (hatte es gehört als die Balkontür geöffnet war) und sie meinte das es ihr jetzt reichen würde und sie nun die Verwaltung anrufen würde, ich bin nun besorgt ich bin mir nicht sicher ob mein Aschenbecher ausgekippt ist oder durch den Gestriegen Sturm kippen Reste hinaus gefallen sind. nun die eigentliche frage kann sie mir was wenn sie sich beschwert erreichen und bringt es evnt. was wenn ich der Hausverwaltung eine nachricht schreibe in der ich die Einschränkungen meiner Balkon Nutzung erläutere? ich bedanke mich schon jetzt für alle hilfreichen antworten.

Mietrecht, Ärger, Beschwerde, Hausverwaltung, Nachbarn
Ärger mit dem Miteigentümer einer ET-Gemeinschaft wegen Werbeschild am Haus

Hallo zusammen.

ich habe derzeit Ärger mit einem Miteigentümer einer ETG, dessen Hausverwaltung ich (leider) übernommen habe. Ich versuche mein Problem gut verständlich darzustellen.

In unserer ETG gibt es 6 Eigentümer. 4 bewohnen eine ETW, 2 besitzen Ladenflächen. Bereits ca. 4 Jahren hat der Mieter des Ladenbesitzers ein Werbeschild (ca. 200x30cm) an der Fassade über den Schaufenstern angebracht. Dies hätte er damals nicht ohne Zustimmung der ETG tun dürfen. Das Schild hat uns aber bisher nicht weiter gestört, weil es auf der anderen Seite des Hauses angebracht ist. Nun geht es darum, dass die Fassade renoviert werden soll. Dazu muss das Schild abgenommen werden. Anschl., so habe ich es als Hausverwalter bestimmt, darf das Schild nicht wieder angebracht werden, weil sonst wieder Schäden an Gebäude entstehen und das Anbringen des Schildes lt. Teilungserklärung nur mit voller Zustimmung der ETG gestattet werden kann. Nun stellt sich der Ladeneigentümer quer und verweist auf ein "Gewohnheitsrecht" in Bezug auf das Schild, das es bereits seit 4 Jahren angebracht ist.

Wie bekomme ich das Schild ab, ohne es groß auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen? Die Rücklagenkasse wird nach der Renovierung leer sein.

Hoffentlich finde ich hier jemanden, der mir auf die schwierige Problematik eine Antwort geben kann.

Vorab schon mal besten Dank.

LG

Wohnrecht, wohnen, Renovierung, Eigentum, Eigentumswohnung, Hausverwaltung

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