Widerruf bei abgeschlossenen Handyvertrag im Shop?

Hallo zusammen:) ich habe ein kleines Problem: Mein Papa, der nicht gut Deutsch kann, hat einen Vertrag in einem Vodafone Shop abgeschlossen. Leider ist dieser Vertrag komplett überteuert und obwohl mein Vater den Verkäufer hingewiesen hat, dass auf der offiziellen Vodafone Seite deutlich günstigere Verträge gibt, hat der Verkäufer nur gesagt, dass die Verträge über die Online Seite nicht gut sind (klar, er will Provision machen). Ich weiß, dass der Fernabsatz hier nicht gilt, da der Vertrag in einem Geschäftsraum von Vodafone abgeschlossen wurde. Aber im Vertrag ist eine Widerrufsklausel, die besagt:

Wiederrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der AllgemeinenVersicherungsbedingungen, die weitere Informationen nach §7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246 §3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Kann mein Papa also noch vom Vertrag zurücktreten? Kundenbetreuung sagt ja, aber die selbst können nicht widerrufen; meinten das ich das nur im Shop kann aber warum steht da per Brief, Fax E-mail dann noch?

Recht, Widerruf, Handyvertrag, Vodafone, Wirtschaft und Finanzen
[Drillisch, Winsim] Sonderkündigung zu Unrecht abgelehnt?

Guten Tag, ich habe seit August 2018 einen Vertrag bei Winsim jedoch habe bis Mitte Februar keine Sim-Karte erhalten. Ich habe mehrere Briefe geschickt und auch angerufen, jedoch bestreitet winsim dass ich je was geschrieben oder angerufen hätte. Ich habe Kopien der Briefe bei mir liegen.

Nun habe ich folgenden Brief an Winsim geschickt

“Seit August 2018, zahle ich für einen Vertrag, welche ich nichtbenutzen kann mangels Sim-Karte. Ich habe sie binnen dieser Zeit mehrmals telefoniert und Briefe geschrieben jedoch ohne Erfolg. Die Ersatz-Simkarte kam erst nach einer Sonderkündigungsdrohung am Februar an, jedoch ist diese wegen zwei zurückgezogenen ungerechtfertigen Zahlungen gesperrt. Daher mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Anspruch und bitte sie sofort, alle Grundgebührzahlungen für die folgenden Monte innerhalb 10 Tage zu erstatten, da ich ansonsten rechtliche Schritteweiterleiten.

Grund für die Sonderkündigung ist die Leistungsverweigerung seit Vertragsbeginn.

 

Folgende Monate müssen erstattet werden:

 

- August 2018

- September 2018

- Oktober 2018

- November 2018

- Dezember 2018

- Januar 2019

- Februar 2019

 

Ebenfalls leiste ich keinerlei Zahlungen mehr und widerspreche vorsorglich der Weitergabe der Daten gem. § 28a BDSG!

 

Gerne kann ich ihnen auf Anfrage Kopien der Briefe als Nachweis senden.

 

Mit freundlichen Grüßen“

Winsim hat daraufhin wie folgt geantwortet

“vielen Dank für Ihre E-Mail. Gerne informieren wir Sie.

Sie wurden bereits am 01.03.2019 ausführlich zu dem Sachverhalt informiert. 

Aufgrund Ihrer Reklamation bezüglich der nicht erhaltenen SIM-Karte am 11.08.2018 haben wir sofort gehandelt und Ihnen eine kostenlose Ersatzkarte zugesandt. 

Eine Folgereklamation erhielten wir erst am 06.02.2019. Auch dort haben wir sofort eine kostenlose Ersatzkarte an Sie versendet. 

Die Aktivierung der Karte kann jedoch nur nach Ausgleich des offenen Posten von 192,68 EUR erfolgen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht in Ihrem Fall nicht.

Gerne haben wir Ihre Kündigung fristgerecht zum 31.07.2020 hinterlegt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen zu dem Sachverhalt auch weiterhin keine andere Mitteilung geben können. 

Mit freundlichen Grüßen“

Nun bin ich echt ratlos, kriege ich ohne einen Anwalt diesen Vertrag nicht fristlos gekündigt und mein Geld zurück? Bitte um Hilfe.

Handy, Kündigung, Recht, Anwalt, Vertrag, Handyvertrag, sonderkündigungsrecht, WinSIM, Drillisch Online

Meistgelesene Beiträge zum Thema Handyvertrag