Kann/Darf 2fach lasiertes Holz mit Holzfarbe überstrichen werden?

Hallo,

eine Fassadenverkleidung an einem Schuppen, die ursprünglich mit Holzfarbe bestrichen war, wurde eher halbherzig von der alten Farbe befreit (mit einem Hochdruckreiniger, nach dem Motto, was "dranne bleibt, ist noch gut"). D.h., es waren nun noch Bereiche mit Farbe vorhanden + Bereiche, die "blank" waren. Nun wurde die Fassade komplett mit Schleifpapier angeschliffen. Die Farbe, die jetzt noch dran war, ist also tatsächlich noch „gut“ und wurde daher wie das blanke Holz komplett mit einer Holzgrundierung eingestrichen (die Grundierung wäre dazu wohl geeignet). Anschließend kamen 2 Schichten Holzschutzlasur darüber. Das Ergebnis ist seeeehr bescheiden.

Ich möchte retten was zu retten ist, bevor dort noch weiter rumgewerkelt wird. Daher meine Frage:

Ich würde gern mit „richtiger“ Holzfarbe arbeiten. Muss die Lasur wieder komplett ab? Oder reicht sorgfältiges Anschleifen? Die Lasur müsste ja jetzt eigentlich als eine Art Grundierung herhalten können. Ich würde ebenfalls zu einem etwas dunkleren Farbton raten, damit nicht mehr die Übergänge zwischen Farbe und blanken Holz zu sehen sind. Wie gehe ich am besten vor?

Sicherlich wäre ein totales Abschleifen aller Lasuren, Grundierungen und Altfarben bis auf das reine Holz das beste, leider ist dies nicht möglich!!! Es geht hier also vor allem um Schadensbegrenzung.

Habt schon mal vielen lieben Dank für Tipps.

Holz, Farbe, Handwerker, Maler
Handwerkertermin zu Arbeitszeiten. Kein passender Termin/Zugang möglich, Zwangsurlaub beantragen

Hallo, wir, meine Freundin und ich, sind vor kurzem in eine neue Stadt gezogen und alle Bekannten wohnen 250km oder mehr entfernt. Wir kennen hier keinen in dem Mietshaus. Die Nachbarn sehen wir kaum, außer "Hallo" ab und zu findet kein Gespräch statt.

Jedesmal wenn ein Handwerkertermin ansteht, Wasser und Heizung abgelesen werden muss, etc. muss ich mir Urlaub nehmen. Manchmal aus dem Jahresurlaub, manchmal unbezahlten, weil der Jahresurlaub schon aufgebraucht ist. Das hat mich damals in der vorherigen Stadt schon gestört und ich möchte das ändern.

Leider bin ich berufsbedingt nur von 18:00 Uhr abends bis morgens um 6:30 Uhr in der Wohnung anzutreffen. Termine für diese Besuche bekomme ich in den Zeiten nicht, da anscheinend nur Montags bis Freitags zwischen 8 und 16 Uhr gearbeitet wird.

Der Handwerkerbesuch wird mir auf die Miete umgelegt, ich zahle also den Handwerker. Trotzdem bekomme ich immer Antworten wie: "Ja da kann ich auch nichts machen, lassen Sie uns einen anderen Termin machen. Wie wäre es mit Donnerstag so gegen 14Uhr." Manchmal glaube ich die Leute verstehen mich einfach nicht oder meinen durch wiederholen des Termins bekomme ich doch Urlaub.

Ich bin total frustriert, dass man seinen Urlaub durch absitzen und auf den Handwerker warten verschwenden muss... oder sogar unbezahlten Urlaub nehmen muss... und mich oft von Handwerkern so behandeln lassen muss als wären sie der Kunde und ich hätte gefälligst dann Urlaub zu nehmen wenn die Herrschaften Zeit haben.

Wie würdet ihr die Situation regeln? Wie würdet ihr bei unfreundlichen Terminabsprachen verhalten? Muss ich den Heizungs- und Wasser-Ableser überhaupt reinlassen wenn ich keinen Termin vereinbart habe, weil dieser von der Hausverwaltung organisiert wurde oder kann ich einen kostenlosen neuen Termin vereinbaren?

Danke

Handwerker, Termin
Wann kann ich die Polizei rufen?

Ich habe gerade eine Frage gestellt, in dessen Zusammenhang auch das Rufen der Polizei vorkommt. Aber dieser Teil beschäftigt mich doch sehr. Sicher darf ich im Notfall die Polizei rufen. Aber gibt es außerdem noch eine Berechtigung oder sogar eine Verpflichtung hierfür?

In meiner anderen Frage geht es um Handwerker im Haus, die sich nicht ausweisen können. Genausogut kann aber jeder X-beliebige Mensch unter irgendeinem Vorwand ins Haus gelangen und sich auch als Handwerker oder Uhrenableser oder was auch immer ausgeben und dann evtl. alles möglich anstellen! Wenn der sich nicht ausweisen kann oder will, weise ich ihn aus dem Haus.

Was aber, wenn er das nicht tut? Was ist, wenn ein anderer Mieter den einfach reinlässt ohne zu überprüfen. Darf ich dann die Polizei rufen?

Ich will ja niemanden ärgern, habe einfach nur Angst, dass jemand unbefugt irgendwas macht. Letztens war in unserem Haus laut Aussage eines Nachbarn ein Teil der Gasetagenheizug undicht. Es hätte nach Gas gerochen und dann kam jemand aufgrund des Anrufs des Nachbarn und hat das repariert. Ich war nicht da; aber hinterher ist mir ganz schlecht geworden. Jeder kann einfach an die Geräte und daran herummanipulieren.

Also verständlich, dass ich ggf. die Polizei rufen will! Darf ich das oder kann ich selber hierfür womöglich belangt werden, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass die Handwerker doch zu Recht im Haus zu arbeiten haben?

Polizei, Recht, Mietrecht, Handwerker, Hausrecht
Kleine Frage zum Mietrecht (verstopfter Abfluss)

Habe leider ein Riesenproblem mit meiner dämlichen Vermieterin und wollt' mal nachfragen, ob ihr ein paar Tipps für mich habt. Leider lässt es sich nicht in ein paar Worten beschreiben, deswegen hier eine etwas ausführlichere Beschreibung:

Ich hab' seid ich in meine Wohnung eingezogen bin (vor ca. anderthalb Jahren) das Problem, dass das Wasser im Badezimmerwaschbecken nicht richtig abläuft. Da das Waschbecken eh relativ klein ist, ging ich mal davon aus, dass das normal ist und habe mich nicht weiter darum gekümmert. Ich hab nur immer mal wieder Rohrfreigranulat eingestreut und - wie es in der Beschreibung stand - nach ca. 15 Minuten kaltes Wasser nachgeschüttet. Das Problem war dadurch zwar kurzfristig behoben, aber richtig etwas gebracht hat es nichts.

Seid ein zwei Wochen wurde das Problem jedoch immer schlimmer und jetzt fließt gar kein Wasser mehr ab und der Abfluss ist wohl komplett verstopft. Ich habe meiner Vermieteren Bescheid gegeben und ihr gesagt, dass ich gerne einen Handwerker rufen kann, der sich das anschaut. Sie war überhaupt nicht begeisert hat jedoch vorgeschlagen, dass sie einen befreundeten Handwerker rufen kann, der ihr auch das komplette Badezimmer montiert hat.

Der ist auch relativ schnell gekommen und hat zunächst Schwefelsäure in den Abfluss geschüttet, damit alles Organische im Abfluss zerfressen wird. Nachdem er das gemacht hat, hat er mir Bescheid gegeben, dass ich gleich mit warmen Wasser nachspülen soll, sobald die Säure abgeflossen ist. Wie ich jedoch später erfahren habe, hat er meiner Vermieteren gesagt, dass ich bis zum nächsten Tag warten soll.

Nach ca. 4 bis 5 Stunden war die Säure abgeflossen und ich hab mit warmen Wasser nachgespült. Leider hat die Säure nichts gebracht, da der Abfluss immer noch verstopft war. Zudem fing nun plötzlich meine Wanne an sich braun zu verfärben. Ich hab gleich meiner Vermieterin gesagt, dass sie den Handwerker wieder rufen soll und sie ist erst mal durchgedreht, da ich jetzt schon mit Wasser nachgespült hatte und nicht noch bis zum nächsten Tag gewartet habe. Der Handwerker ist gleich noch mal erschienen und hat a) bestätigt, was er mir erzählt hat (gleich nachspülen) und gesagt, dass sich die Wanne aufgrund der Schwefeldämpfe einfärbt und zwar dort, wo die Emailschicht bei der Wanne schon ab ist (ca. die Hälfte). Er hat gleich noch mal Schwefelsäure nachgeschüttet und war wohl noch mal da (ich war die Tage weg und hab meiner Vermieterin den Schlüssel da gelassen)

Jetzt kurz mein Mietrechtproblem: meine Vermieterin meint, dass die Verstöpfung aufgetreten ist, weil ich Granulat eingeschüttet habe. Jetzt muss die Wanne freigelegt werden, damit der Handwerker an die Rohre kommt und diese frei bekommt und ich muss nun eine neue Wanne und natürlich den kompletten Handwerkereinsatz bezahlen. Kann das sein? Der Handwerker hat doch die Wanne beschädigt und war schon drei mal da ohne das Problem zu beheben. Wie geh' ich jetzt am besten vor? Vielen Dank schon mal!

Badezimmer, Wohnung, Waschbecken, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Handwerker, Sanitär, Verstopfung
Warmwasser im Garten nur durch teure Marken Gasdurchlauferhitzer?

Warmwasser im Garten nur durch teure Marken-Gasdurchlauferhitzer?

Guten Tag Euch

Wir haben uns vor kurzem ein Wochenendplatz gepachtet. In dem daraufstehenden Holzmobilheim gibt es noch einiges zu tun. Nun lag an die Wasserversorgung herzustellen, vorbereitet war nur eine Leitung bis in die Küche, welche aus dem Boden ragte. Von da an haben wir Kuperrohre verlegt an der Küchenwand entlang bis ins Badezimmer. Kaltwasser an der Spüle in der Küche, dem Waschbecken und dem WC läuft schon. Eine Abzweigung für die Dusche und den Boiler oder Durchlauferhitzer liegt auch schon.

Warmwasserleitung vom gedachten Boiler oder Durchlaferhitzer weg liegt auch schon zur Dusche, Spüle (Küche) und Handwaschbecken.

Zeichnung anbei: http://www.bilder-hochladen.net/files/big/hpnw-v-c16a.jpg

Jetzt fehlt nur noch der Warmwassererzeuger und da kommen Fragen auf:

Verfügbar: Strom - Maximale Leistung 1000 Watt Gas (Propan - Flüssiggas) - Feste Leitung (Bis ans Haus)

Wir haben bei den Örtlichen Gasinstallateuren nachgefragt und mussten Feststellen das es mal so gar nicht günstig ist sich so nen Gasdurchlauferhitzer zu kaufen und montieren zu lassen. Ab 2000,- Euro aufwärts ... Der verkauft die natürlich gleich mit ...

Wir haben uns umgesehen und viele verkaufen ja ihre gebrauchten, was dann nicht so teuer wäre. Auf nachfrage dann stellen die Monteure sich quer wenn man die Geräte nicht bei denen kauft und bringen die nicht an. Angeblich wegen Garantie usw ..

Nun weiß ich auch nicht mehr weiter, hatte Überlegt eventuell Durchlauferhitzer zu finden die mit so einem Stromanschluss klarkommen. Oder Falls das zu wenig Saft ist auch für die Zeit wo man warmes Wasser benötigt nen Stromgenerator anzuwerfen.

Zudem muss die Leistung ja stimmen damit n bischen warmes Wasser am Ende rauskommt aber da geht mein Wissen zu Ende.

Was hättet Ihr für Ideen?

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heimwerken, Heimwerker, Handwerker, Heiztechnik, Sanitär, Warmwasserbereitung, Wasserinstallation
Gilt die Hausordnung eigentlich auch für Handwerker?

Wir haben seit Wochen Handwerker im Haus, ist ein größeres Gebäude mit mehreren kleinen Wohnungen, Marke Studentenbude auch wenn nicht nur Studenten hier wohnen. Was mich enorm stört: Sie rauchen permanent im Treppenhaus, und zwar nicht nur Zigaretten sondern auch Zigarillos und das zieht leider bis in die Wohnungen. Laut Hausordnung ist Rauchen im Treppenhaus strikt verboten, es gab sogar mal einen Aushang dazu, dass es deshalb Beschwerden gab und die betreffenden Mieter mit einer Abmahnung rechnen müssen. Gut, unsere Hausverwaltung droht in ihren Aushängen generell mit Abmahnung oder fristloser Kündigung, selbst in Fällen in denen das nicht möglich ist, aber die setzen wohl auf dem Abschreckungseffekt.

So weit ich weiß muss ich ja auch meinen Besuch auf die Hausordnung hinweisen, beziehungsweise kann ich eben auch Ärger bekommen wenn mein Besuch zum Beispiel zu laut ist etc. Aber wie verbindlich ist denn eine Hausordnung für Handwerker? Ich hab es bisher hingenommen, aber es stört mich, und ich habe das heute auch gesagt, scheint den Handwerker aber nicht zu interessieren. Anlass dass ich es überhaupt gesagt habe war aber eher dass ich angebrüllt und beleidigt wurde, weil ich zum Briefkasten gegangen bin - anstatt einfach zu fragen ob ich später durchlaufen kann weil irgendwas noch nicht trocken ist oder dergleichen, kann ich als Nichthandwerker ja nicht wissen. Überhaupt treten die Handwerker sehr unverschämt auf. Ich bin ja sonst eigentlich niemand der gleich mault oder sich wegen jeder Kleinigkeit beschwert, aber so langsam reicht es mir wirklich. Aber müssen sich Handwerker überhaupt an ein in der Hausordnung fest gehaltenes Rauchverbot halten? Kann ich das verlangen, beziehungsweise den Hausmeister darauf aufmerksam machen dass er diesbezüglich mal was sagen soll? Oder können die im Prinzip machen was sie wollen da die Hausordnung für sie nicht gilt?

Handwerker, Hausordnung

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