Handy dem Schwiegervater aus der Hand gefallen

Hallo alle zusammen!

Ich habe eine Frage bezüglich Reise-Haftpflichtversicherung, und zwar:

Meine Frau kommt aus der Ukraine und meine Schwiegereltern sind zu Besuch bei uns, da wir Eltern geworden sind! Sie waren schon öfters bei uns und wir schliessen jedes Mal eine Reise-Haftpflichtversicherung ab, bis jetzt immer bei ADAC, dieses Mal bei Hansemerkur (Reise-Haftpflicht (AG; Tarif VB-RS 2008)). Am 14.12. haben wir (mein Schwiegervater und ich) meine Frau und Kind vom Krankenhaus abgeholt. Vor der Haustür wollte mein Schwiegervater ein Erinnerungsfoto machen, leider hatte er keine Kamera dabei. Er hat meine Frau gebeten, ihm ihr Handy zu geben. Das hat sie auch getan. Leider ist ihm das Handy aus der Hand gefallen, bevor er noch das Foto machen konnte, und ist auf den Boden und in eine (Schnee-)Pfütze gefallen. Die LAune war natürlich im Keller. Das Handy haben wir im ausgeschalteten Zustand getrocknet. Danach ließ es sich einschalten, aber wir sahen in der rechten Ecke einen Riss und man konnte im rechten Drittel auf dem Handy nix ablesen... Äußerlich kein Schaden zu sehen. Am WE habe ich dann doch an die Versicherung gedacht und da auch am Montag angerufen, die nette Dame meinte, wir sollen einen Schadensformular ausfüllen und Kostenvoranschlag beilegen. Ich war gestern im O2 LAden, die Reparatur, falls reparabel würde ca. 160€ kosten, falls Wasserschaden vorliegt, dann neues Handy... Kostenvoranschlag kommt nächste Tage.

Die Schwiegereltern bleiben noch ca. 2 Wochen da. Wie sollen wir denn das Formular ausfüllen, der SChwiegervater spricht kein Deutsch und ich nur Paar Wörter Ukrinisch. Meine Frau kann selbstverständlich dolmetschen. Zahlt die VErsicherung überhaupt in solchen Fällen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

LG

Stephan

Auszug aus AGB: § 3 - Ausschlüsse 4. Haftpflichtansprüche wegen Schäden (mit Ausnahme der unter § 1 Ziffer 2 b) genannten Tatbestände) an fremden Sachen, die die versicherte Person gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat, oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind; .. 6. Haftpflichtansprüche a) aus Schadenfällen von Angehörigen der versicherten Person, die mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Angehörige gelten Ehegatten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und - kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind); ... §1

h) für Mietsachschäden aus der Benutzung der zur Unterkunft auf Reisen vorübergehend zu privaten Zwecken gemieteten Räume in Gebäuden (z. B. Hotel- und Pensionszimmer, Ferienwohnungen, Bungalows) sowie der Räume, deren Benutzung im Zusammenhang mit der Beherbergung vorgesehen und gestattet ist (z. B. Speiseräume, Gemeinschaftsbäder). Die Deckungssumme beträgt je Mietsach- Schadenereignis 25.000 EUR. Die Gesamtleistung der HanseMerkur

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Boden in Mietwohnung älter als ich?! Wer muss zahlen?

Hallo Leute,

ein Freund hat beim Möbel verrücken einen Riss in einen PVC Boden gemacht. Er hat es seiner Haftpflicht gemeldet. Diese hat herausgefunden, dass der PVC 21 Jahre (!!!) alt ist - nebenbei gesagt: älter als ich.

Seine Versicherung zahlt nicht bzw. aus Kulanz 30 Euro, da sie sich auf irgendeinen Paragraphen berufen, dass der Boden alle 10 Jahre vom Vermieter ausgetauscht werden muss. Jetzt will der Vermieter (eine Genossenschaft) dass ich ein total überteuertes Angebot eines örtlichen Verlegers annehme, welches wirklich extrem überteuert ist.

Meine Fragen UND BITTE NUR BEANTWORTEN WENN DU/SIE AHNUNG HAST/HABEN:

  1. Ist das von der Versicherung korrekt?

  2. Wenn der Boden sowieso alle 10 Jahre getauscht werden muss, muss ich dann dem Vermieter überhaupt was zahlen? Wenn ja oder nein - welche Paragraphen in welchem Gesetzbuch?

  3. Zeitwert? Den hat der Boden definitiv nicht mehr, da er sowieso in schlechtem Zustand war (bei Einzug, Dellen uÄ).

  4. Muss ich das Angebot des überteuerten Verlegers annehmen oder kann ich einen billigeren Wählen? Bzw. kann ich das nicht einfach selbst machen? Ne Rolle PVC kostet 50 Euro und ist in kürze verlegt. Der Bodenleger verlangt mehr als das 10-fache.

Danke für jede Antwort! Hab echt ein total flaues Gefühl im Magen, da das als Bafög beziehender Student schon meine komplette Existenz vernichten kann -.-

Liebe Grüße und nochmals danke!

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Schäden bei Hochzeitsfeier, Wer haftet? Lokal oder Austragender? Windschaden?

Hallo,

unsere Hochzeitsfeier hat in einem Eventlokal stattgefunden, dass im 4. Stock neben einem Autohaus angesiedelt ist. Von der Dachterasse sind leider 2 große Stehkerzen (ca. 30cm hoch, ca. 3kg) gefallen und haben das Glasdach des Autohauses zerstört.

Niemand weiß natürlich wie das passiert ist oder wer das war.

Ist die Location nicht für solche Fälle versichert?

Nach Begutachtung des Schadens, gehe ich eher davon aus, dass die Kerzen nicht geworfen wurden, sondern unachtsam auf dem Balkongeländer abgestellt. In der Nacht gab es einen heftigen Sturm, der diese dann vollends auf das Vordach vor dem Balkon geworfen hat (das geht nochmal ca. 1m raus) von dem aus sie dann langsam bis zum Rand gerollt und senkrecht nach unten gefallen sind. Das ist die einzige logische Erklärung, wieso die Schäden nach 3-4m Falltiefe nur 10cm von der Wand entfernt sind. Hätte jemand die Kerzen geworfen, so hätten sie viel weiter entfernt einschlagen müssen.

Soviel zur phsikalischen Theorie, doch leider sieht das der Besitzer nicht so. Mit logischen Argumenten konnte ich ihn heute nicht konfrontieren. Er beharrt darauf, dass die Kerzen zu Beginn der Feier nicht auf dem Geläner gestanden sind und somit wir schuld sind.

Wer haftet in diesem Fall? Der Betreiber des Lokales oder der Festaustragende? Wird das seine Versicherung zahlen? Ist das eine Art "Windschaden"?

mfg sf

Hochzeit, Versicherung, Gastronomie, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Haftung
Wer bezahlt den Schaden und den ganzen Aufwand?

Meine Nachbarin ist vor 3 Jahren gestorben. Ihr (uraltes) Bauernhaus gehört jetzt einer Erbengemeinschaft, bestehend aus 3 Familien, die aber alle miteinander verstritten sind. Nun habe ich mit selbst schon Gedanken über die Substanz des Hauses gemacht (ist offensichtlich zu sehen). Und auch die eine Familie die bei uns im Ort wohnt hat mich gewarnt, daß das Dach massiv einsturzgefährdet ist und wenn er mal das Dach runterkracht, dann kracht das ganze Haus auch gleich mit. Sie hat mich gewarnt, meine Kinder in meinem Garten spielen zu lassen (dazu muß ich sagen, daß unsere Häuser nur ca 5-6 Meter auseinander stehen). Nun kann ich erstens die Kinder nicht vor dem Haus spielen lassen ( an der Hauptstrasse werden sie überfahren) und nun kann ich sie hinter dem Haus auch nicht mehr spielen lassen (also wohl am besten einsperren - oder was). Das Problem ist jetzt, daß die Häuser ja über die Stromleitungen zusammenhängen. Wenn das Nachbargebäude nun einstürzt wird mein halbes Dach (samt Dachgaupe) abgerissen. Das darunterliegende Badenzimmer ist dann auch mit hinüber sowie alles, was ich auf dem Dachboden eingelagert habe. Die Erbin hat mir klipp und klar erklärt, daß es für das Haus keine Haftpflichversicherung gibt. Nun meine Frage: Wer kommt für den Schaden auf, wenn da wirklich was passiert? Und nicht nur für den Schaden sondern auch für den Aufwand. Denn z.B. während der Reparatur könnte ich ja nicht zu Arbeit (lasse ja schließlich keine Handwerker alleine in meinem Haus rumfurwerken) bzw. für die ganzen Putz- und Aufräumarbeiten, Staub zsw. Dies muß ja alles dann erledigt werden und ich habe ja keine Langeweile durch Schuld anderer mir Arbeit aufzuhalsen. Was kann ich im Vorfeld dagegeben unternehmen und wer würde bezahlen im Fall der Fälle. Ich habe die Erben um eine Haftpflichtversicherung für das Haus gebeten - ohne Erfolg.

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Welche Sachversicherungen benötige ich als nebenberuflicher Tanzlehrer?

Hallo, ich plane nebenberuflich Tanzkurse anzubieten und möchte nun gerne wissen, welche Versicherungen ich dazu benötige.

Zu den Details: Ich bin hauptberuflich als freiberuflicher Journalist tätig und habe in dem Zusammenhang eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Beruf, außerdem habe ich privat eine Haftpflicht und eine Rechtsschutz (also auch mit der Berufsrechtsschutz für Selbstständige) und halt meine Personenversicherung.

Worum es mir geht ist, dass ich Tanzkurse in einem gemieteten (Tanz-)Saal einer sozialen Einrichtung anbieten werde. Dabei biete ich sowohl Kurse für "normale Menschen", als auch Kurse für chronisch Kranke (Diabetiker) an. Ich habe keine "offizielle" Tanzlehrerausbildung (ist eh kein anerkannter Ausbildungsberuf) und auch keine Übungsleiterlizenz, sondern biete das ganze als ganz normaler Freiberufler (oder Gewerbetreibender) gegen Entgelt an.

Wie kann ich mich nun dagegen absichern, dass z. B. jemand stürzt oder einen Schaden durch falsch erklärte oder ausgeführte Bewegungen erleidet, wie kann ich mich gegen Schäden am Raum absichern, die z. B. durch einen meiner Schüler entstehen könnten (wo hinterher keiner weiß, wer es war und ICH dann hafte) und was sollte ich noch beachten?

Bitte erspart mir Tipps zu Personenversicherungen, wie "Du brauchst eine BU" oder "PKV" oder Sozialversicherungen, die Punkte sind alle geklärt etc. mir geht es um Haftpflicht- und Sachversicherungen oder eventuell Unfallabsicherungen für meine Schüler und mich.

Vielen Dank

Tanzmariechen

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Fremdes Auto - Kratzer - Polizei fotografiert mein Auto

Hallo Leute, ich habe ein Frage zu folgendem Sachverhalt: Heute nachmittag sah ich beim Blick aus dem Fenster, dass zwei Polizisten und ein mir fremder Mann an meinem Auto standen (es parkte unserem Haus gegenüber) und es fotografierten. Ebenso ein davor parkendes Auto. Ich konnte nicht sofort auf die Straße gehen und fragen, warum mein Auto fotografiert wird, da ich meine Tochter auf dem Wickeltisch zu liegen hatte und sie erst zu Ende wickeln musste. Als ich dann mit ihr runter gegangen bin, habe ich nur noch die Rücklichter des Polizeiwagens gesehen, der fremde Mann war verschwunden. Ich habe das vor mir parkende Auto und mein Auto genauer untersucht, am vorderen Wagen war an der linken Ecke der hinteren Stoßstange ein Kratzer, mein Auto ist vollkommen schadenfrei, ohne Kratzer. Ich bin mir auch vollkommen sicher, dass ich das vor mir stehende Auto beim Einparken in keinster Weise tuschiert habe. Der Kratzer an der Stoßstange des vorderen Autos ist schwarz, mein Auto blau, d.h. sie passen auch gar nicht zueinander. Nun habe ich die Befürchtung, dass der Halter des vorderen Fahrzeugs den Schaden bei meiner Versicherung geltend machen möchte und ich dadurch hochgestuft werde, obwohl ich nichts damit zu tun habe. Meine Fragen: Warum hat die Polizei nicht gleich bei mir geklingelt, um den Sachverhalt zu klären? Sie konnten doch bestimmt im Auto gleich eine Halterabfrage machen und hätten sehen können, dass ich gegenüber wohne. Was habe ich nun von der Polizei zu erwarten? Wird meine Versicherung den Schaden regulieren, ohne mich vorher zu kontaktieren? Sollte ich jetzt irgendetwas unternehmen oder erst einmal abwarten? Wäre nett, wenn ihr mir helfen könnt.

KFZ, Verkehr, Haftpflicht, Schadensregulierung

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