Laminat Boden beschädigt durch Wasserschaden in Mietwohnung von Mieter?

Wir haben durch gießen von 2 Pflanzen den Laminatboden in unserer Mietwohnung beschädigt.

Dieses haben wir unserer Haftpflichtversicherung gemeldet.

Wir haben ein Angebot eingereicht bei der Versicherung um den Schaden zu regulieren.

Diese zahlt aber nur ca 50% der Summe des Angebots.

NUN DIE FRAGE?

WER HAT DEN REST DER SUMME ZU ZAHLEN DAMIT IN DER WOHNUNG EIN NEUER LAMINAT VERLEGT WERDEN KANN ?

WENN MEIN VERMIETER NICHT BEREIT IST DIE RESTSUMME ZU ÜBERNEHMEN, KANN ER VERLANGEN DAS ICH ZAHLEN MUß?

KANN MEIN VERMIETER DIE VERSICHERSUMME EINBEHALTEN UND DER LAMINAT WIRD NICHT ERNEUERT UND WIR HABEN BEI AUSZUG KEINERLEI KOSTEN ZU ÜBERNEHMEN FÜR DIE ENTSTANDENEN SCHÄDEN?

ÜBER ANTWORTEN WÜRDE ICH MICH FREUEN

AUCH ÜBER QUELLNACHWEISE UND URTEILE WO ICH MICH INFORMIEREN KANN

VIELEN DANK IM VORAUS

Wir haben durch gießen von 2 Pflanzen den Laminatboden in unserer Mietwohnung beschädigt.

Dieses haben wir unserer Haftpflichtversicherung gemeldet.

Wir haben ein Angebot eingereicht bei der Versicherung um den Schaden zu regulieren.

Diese zahlt aber nur ca 50% der Summe des Angebots.

NUN DIE FRAGE?

WER HAT DEN REST DER SUMME ZU ZAHLEN DAMIT IN DER WOHNUNG EIN NEUER LAMINAT VERLEGT WERDEN KANN ?

WENN MEIN VERMIETER NICHT BEREIT IST DIE RESTSUMME ZU ÜBERNEHMEN, KANN ER VERLANGEN DAS ICH ZAHLEN MUß?

KANN MEIN VERMIETER DIE VERSICHERSUMME EINBEHALTEN UND DER LAMINAT WIRD NICHT ERNEUERT UND WIR HABEN BEI AUSZUG KEINERLEI KOSTEN ZU ÜBERNEHMEN FÜR DIE ENTSTANDENEN SCHÄDEN?

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VIELEN DANK IM VORAUS

Recht, Mietrecht, Haftpflicht
Fremder Hund jagt unsere Katze auf unserem Grundstück?

Vielleicht weiß ja jemand, was wir gegen folgenden Vorfall tun können, bzw ob man da überhaupt etwas machen kann:

Wir wohnen in einer ziemlich ruhigen Gegend in einem Dreiparteienhaus, der Vermieter unten, wir ganz oben. Das Grundstück ist eingezäunt und die Einfahrt mit einem Tor gesichert, das aber üblicherweise auf Wunsch des Vermieters offen bleibt.

Nun haben wir zwei Katzen, die Freigänger sind und sich bisher auch mit allen anderen Katzen der Gegen zu vertragen scheinen (zumindest gab es noch keine Verletzten, von denen wir erfahren hätten, noch wurden unsere verletzt) und sogar mit den Hunden, die in unserer Straße wohnen (das sind aber auch gutmütige Viecher). Da wir in einer schönen Waldrandlage wohnen, gehen natürlich auch oft Leute hier spazieren, die nicht in unserer Gegend wohnen. meist mit nichtangeleinten Hunden (es herrscht bei uns kein genereller Leinenzwang).

Heute vormittag war ich gerade ein bisschen bei der Gartenarbeit und unsere Katzen mit uns draußen. Ich bin kurz in die Wohnung und als ich wieder runterkam, hörte ich Gebell und sah einen fremden Hund, der in unserem Garten Jagd auf unseren Kater machte. Er hat ihn nicht erwischt, ist aber mehrfach auf ihn losgegangen, auch nachdem die Besitzerin ihn zurückgerufen hatte. Nach dem dritten Angriff wurde es dem Hund wohl langweilig und er ist zurück. Die Dame ist dann kommentarlos entschwunden, eine Entschuldigung oder irgendwas hielt sie nicht für angebracht, auch nicht auf mein Insistieren. Ich war aber sowieso eher besorgt um unseren Kater, der sich unter einer Hecke verkrochen hatte. Ich habe ihn nochmal auf Verletzungen untersucht, aber es ist wohl gutgegangen. Ich hatte überlegt, auf den Hund loszugehen, aber nichts geeignetes zur Hand und auch keine Lust, mich mit bloßen Händen auf einen hüftgroßen Hund zu stürzen.

Falls sich jemand damit auskennt, würde ich gern wissen, ob ich das dulden muss und falls nein, wie ich dagegen vorgehen kann, wenn das wiederholt vorkommt. Ich möchte ungern nächstes Mal meinen verletzten Kater zum Tierarzt bringen - und dann möglichst noch die Rechnung selbst zahlen - oder ihn gar bestatten.

Für jeden Rat wäre ich sehr dankbar.

Tiere, Garten, Hund, Rechnung, Versicherung, Katze, Recht, Tierarzt, Tierhaltung, Hundeerziehung, Haftpflicht, Hundehaltung, Freigänger
Zusammenstoß mit Rettungswagen - Schuldfrage?

Hallo zusammen,

ich benötige an dieser Stelle die Hilfe von Menschen mit Hintergrundwissen zur Rechtslage im Straßenverkehr.

Folgendes ist mir am heilig' Abend passiert:

als Abbieger an einer Kreuzung habe ich Grün bekommen und bin auch erst bei Grün angefahren. Während des Abbiegevorgangs nach Links (kein extra Grünlicht für Linksabbieger: Gegenverkehr HAT generell ROT) knallte mir mit voller Wucht und völlig unerwartet ein NEF, also ein Notarzteinsatzfahrzeug in die Front meines Kombis. Die komplette Stoßstange wurde weggerissen, meine Airbags gingen auf... beide Fahrzeuge standen demoliert auf der Kreuzung. Das NEF kam OHNE Martinshorn angerast und völlig ohne Sorgfalt, selbst runterzubremsen und die Kreuzung VORSICHTIG zu überfahren. Laut Aussage der Beifahrerin des NEF's, gab es ca. 100m vor der roten Ampel eine Einsatzabsage und der Fahrer schaltete das Martinshorn ab, fuhr aber (lt. Aussage d. Beifahrerin) weiter mit ca. 120kmh über die rote Ampel, welche ich in dieser Sekunde befuhr.

Ich hatte keine laute Musik oä. an und hätte ein Martinshorn wahrgenommen - so wäre es nicht zu einem Unfall gekommen. Durch die massiv überhöhte Geschwindigkeit und das fehlende Horn, konnte ich kaum reagieren. Ich erinnere mich, noch gebremst zu haben, da knallte es aber schon. Da das NEF auf der rechten Spur fuhr und ich nach links abbog, war eine weitgehende Einsicht in die Kreuzung auch erst mit Befahren dieser möglich. Zusätzlich kam das Fahrzeug ja mit ca.120km/h angerast, sprich es trat unmittelbar aus dem, für mich toten Winkel, hervor.

Mehrere Zeugen boten mir umgehend ihre Hilfe an, da auch diese wahrgenommen haben, dass das Martinshorn NICHT angeschaltet war.

Da ich für das KFZ und den gerade neu verbauten Motor noch große Beträge offen habe, stellt sich mir die Frage nach der Schuldzuordnung. Ich persönliche sehe keine Teilschuld bei mir - für mich liegt die Schuld zu 100% bei dem Fahrer des NEF's. Der Fahrer sowie die Beifahrerin (welche die eigentliche Notärztin ist), sahen es genau so. Die Polizeit wollte keine klare Aussage tätigen, jedoch teilte mir der Beamte mit, die Gegenseite, also der Fahrer des NEF's. stände auf der linken Seite in der Unfallaufnahme und dort stünde normalerweise der "Schuldige". Auch ist bei diesem ein Bußgeld vermerkt, was mir vermittelt, dass es seitens NEF-Fahrer defintiv ein Vergehen gab.

Wie seht ihr die Schuldfrage? Kann man mir eine Teilschuld zuordnen? Ich befuhr bei Grüner Ampel eine Kreuzung, hörte kein Martinshorn und schon knallte es. Wie hätte ich anders reagieren sollen? Bei Grünlicht fährt doch keiner bis zur Sichtlinie und bleibt dort erst mal stehen, in der Erwartung, dass ein Rettungswagen angeballert kommt. Dafür hat dieser ja sein Martinshorn - in diesem Fall wäre ich besonders sorgfältig gewesen und hätte erst mal geschaut, ob da was kommt. So konnte ich nicht reagieren.

Ich hoffe auf kompetente Antworten - und hoffe darauf, dass ihr einen besseren heilig Abend hattet.

Danke.

Notfall, Unfall, Feuerwehr, Versicherung, Recht, Haftpflicht, Haftpflichtschaden, Notarzt, Straßenverkehr, Auto und Motorrad
Schadensregulierung bei Handwerkerschäden in Mietwohnung?

In unserer Mietwohnung wurden kürzlich die Wasseruhren gewechselt. Es entzog sich unserer Kenntnis, dass sich einer der Zähler hinter unserem Kühlschrank befand, da die Zähler bisher per Funk abgelesen wurden. Da zum Zeitpunkt des Zählerwechsels meine hochschwangere Frau allein in der Wohnung war, hat der ausführende Handwerker freundlicher Weise den (vollen!) Kühlschrank selbst verrückt um sich Zugang zu verschaffen. Leider ist bei dieser Aktion der durch uns nachträglich eingebrachte Fußbodenbelag, also auch der Kühlschrank selbst, beschädigt worden. Sicher nicht mit böser Absicht, aber es ist eben passiert.

Ein Bekannter wies uns darauf hin, dass wir den Schaden an die Hausverwaltung melden sollten, schließlich zahlen wir mit unserer Miete anteilig die Haftpflichtversicherung des Vermieters, die für so was aufkäme.

Nun hat der Hausverwalter auf unsere Schadensmeldung ablehnend reagiert und die Schadensregulierung verweigert. Der Schadensverursacher sei der Handwerker, und nicht der Vermieter bzw. die Hausverwaltung. D.h. müsse die Forderung direkt an den Handwerker gestellt werden.

Unserer Auffassung nach muss sich aber der um die Schadensregulierung kümmern, der den Handwerker bestellt hat. Liegen wir mit der Annahme richtig?

Unabhängig davon, wer die Schadensregulierung übernimmt: Ist es richtig, dass der Handwerker die Arbeit hätte verweigern müssen, da der freie Zugang nicht gegeben war? Hat er sich (wenn auch unbeabsichtigt) damit "schuldig" gemacht, wenn er eigenmächtig handelt?

Mietrecht, Haftpflicht
Versicherung für Klamotten?

Es wäre: Mein Kleiderschrank ist voller seltener, teurer und wertvoller Pieces, die ich im Alltag genauso anziehe. Fall 1: Ich bin in der Schule und ein Mitschüler erlaub sich einen 'lustigen' Scherz und spritzt mit seiner vollen Patrone Tinte auf meine Jacke und macht sie somit wertlos. Was passiert, wenn er im Besitz einer Haftpflichtversicherung ist? Und wie sturr sind dann die Versicherungen (unterschiedlich von Versicherung zu Versicherung, ist mir klar) von von wegen, wer mit solch teuren Sachen rum läuft, muss damit rechnen? Und was, wenn der Verschulder keine Haftpflichtversicherung abgedchlossen hat? Fall 2: Ich schütte mir selbst beim Trinken von einer Tasse Kaffe die Soße über die Jacken, welche daraufhin komplett ruiniert ist. Ich erleide einen Schaden von mehreren 1000€. Was ich weiß ist, dass man Versicherungen auf Gegenstände wie Vasen, Bilder usw. abschließen kann und ich muss dazu sagen, dass diese Klamotten für mich wie eine Wertanlage fungieren, denn ich kenne mich in dem Bereich aus und kann einschätzen, dass ich ein bestimmtes Kleidungsstück in ein paar Jahren für den gleichen (oder höheren Preis) wieder verkaufen kann. Gibt es überhaupt Gesellschaften speziallisiert auf solch einem Gebiet oder kann man zu einer ganz normalen Versicherung gehen und den Deal abschließen? Was werden die dafür brauchen (Rechnungen)? Und wie teuer kann so was werden?

Kleidung, Geschädigter, Fashion, Mode, Style, Versicherung, Recht, Anwalt, Jacke, Gesetz, Haftpflicht, Richter, Sachbeschädigung, Sneaker, Trend, Sachschaden

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