Deckt die Grundsicherung auch die Krankenkassenbeiträge?

Ich bekomme 398 Euro Erwerbsunfähigkeitsrente und habe in meiner Miete in der alten Wohnung 160 Euro Grundsicherung erhalten. Jetzt ziehe ich um und zahle nur noch 50 Euro Miete. Vorher wurden die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung von der Grundsicherung getragen und jetzt frage ich mich ob ich einen Antrag auf Grunsicherung stellen kann damit diese die Kosten für die anfallenden 140 Euro Krankenversicherungsbeiträge bei der AOK bezahlt. Ich bin etwas verunsichert weil ich ja abzüglich der 140 Euro und den 50 Euro Miete gerademal 208 Euro zum leben hätte. Selbst wenn ich keine Miete zu bezahlen hätte würde ich abzüglich der Krankenkassenbeiträge die ich aus eigener Tasche bezahlen müßte 258 Euro zum leben haben.Meine Frage ist ob ich auch einen Antrag auf Grundsicherung stellen kann wenn es nur die Krankenkassenbeiträge beträfe und ob ich wegen 50 Euro Miete überhaupt Antrag stellen kann. Wäre schön wenn jemand wüßte wie das läuft. Am liebsten würde ich nur Grundsicherung für die gesetzliche Krankenversicherung beantragen, aber ich weiß nicht ob das geht und wähle deswegen den Umweg über die Miete. Es wäre halt fatal wenn die Miete zu gering für eine Grundsicherung wäre und ich die Krankenkassenbeiträge selbst bezahlen müßte.Ich habe schon gegoogelt, bin aber auf eine einfache und verständliche GuteFrage.netAntwort gespannt.

Krankenversicherung, Grundsicherung
Wer zahlt jetzt die Miete bei JVA Aufenthalt?

Folgendes Problem liegt in der Luft. Eine Bekannte kam die Tage zu mir an, das einer aus Ihrer Familie seit September in einer Justizvollzugsanstalt ist, dort 7 Monate bleiben müsse und nun kein Geld mehr vom Amt (ARGE) erhält. Sie sagte mir, das die besagte Person aus Ihrer Familie sehr gerne die Wohnung behalten wolle, da Sie sonst Ihr ganzes Hab und Gut verliert, wenn Sie nicht zahlt und bei späterer Entlassung aus der JVA alles von vorne kaufen müssten, den Umzug organisieren müßte etc. und dies kostet doch vielmehr, als wenn das Amt jetzt gar nicht die Miete bezahlt und Sie dann bei der Entlassung der besagten Person alles finanzieren müssen. Wo ist denn da bitte die Logik? Zumal es so ist, das die besagte Person höchstwahrscheinlich auf 2/3 aus der JVA entlassen werden kann, sprich im Januar 2010. Desweiteren ist es so, das vom Gesetzgeber doch zumindestens 6 Monate die die Miete wenigstens übernommen werden muß, so das die besagte der Person meiner Bekannten die Wohnung nicht verliert. Es muß doch wenigstens sowas wie ein Darlehnen geben oder sehe ich das verkehrt. Es kann doch nicht sein, das jemand, der nur kurzfristig in einer JVA sitzt, sein ganzes Hab und Gut verliert und hinterher sich wieder alles Neu kaufen muß. Da meine Bekannte selbst kein Internet hat und auch so keine Ahnung hat, hat sich mit gebeten Informationen ausfindig zu machen. Wer weiß mehr?

Recht, Rechte, ARGE, Darlehen, Grundsicherung, JVA, Staat

Meistgelesene Beiträge zum Thema Grundsicherung