Ebay verkäufer ein betüger und ware nicht erhalten was tun?

Hallo ich habe einen Artikel bestellt auf Ebay als Gast und habe mit Paypal bezahlt. Der Artikel sollte nach 4-5 Werktagen bei mir ankommen, aber nun sind schon 3 Wochen vergangen, so habe ich den Verkäufer kontaktiert und er meinte das es an der Post liegen könnte, dass es Verzug gibt, nun ja alles schön und gut aber jetzt kommt der wichtigste Part. Nachdem ich ihm diese Nachricht geschickt habe, habe ich auch gar keinen Zugriff auf die Sendungsverfolgung mehr und es steht es sei ein Fehler aufgetreten. Ich ging dann auf das Profil des Verkäufers und klickte auf Bewertungen (der so nebenbei auch 99% Positive Bewertungen stehen hat) und sah meinen Artikel mit meiner Artikelnummer mit einer 5 Sterne bewertung, die ich nicht geschrieben habe. Ich habe leider davor nicht auf die Bewertungen geschaut und dachte es kann doch nur seriös sein bei 99% Positiv, dass mir nicht aufgefallen ist, dass fast jede Bewertung den gleichen Text beinhaltet und somit 100% fake ist. Gibt es hier Experten? Wie kann es sein, dass Ebay als solch großes Unternehmen, sowas überhaupt zulassen kann, ich mein ich kann den Typen ja nichtmal irgendwie melden und seine Adresse ist wahrscheinlich wohl auch falsch um den zu Vermöbeln (spass bei Seite) Was kann man in so einem Fall überhaupt tun denn das Geld ist mit Paypal eingezogen worden und das bekommt man wohl nicht mehr zurück oder ? Vorallem das ich kein ebay account hatte und als Gast bestellt habe um den Verkäufer zu kontaktieren hab ich dann ein account erstellt und ihn gefragt wieso es denn solange dauert und ihm ein bild von dem Artikel geschickt mit der Sendungsnummer.

Bild zum Beitrag
Versand, Betrug, Amazon, Verarsche, Anwalt, eBay, Gesetz, Kleinanzeigen, bestellen, Bestellung, eBay Betrug, Käuferschutz, PayPal, Rückerstattung, Rückgabe, Scam, Ebay-Kauf, Ware nicht erhalten, Fake
🏍️ Motorrad Kaufvertrag : wer kann mir diese Kaufbedienung erklären?

Hallo Leute,

🕊️..Ein frohes neues friedliches, erfolgreiches und gesundes Jahr, wünsche ich euch.

Folgendes ist passiert, ein Freund hat ein altes Motorrad von seiner Erbengemeinschaft angeboten bekommen. Es handelt sich um ein sehr altes Motorrad aus den 70er Jahren. Die anderen Erben sind damit einverstanden das er das Motorrad übernehmen kann.

Allgemein findet solch eine Erbenregelung mit einem Kaufvertrag statt. Die anderen Erben haben das Motorrad von einem Sachverständigen geprüft. Allen ist bekannt dass das Motorrad verschiedene Dellen und Kratzer hat. Der derzeitige Verkaufswert beträgt : 900,- Euro.

Im Kaufvertrag steht folgende Bedienung, welcher mein Freund und auch ich nicht gänzlich verstehe :

📋 ...

1)..Das Motorrad wird unter Ausschluss der Sachmängel Haftung verkauft.

2)..Diese Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängel Haftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

3)..Gegebenenfalls noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

Im Internet habe ich kein besseres Fahrzeug Verkauf - Muster gefunden, welches vereinfacht für eine solche Erben Übertragung geeignet ist. In einem solchen Formular müssten die Ausgleichszahlungen, für die anderen Erben eintragbar sein. Vielleicht hat jemand einen Tipp, wo ich ein besseres Formular finde ?

Eine Streichung des Hinweises von Punkt 1. bis 3. wurde von der Erbengemeinschaft abgelehnt ! .. somit hat mein Freund, welcher das Motorrad übernehmen möchte, Angst später Probleme zu bekommen, obwohl er diese Schäden am Motorrad doch gar nicht gemacht hat.

Vielen Dank für eure Interesse und eure Hilfe ..💙

Gruß Mirco

Motorrad, Rechtsanwalt, Erbrecht, Erbe, Kaufvertrag, Gesetz, Fahrzeug, Erbengemeinschaft, Jura, Jurastudium, Kaufmann, Kaufvertragsrecht
Psychotherapeut werden als Sozialpädagoge?

Mich interessiert, wie man genau Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut wird. Vor der Psychotherapie Reform konnte man ja auch nach einem Master-Abschluss in Sozialpädagogik oder Sozialer Arbeit die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten machen, geht das immer noch?

In vielen Seiten von Ausbildungsstätten lese ich noch folgendes:

Eine Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in kann mit einem Master- bzw. Diplomabschluss in Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Soziale Arbeit oder Psychologie (inklusive Klinische Psychologie) und in einzelnen Bundesländern auch mit der Lehramtsqualifikation begonnen werden. Ob ein Abschluss zugelassen wird, entscheidet die regionale Behörde, in der Regel das zuständige Landesprüfungsamt im jeweiligen Bundesland. Die detaillierten Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterscheiden sich.“

Gleichzeitig aber auch:

Es ist eine Übergangsfrist von 12 Jahren für die Absolvierung der bisherigen Psychotherapieausbildung vorgesehen. Diese muss spätestens bis zum Jahr 2032 (Härtefallregelung bis zum Jahr 2035) abgeschlossen sein. Die Übergangsfrist gilt für alle, die entweder:

  1. vor dem 01. September 2020 ein Studium begonnen haben, welches zur Zulassung zur heutigen Psychotherapieausbildung berechtigt, die
  2. irgendwann einmal ein solches Studium abgeschlossen haben, oder die sich
  3. bereits in einer Psychotherapieausbildung befinden.

Hast du vor dem 01. September 2020 noch kein entsprechendes Studium begonnen, ist nur die Qualifizierung nach dem neuen Gesetz, also das Psychotherapiestudium und der Fachkunde-Erwerb im Rahmen der (dann neuen) Psychotherapieweiterbildung möglich.

Wenn ich also zum Beispiel im Jahr 2024 ein Universitätsstudium der Sozialpädagogik anfange und absolviere, habe ich dann dennoch die Möglichkeit daraufhin die Ausbildung zu absolvieren oder ist es dann schon nicht mehr erlaubt?

Medizin, Studium, Pädagogik, Ausbildung, Master, Gesetz, Psychologie, Abitur, Bachelor, Fachhochschule, Niedersachsen, Psyche, Psychotherapie, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik., Universität, Reform, Psychotherapeutenausbildung
Reichsbürger und Querdenker: Eigentlich nur Normalität?

Es ist überraschend, liebe Freunde, wenn wir in der Apostelgeschichte Kapitel 21 den Versen 23 und 24 lesen, Paulus solle sich ein paar schnappen und seine Haare schneiden lassen, damit alle wissen, dass er kein Gesetzloser wäre.

Apostg. 21, 23 So tu nun das, was wir dir sagen: Wir haben vier Männer, die haben ein Gelübde auf sich genommen; 24 die nimm zu dir und lass dich reinigen mit ihnen und trage die Kosten für sie, dass sie ihr Haupt scheren können;[1] so werden alle erkennen, dass es nicht so ist, wie man ihnen über dich berichtet hat, sondern dass du selber auch nach dem Gesetz lebst und es hältst.

Weil man sich fragt, ob man so etwas bei einem der dazu aufruft der Obrigkeit Untertan zu sein überhaupt dazu sagen muss?

Röm 13,1 Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit außer von Gott; wo aber Obrigkeit ist, ist sie von Gott angeordnet.

Insbesondere, weil ja die jüdischen Gesetze nicht nur im Glauben, sondern auch im Staat galten. Es also um die Frage geht, ob Paulus ein Krimineller ist.

Aber einmal ehrlich. Müsste man dies nicht heute auch fragen. Dem einen, dem Abtreibungsbefürworter ist es vollkommen gleichgültig, dass das in §218 stgb steht, dass diese strafbar wäre. Oder will zumindest §219 stgb (1) ignorieren.

§219 (1)

(1) Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen. Das Nähere regelt das Schwangerschaftskonfliktgesetz.

Der andere empfindet es durchaus als angebracht den Vorschlag nicht alkoholsiert oder ohne Führerschein Auto zu fahren ausser acht zu lassen.

Und der dritte meint überhaupt, dass da ja der Staat nicht exisitiert, seine Gesetze durch die Bank obsolet wären. So das man das von Paulus geforderte „Seid der Obrigkeit Untertan“ am Liebsten vollkommen ignorieren möchte.

Warum auch nicht? Wenn Paulus dies auch schon tat!

Glaubt Ihr nicht?

Nein, weil ... 67%
Weiß nicht 33%
Ja, weil ... 0%
Religion, Führerschein, Gesetz, Christentum, Glaube, Jesus Christus, Paulus, Querdenker, Reichsbürger

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gesetz