Führerscheinstelle vs TÜV vs Deutsche Post?

Mein Führerschein (alle Klassen) wurde 2003 rechtskräftig entzogen. Anfang August 2022 habe ich beim Landratsamt eine Neuerteilung der Klasse B beantragt. Da alle Tilgungsfristen mittlerweile erfüllt sind, hat die Behörde der Neuerteilung zugestimmt - unter der Voraussetzung daß ich eine Fahrerlaubnisprüfung (theor. u. prakt.) ablege. Das war soweit zu erwarten. Ich habe dem zugestimmt, die Gebühren bezahlt und eine Laufkarte (Fahrschule) vorgelegt. Die Behörde hat mich daraufhin am 20.09.2022 (angeblich) beim TÜV zur Prüfung angemeldet. Dies wurde mir schriftlich bestätigt. Da ich keinen Termin bekommen konnte habe ich beim TüV nachgefragt, und mir wurde am 08.11.2022 schriftlich mitgeteilt daß dort KEIN Prüfauftrag vorliegt (...). Ich habe daraufhin telefonisch beim Landratsamt nachgefragt, und die Dame von der Führerscheinstelle hat mir am 10.11.2022 zugesagt, die Unterlagen erneut zum TüV zu schicken. Da inzwischen wieder nichts passiert ist, hat sich mein Fahrlehrer nun beim TüV schlau gemacht. Und siehe da - es liegt nach wie vor KEIN Prüfauftrag vor. Angeblich, wohlgemerkt. Ich komme mir mittlerweile doch leicht "veräppelt" vor und frage mich was ich jetzt tun könnte? Wieder zum Anwalt, wegen einer doofen Formalie? Das möchte ich derzeit eigentlich vermeiden. Vielleicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landkreis? Beim Tüv? Oder bei der Post? Vielleicht hat ja der Hund die Unterlagen gefressen? Und wie bekomme ich das raus? Fragen über Fragen. Ich bin echt angep...! DANKE FÜR EURE RATSCHLÄGE!

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Führerscheinausbildung in Neuseeland beenden?

Hallo!

Ich befinde mich gerade in einer etwas misslichen Lage, undzwar habe ich im Juni 2022 meine Führerscheinausbildung (Klasse B) in Deutschland begonnen. Zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass ich im Dezember 2022 ein Work and Travel (geplant ist ca. 1 Jahr) in Neuseeland antreten werde. Nachdem meine Fahrschule mor leider innerhalb von 3 Monaten nur 3 Fahrstunden anbwieten konnte, wechselte ich diese. Meine Theorieprüfung habe ich mit 0 FP bestanden und in der neuen Fahrschule konnte ich glücklicherweise auch zu genüge Fahrstunden nehmen. Nun wurde ich sehr kurzfristig am 09.11 zur Prüfung vorgestellt - in der Prüffahrt hatte ich dann leider einen anderwn Lehrer, mit dem ich gar nicht zurechtkam und zudem ein anderes Auto. Leider habe ich hier nicht bestanden. Anschließend habe ich mit ganz viel Glück tatsächlich gestern noch einmal zur Prüfung antreten dürfen. Diese wurde leider, trotz laut Fahrlehrer ordentlicher Fahrweise, vom Prüfer als nicht bestanden eingetragen. (Grund war 1. auf der rechten Spur der Autobahn nur 110 km/h statt 130 km/h und 2. bin ich in einer engen Straße mit parkenden Autos auf beiden Seiten zu weit rechts gefahren (wobei ich gesehen hatte, dass es sehr eng ist und ich deshalb sehr vorsichtig gefahren bin, ich bin auch ohne Eingreifen des Lehrers gut an den Autos vorbeigekommen). Nun, der Prüfer hat mich jedenfalls deswegen durchfallen lassen.

Nun ist meine Frage, ob es grundsätzlich möglich ist, eine angefangene Führerscheinausbildung (mir fehlt nur noch die praktische Prüfung) in Neuseeland zu beenden, sodass ich im Laufe meines Work and Travels eben doch noch zum Fahren komme. Bitte keine Antworten mit "du weißt aber schon dass dort Linksverkehr herrscht" - das ist mir natürlich bewusst!

Mir ist v. a. aich nicht wichtig, dass der Führerschein nach der Rückkehr nach Deutschland auch hier gültig wäre (ich gehe davon aus, die praktische Prüfung werde ich ohnehin nochmal in Deutschland machen müssen), hauptsächlich wäre es super, wenn ich dort etwas mobiler wäre.

Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, die Prüfung dort zu absolvieren.

Danke im Voraus!

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