Was bedeutet "Aussetzung der Vollziehung"? (Finanzamt, Einspruch, Einkommensteuer)

Hallo Community,

es geht um die Einkommensteuerbescheid 2009 (Finanzamt) in Höhe von ca. 500,-€ (+31,-€ Zinsen). Da ich mit der Einkommensteuerbescheid nicht zufrieden war habe ich eine Einpruch erhebt + Begründungen geschrieben, was bei der Einkommensteuerberechnung nicht berücksichtigt wurde.

Außerdem habe ich die Aussetzung der Vollziehung geschrieben, weil ich das Geld (ca. 500,-€) zur Zeit nicht zahlen kann.

Heute habe ich von der Finanzamt der Stadt XY eine Mitteilung erhalten, wie folgt:

**Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes nach § 361 AO Ihr Antrag vom XX.XX.2013*****

Sehr geehrte Frau XY,

ich setze gemäß § 361 AO die Vollziehung des nachstehenden Verwaltungsakts wie folgt aus:

Steuer....................................500€

Zinsen....................................31€

Die Vollsetzung wird ausgesetzt ab fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe der Entschiedung. gleiches gilt bei anderweitiger Beendigung des Verfahrens.

Ich behalte mir vor, die Aussetzung der Vollziehung nach pflichtgemäßem Ermessen zu widerrufen. Soweit der Rechtsbehelf im Hauptsacheverfahren endgültig keinen Erfolg hat, sind die Beiträge, für die Vollziehungsaussetzung bewilligt worden ist, zu verzinden (§ 237 AO).*


Meine Frage an Euch bitte:

Was bedeutet das Schreiben für mich? (Weil ich es nciht so ganz richtig verstanden habe)

Muss das Geld nun sofort an das Finanzamt überweisen? Was muss machen?

Vielen dank im voraus.

LG

Monika

Steuern, Rechtsanwalt, Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Finanzamt, Steuerrecht, Zinsen
Kleinunternehmer Regelung Grafik-Design

Hallo liebe Community!

Ich habe vor etwa einem Monat ein Kleinunternehmer-Gewerbe angemeldet. Wurde mir vom Finanzamt empfohlen, damit es keine Unstimmigkeiten gibt. Jetzt weise ich ja nach §19 keine Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer aus. Also bekomme Netto Vergütung.

Habt ihr Erfahrungen oder Tipps? Ich kenne mich noch nicht so richtig aus, möchte aber alles richtig und seriös machen. Auch bin ich mir noch nicht sicher wie ich die Preise gestalten soll. Habe mal meinen Stundensatz ausgerechnet und der ist utopisch hoch. Das Zeug würde glaube ich keiner kaufen. Meine Zielgruppe beschränkt sich dank dem Grafik-Design nicht auf bestimmte Alters- oder Personengruppen. Ich möchte mich auch eher für den kleinen Bürger engagieren, der nicht nur 08/15 Designs vom Kopiershop nebenan bekommt für private Dinge. Unternehmen die Werbung machen wollen meine ich ablehnen zu wollen, da mir der Aufwand einfach zu groß ist. Für kleine Firmen wie zum Beispiel ein kleiner Friseurladen oder so würde ich schon gerne die Visitenkarten usw. gestalten. Jedoch eher in einem kleineren Rahmen. Ich möchte Bewerbungsdesigns anfertigen mit dazugehörigem Bewerbungsfoto /s .

So und die Handwerkskammer hat sich natürlich auch bei mir gemeldet. Ich solle mich als Fotografin bei denen Eintragen lassen, was natürlich gleich mal mit 150 Euro zu Buche schlägt. Habe das erstmal Revidiert und ne Erklärung geschickt, dass mein Beruf nicht Hauptsächlich mit Fotografie zu tun hat sondern nur einen Bruchteil ausmacht.

Im Moment befindet sich mein KLeingewerbe wie gesagt noch im Aufbau und ich wäre für jegliche Tipps und Tricks dankbar. Ein Logo habe ich schon, jetzt muss ich noch Formulare erstellen wo ich Rechnungen, Auftragsbestätigungen usw. dann wie ein Serienbrief einfach eintippen kann (individuell).

Joa... das wars erstmal kurz zur Beschreibung.

Wäre voll genial wenn ich hier ein paar brauchbare Tipps bekomme.

:) Liebe Grüße Jessykaschka

Existenzgründung, Selbständigkeit, Fotografie, Grafik, Recht, Finanzamt, Geschäft, Gewerbe, Unternehmen
Riester-Rente - Fehlende elektronische Datenübermittlung - wer kann helfen?

In meiner Steuererklärung / Steuerbescheid für 2011 konnten meine Beiträge zur Riester-Rente bisher nicht berücksichtigt werden.

Im Bescheid heißt es: "Die elektronisch zu übermittelnden Daten ... zu den Altersvorsorgebeiträgen (Riester-Rente) lagen nicht vor...". Einen Papierausdruck vom Anbieter (in meinem Fall Sparkasse / Deka Bank) gibt es seit diesem Jahr nicht mehr. Die Daten werden von der ZfA (Zulagenstelle für Altersvermögen) an das Finanzamt weitergeleitet.

Nur was tun, wenn das Finanzamt die Daten nicht hat? Kennt sich jemand aus?

Ich habe mit dem Finanzamt, der ZfA (03381-21222340 oder 03381-21222377) und dem Bundeszentralamt für Steuern (hier Hotline 0228-4060-1240) telefoniert. Ergebnis ist: Bei mir ist seit Januar 2010 wieder eine alte Steuernummer hinterlegt, von einem Finanzamt, wo ich vor 10 Jahren gewohnt habe. Laut ZfA ging genau an dieses Finanzamt auch die Meldung zur Riester-Rente.

Problem:

  • Das alte Finanzamt hat keine Akte und keinen Datenzugriff mehr.
  • Das neue Finanzamt kann keine neue Meldung beim ZfA anfordern und akzeptiert die Bescheinigung zur Riester-Rente, der für meine Unterlagen bestimmt ist, nicht.
  • Die ZfA kann an den hinterlegten Daten nichts ändern.
  • Das Bundeszentralamt für Steuern auch nicht.

Mein Anbieter (Deka Bank) und das Bundeszentralamt für Steuern haben mir gesagt, dass sich aktuell Anfragen hierzu häufen. Laut Deka könnte es systematisch an der falschen Steuernummer liegen.

Wie habt ihr das Problem gelöst?

Steuern, Rente, Bank, Versicherung, Steuererklärung, Finanzamt, Rentenversicherung
Finanzwirt - Probleme bei der Berufsentscheidung

So ... erstmal zu meiner Situation, dann zum Problem: Ich bin 15 und in der 10. Klasse der Realschule, technisch interessiert, liebe Mathe und bin kreativ. Ich bin ein guter Schüler (Zeugnis der Klasse 9 mit einem Schnitt von 1,7, schlechteste Note 2). Bis jetzt hab ich mir gedacht, dass ich erstmal Abi mache, dann irgend was wie Architekt, Ingenieur oder Designer studiere - da hab ich ja noch Zeit! Naja, oder auch nicht. Denn auf Grund meiner guten Schulleistungen wurde ich darauf angesprochen, ob ich nicht die Ausbildung zum Finanzwirt machen möchte - ich würde bei einer Zusage empfohlen werden. Das war vor ein paar Monaten. Ich dachte mir: "Finanzwirt - das ist einseitig, langweilig und definitiv nicht das richtige für mich." Jetzt wurde ich noch einmal darauf angesprochen und ich hab es mir noch einmal angeschaut und bin auf folgende Dinge gestoßen:

  • Arbeitstätigkeit beschränkt sich im Großteil auf die Prüfung von Steuererklärungen

  • nach abgeschlossener Ausbildung, einiger Erfahrung und einem guten Arbeitszeugnis besteht möglicher Weise die Option zur Weiterbildung als Diplomfinanzwirt

  • die Tätigkeiten eines Diplomfinanzwirtes sind z.B. als Betriebsprüfer, Steuerinspektor oder bei der Steuerfahndung zu arbeiten

Sofern die oben genannten Dinge stimmen, spricht mich das Ganze nur in der Voraussicht, den Diplomfinanzwirt zu machen, an, da ich später nicht nur Steuererklärungen prüfen möchte... das ist ziemlich einseitig, oder? (Steuerfahndung, Betriebsprüfer oder Steuerinspektor hört sich für mich schon aufregender und abwechslungsreicher an)

Also im Klartext meine Fragen über den Finanzwirt:

  • ist der normale Finanzwirt wirklich so eintönig? (wie ist denn eigentlich der Tagesablauf eines Finanzwirts?)

  • was genau macht man eigentlich bei der Prüfung einer Steuererklärung?

  • wie sieht es mit der Weiterbildung zu Diplomfinanzwirt aus? Was sind dort die Bedingungen und wie lange braucht man dafür, bis man die Empfehlung zur Weiterbildung in den gehobenen Dienst erhält?

  • was sollte man mitbringen, dass man lange an dem Job Spaß hat?

  • kann ich als kreativer Kopf in solch einem Job glücklich werden?

  • wenn ich nicht glücklich werden sollte und merke, dass ich auf jeden Fall etwas anderes machen möchte... kann ich dann nach der Ausbildung (dann bin ich schließlich erst 18) noch Abi nachmachen und dann noch den eigentlich geplanten Weg einschlagen, oder kann es Probleme geben?

Und wie sieht es eigentlich aus... Beamter... bedeutet das, wenn ich jetzt mit 16 die Ausbildung anfange und monatlich Brutto 946,46€ bekomme, muss ich ja so gut wie keine Steuern zahlen... hab ich dann also im Monat knapp 900€ Netto?!?

Und dann schon wieder das nächste Problem: die Bewerbung sollte spätestens in einem Monat weggeschickt sein (die Ausbildung findet in NRW statt).

Gut... das waren jetzt auch schon alle meine Probleme, was das angeht. Danke schon mal im voraus für alle Antworten.

Beruf, Ausbildung, Beamte, Berufsfindung, Finanzamt, Finanzwirt
Kann wegen angeblicher Steuerschulden kein Auto anmelden

Heute wollte ich ein Auto anmelden. Da teilte man mir mit, das geht nicht, weil ich beim Finanzamt noch Kfz-Steuerrückstände haben. Ich fiel aus allen Wolken, da ich davon keine Ahnung hatte. Man gab mir dann eine Auflistung dieser Rückstände, und ich telefonierte auch mit dem Finanzamt, und es stellte sich heraus, daß diese Rückstände 13 Jahre und älter sind. Am Telefon hatte man mir mitgeteilt, daß der jüngste Rückstand aus dem Jahre 1999 stammt und sich von ursprüngl. 60€ mit Säumniszuschlägen auf nunmehr 525€ hochgeschaukelt hat.

Insgesamt besteht die Gesamtforderung aus 3 Beträgen mit insgesamt ca. 1600€.

Das Problem mit der Anmeldung ist vom Tisch, mein Mann hat das Auto angemeldet.

Ich möchte dies Rückstände aber vom Tisch haben und das Finanzamt aufsuchen, um mit denen zu reden, und mir Unterlagen dazu zeigen zu lassen.

Ich habe nämlich gar nichts über solche Rückstände. Weder Forderungen, noch Mahnungen, noch Gerichtsvollzieherbesuche. Ich wußte ja bis heute nicht mal, daß ich überhaupt Rückstände haben soll.

Meine Fragen sind nun: Dürfen die nach so langer Zeit überhaupt noch was fordern? Ich kann ja jetzt gar nicht mehr nachvollziehen, geschweige denn nachweisen, wann ich vor 13 Jahren meine Kfz-Steuern bezahlt habe.

Muß ich diese Säumniszuschläge zahlen, wenn ich nie eine Mahnung bekommen habe?

Kann mir jemand irgendein überzeugendes Argument mitgeben? Am Telefon hörte ich nur: zahlen sie ihre Schulden, dann können sie ihr Auto anmelden. Oder: Das steht so auf dem Bildschirm, also ist das auch richtig so.

Steuern, Recht, Finanzamt, kfz-steuer
GEZ und Finanzamt - Vollstreckung oder Ratenzahlung?

Sehr geehrte Damen Herren,

ich habe es leider versäumt auf Mahnungen und Zahlungsaufforderungen der GEZ zu reagieren (Zeitraum 03/11 - 02/12). Trotzdem ich in diesem Zeitraum Schüler war, also in diesem Falle ein Recht auf Befreiung von jeglichen Gebühren der GEZ hatte, habe ich laut GEZ versäumt einen BEfreiungsantrag zu stellen (ich hatte lediglich eine Bafög-Bescheinigung, für die BEfreiungen zur Vorlage bei der GEZ, eingereicht). Nun habe ich ein Schreiben vom Finanzamt erhalten (13.6.2012), mit der Zahlungsaufforderung in Höhe von 247,84 € (inkl. Vollstreckungskosten). Es wurde mir keine Zahlungsfrist mitgeteilt.

Ich habe erfolgreich mein Abitur bestanden und versuche nun mich für das WIntersemester zu immatrikulieren. Offiziell bin ich also arbeitslos und habe somit AG II beantragt (das noch nicht genehmigt wurde, bzw. BEscheid kommt frühstens MItte Juli 2012).

Ich bin somit mittellos und habe keine CHance die volle Summe zu leisten. Welche Möglichkeiten bestehen nun in meiner Situation?

  1. Sind Ratenzahlungen zB. möglich?

  2. Ist eine Stundung möglich?

(zur Info: Ich lebe mit meiner Lebensgefährten, die ebenso AG II bezieht, und unserem einjährigen Sohn in einem gemeinsamen HAushalt. Meine Lebensgefährten ist übrigens von GEZ-Gebühren befreit. Sie hatte den Befreiungsantrag für gleichen o.g. Zeitraum und gleicher Wohnung fristgerecht gestellt.)

  1. Gibt es eventuell eine rechtliche Grundlage dafür, dass mit der Befreiung meiner Lebensgefährten unter BErücksichtigung der gemeinsamen BEdarfsgemeinschaft die Zahlungsaufforderungen nichtig sind/werden?

  2. Was kann ich tun oder wie kann ich mich jetzt verhalten, um Zwangspfändungen oder eine eidesstattliche Versicherung abzuwenden?

Vielen Dank für die Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

S.

Schulden, Recht, Gesetz, Finanzamt, GEZ
Gesonderte und einheitliche Feststellung, Anlage FE-KAP – wie verfahren?

Angenommen, es besteht ein Gewerbe in Form einer GbR mit zwei Gesellschaftern. In der EÜR sind neben den eigentlichen Betriebseinnahmen auch Kapitaleinküfte verbucht, die somit Teil der Einkünfte (umsatzsteuerfreie bzw. nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen) sind. In der gesonderten und einheitlichen Feststellung gibt es nun die Anage FE-1, in der die Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen ausgewiesen wird. Da Die Gesellschafter eine Aufteilung von 50/50 haben, werden die laufenden Einkünfte (welche die Kapitalerträge beinhalten) auf beide Gesellschafter aufgeteilt.

Nun gibt es die Anlage FE-KAP. Hier sind noch einmal zusätzlich die Kapitalerträge eingetragen. Ebenso die gezahlte Kapitalertragssetuer und der Solidaritätszuschlag.

Angenommen:

20.000 Eur Gewinn (Einnahmen inkl. Kapitalerträge von 5.000 Eur minus Ausgaben)

10.000 Eur fällt in Anlage FE-1 auf Gesellschafter A, 10.000 Eur fällt auf Gesellschafter B

5.000 Eur Kaitalerträge werden aufgeteilt auf Gesellschafter A und B (je 2.500 Eur) und in der Anlage FE-KAP vermerkt.

Der hieraus folgende Feststellungsbescheid ist die Grundlage für die Einkommensteuererklärung der Gesellschafter. Ziel der Gesellschafter ist nun, über die Einkommensteuererklärung die Kapitalertragssteuer + Solidaritätszuschlag zurück zu bekommen.

Wie werden in dem Feststellungsbescheid die Kapitalerträge und gezahlten Steuern/Abgaben ausgewiesen?

War das Vorgehen richtig, die Anlage FE-KAP auszufüllen, um die Kapitalertragssteuer in der späteren Einkommensteuererklärung ertstattet zu bekommen?

Ist dem Finanzamt klar, dass die Kapitalerträge bereits in der "Aufteilung von Betseuerungsgrundlagen" eingerechnet sind (in dem Zahlenbeispiel also 10.000 Eur Einkünfte pro Gesellschafter, und nicht 12.500 Eur)?

Finanzen, Steuererklärung, Finanzamt, GbR, Gewerbe, Steuerrecht, Unternehmen

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