(Ex-)Partner verkauft bei Ebay - Steuerhinterziehung - ich weiß nix, werde aber haftbar gemacht

Hallo,

ich stehe vor einem großen Problem - vllt wisst ihr Rat:

Ich hatte bei Ebay ein Mitgliedskonto, mein Noch-Ehemann hat darüber privat ein paar Artikel verkauft. Irgendwie hat er Lunte gerochen und sich bei Ebay gewerblich angemeldet (mit USt-Nr etc), um mehr Artikel zu verkaufen. Soweit kein Problem.

Jedoch hat er wohl, ohne mein Wissen, keine Steuern an das Finanzamt gezahlt.

Und nun kommt das Problem:

Da das Ebay-Konto damals noch auf mich lief, wurde ich nun vom Finanzamt angeschrieben und es wurde mir mitgeteilt, dass mir Haft-/Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung droht, wenn ich nicht sofort einen Betrag von 15.000€ zahle.

Ich bin kopflos, denn das Geld habe ich nicht. Ich wusste ja nicht mal davon, dass er keine Steuern zahlt. Und das Schlimmste ist, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und mich mein Ex-Partner mit Sicherheit nicht in Schutz nimmt, indem er die Schuld auf sich nimmt.

Ich bin am Verzweifeln. Mit einer Selbstanzeige würde ich doch die Tat eingestehen, Aber ich habe doch nichts gemacht. Selbst eine Verjährungsfrist ist noch nicht passend, denn die Anzeige beläuft sich auf einen Zeitraum der letzten 3,5 Jahre.

Im Oktober bin ich zu einer Anhörung vorgeladen.

Könnt ihr mir helfen? Hat jemand schon mal sowas erlebt? Was kann ich machen?

Bitte helft mir.

P.S.: Unseriöse bzw unpassende Aussagen sind nicht erwünscht. Mir geht es schon schlecht genug, als dass ich noch doof gemacht werden möchte. Danke.

Steuern, eBay, Gericht, Anzeige, Finanzamt, Partner, Strafe
Einkaufen und Lieferservice für ältere Menschen, was muss man für Genehmigungen haben?

Hey,

hab folgenden Plan, da hier in der Gegend in der ich wohne sehr viele alte Menschen leben, die nicht mehr weit laufen können und ohne fremde Hilfe nicht einkaufen könnten, spiele ich mit dem Gedanken einen Einkaufslieferservice für diese einzurichten. Ich könnte mir vorstellen das in der Zwischenzeit zu machen, da ich eine meine neue Stelle erst im Juni nächstes Jahr antreten könnte und ich mir so etwas dazuverdienen kann, nicht den ganzen Tag vergammle und alten Leuten helfen könnte. Falls es ja wirklich irgendwie anläuft, könnte ich mir das auch Hauptberuflich vorstellen, aber wie gesagt erstmal vorläufig da ich viel zu viel Zeit habe ;)

Nur als grobes bsp.

Kunden können eine Einkaufsliste erstellen (bis im Wert von 100 Euro), diese Ware kaufe ich ein, liefere sie bis zu ihnen nach Hause in die Wohnung. Dafür bezahlen sie Rechnung + 20 Euro

Die Ware würde ich ganz normal im Edeka, Lidl, Aldi etc einkaufen und die Ware ohne Zwischenlagerung (außer im Auto) liefern.

Hätte ich nun 5 Kunden am Tag, die alle 2 Wochen bestellen (also insgesamt 60 Kunden bei einer 6 Tagewoche) wäre ich ja rein rechnerisch bei 2400 Euro - Spritkosten, etc.

Um dieses Vorhaben in die Realität umzusetzen bräuchte ich sicher einen Gewerbeschein, aber welche anderen Genehmigungen bräuchte ich noch (abgesehen von einen gültigen Führerschein)?

Wie wäre das dann zu versteuern beim Finanzamt, würde denk ich nicht viel zu versteuern haben, da ich ja auch Spritkosten, Autoabnutzung etc habe?

Wäre dankbar über nen paar Infos etc :)

Nebenjob, alte Menschen, Finanzamt, Genehmigung, Gewerbeschein, Lieferservice, versteuern
Muss die Haushaltshilfe (Krankenkasse zahlt einen Teil) Steuern zahlen?

hallo! meine KK hat mir für 4 St./Tag (5 Mal pro Wo.) für insg. ca. 8 Wochen (ca. bis zur Entbindung) eine Haushaltshilfe bewilligt und übernimmt 5,25 Euro pro Stunde (21 Euro pro Tag minus 5 bzw. 10 % Zuzahlung pro Tag meinerseits). Die Haushaltshilfe wurde NICHT über die KK vermittelt, sondern ist eine mir bekannte Studentin, die auf mein Kind aufpassen und meinen Haushalt führen wird (die KK hat das so akzeptiert).

Was muss ich beachten, damit für die Studentin keine Nachteile wg. der Beschäftigung entstehen? Sie bekommt 8 Euro /St. von mir.

Wie ich verstanden habe, muss ICH keine Steuern bezahlen (§ 3 EStG ... "Leistungen aus einer Krankenversicherung sind steuerfrei" - ) und die Zuzahlung der Kasse dem Finanzamt nicht mitteilen.

STIMMTS? Was ist aber mit der Studentin??? Am Ende der Beschäftigungszeit muss ich ein von ihr unterschriebenes Formular an die KK zurückschicken, in dem die genaue Zahl der geleisteten Stunden steht.

Muss die Studentin diese Einkünfte (dürften in den fast 2 Monaten ca.1300 Euro werden - davon übernimmt die KK ca. 650 Euro, den Rest muss ich zahlen) beim Finanzamt in ihrer Steuererklärung angeben? Wahrscheinlich ja?

Muss ich mit ihr einen Vertrag haben? Was muss ich alles beachten/tun? Gibt es eine Höchstgrenze (pro Monat oder pro Stunde), die für die Studentin steuerfrei wäre - und die sie nicht angeben müsste?

Die KK will oder kann mir bei den Fragen nicht helfen. Ich wäre für alle sinnvollen Tipps und Infos sehr dankbar.

PS. Bitte um keine Antworten, wie "ich weiß es auch nicht:-)) ....

Steuern, Arbeitsrecht, Haushaltshilfe, Vertrag, Finanzamt, Krankenkasse, Steuerrecht, Student, Vertragsrecht
Dringende Frage zu der Beareitung Steuererklärung

Ich hatte bereits Mitte März meine Unterlagen für die Steuererkläung beim Finanzamt eingereicht. Vor zwei Wochen hatte das Finanzamt bei mir angerufen und auf Band gesprochen und mir parallel ein Schreiben zukommen lassen dass eine Angabe fehlt bzw. Unklar ist. Ich rief also dort um das ganze telefonisch zu klären aber ich wurde gebeten das ganze schriftlich mitzuteilen. Da ich bereits nun schon 14 Wochen auf den Steuerbescheid warte, fragte ich wenn ich die fehlende Angabe einreiche, wie lange die Bearbeitung denn noch dauern würde. Man sicherte mir zu, dass soweit alles fertig wäre und wenn mein Schreiben da wäre, würde der Vorgang SOFORT beareitet werden. Wie gesagt, nun ist das auch schon wieder zwei Wochen her und ich habe immer noch nichts vom Finanzamt gehört. Weder der Steuerbescheid ist mir zugeschickt worden noch eine Rückmeldung ob das nun mit den Unterlagen in Ordnung ist. Ich weiss dass die Mühlen beim Finanzamt sehr langsam mahlen, aber wenn soweit alles fertig ist, warum dauert dass denn noch solange? Oder kann es sein, dass ich aufgrund der fehlenden Angabe nochmals 14 Wochen warten muss bis ich den Steuerbescheid erhalte? Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen mit dem Finanzamtgemacht wenn Angaben nachgereicht wurden, wie lange die Bearbeitung dauert? Danke für Eure Antworten.

Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Steuerbescheid
Steuerfachangestellter oder Finanzwirt mittlerer Dienst?

Ich brauche dringend einen Rat ;)

Ich beende im Juli meine Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Meinem Ausbildungsbetrieb ist es allerdings nicht möglich, mich zu übernehmen, daher war ich gezwungen mich anderweilig umzusehen.

Nach ein paar Bewerbungen habe ich dann auch prompt eine Zusage in einer Steuerberatungsgesellschaft bekommen. Und auch das Einstiegsgehalt von 1.700 € brutto + Tantieme ist in unseren Kreisen für diesen Beruf mehr als gut bezahlt.

Ein Jahr vorher habe ich mich allerdings noch für das Auswahlverfahren zum mittleren nichttechnischen Dienst der Steuerverwaltung beworben. Nach schriftlichen Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräch kam nun auch hierfür die Zusage...

Nun bin ich hin- und hergerissen...

Zum einen müsste ich noch 2 Jahre lang eine Ausbildung machen... die Anwärterbezüge liegen bei 950,00€ SV frei natürlich. Hätte danach jedoch einen sicheren Job (Beamter auf Lebenszeit nach 2 Jahren Probezeit) und ein solides Einkommen von anfangs 1.850,00€, das immer angepasst wird und man bekommt Zuschläge für Kinder und Hochzeit. Jedoch ist als Beamter im mittleren Dienst bei A9 Schluss und man bekommt höchstens 2.900,00€ plus Zuschläge... SV frei... (Aufstiegsschancen in den gehobenen Dienst sehr gering)

Als Steuerfachangestellter verdient man nicht die Welt, kann sich aber mit Fortbildungen zum Bilanzbuchhalter, Steuerfachwirt oder später zum Steuerberater immer weiter entwickeln und eventuell mal gutes Geld verdienen. Außerdem übernimmt man hier anspruchsvollere Aufgaben, während man beim Finanzamt im mD nur Sekretäriats und Hilfsarbeiten ausführen darf...

Ich weiß echt nicht, welchen Weg ich einschlagen soll. Zum einen ist der Gedanke eines sichern Arbeitsverhältnisses verlockend (Wer weiß, wann es auch hier wieder mit der Wirtschaft bergab geht) zum anderen habe ich dann 3 Jahre umsonst gelernt...

Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen, vielleicht auch von Beamten im mD, die mir ihren Alltag erklären können...

Danke ;)

Arbeit, Zukunft, Ausbildung, Finanzamt
Nach der Schule Bachelor of Laws beim Finanzamt?

Hallo Community,

ich besuche die Jahrgangsstufe 2 eines Gymnasiums und werde im Sommer diesen Jahres die Schule beenden. Mein derzeitiger Notendurchschnitt beträgt etwa 1,4. Dieser wird aber wohl durch die Abiturprüfungen auf ca. 1,6 sinken.

Eigentlich läuft schulisch bei mir alles gut, allerdings bin ich mir nicht sicher was ich nach der Schule machen soll. Ich habe eine feste Zusage bei einem Finanzamt um dort ein Studium im Bereich Steuerrecht zum Bachelor of Laws zu absolvieren. Ich habe dort auch ein Praktikum gemacht und es hat mir gefallen. Ich bin mir allerdingsn nicht sicher, ob ich nach meinem Studium auch wirklich beim Finanzamt bleiben will, oder ob ich nicht doch lieber versuchen sollte bei einer Steuerberatungsgesellschaft unterzukommen. Dort sind ja anscheinend die Aufstiegschancen und das Gehalt besser, außerdem wird man anscheinend auch beim Steuerberatexamen unterstützt.

Ich bin mir also nicht sicher, ob ich also wirklich beim FInanzamt studieren sollte, wenn ich vielleicht eh nicht da bleiben möchte. Außerdem muss ich ja auch eine Art Abfindung ans Finanzamt zahlen, wenn ich die Steuerverwaltung nach meiner Ausbildung verlasse und ich noch keine 5 Jahre dort gearbeitet habe.

Hat jemand von euch vielleicht einen guten Rat für mich?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Studium, diplom Finanzwirt, Finanzamt, Steuerrecht, Bachelor of Laws
Brief Finanzamt wegen Ebay Verkäufe, Fragebogen oder lieber Schätzung und Einspruch

Hallo!

Bin neu hier und brauche Eure Hilfe. Habe 2009 mehrere Artikel bei Ebay verkauft. Einige auch neu und gleich. Habe jetzt einen Brief bekommen, in dem steht dass ich jetzt die Einkünfte aufführen muß und wegen eine neue Gewerbeaufnahme. Möchte kein Ärger haben, würde gerne alles richtig auflisten, kann es aber nach so vielen Jahren nicht mehr machen. Habe nichts mehr aufgehoben, weiß nicht wer und für wieviel was bei mir gekauft hat. Beläge für den Einkauf habe ich auch nicht mehr. In meinem Ebay Konto ist auch nichts mehr zu sehen. Das Problem ist u.a. dass ich mein Auto im Wert von ca 50000 2 Mal verkauft habe, aber beim ersten Mal selber geboten und später rückgängig gemacht und beim zweiten Mal hat sich der Käufer nicht mehr gemeldet. Habe oft auch selber auf meinen Artikeln geboten und natürlich oft selber gekauft. (Dafür auch Sperre bekommen, was aber jetzt sogar besser so ist) Diese Beträge werden aber vom Finanzamt mitgezählt. Die kommen so auf 130000-140000€, tatsächlich sind es aber nicht mehr als 10000. Der Beamte zwingt mich jetzt den Fragebogen auszufüllen, sonst würde ich eine Schätzung um die 30000 bekommen. Auch wenn ich alles angeben will, kann ich es nicht mehr machen. Habe mir gedacht, ob es nicht besser ist die Schätzung abzuwarten, Einspruch einzulegen und dann kann ich mir alles ansehen und korrigieren, bevor ich beim Ausfüllen unabsichtlich falsche Angaben mache. Das wäre glaube ich schlimmer. Was denkt ihr?

Steuern, Einspruch, Finanzamt, Fragebogen, schätzung
Einmalige Nebentätigkeit ohne Gewerbeanmeldung? Unterschiedliche Angaben vom FA

Hallo, ich hoffe ich kann hier meine Situation und die daraus resultierende Problematik im folgenden klar genug darstellen ohne dass wichtige Angaben fehlen. Sollte dies der Fall sein macht mich bitte darauf Aufmerksam. Ich werde die Angaben schnellstmöglich ergänzen.

Ich bin Hauptberuflichin einem Handwerksbetrieb angestellt. Jahresbruttoeinkommen ca. 16.320,00 €/ Netto 12.178,68€ Jetzt hatte die Möglichkeit, in unbezahltem Urlaub meiner Hauptberuflichen Tätigkeit, über die letzte Woche einmalig 2700€ zu verdienen. Dafür muss ich eine Rechnung stellen/schreiben. Da ich mich schnell entscheiden musste, von einem Tag auf den anderen, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen konnte ich mich nicht vorher Informieren wie ich jetzt verfahren muss. Ich ging davon aus dass ich dann im Nachhinein ein Nebengewerbe anmelden würde und damit wäre die Sache gegessen. Ich hatte diese Woche ein Vorstellungsgespräch und nun steht warscheinlich ein Arbeitgeberwechsel bevor und dieser neue Arbeitgeber möchte nicht dass ich ein Nebengewerbe habe. Ich müsste also das Gewerbe anmelden und gleich, in ca. 2-3 Monaten, wieder abmelden. in dieser Zeit werde ich keine weiteren einnahmen aus dem Nebengewerbe haben. Das bedeutet ja dass ein Gewerbe im Grunde nicht gillt da keine Nachhaltigkeit besteht. Jetzt ist die Frage ob ich das ganze (einmaliges Nebeneinkommen) auch ohne Gewerbeanmeldung ordentlich versteuern und eine Rechnung stellen kann? Inzwischen war ich 2x beim FA und habe einmal dort angerufen und jedes mal unterschiedliche Aussagen erhalten.

Aussage 1: Eine Rechnung von Privat ist möglich. Ich muss die Einnahmen lediglich bei "sonstige Einkünfte" in der nächsten Steuererklärung angeben. Ich muss nat. ausweisen dass die Rechnung ohne Steuern gestellt wird.

Aussage 2: Eine Rechnung von Privat ist möglich. Ich muss die Einnahmen lediglich bei "sonstige Einkünfte" in der nächsten Steuererklärung angeben und ein formloses Schreiben ans FA schicken in welchem ich über diese Nebeneinkünfte informiere. Ich muss nat. ausweisen dass die Rechnung ohne Steuern gestellt wird.

Aussage 3: Eine Rechnung von Privat ist nicht möglich. Ich muss ein Nebengewerbe anmelden um eine Steuernummer zu erhalten welche auf JEDE Rechnung gehört.

Welche der Aussagen trifft auf mich zu bzw welche Regeln werden in meinem Fall angewendet? Wie hoch ist der zu erwartende Steuersatz?

Ich habe mich natürlich schon durch sämtliche Foren gelesen und bis jetzt keine eindeutige Aussage gefunden nach welcher ich guten Gewissens handeln kann. Sollte ich jetzt bei dieser Recherche etwas übersehen haben bitte ich um Entschuldigung, mir schwirrt mitlerweile der Kopf von den vielen, gegensätzlichen Angaben.

Für die Hilfe im vorraus vielen Dank!!

Steuern, Finanzamt, Gewerbe, Nebenverdienst
Vollstreckungsankündigung Finanzamt wg. verspäteter Abgabe EkSt-Erklärung

Hallo zusammen

ich habe meine EkSt-Erklärung 2011 erst Mitte Februar 2013 beim FA abgegeben. Zuvor habe ich seit Oktober 2012 auch 2 Aufforderungen zur Abgabe erhalten und immer um Fristverlängerung gebeten und auch erhalten. Dann kam eine Mahnung und auch die Ankündigung von Zwangsgeld und dass Vollsteckungsmaßnahmen eingeleitet werden, wenn ich es nicht bezahle. Mitte Februar habe ich die Erklärung abgegeben und habe nun vom FA eine Vollstreckungsankündigung für die 150€ erhalten. Mein Vorgang wurde wohl noch nicht bearbeitet. Ich weiß, ich weiß...ich hätte die auch früher abgeben können. Zumal ich, nachdem ich vor 9 Jahren ein Haus gebaut hatte und eine der beiden Wohnungen vermietet habe, jedes Jahr eine Erstattung von ca. 1500-1700€ habe. Auch für 2011 ist das so. Es klingt für mich nur absurd, dass ich dafür das mich mir meine zuviel gezahlte Steuer, noch nicht zurückgeholt habe auch noch mit 150€ Zwangsgeld belangt werde..... :-( Der Staat konnte immerhin ein ganzes Jahr damit "wirschaften" und dafür soll ich nun bestraft werden... Meine Frage nun: Soll ich die 150€ zahlen oder wäre das mit Abgabe der (wenn auch verspäteten) Steuererklärung hinfällig? Da ich jetzt auch noch 2 Wochen in Urlaub war, hab ich nur noch bis 18.3 Zeit, sonst --Pfändung. Wäre nett wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, vielen Dank.

Ciao Sylvia

Einkommenssteuer, Finanzamt, Zwangsgeld

Meistgelesene Beiträge zum Thema Finanzamt