Finanzamt pfändet ohne Mahnung trotz Weiterzahlung (Hundesteuer)

Hallo,

letzten Freitag(April2014) erhielt ich ein Schreiben der Vollstreckungsbehörde des für mich zuständigen Finanzamtes, dass ich zur Kenntnis nehmen soll, dass der Betrag von 59€ von meinem Konto gepfändet werden soll, dabei ging es um einen geplatzten Dauerauftrag im August 2013. Ich war sehr verwundert, der nicht ausgeführte Dauerauftrag ist mir gar nicht aufgefalln und es gab auch keine Zahlungsaufforderung seitens des Finanzamtes. Im darauffolgenden Quartal(November2013) wurde die Steuer wieder fristgerecht bezahlt. Nachdem mein Hund im Dezember verstarb, meldete ich diesen bei der Behörde ab und erhilet auch eine Bestätigung der Abmeldung, ohne einen Hinweis auf noch offene Zahlungen. Im Januar meldet ich meinen neuen Hund wieder an und zahlte wie aufgeforderte fristgerecht die hiesige Hundesteuer. Ich habe jetzt beim Finanzamt gegen die Pfändung Widerspruch eingelegt und alle relevanten Unterlagen (Ab-und Anmeldung, Kontoauszug) weitergereicht, aber die Folgen einer Pfändung holen mich bereits ein, da die zuständige Bank mir in Folge dessen den Dispositionskredit gekündigt hat, in wie weit das auch Konsequenzen in Bezug auf die Schufa hat weiß ich zur Zeit nicht. Meine Frage wäre nun ob das Finanzamt nicht erst eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung oder einen Gerichtsvollzieher schicken müsste. Ob gezahlte Beträge nicht immer auf die älteste Schuld angerechnet werden müssen und ob das Finanzamt so vorgehen darf (Funfact: Ichw arte schon seit Monaten auf eine Erstattung aus meiern Einkommenssteuererklärung aus dem Jahre 2012 im voertselling Bereich)

Finanzen, Finanzamt, Pfändung
Stundung der Einkommenssteuer abgelehnt, was tun?

Hallo,

was kann man tun wenn die Stundung der EKS abgelehnt wurde? Man ist nach der Ablehnung direkt zum Finanzamt um mit ihnen zu reden, das man die Schuld bald beglichen hat ( Kontopfändung läuft ) und alles was verdient wird, kommt auf dieses Konto. Man lebt von ALG2 zur Zeit, da dies nicht die einzigen Schulden beim Fiskus sind. Die lassen sich auf nichts ein und wollen eine BWA sehen. EIne BWA kostet Geld was nicht da ist. Es handelt sich lediglich um 4000 EUR EKS. Das Finanzamt weiß auch das man von ALG2 lebt. Heute stand ein Vollziehungsbeamter mit einer Zahlungsaufforderung vor der Tür, wenn nicht sofort die 4000 EUR bezahlt werden wird die ganze Wohnung durchsucht und es droht eine Freiheitsstrafe von mind. 2 Jahren.

Was kann man in dieser Situation tun? Die EKS ist in ca. 3 Wochen bezahlt aber dann wird es wohl zu spät sein. Es wurde eine Stundung und Ratenzahlung beantragt und abgelehnt. Wegen der Gewerbesteuer war auch schon ein Gerichtsvollzieher hier und konnte nicht pfänden weil es hier nix zu pfänden gibt. Das Amt weiß also das absolut kein Geld vorhanden ist. Man will ja bezahlen aber es gibt einige extreme private Probleme die erst dazu geführt haben, das man nicht bezahlen kann sowie kurzzeitige Krankheit und kurzzeitige schlechte Auftragslage. Es kamen zudem 2 Leistungsbescheide im Dez. letztes Jahr von 2 Jahren die sofort bezahlt werden sollten und einer wurde auch bezahlt, für den anderen reichte das Geld nicht mehr. Die Auftragslage ist wieder sehr gut und daher soll das Gewerbe bestehen bleiben.

Habt ihr ne Idee was man tun kann?

Einkommenssteuer, Finanzamt, Vollstreckung
Wer bezahlt Unterbringung in stationärer Jugendhilfe?

Hallo, ich habe einige Probleme mit meiner Tochter (14,5 Jahre jungund ist sehr stur, agressiv:schlagen, beissen, kneifen...seit als sie klein Kind war und Pubertät kommt nur noch jetzt dazu) und aus diesem Grund habe ich fachliche Hilfe gesucht. Damit bin ich seit 6 Jahren bei verschiedenen Institutionen (auch u.a.Jugendamt und Psychologe). Die Lage in unserer Familie hat sich leider nicht verbessert, sonst noch verschlimmert. Mag sein, wenn meine Tochter mitarbeitet (besucht kontinuierlich die Schule), dass jugendamt ihrem Wunsch entspricht und unterbrigt sie in einer stationären Jugendhilfe. Meine Tochter will nicht zu Hause bleiben und mit keinem aus der Familie- auch Geschwister (14,5 und 22 Jahre jung) und Grosseltern - reden will, weil sie keine Argumente für ihr "Spass-Leben"ohne Schule vorstellen kann). Mit den anderen beiden Kinder habe ich keine Probleme...sie sind keine Engel, aber halten sich an die Regeln, eventuell an Konsequenzen (aber das kommt ganz selten vor). Ich will meine Tochter helfen, aber sie alles blokiert...Ich möchte sie schützen, aber kann ich auch nicht alles ihr erlauben, wie Schuleschwenzen, trinken, kiffen, um 1 Uhr in der Nacht täglich nach Hause kommen und alle wecken lassen... Ich weiß aber, dass so eine Einrichtung kostet Geld und nun meine frage: Muss ich das bezahlen, wenn ich seit einem Monat eine Arbeitssuchende bin (alleinerziehende Mutter - Vater ist seit Jahren Harz IV Empfenger) ? Kommen auf mich, die nun entstehende Kosten, in der Zukunft zurückzuzahlen oder erst mal seit diesem Punkt, wenn ich eine Arbeit habe und dann in welche Höhe ? Welche möglichkeiten habe ich, falls die Kosten für mich zu hoch werden sein ?

Bitte um rechtmäßige Antworte. Ich bedanke mich für Eure Hilfe im Voraus verzweifelte Mutter, die bis heute die Fragen nicht beantwortet bekommen hat.

Anwalt, Amtsgericht, Finanzamt, Jugendamt
Kleingewerbe in Eventmanagement angemeldet, kann Veranstaltung sofort starten?

Guten Tag Community,

Ich habe eine frage an die Experten unter euch im Rechtlichen Bereich.

Ich habe meine Ausbildung letztes Jahr vollendet, seitdem habe ich nebenher teilzeit gejobbt, da in meinem Beruf derzeit wenig stellen offen sind. Seit Ende meiner Ausbildung veranstalte ich Partys, und habe quasi eine Marke gegründet. Alles bisher auf Privatem weg und ohne Gewerbe. Da ich mein Image, mein Kundenkreis und meine Erfahrungen auf dem Gebiet weitgehend gesammelt habe, möchte ich es gewerblich bereiben. Also war ich heute auf der Stadt und habe mein Gewerbe angemeldet für 32,50€. Jetzt habe ich hier einen fast nichts sagenden Zettel rumliegen, aber keiner konnte mir weiere Details nennen ausser das sich diverse Ämter in naher Zukunft bei mir melden würden....

So weit so gut...

Ich habe allerdings schon eine Veranstaltung in ca. 30 Wochen ankgekündigt, sie wird nicht besonders groß (150Gäste), aber sie ist bereits Datiert. .... Meine frage ist nun offensichtlich, darf ich das jetzt überhaupt ?!. Wenn ich alle Regeln befolge, wie alle Ausgaben und Einnahmen auflisten, alle Belege und Rechnungen etc. aufbewahren, und beim Ordnungsamt (stadt) sowie Gema alles anmelden, dann könnte ich doch beim Finanzamt alles weitere Nachreichen, sobald die meine Zettelwirtschaft bearbeitet haben und ich quasi offiziell gewerblich tätig bin oder nicht ?

Info: Die veranstaltungen finden eig. immer in Grillhütten, Gaststätten oder Sonstigen Mieträumen statt. Ort wechselt immer.

Ich bin über jede Antwort und auch jede weitere Hilfe sehr dankbar, da ich gerne weitere unnötige Anfängerfehler vermeiden möchte :-)

LG helldan

Techno, Party, Recht, Finanzamt, Gewerbe, Veranstaltung
Kann man beim Finanzamt seinen zugewiesenen Ansprechpartner bei Angst wechseln?

Hallo Zusammen!

Meine Frage klingt sicherlich etwas komisch, aber die Situation bereitet mir inzwischen echte Bauchschmerzen. Ich hoffe jemand weiß einen Ratschlag bzw. im besten Fall Hilfe.

Wie jeder Steuerzahler auch, habe ich von meinem zuständigen Finanzamt in Essen seit jeher einen Ansprechpartner bzw. einen für mich zuständigen Sachbearbeiter zugewiesen bekommen. (Irgendwer hat mir mal gesagt dass geht alphabetisch nach Nachnamen sortiert.)

Nun gut, meinen Ansprechpartner habe ich nun seit einigen Jahren und ich denke es ist ein offenes Geheimnis, dass wir uns noch nie grün waren. Natürlich weiß ich dass wahrscheinlich kaum jemand 'seinen' Ansprechpartner in dieser Institution liebt, aber ich kann mit aller bestem Wissen und Gewissen sagen, dass ich 'meinem' Sachbearbeiter gegenüber immer freundlich und höflich war, er aber von Anfang an was gegen mich hatte.

Nun gut, ich will ja nicht dass er mich liebt und mir ist auch bewusst das der gute Mann nur seinen Job macht, aber inzwischen muss ich sagen dass jeder Gang dahin echt zum Spießrutenlauf wird und ich mich vor Angst vor diesem Mann inzwischen vor jedem Termin übergeben muss und gegen Panikattacken kämpfe. Jedes mal behandelt er mich so herablassend und unhöflich, dass ich mir echt wie Dreck vorkomme. Er lässt mich nie ausreden, fährt mir ständig über den Mund oder wenn ich doch was sage verdreht er die Augen und macht abwinkende Bewegungen und Geräusche. Das letzte mal saß seine Kollegin mit im Zimmer und ich hatte das Gefühl, der wollte ihr gegenüber zeigen wie sehr er mich runtermachen kann. Da wurde er dann richtig laut und hat mich richtig angefahren als ich eine Nachfrage hatte.

Ja, ich habe Schwierigkeiten meine Steuern zu bezahlen, aber ich bin mehr als gewillt alles zu tun was in meiner Macht steht um daran zu arbeiten, und ich gehe auch jedes mal zum Finanzamt hin um die Sachen persönlich zu klären und eine Lösung zu finden. Aber bei dem Mann hab ich das Gefühl dass ihn das alles nicht interessiert, er keine Lösung finden will, mir nicht mal Fragen beantwortet und ich mich einfach nur noch schikaniert fühle. Ich habe nächste Woche wieder einen Termin und ich kann jetzt schon nicht mehr schlafen. Ich will aber auch nicht den Kopf in den Sand stecken, es geht doch um meine finanzielle Existenz und mein Leben!

Weiß jemand Rat, kann man eventuell irgendwo beantragen dass man einen anderen Sachbearbeiter möchte?

Für jede Hilfe bin ich unendlich dankbar! Vielen lieben Dank!

Anna P.

Finanzen, Amt, Beamte, Finanzamt, sachbearbeiter, Ansprechpartner
Arbeitsrecht - Selbstständigkeit - Betriebsprüfung - Nachzahlung des Arbeitgebers

Hallo liebes Gutefrage-Forum, dieser nachfolgend von mir geschilderte Vorgang ist echt passiert. Ich brauche euren Rat!

Sachlage:

  • Ein Arbeitnehmer arbeitet Selbstständig in einer Produktionsfirma
  • Er ist sehr fleißig, sehr effizient und sehr produktiv
  • Der Betrieb, der ihn beschäftigt wird einer Betriebsprüfung unterworfen
  • Es wird ermittelt, dass nach Deutschem Arbeitsrecht hier eine Scheinselbstständigkeit vorliegt
  • Der Geschäftsführende Gesellschafter muss nachzahlen (Sozialabgaben – Rückwirkend)
  • Wichtig: Der Arbeitnehmer hat kein Wissen über das hiesige Arbeitsrecht und bekommt ein schlechtes Gewissen gegenüber dem Arbeitgeber
  • Er sagt seinem Arbeitgeber, dass er die Nachzahlung rückwirkend tragen möchte, damit die Firma nicht finanziell geschädigt wird
  • Der Arbeitgeber zieht aber gegen den Staat vor Gericht und verliert auf zwei Instanzen

    Nun kommt der Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer zu, der jetzt als Festangestellte dort weiter beschäftigt wird und möchte eine sehr hohe Summe ausgezahlt bekommen (Über 46 TEUR! - Der Arbeitnehmer verdient Brutto 3,5 TEUR!)

Zusatz:

  • Der Arbeitnehmer (Scheinselbstständige) wurde verhört
  • Es hat sich bestätigt, dass er keine Ahnung davon hatte, dass er Scheinselbstständig war
  • Es hat sich bestätigt, dass der Arbeitgeber davon wusste und es wurde auf zwei Instanzen gerichtlich bestätigt, dass der Arbeitgeber die Nachzahlung tätigen muss

Fragen:

  • Kann der Arbeitgeber auf Basis des "Versprechens" vom Arbeitnehmer die Nachzahlung verlangen?
  • Was sollte dabei weiter beachtet werden?

Ich bin allen Antworten sehr dankbar und ergänze gerne die Sachlage! Ich habe nur das Wichtigste genannt und kenne auch aus meinem Studium einiges. Es ist für mich einwandfrei erkennbar, dass der Arbeitgeber einen unwissenden Produktionsmitarbeiter, der sehr fleißig ist und positiv denkt, betrügen möchte!

Mit allerbesten Grüßen!

Takka!

Arbeit, Finanzen, Selbständigkeit, Betrug, Arbeitsrecht, deutsches Recht, Finanzamt, Firma, Rentenversicherung, sozialabgaben, Sozialversicherung
Zu wenig Geld wegen plötzlich neuer Steuerklasse

Meinem Mann ist das Gehalt für den letzten Monat in einer falschen Steuerklasse abgerechnet worden. Ihm wurde Steuerklasse 4 anstatt 3 berechnet. Vielen seiner Kollegen ist es genauso ergangen. Schuld ist aber nicht der Arbeitgeber sondern das Finanzamt, wegen der elektronischen Lohnsteuerkarte. Die Kollegen die erst seit 2011 dabei sind oder seit dieser Zeit eine Änderung hatten, waren betroffen. Alles aber erst jetzt im Oktober, davor war immer alles korrekt. Auf Anfrage beim Arbeitgeber hieß es, dass das Finanzamt "schuld" wäre und dass man sich selbst mit diesem auseinandersetzen müsste, weil man Steuersachen nur direkt mit denen besprechen dürfte. Die Dame auf dem Amt (war mal wieder) sehr unfreundlich und hat meinen Mann beschuldigt, dass er die Angaben nicht korrigiert hat. ??? Im letzten Schreiben Anfang des Jahres war ja noch alles in Ordnung und es gab nichts zu ändern, das war der Dame aber egal, sie beharrt darauf, dass mein Mann schuld ist, weil er es versäumt hat, die Angaben zu ändern... AH JA!!!! Was ändern, wenn da noch alles richtig war??? Nun ist es so, dass sie meinte, dass wir jetzt quasi Pech hätten mit dem zu wenig gezahlten Geld und dass die einzige Möglichkeit die Differenz zu bekommen, darin besteht, diese in der nächsten Steuererklärung einzufordern... Das wäre dann im nächsten Herbst! Das Geld fehlt jetzt. Mein Mann ist Alleinverdiener und wir haben 2 Kinder, ich bin schwanger und arbeite nicht. Wir sind auf das volle Gehalt angewiesen und ich hab keine Ahnung, wie das diesen Monat klappen soll, wenn wir die Differenz nicht JETZT bekommen. Kann mir bitte jemand sagen, ob diese Angaben alle so stimmen? Müssen wir wirklich bis zur Lohnsteuererklärung warten? Ich würde mich freuen, wenn uns jemand helfen könnte. Danke.

Steuern, Finanzamt, Gehaltsabrechnung, Steuerklasse
Vollzeitjob und Kleinunternehmer wichtige Fragen

Liebe Community,

habe momentan eine Vollzeitstelle und auf Kleinunternehmer Basis einen Internetshop. Nun hätte ich noch ein paar Fragen, wo ich leider keine Antwort finde.

  1. Bei meiner Vollzeitstelle bekomme ich bei meinen Gehalt ja ganz normal die Lohnsteuer abgezogen. Da ich aber bei der Einkomensüberschussrechnung dieses Geld auch angeben muss wollte ich fragen ob es i.wie passieren kann dass ich Ende des Jahres dann nochmal für den kompletten Vollzeit Arbeitnehmerlohn Steuern nachzahlen muss? Denke nicht sonst wär des ja doppelt oder?

  2. Wenn ich mit meinen Onlineshop über den Freibetrag (lag so zwischen 7000/8000€ glaub ich oder?) komme, muss ich dann den kompletten Betrag versteuern oder nur alles über den Freibetrag?

  3. Vollzeitstelle + Onlineshop werden deutlich über 17500 Grenze kommen. Muss ich dann ab nächsten Jahr UST ausweisen oder hängt diese Grenze auch nur mit den tatsächlichen Umsatz meiner Selbständigkeit zusammen?

  4. War letztes Jahr unter den Steuerfreibetrag mit Ausbildungsgeld+1Monatsgehalt und Selbständigkeit. Nun hab ich ca. 400€ vom Finanzamt zurück bekommen "unter Vorbehalt"? 2012 mit Werbungskosten ein leichtes Minus bei Selbständigkeit zu verzeichnen gehabt. Warum krieg ich des Geld und kann es sein dass ich es wieder zurck zahlen muss? Was heißt unter Vorbehalt?

Vielen herzlichen Dank schon mal in Voraus

Schöne Grüße, Susi ;-)

Arbeit, Finanzen, Steuern, Selbständigkeit, Online-Shop, Finanzamt

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