Welche Daten braucht der neue Arbeitgeber von mir (Krankenkasse,Sozialversicherung.)

Hallo, 

das vielleicht neue Arbeitsverhältnis steht an, was brauche ich und was muss ich machen? Ich hatte noch nicht so viele Jobwechsel. 

Angeblicher Ex-Arbeitgeber hat einen Firmensitz in Österreich. Das Arbeitsverhältnis habe ich bis zum Ende Januar gekündigt, weder bekomme ich Lohnzettel der letzten Monate noch einen Lohnsteuerjahresausgleichszettel, um mal den Sozi und die Lohnsteuer des letzten Jahres ausgleichen zu können. 

Welche Daten braucht der neue Arbeitgeber jetzt von mir in Deutschland?

(Am Rande, immer in Deutschland gearbeitet, aber Lohnsteuer wurde noch nicht abgerechnet, ich hatte die berechnen lassen und überwiesen für 3 Monate, aber das Geld wurde vom Finanzamt zurück geschickt, weil ich angeblich so wenig verdiene, dass es falsch berechnet wurde... soll ich mit der Jahressteuererklärung machen.War seit 1,2 Jahren dort beschäftigt. 

Gut, der alte möchtegern Chef hat viel Dreck am Stecken, ich werde meinen Lohn, wie so oft für die letzten Monate, nicht bekommen, dass ich seit 6 Jahren keinen Urlaub hatte, tut wohl auch nichts zur Sache. 

Dazu noch die Sprüche, wenn ich nun meinen Resturlaub nehme ist es klar, dass er auch für meine Kollegen keine Gehälter mehr zahlen kann) Blafasel

Welche Daten und Schreiben braucht der neue Arbeitgeber?

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Kontosperrung trotz P-Konto?

Hallo, ich habe mal zwei Fragen.

Frage 1 Ich habe ein paar Probleme mit den Finanzamt, das ist zwar nur eine Sache die nicht vollständig geklärt wurde, allerdings sicherlich in ein bis zwei Wochen geklärt sein wird. Das FA will von mir mehrere Hundert Euro Nachzahlung für meine selbständige Tätigkeit und geht dabei von falschen Daten (Schätzung) aus. Das wird also bald geklärt.

Ich hatte mit dem FA telefoniert und das wurde angeblich ausgesetzt. Trotzdem erhielt ich am Freitag einen roten Brief und Pfändungsbeschluss. Der Haken ist - mein Konto bei der Sparkasse ist ein s.g. "P-Konto". Trotzdem hat das Finanzinstitut mein Konto gesperrt obwohl dort nicht mehr als 120 Euro drauf sind. Soviel ich weiß ist eine Pfändung erst ab über 1045 Euro möglich.

Wie kann es sein, dass trotz des P-Kontos mein Konto gesperrt bzw. gepfändet wird?

Frage 2 Vor über 1,5 Jahren musste ich das schon einmal durchmachen. Da hat mein ex-Gaslieferant, die Fa. EON mein Konto pfänden lassen (da war es noch kein P-Konto) wobei es um angeblich nicht bezahlte Beiträge ging. Das stimmte nicht, ich konnte es aufklären (deren Buchhaltung ist für den Allerwertesten), allerdings hatte ich dadurch wochenlang keinen Zugriff auf mein Konto. Ich habe mich dann von EON getrennt. Eigentlich frage ich mich - und das ist meine 2. Frage - wie kann ich den Verursacher (in diesem Fall EON) künftig für seine unwahren Angaben und Widerrechtlichen Aktionen abstrafen. Kann ich da Schadensersatz o.ä. fordern? Schließlich kann es nicht sein, dass die sich da was aus der Nase ziehen und ich dafür bluten muss.

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Steuerberaterin meldet sich einfach nicht

Hallo,

ich habe ein Problem, das mir langsam zu heikel wird. Habe letztes Jahr durch Umzug meinen Steuerberater wechseln müssen, war aufgrund der Nähe einfach nötig. Nun, am Anfang war die Dame sehr engagiert, rief mich des Öfteren an und hat mir im Grunde gut kommuniziert.

Mein Hauptanliegen war, dass ich aus 2013 noch eine Steuerrückzahlung erhalten werde, weil ich zuviel Einkommensteuer abgedrückt habe. Daher bat ich sie, diese Sache so schnell wie eben möglich zu erledigen. Die Daten hatte sie alle da. Sie versprah mir, dass sie sich darum kümmert, sobald die Finanzamtssoftware auf das neue Jahr umgestellt ist. Das sollte so im März sein. Inzwischen haben wir November und ich habe bis heute nichts erhalten. Seit August habe ich mehrmals nachgefragt, jedoch nie eine Antwort erhalten.

So langsam läuft mir die Zeit weg. sie wollte mir auch noch genau sagen, wie teuer ein Jahresabschluss ist, diese Info habe ich auch bis heute nicht. Ich habe aufgrunddessen mir nun einen neuen Steuerberater gesucht, da diese Art zu Arbeiten ja unmöglich ist. Gleichzeitig habe ich ihr per Mail und Fax gekündigt mit der Bitte um Herausgabe aller Dokumente. Das war Ende Oktober. Bis heute kam keine Reaktion von ihr!

Habe nun Angst, dass sie bis zum 30.12. mit der Info oder den Dokumenten wartet und ich dann natürlich keine Zeit mehr habe, diese bis zum 31.12. fristgerecht an das Finanzamt geben zu können. Den Abschluß 2013 könnte auch der neue Steuerberater machen, dafür braucht er aber zumindest die Summen- und Saldenliste, die sie mir wahrscheinlich auch nicht geben wird.

Ich bin mit meinem Latein am Ende und habe keinen Plan, was ich jetzt noch machen soll. Evtl. eine Frist setzen?

Sie macht das übrigens für meine nebenberufliche Selbständigkeit. Ich will das endlich vom Tisch haben, für sowas habe ich echt keine Nerven. Übrigens sind auch schon mal komplette Unterlagen verlorgengegangen, sie behauptete, diese in meinen Briefkasten gesteckt zu haben, da war aber leider nichts.

Rechnungen habe ich (dummerweise) immer bezahlt. Viele Grüße

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Wer muß das Zangsgeld ans Finanzamt zahlen

Wir haben unsere Steuer 2012 aufgrund Steuerberaterwechsel erst Mitte Februar 2014 bei dem neuen Steuerberater abgegeben. Er hat für uns eine Verlängerungsfrist bis zum 30.04.2014 beantragt u. auch erhalten. Tatsächlich hat er unsere Unterlagen (3 kleine Firmen) erst Mai 2014 sich unsere Unterlagen angesehen. Es steht auch ausdrücklich auf den Rechnungen Bearbeitungszeit 23.05.-16.09.2014. Die letzten Meldungen ans Finanzamt gingen dann schließlich Mitte September, weil 1. das Vorjahr vom vorhergenden Steuerberater chaotisch abgegeben wurd 2. die Mitarbieitern vom Steuerberater nach unserem Endgespräch u. obwohl versprochen wurde die erste Woche Juli abzugeben, sich verletzte und bis heute im KRankenstand ist 3. die Chefin den Fall übernehmen musste u. erst nach ihrem Sommerurlaub endgültig, unsren Fall bearbeitet.

Das Finanzamt hat natürlich bereits im Juni Zwangsgeld für jeden Bescheid 200,00 Euro verlangt. Sprich insgesamt 800,00 Euro überwiesen. Zum damilgen Zeitpunkt, war ich noch der Meinung, dass ich nach Abgabe des Einkommensteuerbescheides, ich dieses wieder zurück erhalten. Ich habe ein FAX ans Steuerbüro gesendet, dass ich die Zahlung ans Finanzamt leiste, mit der Bitte dies zu Regeln, damit wir das Geld wieder zurück erhalten. Eine Woche nach Abgabe der Einkommensteuerklärung erhielt ich von der Steuerberaterin die Rechingung mit Bezahlung von 10 Tagen insgesamt belief sich der Betrag auf ca. 3700,00 Euro. Um erhlich zu sagen, habe ich diese bewußt auf Seite gelegt, da aufgrund der verspäteten Abgabe ich insgesamt 1080,00 Euro Verzugszinsen u. Zwangsgeld zahlen musste. Selbstverständlich kam genau nach 10 Tagen die erste Mahnung. Schließlihc habe die Rechnung begliechen u. mir die 800,00 Euro mit dem Vermerk zurück behalten, Unterlagen fehlen (Buchungsbelege mit Korrekturliste) u. insg. Verzugszinsen 1080,0 Euro. Gestern habe ich über dem Anwalt die REchnungseinforderung der Restzahlung sowie für eine neue Rechnung die für die Lohnabrechnung erhalten habe lediglich nicht eimal 10 Tage alt war. Sicherlich keinef feine Art bei Vorgehen dieses Steuerberaters. Vorallem wenn ich an dei Beratung denke war das ein Gespräch, war kein Beratungsgespräch u. dann musste sie weg, weil Sie einen Arzttermin mit der Tochter hatte. Anfragen per E-MAIL wie Sie dies oder das Handhaben würde nie eine Antwort erhalten. Bei Anfrufen wie weit bzw. Rückfragen in Bezug auf Steuerklärung 2012 kam meistens kein Feedback. Deshalb schickete ich meine Anfragen immer per FAX u. E-MAIL.

Ehrlich wir fühlen uns von dieser Frau verarscht. Meine Frage muß ich wirklich alleine für sämtliche Verzugszinsen u. Zwangsgeld ans Finanzamt als Kunde alleine tragen?

Vielen Dank für Eure HILFE

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Gewerbeschein - wieviel darf ich denn nun verdienen?

Ich würde gerne am Wochenende mit einem Kleingewerbe (ich glaube es wäre in diesem Fall freischaffende Künstlerin?) ein wenig Geld verdienen. Die junge Frau beim Finanzamt hat mir gesagt, dass ich mit einem Kleingewerbe 17.500€ im Jahr umsetzen darf. Heißt, dass ich ein formloses Schreiben bei meiner Steuererklärung beifüge mit allen Ein- und Ausnahmen und wenn nicht mehr als 17.500€ bei rum gekommen ist, liegt dieses Geld noch im Steuerfreibetrag. Zusätzlich sagte sie mir, dass, wenn ich einen anderen Job habe - sei es nun 400€ oder Teilzeit - haben diese Jobs rein garnichts mit dem Geld bzw. den Steuern meines Gewerbes zu tun. Jetzt steige ich da aber nicht mehr hinter, weil ja in diesen undurchsichtigen Gesetzen, jeder was anderes behauptet.

Ist es wirklich so, dass ich im Jahr NUR mit meinem Gewerbe 17.500€ Steuerfrei verdienen darf oder kann? Oder ist es vielleicht so, was mir realistischer vorkommt, dass mein Gesamtjahreseinkommen, mit z.B. 400€-Job nicht über 17.500€ kommen darf, um Steuerfrei zu arbeiten? Wie sieht es eigentlich aus mit der Krankenversicherung? Wenn ich noch zusätzlich einen 400€-Job habe, bin ich noch über meine Familie versichert. Bleibt es auch dabei, wenn ich zusätzlich noch ein Kleingewerbe anmelde?

Fragen über Fragen und ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Denn ich habe das Gefühl, keiner was so wirklich was Sache ist... :(

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Nachzahlung Einkommenssteuer wegen Insolvenzgeld?

Hallo,

ich stehe schon seit längerem in "Verhandlung" mit dem Finanzamt wegen meines Einkommenssteuerbescheids für das Jahr 2012. Das Finanzamt hat eine Nachzahlung in Höhe von ca. 780€ erhoben, begründet wurde dies mit dem Progressionsvorbehalt. Ich habe dazu auch ehemalige Kollegen befragt. Diese hatten keine derartigen Nachzahlungen.

Bevor ich jetzt meinen Einspruch zurückziehe, wollte ich mir noch eine dritte (und vierte, fünfte..?) Meinung dazu einholen.

Im Jahr 2012 habe ich monatlich 1800€ brutto verdient. Mein damaliger AG hat dann Insolvenz angemeldet. Für September und Oktober habe ich Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit erhalten (jeweils knapp 1200€). Zum 1.11.2012 habe ich dann direkt einen neuen AG gefunden.

Im Antwortschreiben des Finanzamts heißt es wörtlich:

"Der Steuersatz in Höhe von 16.1171% [...] ergibt sich aus den an Sie gezahlten Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 01.09.2012 bis 31.10.2012)."

Ich habe das Finanzamt bereits dazu befragt, allerdings keine verständliche Antwort bekommen. Als Werbungskosten wurden lediglich die 1000€ Werbungskostenpauschale berücksichtigt.

Bei einem Steuersatz von 16,1171% und einem zu versteuernden Betrag von ca. 2400€ komme ich auf ca. 386€ und nicht auf 780€. Wie kommt diese Differenz zu Stande? Oder anders gefragt: Wie kann aus zwei Monaten Insolvenzgeldbezug eine Einkommenssteuerlast von 780€ entstehen?

Liegt dort irgendwie ein Fehler vor? Lohnt es sich weiter dagegen anzugehen und ggf. einen Steuerberater / Anwalt einzuschalten?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Wenn noch Informationen fehlen, liefere ich diese gern nach.

MfG Marco

Insolvenz, Steuererklärung, Einkommenssteuer, Finanzamt, insolvenzgeld, Widerspruch
Hund übernommen, sofort (Droh-)Schreiben der Stadt - üblich?

Hallo!

Ich habe vor ein paar Wochen einen kleinen Hund aus zweiter Hand übernommen. Gleich nach wenigen Tagen bekam ich ein regelrechtes Drohschreiben der Stadt in der ich lebe in der mir mitgeteilt wurde, dass man von dem Hund bereits wisse, dass ich Nachweise über Sachkunde (Hundeführerschein), eine eigene Haftpflichtversicherung für den Hund, sowie einen Eintrag in das neue, zentrale niedersächsische Hunderegister nachweisen müsse. Hierfür setzte man mir eine kurze Frist die ich leider nur um wenige Tage überschritt, da ich zwischenzeitlich schwer krank geworden bin. Der Sachkundenachweis wird jedoch schon bei Bestehen der Prüfung über eine zentrale Internetplattform mit zugehöriger Zertifikatsnummer erfasst, ebenso natürlich der Eintrag im Hunderegister. Die Stadt müsste also eigentlich Zugriff auf jene Daten haben, oder? Nun bekam ich jedoch schon ein erneutes Drohschreiben (Androhung 10.000 € Bußgeld!!!) mit der merkwürdigen Formulierung "Ihr Hund soll möglicherweise nicht haftpflichtversichert sein". Dies klingt für mich als müsse mich jemand bei der Stadt angezeigt und jene Behauptung aufgestellt haben. Oder gibt es sonst irgendeine Möglichkeit, dass die Stadt zu solch einer Mutmaßung kommen kann?

Ich hatte gleich als ich den Hund von seinen Vorbesitzern abgeholt habe bei Tasso den Halterwechsel durchgeführt. Gibt Tasso dann sofort die neuen Halterdaten an die jeweilige Stadt in der der Hund nun lebt weiter? Oder muss auch hier eine "private Quelle" die Stadt informiert haben, so dass diese mir SOFORT jenes Schreiben schickte?

Die Vorbesitzer meines Hundes haben den Hund natürlich ihrerseits gleich bei ihrem Finanzamt (sie leben aber in einem anderen Bundesland als ich) von der Hundesteuer abgemeldet. Sind meine Daten hierbei von diesem Finanzamt an meine Stadt automatisch übermittelt worden? Oder kann dies eigentlich nicht sein?

Gerade die Formulierung "Ihr Hund soll möglicherweise nicht haftpflichtversichert sein" macht mir wirklich Kopfschmerzen, da ich sehr enttäuscht und traurig darüber wäre, wenn mich tatsächlich jemand aus meinem privaten Umfeld bei der Stadt angezeigt haben und solch eine Behauptung aufgestellt haben sollte. Ist dies wahrscheinlich oder kann die Stadt auch anders an die Information, dass ich einen Hund angeschafft habe gekommen sein und zu der (falschen) Mutmaßung kommen der Hund sei nicht haftpflichtversichert?

Vielen Dank vorab!

Hundehaftpflicht, Anzeige, Finanzamt, Hundesteuer, hundeführerschein

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