Darf das Finanzamt die Einreichung meiner Steuererklärung fordern nachdem sie mir bereits schriftlich Auskunft erteilt haben das ich es nicht müsste?

Die Situation ist wie folgt: Ich habe ein Stipendium erhalten (EXIST-Gründerstipendium). Ich war unschlüssig ob ich es steuerlich geltend machen sollte oder nicht, also habe ich meinen Stipendienvertrag an das Finanzamt geschickt. Ich bat darum das man mir Auskunft erteilt ob ich einen Steuererklärung einreichen müsse oder nicht.

Per Email antwortete man mir das dieses Einkommen steuerfrei sei. Zur Sicherheit bat ich darum das man mir dies noch einmal schriftlich mitteile. Nun kommt ein Email mit folgenden Inhalt:


**Sehr geehrter Herr XXX,

mit dieser e-mail muss ich die Auskunft vom 04.05.2015/06.05.2015 revidieren. Eine nochmalige eingehender Prüfung ergab, dass es sich bei der Stipendienvergabe der Hochschule XXX um ein EXIST Gründerstipendium handelt. Diese Stipendien dienen der Unterstützung von Existenzgründungsvorhaben und nicht der Förderung der Forschung oder wissenschaftlichen Ausbildung. Sie sind darauf gerichtet, den Übergang von der wissenschaftlichen Ausbildung in den Markt zu ermöglichen. Damit sind EXIST Gründerstipendien nicht nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei. Sie sind somit verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen und die Einnahmen aus dem Stipendium als sonstige Einkünfte zu erklären. Die Einkommensteuererklärung für 2014 reichen Sie bitte spätenstens bis zum 20.7.2015 ein.

Mit freundlichem Gruß**


Was soll ich jetzt tun? Das Geld was ich ursprünglich für die Steuer beiseite gelegt habe ist nun teilweise anders verwendet wurden - und zwar weil mir das Finanzamt zugesagt hatte das mein Einkommen nicht zu versteuern sei. Ich dachte ein Auskunft vom Finanzamt sei rechtsverbindlich.

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

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Finanzen, Finanzamt
Als freiberuflicher Grafikdesigner nun Gewerbe anmelden?

Hallo,

ich hab mich seit Monaten immer mal wieder mit dem Thema beschäftigt, da ich als freiberufliche Grafikdesignerin doch immer mal wieder vor ziemlichen Einschränkungen stehe und bei jeder Idee ein "Darf ich das überhaupt, oder müsste ich dafür ein Gewerbe haben?"

Das nervt tierisch.

Nun hab ich mich lange intensiv damit beschäftigt, was es für mich für Konsequenzen hat, wenn ich nach fast 3 Jahren freiberuflicher Tätigkeit nun ein Gewerbe anmelde, damit ich einfach freier handeln kann. Da ich keine negativen Dinge gesehen habe, hatte ich vor 2 Wochen mein Gewerbe angemeldet. So dass ich nun auch Druckaufträge für den Kunden abwickeln kann, aber auch kreative Arbeiten verkaufen kann, wie z.B. Drucke und Postkarten.

Nun hat sich heute natürlich das Finanzamt gemeldet und möchte, dass ich diesen Fragebogen ausfülle (den hatte ich damals ja schon bei meine freiberuflichen Tätigkeit ausgefüllt). Da musste ich feststellen, dass das der einzige Punkt ist, an den ich nicht gedacht habe. Was mache ich mit dem Finanzamt? Ich will ja kein zweites Unternehmen führen sondern meine Freiberufliche Tätigkeit als Grafikdesignerin um den gewerblichen Teil der Druckaufträge ergänzen.

Da nun leider Samstag ist, kann ich beim Finanzamt natürlich auch keinen anrufen und fragen, sondern muss bis Montag warten. Mir lässt das Thema aber keine Ruhe.

Hat jemand eine Ahnung wie das Finanzamt das handhabt? Wenn man sich als Freiberufler später entscheidet doch ein Gewerbe anzumelden? Kleinunternehmerregelung ect. bleibt alles wie gehabt.

selbstständig, Grafikdesign, Finanzamt, Fragebogen, Freiberufler, Gewerbe
Verlustvortrag - Steuererklärung, duales Studium

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich meines dualen Studiums (2011-2015).

In 2011 habe ich zeitgleich eine Ausbildung und ein Studium an einer privaten Hochschule angefangen. Ende 2013 beendete ich meine Ausbildung und arbeite nun Vollzeit. Letzte Jahr habe ich meine Steuererklärung für die Jahre 2011, 2012 und 2013 eingereicht. Meine Ausgaben für das private Studium beliefen sich auf 350 € im Monat. Im Jahr 2013 waren dies Kosten von 2.100 € (Juli - Dezember). Während meiner Ausbildung habe ich unter den Freibetrag von ~8.000 € verdient und hätte ja für dieses Jahr keine Lohnsteuer zahlen müssen. Der gleiche Sachverhalt war in 2012, wo ich 4.200 € für die Hochschule bezahlt habe und weniger als 8.000€ verdient habe. In 2013 reichte ich dann rückwirkend die Steuererklärung für die Jahre 2011 und 2012, sowie die Steuererklärung für 2013 ein. Ich erhielt zwar eine angemessene Summe zurück, es wurde jedoch trotzdem ein Betrag festgesetzt. Was ich mich bereits zu diesem Zeitpunkt fragte war, ob ich nicht, aufgrund dem Verdienst <8.000 € in 2011 und 2012, einen Verlustvortrag aus diesen Jahren aufbaue.

Ich stellte diese Frage einen Mitarbeiter des Finanzamtes und dieser gab mir folgende Antwort: Ein Verlustvortrag ergibt sich nur, wenn die Werbungskosten > dem Bruttoeinkommen sind. Dies war in keinem Jahr der Fall, somit ergebe sich kein Verlustvortrag und das festgesetze Einkommen ist in Ordnung.

Frage: Ich dachte immer, dass durch Einkommen < 8.000 € eine Zahlung von Lohnsteuer ausgesetzt wird. Falls das Einkommen 8.000 € übersteigt, werden die absetzungsfähigen Werbungskosten gegen gerechnet und die Lohnsteuer für das neu ermittelte Einkommen von der gezahlten Lohnsteuer abgezogen und die Differenz wieder zurück gezahlt. Wie kann ich dann keinen Verlustvortrag aus den Jahren 2011 und 2012 haben? Für das Jahr 2014 würde ich gerade mal die Häfte zurückbekommen und hatte Werbungskosten von über 8.000 € (Uni, Fahrten, Pauschalen etc.)

Falls der gute Herr (Was ich natürlich annehme aber die Erklärung mir nicht ganz plausibel erscheint) recht hat, reicht eine einfache Antwort (würde mich aber auch sehr über eine detailierte Antwort freuen).

Danke vorab für ihre Bemühungen und viele Grüße, Selyria21

Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Lohnsteuer
Steuerklasse 6 statt 1 gezahlt was tun?

Folgendes Problem. Das System von meinen alten Arbeitgeber hat mich fälschlicher Weise beim Finanzamt wieder angemeldet. Dadurch bin ich mit meiner Steuerklasse 1 beim jetzigen Arbeitgeber in Steuerklasse 6 gefallen, dazukommt das mein jetziger Arbeitgeber dadurch nicht mehr als Hauptarbeitgeber sondern als Nebenarbeitgeber gerutscht war und der Alte Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber gezählt wurde, obwohl ich mit den alten kein Arbeitsverhältnis mehr habe. Da mein neuer Arbeitgeber mir zum Zahltag mich nach Gesetz nun nach Steuerklasse 6 abrechnen musste, habe ich zu viel Steuern zahlen müssen. Das Finanzamt hat erst einen Tag später die abmeldedaten von den Alten Arbeitgeber erhalten da der Datenverkehr 5 Tage dauert.

Da ich zusätliche aufstochende Leistungen vom H4 bekomme kann ich mir das Geld nicht wieder von der Steuer zurückholen, da dieses mir das Geld sofort wieder weg nehmen würde, da dies als zusätzliches Einkommen zählen würde.

Bekomme ich die richtige Lohnsteuer 1 zurück datiert da es sich in diesen Fall um ein Systemfehler handelt. Oder büse ich den nächsten Monat wieder durch Steuerklasse 6 das Geld ein, da diese in den neuen angefangenen Monat auch hinein ging. Zahltag ist immer Mitte des Monats.

Darf mein jetziger Arbeitsgeber nachträglich eine Korrektur meiner Steuerklasse und eine nachzahlung des Geldes machen, da ich tatsächlich Steuerklasse 1 habe? Gibt es andere Möglichkeiten mir das Geld zurückzuholen und von wem?

Finanzamt, Steuerklasse
Mystery Shopping! Wie richtig vorgehen? Was ist zu beachten? (Finanzamt)

Hallo, Neue Woche, neue Aufgaben.

Ich führe gelegentlich seit einigen Wochen Nebenberufliche tätigkeiten, die noch nicht die 400€ grenze übersteigen. (Habe ich auch nicht vor, dass zu übersteigen!) Soweit ich weiß liegt diese bei 410€. Korrigiert mich bitte wenn ich unrecht habe. Ab 410€ fällt SV und RV an. Ich habe mich jetzt die letzten Stunden damit befasst, das ganze im Internet zu recherchieren, die angaben sind alle jedoch immer sehr allgemein. Es gibt wenig explizite Informationen zum Mystery Shopping.

Wie gehe ich richtig vor? Ab wann fallen Steuer an? Ab welchem Betrag muss man eine Einkommenssteuererkläung machen? Ähnelt diese einer Steuererklärung, die Ottonormalverbraucher auch machen? Was passiert bei dieser Einkommenssteuererklärung?

Muss ich die anfallenden Steuer dann mit der Einkommenssteuer entrichten oder monatlich oder wie? (Die Vergütungen kommen ja relativ unregelmäßig, so dass man mal einen Monat überhaupt keine Vergütung erhält und auf dem darafufolgenden Monat gleich einen halben Monatsgehalt. Es sind auch immer kleine beträge die man, auf den Monat verteilt, bekommt. Je nachdem welche Tests man durchgeführt hat) Was ist zu beachten bei der Einkommenstuererkläung? Was kommt dort rein und was nicht?

Welches Formular ist das richtige zum Anmelden beim Finanzanmt? Was ist dort zu beachten?

Oh gott, dass sind sehr viele Fragen, aber ich möchte nichts falsch machen, da dies ja doch eine ernste Angelegenheit und man sich ja ziemlich in etwas rein reiten kann.

Ich danke euch ganz herzlich im vorraus und freue mich auf eure Antworten.

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Steuern, Shopping, secret, Finanzamt, Freiberufler, Mystery
Lohnsteuer, Arbeitgeber hat falsch versteuert

Hallo Leute, folgendes Problem:

Im Jahr 2014 wurde ich vom Monat 08. bis zum Monat 12. auf die Steuerklasse 6 gesetzt. Ich hatte keinen anderen Job. Im Dezember habe ich etwa 980€ verdient (Mehrarbeit zur Weihnachtszeit angeboten). Alle anderen Monate hätte ich 377,99€ unversteuert ausgezahlt bekommen müssen. (Was vom Monat 08 bis 12 nicht geschah (anstatt Steuerklasse I, steuerklasse 6)

Mein Jahresgehalt lag bei ~5000€(4875,81€) also sollte ich alle Sozialabgaben vom Jahr 2014 doch zurückbezahlt bekommen wenn ich das beim Finanzamt melde. Da ich nur einen Nebenjob hatte wo ich Monatlich ~380€ verdient habe. Somit bin ich auch noch unter dem Steuerfreibetrag von ~8300€.

Ich habe mir schon ein Lohnsteuerbescheid zukommen lassen wo drauf steht das ich vom 08-12 Monat mit der 6. Steuerklasse versteuert wurde.

Es ist doch richtig das ich im gesamten Jahr keine abgaben hätte leisten müssen richtig? Das ich im Monat 12 versteuert wurde war mir klar, aber da ich unter dem Steuerfreibetrag im gesamten Jahr bin kann ich die Abgaben doch auch zurück fordern oder?

Die Lohnsteuerrechner sagen mir auch das ich keine Abgaben hätte zahlen müssen wollte aber nochmal genau nachfragen.

~624,39€ wurden mir vom Monat 8-12 abgezogen.

Liege ich mit meiner Vermutung richtig das ich mir das Geld beim Finanzamt wiederholen kann? Oder muss ich nur den 12. Monat versteuern weil ich dort über dem Monatlichen freibetrag von 450€ überschritten habe?

Ich komme aus Bremen, 23 Jahre.

Finanzen, Abgaben, Finanzamt, Lohn, Lohnsteuer
Bezügeabrechung / Lohnsteuerbescheinigung falsch?! Soli fehlt ganz - KiSt zu wenig

Bezügeabrechnung - Lohnsteuerbescheinigung - Fehler?!

Beitragvon die.bachs am 06.03.2015, 14:01 Hallo zusammen

Als erstes muss ich sagen, dass ich mich mit all den Abkürzungen vom Bundesverwaltungsamt etc. nicht wirklich auskenne und hoffe das ihr mir das alles auch etwas "laienhafter" erklären könnt. ;-)

Ich schreibe hier, weil mein Mann die Tage seine Lohnsteuerbescheinigung für 2014 erhalten hat und ich sie mir durchgesehen habe. Die Lohnsteuererklärung mach ich immer.

Mit Schrecken musste ich feststellen, dass der Sachbearbeiter, der immer die Bezügeabrechnungen macht keinerlei Abgaben zum Solidaritätszuschlag gemacht hatte. Genauso musste ich auf der Bescheinigung lesen, das er kaum Kirchensteuer abgeführt hat! Auch die Lohnsteuer erscheint mir viel zu wenig (im Vergleich zum Vorjahr, Verdienst blieb ja in etwa gleich).

Ich habe die Bescheinigung nun mit der des Vorjahres verglichen. Im Jahr 2013 wurden Soli, KiSt und auch Lohnsteuer abgeführt - in ganz anderen Höhen als es 2014 erfolgte.

Jetzt habe ich sämtliche Bezügeabrechnungen meines Mannes durchgesehen - und ich kenn mich hier überhaupt nicht mehr aus! Ständig irgendwelche Nachberechnungen etc. In einem Monat wurde zwar Lohnsteuer abgezogen, dafür aber keine Kirchensteuer. Soli ist in keiner einzigen Abrechnung aufgeführt.

Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen? Wie ist das denn nun genau mit den Steuern? Mein Mann ist in der Besoldungsgruppe A10, Steuerklasse 3 und hat 0,5 Kinderfreibetrag.

Ich bin total verwirrt, so kann ich keine Steuererklärung machen. Vorallem, es erwartet uns eine ganz tolle Nachzahlung, sollte das wirklich alles so stimmen. Deshalb hoffe ich, dass mir das hier jemand etwas erklären kann?!

Dazu muss ich vielleicht noch sagen, dass besagter Sachbearbeiter 2011 schon mal sämtliche Abrechnungen meines Mannes falsch gemacht hat, weshalb dem Finanzamt und uns dann plötzlich 5 verschiedene Lohnsteuerbescheinigungen vorlagen und keiner mehr wusste, welche nun die richtige sei. Bevor wir uns nun erneut an die Vorgesetze wenden, wollte ich mich jetzt einfach erkundigen wie das nun genau mit den Steuern ist bzw wie eine korrekte Bezügeabrechnung auszusehen hat.

Lieben Dank!

Steuern, Beamte, Bezug, Bund, Finanzamt, lohnsteuerbescheinigung
Beamtenanwärter g.D. - Zwischenprüfung mit einer 4

Hallo,

ich bin seit gut einem halben Jahr Finanzanwärter des gehobenen Dienstes und habe meine Zwischenprüfung gerade eben mit 6-7 Punkten im Durchschnitt bestanden. Klausuren sind generell mit 5 Punkten (vier minus) bestanden.

Die nächsten Klausuren werden erst in einem guten 3/4 Jahr wieder geschrieben, ich habe also bis dahin keine Überprüfung mehr, ob ich besser geworden bin oder mich noch verschlechtert habe. Ich möchte auch nicht erst nach gut 2 Jahren damit aufhören müssen, weil ich dann merke, dass ich es nicht schaffe.

Leider habe ich generell keine Ahnung wie der Durchschnitt bei diesen Prüfungen liegt, ich habe mich auch schon mit meinen Ausbildern in Verbindung gesetzt, die immer nur sagen, dass es im Moment nur ums bestehen geht, jedoch sind die anderen Auszubildenden schon alle viel besser und haben im Durchschnitt 12-13 Punkte. Die Auszubildenden aus den höheren Lehrjahren haben auch mehr Punkte gehabt, nur einer war auch mit so wenig Punkten dabei, bei dem sind die Leistungen auch nicht besser geworden und jetzt sprechen ihn immer alle an, dass er die Laufbahnprüfung wahrscheinlich nicht bestehen werde.

Meine Frage ist jetzt:

Ist es empfehlenswert die Ausbildung weiter zu machen oder ist es beim Start mit einer vier eher wenig sinnvoll?
Läuft es darauf hinaus, dass wenn sich meine Leistungen nicht stark verbessern, dass ich die Laufbahnprüfung nicht bestehen werde?

Ausbildung, Zwischenprüfung, Beamte, Finanzamt, Länder, gehobener-dienst, Anwärter, Beamtenanwärter
Finanzamt Nachzahlung (50000€) rechtens

Meine Eltern ein Dauerauftrag wo jeden oder alle paar monate 500€ zum Finanzamt gegeangen sind weil sie 8000€ nachzahlen sollten das wurde auch kommplett bezahlt.

Ja die nullen sind echt aber von den 50000€ haben sie keine Post von Finanzamt bekommen,sie haben letzten Monat Post bekommen das sie 5300€ nachzahlen sollen bis 01.07.2014 das wollten die diese woche überweisen.Dann ist meine Mutter heute zur Bank wollte Geld abheben da sagte die Bankangestellte das dass Konto gespert wurde weil sie mit ein erheblichen betrag in minus seien.Dann kam meine Mutter nach Hause und hat beim Finanzamt angerufen und gefragt das es nicht sein kann ob die sich vertahen haben weil sie nie Post von den 50000€ bekommen hat da sagten die von Finanzamt das der Dauerauftrag (wie oben gesagt) über mehrere Jahre nicht mehr eingegangen sei und das der Brief heute kommen soll aber es kam kein Brief.

Das kann ja nicht sein das die erst das Konto Sperren und dann erst den Brief schicken und noch nicht mal schreiben das der Dauerauftrag nicht mehr eingeht über mehrere Jahre (angeblich) das ist doch nicht rechtens.

Mein Vater ist Selbständig ohne angestellte fals das nützlich ist.

z.b Und wenn von denn 8000€ noch 3000€ über waren fals der dauerauftrag nicht mehr beim Finanzamt einging können doch nicht 50000€ draus werden. ODER?

Ich bedanke mich für jede Hilfe

Finanzamt, Nachzahlung, selbständig

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