Habe es mit der Einbürgerung schwer?

Guten Tag, ich bin Männlich 20 Jahre alt. Seit knapp einem Jahr habe ich meine Niederlassungserlaubnis unbefristet erhalten. Darauf hin habe ich den Deutschen Pass beantragt. Die Frau schrieb mir auf was ich für Unterlagen benötige, das tat ich auch. Jedes mal als ich dort war wurde ich immer zurück geschickt weil eine kleinigkeit gefehlt hat. Ich war in diesem Jahr ca. 5 mal dort. Sie wollte auch mindestens eine 4 in Deutsch, vor einigen Wochen bekam ich mein For Q Abschluss und eine 3 in Deutsch. Heute nahm ich alle Unterlagen mit und auch mein Abschlusszeugnis. So es hat an nichts gefehlt, jetzt meinte die Frau wieder zu mir wie siehts mit den Abschluss nach 9 und 10 aus das bräuchten wir auch. Das lustige daran ist das ich es vor Monaten schon mitgebracht habe und die meinte das ginge nicht. Jedes mal kommen Sachen an die ich nicht verstehe die will jetzt die Politik Note von der 9 Klasse. Obwohl ich jetzt auf mein Abschlusszeugnis in knapp allen Fächern 3 habe. Ausserdem meinte die zu mir das meine Schulbescheinigung abgelaufen sei und sie eine gültige braucht. Ich meinte es wird aber lange dauern da wir zurzeit Ferien haben etc. Und ich nicht genau weiss was ich machen soll ob Fachabi oder sonstiges. Was soll ich jetzt tun. Schon das 8 mal wurde ich weg geschickt ich spüre es wie man alles versucht, das ich die Einbürgerung nicht erhalte. Ich werde ständig Eiskalt wahr genommen. Braucht man überhaupt eine Schulbescheinigung oder sonstiges ich weiß jetzt nicht wie dran kommen kann und werde ich fair behandelt ist das normal? Hat jemand Erfahrung?

Schule, Deutschland, Gesetz, Ausländer, deutscher Pass, Einbürgerung, Migranten, Pass, Bürgeramt
Einbürgerung ohne eigenes Einkommen möglich?

Heyho,

kurz zu mir: Lebe seit 2006 hier in Deutschland. Damals mit 9 Jahren (bin im Oktober 19 geworden) mit meiner Mutter hierher gezogen aus Brasilien. Schule hier besucht bis zum Hauptschulabschluss letztes Jahr. Dieses Jahr Ausbildung als Maler. Seit 2014 Niederlassungserlaubnis. Keine Vorstrafen/Verurteilung/Anzeigen. Beziehe keine Sozialhilfen und hab auch nie welche bezogen. Möchte jetzt endlich die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen, da ich nicht mal im Traum daran denke wieder zurückzukehren und ich mich in Deutschland puddelwohl fühle. Befreiung auf Wehrdienst in Brasilien ist schon gestellt und warte auf die Rückmeldung des Konsulats. Nun zu meiner Frage:

Ich bin wie gesagt 19 geworden und wohne noch für die nächsten paar Jahre auch noch zu Hause (Mutter bras. / Stiefvater deutsch). Hatte im letzten Jahr mehrere Stellen gehabt aber nie das richtige. Dieses Jahr aber eine Ausbildungsstelle endlich gekriegt und fange im September auch an. Nun habe ich gelesen, dass ein Recht auf Einbürgerung nur dann besteht, wenn das Lebensunterhalt auch gesichert ist. Ich habe nun aber noch kein eigenes Einkommen und wohne wie erwähnt bei meinen Eltern. Jetzt habe ich etwas Angst, dass die Einbürgerung aus diesem Grund nicht klappt.

Kann ich trotz wohnen bei den Eltern die Einbürgerung machen oder wird mir das dann verweigert?

Freue mich auf Antworten.

LG

Deutschland, Einbürgerung, Staatsbürgerschaft
Studium nach der Einbürgerung?

Hallo,

ich habe eine sehr heftige Zeit hinter mir und möchte wissen, wie es nun weitergehen darf. Ich bin Ende Juni eingebürgert worden. Ich arbeite seit Sommer 2015 bei einer Zeitarbeitsfirma und habe versucht nebenbei zu studieren, aber inzwischen weiß ich, dass es einfach nicht geht.. Mein Vorgesetzter hat mir schon von Anfang an heftig zugesetzt und lässt Sätze fallen wie "Ich bin dein Vorgesetzter, du hast mir bedingungslos zu gehorchen." So etwas kommt, wenn man Aufgaben verschieben muss, weil etwas Dringenderes dazwischen kommt. Er geht oft 3 Stunden in die Pause und überlässt uns die Arbeit. Angestellte wie ich werden stark unterbezahlt und arbeiten das Pensum für eigentlich 3 Leute ab. Ich habe nie etwas getan oder gesagt, weil ich ohne den Job wahrscheinlich nicht eingebürgert worden wäre. Ich habe nur geschluckt und gewartet, gehofft und geschwitzt. Jetzt wurde ich eingebürgert und merke, wie sehr ich psychisch und körperlich unter der Arbeit leide. Ich bin schon zweimal stationär im Krankenhaus wegen Magengeschwüren behandelt worden. Ich kann nur noch Haferschleim essen und Wasser trinken. Ich schlucke Pantoprazol und Antidepressiva jeden Tag um durchzukommen. Meine Beine fühlen sich oft an, als würden sie mir gleich nachgeben.

Meine Mutter würde mich nun aus dem Ausland komplett unterstützen, wenn ich in Vollzeit studieren wollte. Ich habe schon immer davon geträumt, Physik zu studieren. Hätte ich das aber vor der Einbürgerung getan, dann hätte ich eine Aufenthaltserlaubnis nur für ausländische Studenten bekommen. Damit wäre die Einbürgerung unmöglich gewesen. Aber weil ich hier mein Abitur gemacht und sogar als Klassenbester abgeschlossen habe, will ich mit ganzem Herzen mich weiterbilden.

Kennt sich jemand mit solchen Themen aus? Ab wann dürfte ich denn nach der Einbürgerung kündigen? Wann wäre es sicher, endlich mein Studium zu beginnen oder bin ich jetzt für immer zu dieser Arbeit gezwungen? Man sagte mir, ich muss der Einbürgerungsbehörde nichts mehr melden, wo ich jetzt eingebürgert worden bin, habe aber Angst, sie könnte die Einbürgerung zurücknehmen, wenn sie herausfindet, dass ich so knapp danach den Job aufgegeben habe. Ich werde aber niemandem zur Last fallen und bekomme nicht einmal Bafög, geschweige denn Sozialhilfe...Kann mir jemand vielleicht etwas Orientierung geben?

Ich wäre sehr dankbar.

Studium, Job, Einbürgerung
Staatsbürgerschaft : Kroatisch , Deutsch , Bosnisch ...

Ich habe eine etwas kompliziertere Frage, wahrscheinlich werden es die meisten (die nicht aus dem Gebiet kommen) auch gar nicht wirklich verstehen. Naja ich versuch es mal trotzdem: Also ich bin im damaligen Jugoslawien, heutigen Bosnien, geboren. Da ich katholisch bin, darf ich eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, nämlich die Bosnische UND die Kroatische, und diese hatte (habe?) ich auch. (was "katholisch" sein mit Staatsangehörigkeit zu tun hat will ich hier nicht weiter erklären, es ist einfach so... ist bei uns komisch das ganze, wikipedia hilft da weiter "bosnische Kroaten")

Mit vier Jahren kam ich mit meinen Eltern nach Deutschland, zunächst angemeldet mit bosnischem Pass. Dann aber irgendwann, als der bosnische Pass ablief, habe ich mir einen kroatischen Pass angelegt und mich daraufhin auf den KROATISCHEN Pass umgemeldet und das seit etwa 10 Jahren so. Den bosnischen Pass habe ich nicht wieder erneuert und bin überhaupt nicht mehr im bosnischen Konsulat mehr gewesen, aber habe auch nie wirklich die bosnische Staatsbürgerschaft abgelegt.

Da ja nun Kroatien in der EU ist und ich einen Anspruch auf eine Deutsch-Kroatische Doppelstaatsbürgerschaft hätte, wollte ich eine Einbürgerung beantragen.

Allerdings ist da dieses Problem: die bosnische Staatsbürgerschaft... Meine Frage dazu ist explizit: Bin ich offiziell immernoch auch bosnischer Staatsbürger? Und wenn ja, wird diese Information überhaupt noch irgendwo in den deutschen Akten festgehalten, da ich wie gesagt schon seit 10 Jahren als Kroate angemeldet bin und ich keinerlei bosnischen Papierkram erledigte?

Ich weiß das ganze klingt ein bisschen blöd aber das ist schon erst gemeint. Ich hätte kein Problem in dem Fall die bosnische Staatsbürgerschaft schriftlich abzulegen, nur liest man überall was für ein mühseliges kostenspieliges und zeitraubendes Prozedere das ist. Daher die Frage, ob es eventuell möglich wäre die bosnische Staatsbürgerschaft "einfach gar nicht zu erwähhnen", um das ganze nicht unnötig komplizierter zu machen. Beziehungsweise anders gestellt, was für Folgen hätte man wenn man sich "dumm" stellen würde und behaupten würde, man wisse ja nichts mehr von der bosnischen Staatsangehörigkeit, man dachte mit der Kroatischen hebe sich diese auf... Ah und beim Amt offen um Rat fragen halte ich für eine schlechte Idee, da ich mir ja dann sozusagen selbst ins Knie schießen würde.

Danke Im Vorraus! Und ja ich weiß, dass eine ähnliche Frage bereits gestellt wurde, allerdings unter anderen Umständen.

Deutsch, Kroatien, Deutschland, Bosnien, bosnisch, Einbürgerung, Kroatisch, Staatsbürgerschaft
Kein Deutschen Pass obwohl ich in Deutschland geboren bin?!?

Hey leute,

diese Seite hat mir schon oft geholfen. Nun habe ich selber mal eine Frage:

Meine Eltern sind keine Deutsche. Trotzdem bin ich in Deutschland geboren. Ich habe aber nie wirklich ein Ausweis gehabt. Immer nur ein sogenannten „Reisepass für Ausländer“ der von der Deutschen Behörde ausgestellt wurde. Darin habe ich die Staatsbürgerschaft meiner Eltern. Jedoch habe ich nie wirklich ein Ausweis von diesem Land gehabt und habe zusätzlich ein unbefristetes Aufenthaltstitel. Nun wünsche ich mir schon lange dass ich die deutsche Staatsbürgerschaft bekomme, da ich hier geboren bin und mich auch als Deutsche fühle und auch gerne Fernreisen machen möchte (ist mit dem Jetzigen nicht möglich) So bin ich also in die Ausländerbehörde gegangen. Nach über einem Jahr und eine hohen gebühr nun die Einbürgerungszusicherung von Deutschland erhalten. Damit wollte ich also zum Meldeamt und meinen Ausweis beantragen. Jetzt wurde mir aber gesagt dass ich die nicht annehmen kann weil die meine alte Staatsbürgerschaft erstmals ablegen muss. D.H ich müsste also zum entsprechendem Konsulat. Nun war ich da und wurde sehr unfreundlich empfangen und mir wurde gesagt dass ich in dem jeweiligen Land gar nicht registriert wurde weil ich ja in Deutschland geboren bin und mit dem Land nicht was zu tun hatte (ich spreche nicht mal die Sprache). Jetzt hat mir ein bekannter gesagt dass ich mich erstmals registrieren muss dann die Bürgerschaft ablegen muss und danach erst mit der „Ablege Urkunde“ zur deutschen Behörde kann um den Ausweis zu beantragen. Dieses ist mit hohen Kosten verbunden und dauert wenn’s gut läuft 2-3 Jahre. Nun ist aber die Einbürgerungszusicherung nur 1 Jahr gültig?! Was sind das bloß für Gesetzte… Weiß jemand wie ich das verkürzen kann oder diesen Gang zum Konsulat sogar ganz weglassen kann?

Lg

Recht, Einbürgerung, Deutsche Staatsbürgerschaft
Einbürgerung eines schwerbehinderten Staatenlosen dauert 11-Jahren

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Einbürgerung eines 100 Grad schwerbehinderten bettelarmen Pflegefall-Erwerbsminderungsrentner-Sozialhilfeempfänger-Staatenlosen unanfechtbar asylanerkannten mit 20-jährigem rechtsmäßigem Aufenthalt in Deutschland mit Niederlassungserlaubnis dauert schon seit 11-Jahren und er wird immer noch nicht eingebürgert...

...und jetzt ist ihm amtlich bekannt gegeben, all seine sämtlichen Personalakten bei der Ausländerbehörde und bei der Einbürgerungsbehörde seien noch seit 2009-2010 verschwunden, nicht zu finden!

Die ganzen Jahren haben die Behörden darüber geschwiegen, aber jetzt mussten sie ihm das doch amtlich ankündigen, weil sein Staatenlosenreiseausweis abläuft, muss ein neuer ausgestellt werden und die Behörden dürfen solche wesentlichen Sachen nicht ewig verschweigen...

Einzige personidentifizierende Angabe über seine Identität sind jetzt seine Staatenlosenreiseausweis und Schwerbehindertenausweis und Eingaben im Dients-PC.

Er wird aber seine Einbürgerung ununterbrochen weiter fordern und wird auf keinen Fall aufhören und wird auf keinen Fall einen neuen Einbürgerungsantrag erneut stellen, wird auf seinen verschwundenen Einbürgerungsantrag vom 09.Mai 2005 nur einen schriftlichen amtlichen gesetzmäßigen Bescheid fordern...

Die Untätigkeitsklage ist schon eingelegt. Parallel wird er Beschwerden Petitionen vor Aufsichtslandesministerium Staatskanzlei Landtag... vor allen möglichen Beschwerdestellen in BRD einreichen...

Was nun? Kennt sich jemand damit aus? Was sollen wir ihm erklären? Er hat uns in unserem Integrationszentrum diese Frage gestellt, aber wir haben keine Ahnung. Für einen Anwalt hat er kein Geld und wie wir verstanden haben, keiner Anwalt will ihn aufnehmen, alle entfernen sich von ihm weg...

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Recht, Ausländer, Behindert, deutscher Pass, Einbürgerung, schwerbehindert, Staatsbürgerschaft, staatenlos

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