Heirat deutsch-albanisch - was können wir tun?

Hallo an alle, bevor ich zur Fragestellung komme, schildere ich euch erstmal den Sachverhalt an sich.

Ich bin nun seit längerem mit meinem Freund zusammen - er ist Albaner und war bisher mit Visum in Deutschland, welches auch einige Male verlängert wurde. Er wird am 30.06. für ca. ein viertel Jahr nach Albanien fliegen, um dort seine Familie zu besuchen und hat mir bereits gesagt, dass er dann erstmal nur ein "Besuchervisum" mit Begrenzung auf 3 Monate bekommt, welches dann auch leider nicht verlängert werden kann.

Da das auf Dauer ja nicht wirklich ein toller Zustand ist, haben wir überlegt, ob wir nicht heiraten könnten. Natürlich steht dabei für uns nicht allein die Tatsache im Vordergrund, dass er dann dauerhaft hier bleiben kann - wir wollen sowieso irgendwann heiraten und können uns auch vorstellen, irgendwann Kinder zu bekommen. Da haben wir uns nun überlegt, dass es daher ja nicht den all zu großen Unterschied macht, ob wir in ein paar Monaten heiraten oder noch ein paar Monate länger warten - verlobt sind wir bereits und 2016 hatten wir so oder so dafür angedacht.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Wenn wir uns nun dafür entscheiden, diesen Schritt zu gehen - ist es dann für ihn möglich, mich in dem Zeitraum dieser drei Monate, die er regulär hier bleiben kann, gleich hier in Deutschland zu heiraten, trotz dass er keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt? Oder müsste ich dafür nach Albanien fliegen, wo wiederum ich keine Staatsbürgerschaft besitze?

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten und Ratschläge.

LG

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Lohnt sich ein Streit gegen korrupte Bedienstete des Ordnungsamtes?

Kürzlich übersah ich ein mobiles Parkverbotsschild vor meiner Wohnung und entfernte mein Fahrzeug erst, als es gerade von einem Möbelwagen beansprucht wurde. Da hatten Angestellte des Ordnungsamtes bereits einen Abschleppwagen gerufen, ohne mich zu benachrichtigen. Ich saß wenige Meter entfernt in meiner Wohnung, meine funktionstüchtige Wohnungsklingel ist direkt neben dem seinerzeitigen Parkplatz. Als ich der Situation gewahr wurde, entfernte ich mein Fahrzeug umgehend vor den Augen der Ordnungsamt-Bediensteten. Diese meine (hier stark verkürzte) Darstellung wird von mehreren (nicht verwandten) Augenzeugen in allen Details bezeugt, die Zeugen habe ich dem Amt gegenüber benannt.

Nach mehrmaligem Schriftwechsel und zweier „eingehender amtsinterner Prüfungen“, „Befragungen der absolut glaubwürdigen Mitarbeiter“ samt „schriftlicher Stellungnahmen“ besteht die Behörde darauf, dass ich bei dem Ereignis „nicht in Erscheinung getreten" sei und trotz aller Bemühungen „nicht erreichbar gewesen“ sei. Mein Fahrzeug sei durch mein Verschulden alternativlos abgeschleppt worden. Meiner Bitte um Nachweis entsprechender Belege (z.B. Auftrag an Abschleppdienst, Abstellort u. dergl.) kam die Behörde nicht nach. Nachdem ich bereits eine Betrugsanzeige in Aussicht gestellt habe, verwahrt sich die Behörde nun schriftlich gegen meine Beschuldigung der uneidlichen Falschaussage gegenüber ihren Bediensteten sowie meines impliziten Verdachts der Urkundenfälschung („…..ggfs. gefälschte Belege wären für Sie nicht zielführend.“).

Frage: Habe ich als Bürger (z. Zt. ohne Rechtsschutzversicherung) mit zuverlässigen Zeugen eine Chance gegenüber korrupten öffentlichen Bediensteten, oder werden deren Aussagen vor Gericht besonders (Multiplikationsfaktor x?) gewertet? Kann das Gericht Belege anfordern?

Recht, Bürokratie, Korruption

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