Ich studiere BWL und arbeite ca. 7 Monate als Einzelhandelskaufmann (Werkstudent) in einen kleinen Supermarkt hier im Dorf. Da ich immer fleißig und effizient in dieser Stelle war konnte ich schon nach 3 Monate administrative Aufgaben übernehmen, wie zum Beispiel: Waren bestellen, Inventur zählen, Schichtpläne erstellen, einlernen von neuen Mitarbeitern, Kontrolle der Abholung des Umsatzes in Verbindung mit Prosegur etc. Nun möchte aber ich aber in Nahe Zukunft doch wieder „offiziell“ im Büro (dieses Mal in der Finanzabteilung) arbeiten, da ich auch vorher in der Personalabteilung war.
Darf man die Tätigskeitschreibung im Lebenslauf anderes als im Arbeitsvertrag nennen/beschreiben? Sprich, anstatt Einzelhandelskaufmann (im Lebenslauf) Assistent der Stellvertretung (oder Leitung)? Oder ist das „Verboten“?