Muslimische Bestattungen - erlauben oder verbieten?

Im Islam bestattet man Tote nur mit Erdbestattungen, Feuerbestattungen sind verboten. Nun gab es in Deutschland etliche Jahre lang eine Sargpflicht bei Erdbestattungen. Das hat hygienische Gründe. Zum einen sorgt der Sarg dafür, dass der Leichnam schneller verwest, zum anderen schützt der Sarg die Erde und das Grudwasser vor schädlichen Medikamentenrückständen usw. während der Verwesung, weswegen ein Sarg in der Regel so stabil ist, dass er erst zerfällt, wenn der Körper sich bereits komplett aufgelöst hat. Zusätzlich soll der Körper vor Würmen und Co. geschützt werden.

Nun wurde dieses Verbot gekippt:

https://www.deutschlandfunkkultur.de/islamische-beerdigungen-wann-faellt-die-sargpflicht-auf.1001.de.html?dram:article_id=493783

In 13 von den 16 Bundesländern sind Bestattungen nun in einem Leichentuch erlaubt, da Muslime glauben, der Körper müsse so schnell wie möglich zur Erde zurückkehren. Was findet ihr da wichtiger? Hygieneregeln oder Religionsfreiheit? Es ist noch anzumerken, dass diese Bestattung nur aus religiösen Gründen erlaubt sein soll. Ich könnte mich also nicht einfach so, ohne Sarg bestatten lassen.

Bitte begründen!

Sollte erlaubt sein! 49%
Sollte verboten sein! 39%
Andere Meinung... 12%
Religion, Islam, Familie, Menschen, Trauer, Tod, Politik, Kultur, Christentum, Bestattung, Bräuche, Ethik, Feuerbestattung, Koran, Philosophie und Gesellschaft, Abstimmung, Umfrage
Überführung Verstorbener 19.Jhd und anschließende Trauerzeit?

Guten Morgen liebe Community

Konkretes Beispiel für eine Kurzgeschichte die 1880 spielen soll:

Ein Mitglied einer gut gestellten Familie des viktorianischen Englands kommt in Indien ums Leben. (Malaria). Hätte diese Person direkt in Indien ein Grab bekommen oder wäre sie in die Familiengruft nach England überführt worden?

Und: Da Schifffahrten zu dieser Zeit ja elend lang dauerten:

Hätte man den Toten für diese Zeit in irgendeiner Form konserviert? Oder faulte er in seinem Sarg so vor sich hin und stank das ganze Schiff voll?

Andere Frage die dazugehört, die ich aber nicht für einen neuen Beitrag aus dem Zusammenhang reissen will:

Angenommen die Person wurde tatsächlich überführt: Laut Netz dauerte die Trauerzeit für Eltern ein Jahr, für Geschwister 6 Monate. Wenn wir jetzt von 6 Monaten ausgehen die das Schiff braucht bis es mit dem Toten in England ist, ist ja im Grunde die gesamte Trauerzeit schon rum, bzw. fast rum. Verlängert diese sich nach der Beerdigung?Mit anderen Worten: Ab wann galt es in diesem Fall als schicklich sich nach der Beisetzung in der Gesellschaft zu zeigen und die schwarze Kleidung abzulegen?

Ich möchte möglichst historisch korrekt sein. Also bitte direkt auf den Beispielfall beziehen. Und wenn irgendetwas überhaupt nicht zusammenpasst, wäre ich auch dankbar wenn man mich darauf Aufmerksam macht.

Danke schonmal!

Geschichte, Bestattung, Etikette, Gesellschaft, Historie, Viktorianisches Zeitalter
Wer zahlt die Bestattung, wenn Erbe ausgeschlagen wird?

Guten Abend,

ich habe da einige Fragen zum Thema Erbschaft und Bestattung.

Zur Info:

Meine Oma (Sozialleistungsbezieherin) ist vor drei Wochen verstorben. 

Sie hat drei Kinder. Meine Mutter und meine beiden Onkel.

Meine Mutter ist aus gesundheitl. Gründen Frührentnerin.

Onkel 1 lebt im Ausland, seine finazielle Situation ist unbekannt.

Onkel 2 arbeitet noch und verdient sehr gut.

Meine Oma hatte zu Lebzeiten (im Altenpflegeheim wohnend) einen Betreuer, der seine Arbeit ab ihrem Tod niederlegt.

Kontaktiert bei wichtigen Dingen im Heim (Krankenhauseinlieferungen etc.) wurde jedoch immer meine Mutter. 

Zu ihren beiden Söhnen hatte meine Oma keinen Kontakt.

Meine Oma hatte keine Einnahmen. Lediglich Witwenrente glaube ich, seit dem sie im Heim ist. Sie hatte jedoch auch keine Ausgaben und somit 800 EUR auf dem Heimkonto.

Meine Mutter darf das Zimmer nicht ausräumen, da sie das Erbe ausschlägt. 

Ebenso (ich bin mir sicher), werden ihre beiden Söhne das Erbe ausschlagen.

Im Krankenhaus und nach ihrem Versterben wurde der Betreuer, jedoch auch immer meine Mutter kontaktiert, da ihre Nunner als Kontakt überall hinterlegt war. Nicht so die Nummern der beiden Söhne.

Sie hat sich daher auch um die Bestattung gekümmert. Diese ist so günstig es geht ausgefallen.

Meine Mutter wird jedoch auch diese von ihrer wenigen Rente nicht bezahlen können und hat auch schon das Erbe ausgeschlagen.

Meine Mutter hat einen ihrer Brüder über den Tod meiner Oma in Kenntnis gesetzt. Er verdient sehr gut, will jedoch nichts mit der Bestattung zu tun haben. 

Zum anderen Bruder hat sie keinen Kontakt.

NUN ZU DEN FRAGEN:

  • Meine Mutter hat einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Wie wahrscheinlich ist ea, dass die durchgeht, bei ihrer wenigen Rente.
  • Wenn alle drei Kinder das Erbe ausschlägt, wer kommt dann für die Beerdigung auf? Der, der „die Musik bestellt“, sprich die Bestattung organisiert hat, oder der der am meisten verdient? Oder doch der Staat? Oder wird durch drei geteilt, egal wieviel jeder verdient?
  • Und wer bekommt die 800 EUR von Omas Konto? Der Staat, oder der der die Bestattung zahlt, auch wenn keiner Erbe ist?

Danke im Voraus!

Recht, Erbschaft, Bestattung, Beerdigung, Bestattungskosten, Erbe ausschlagen, Jura, Sozialleistungen, Beerdigungskosten
Bestattungskosten Übernahme 3 weitere Monate Auskünfte meiner Koonten?

Guten Tag, 

seit 2010 lebe ich in NRW und meine Mutter in Saarbrücken... leider verstarb Sie im Juni 2019.

Da ich das Einzige Kind bin, musste ich für die Beerdigung sorgen.. Freitags ist Sie verstorben (am gleichen Tag noch bei einem Bestatter angerufen, da sie zu diesem Zeitpunkt schon in einem Hospitz war) Montags, habe ich dann auf dem Sozialamt angerufen und gefragt wie dass alles weiter geht, da ich eine Beerdigung z.Z nicht zahlen kann (bin selbst seit Feb.2019 krankgeschrieben und auch im Krankengeld) Mir wurde ein Antragsformular zugesand, bei dem ich auch meine Kontoauszüge der Letzten 3 Monate (Bis zum Sterbedatum) vorlegen musste! Gesagt, getahn .. Tage später (Beerdigung war schon) kam dann auch die Rechnung vom Beerdigungsinstitut... Diese dann weiter geleitet ans Sozialamt...  Heute kam ein Schreiben, in dem folgendes Steht: 

Guten Tag Hr. 

für die Feststellung der Vorraussetzungn für die Übernahme von Bestattungskosten ist dass Einkommen im Monat der Fälligkeit der Rechnung maßgeblich. Dies ist der Monat August 2019.

Ich benötige daher abschließend noch die Kontoauszüge ihres Kontos für den Zeitraum 31.07. bis 01.09.2019. Bitte lassen Sie mir diese bis zum 06.09.2019 zukommen.

Sobald mir diese vorliegen, werde ich die ihnen zustehenden Leistungen an den Bestatter überweisen und ihnen einen Bescheid zukommen lassen. 

Frage: 

Wieso muss ich nun weitere 3 Monate vorlegen

Was passiert mit dem Geld was meine Mutter noch auf dem Konto hat (ich habe dass Erbe ausgeschlagen) ?! 

Ich habe diesem Monat meine Rückerstattung vom FA bekommen, wird diese mitgerechnet? desweiteren beziehe ich z.Z auch nur Krankengeld da ich wegen Psychischer Belastung nicht arbeiten kann... 

Was kann od. muss ich nun 

l

Recht, Bestattung
Was tun bei Täuschung und Unverschämtheit durch Bestatter?

Fogender Sachverhalt: Ein Bestatter wurde beauftragt, den Toten, der ins Ausland von einer ausländischen Firma überführt werden sollte, aus der Pathologie zur Kühlung zu überführen., bis die ausländischen Kollegen ihn hohlen. Dafür wurden die Kosten besprochen und ausgewiesen.

Nachdem der Leichnam des Verstorbenen durch den Bestatter überführt wurde fing der Alptraum an:

Zunächt wurde erst im Nachhinein klar, dass für die Abholung des Toten eine Gebühr von 56,00 fälltig werden würde, wenn es innerhalb der Geschäftszeiten pssieren würde-außerhalb der Geschöftszeiten wurde der Betrag nciht spezifiziert. Ferner wurde im nachhinein deutlich, dass das Anleiden des Verstorbenen innerhalb der Räumlichkeiten des Bestatters mit 380,00 € berechnet werden würde. Wohlgemerkt sind diese Gebühren zwingend anfallend, da vom bestatter verlangt wird, dass der ausländische Kollege den Sarg vor ihnen verlötet.

Als die Familie die fehlende Transparenz zu Beginn der Auftragserteilung thematisierte, wurde der Bestatter ausfällig, und war der Famile or, zu feilschen und leistungen umsonst haben zu wollen.

Ferner thematisierte die Familie eine Sorge, da der bestattungshälfer in seinen Aussagen unklare Andeutungen machte, der Köper des Verstorbenen würde dauerhaft auf dem Versorgungstisch liegen- bei deutliche mehr Grad als im Kühlraum.

Daraufhin reagierte der Bestatter mit Telefonterror und sagte die Familie solle den Toten SOPFORT von Kollegen abholen lassen und weiterhin würde man den Versorgungsraum nicht an die Kollegen vermiete- eingesargt vor ihren augen müsste man traotzdem. Das heißt, man würde dafür indirekt sorgen, dass der Tote unversorgt und unbekleidet in den engültigen Sarg- den man nach dem Auslänischen Gesetz des Landes nicht mehr öffnen dürfe- gelegt werden würde.

Nun die Frage: Was tun bei einer derartigen schickane und derart unmenschlichen Vergalten?

Wo beschweren?

Danke!

Bestattung, Täuschung

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