Konkurrenzklausel Zeitarbeit - Wenn vorhanden, im Arbeits- oder Tarifvertrag zu finden?

Ich bin bei Zara durch eine Zeitarbeitsfirma angestellt, für 3 Monate als kurzfristig Beschäftigter. Da ich in knapp 7 Wochen schon die Zeit rum habe und ich den Studienplatz den ich mir zum Oktober erhofft hatte voraussichtlich nicht dieses Jahr bekommen werde, habe ich überlegt, da mir die Arbeit dort gefällt, Festangestellter bei Zara zu werden, also einen Vertrag auf eine einjährige Beschäftigung dort zu unterschreiben, nun hat mir meine Chefin jedoch etwas von einer 6-monatigen Pause erzählt, die ich einlegen müsste, wenn ich nach der Anstellung durch eine Zeitarbeitsfirma fest angestellt werden möchte. Nachdem ich mich also ein wenig informiert habe und über die Konkurrenzklausel gestolpert bin, die wohl das von meiner Chefin erwähnte Problem darstellt, würde ich gerne wissen, wo sich diese Konkurrenzklausel in meinem Arbeits- oder Tarifvertrag (IGZ) wiederfinden lässt (nachdem ich beides überflogen habe, habe ich nichts derartiges gefunden und eigentlich sollte eine solche Klausel doch bei einem Arbeitsvertrag bei einem Monatsgehalt von weniger als 2000€ nicht vorhanden sein, oder?). Wenn also keine Konkurrenzklausel im Arbeits- oder Tarifvertrag (da ich nicht weiß in welchem von beiden so etwas geregelt ist) erwähnt ist, dürfte das Problem mit den 6 Monaten Pause die ich zwischen den Anstellungen einlegen müsste doch vom Tisch sein, oder gäbe es noch ein anderes Problem das meine Chefin gemeint haben könnte wodurch ich 6 Monate Pause machen müsste bevor ich mich bei Zara fest anstellen lasse?

Arbeitsvertrag, Zara, Zeitarbeit

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