Guten morgen,
ich habe letztens den BAföG Bescheid erhalten und Frage mich inwiefern die Entfernungspauschale zu Werbungskosten zählt. Weil eigentlich sind das ja Werbungskosten.
Folgender Sachverhalt: Mein Vater hat nämlich Werbungskosten über 1000€ in seinem Einkommenssteuerbescheid stehen und das Amt hat diese gar nicht berücksichtigt. Nur den Pauschbetrag meiner Mutter von 1000€ (Weil ihre Werbungskosten unter 1000€ sind)
Liegt hier ein Fehler vor? Klar ich könnte das Amt jetzt fragen, aber jeder weiß ja wie das wirkt. Erstmal sicher gehen ob ich nicht der dumme bin. Laut Recherchen können Werbungskosten über 1000€ berücksichtigt werden aber anscheinend ist das Amt hier anderer Meinung. Was sagt ihr dazu?