Hallo Zusammen,
da ich in Sachen Steuererklärung absolut unbewandert bin, hoffe ich auf Euer Schwarmwissen.
Mir liegt ein Jobangebot vor, bei dem ich jeden Tag 60km pendeln muss (einfache Strecke). Da ich aber offen kommuniziert habe, dass ich hierfür nicht mein Privatfahrzeug nutzen werde, steht aktuell im Raum, dass ich ein Poolfahrzeug dauerhaft zur Verfügung gestellt bekomme, dass ich allerdings nicht privat nutzen darf/werde (Also abgesehen für den Arbeitsweg, der ja de facto auch privat ist).
Meine Frage hierzu: Darf ich die Pendlerpauschale bei den Kosten ansetzen? Grundsätzlich habe ich es so verstanden, dass ich die Kosten auch absetzen könnte, wenn ich den Arbeitsweg mit dem Rad oder zu Fuß absolviere, d.h. die tatsächlich entstandenen Kosten sind irrelevant.
Ich habe auch gehört, dass ich das nicht als Werbungskosten geltend machen kann, wenn das ein Dienstwagen ist, der nur mir persönlich zur Verfügung steht.
Aber wie sieht das mit einem Poolfahrzeug aus, der mir theoretisch nicht einmal arbeitsvertraglich zugesichert ist?
Vielen Dank.