Vermieter schickt Handwerker immer kurzfristig.

Aufgrund eines undichten kaputten Fensters hat es bei uns reingeregnet und eine Wand ist nass. Als wir die Feuchtigkeit gesehen haben, informierten wir den Vermieter sofort. Weiter haben wir Mietminderung angekündigt und die Miete unter Vorbehalt gezahlt. Daraufhin wurde auch gleich ein Stück Tapete, die leicht schimmelte entfernt und die Wand behandelt. Da für uns es immer recht kompliziert ist, Termine tagsüber zu machen, haben wir dem Vermieter geschrieben, dass wir rechtzeitig informiert werden möchten, wenn wieder Termine anstehen. Nun rief heute der Maler an uns bat um einen Termin für Montag zur Feuchtigkeitsmessung. Mich nervt das total, dass es wieder so kurzfristig ist, obwohl der Vermieter weiß, dass wir dafür echt die Welt in Bewegung setzen müssen. Jetzt habe ich erstmal wieder geschrieben, dass es so nicht geht und er uns genau sagen soll, was wann gemacht wird und mit uns bitte 2 Wochen vorher die Termine abzustimmen hat. Jetzt kam per Mail zurück, dass die Handwerker mit dem Vorlauf die Arbeiten nicht planen können, weil es auch von der Trocknungsentwicklung abhängt. Er würde grundsätzlich den schnellst möglichen Termin zur Schadensbehebung nennen. Wenn wir diesen nicht wahrnehmen können und sich dadurch die Arbeiten verzögern, wäre er nicht mehr für den Mangel verantwortlich und der "eh fragliche Minderungsanspruch" würde wegfallen.

Ich finde es unmöglich, dass unser Vermieter erwartet, dass wir springen und wenn es nicht geht und wir weiter im Wasserschaden leben.

Haben wir nicht weiter Recht auf Minderung, weil wohl doch nicht erwartet werden kann, dass man immer innerhalb weniger Tage einen Termin einrichten kann?

Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Handwerker, Wasserschaden
Verstopfung + Wasserschaden - Wer zahlt?

Hallo! Folgende Situation:

Eine Nachbarin von unter mir hat sich bereits einmal beschwert, dass Wasser von oben an ihrem Rohr heruntertropft. Damals (vor ein paar Wochen) kam ein Handwerker und behauptete, dass dies an meinem Waschmaschinenschlauch läge (Waschmaschine steht in der Küche).

Nun war am Samstag ziemlich Überschwemmung bei mir im Bad, aber ich dachte halt ich wär einfach nur unvorsichtig beim Duschen gewesen. Am Sonntag kam dann wieder eine Nachbarin und meinte, dass wieder Wasser durchgekommen wär. Ich habe mir erstmal nichts dabei gedacht, habe aber mit ihr ausgemacht, dass sie der Hausverwaltung Bescheid gibt. Ich hab dann am Abend nochmal geduscht, dacht mir halt ich bin vorsichtig, aber es ist wieder übergelaufen und die Nachbarin stand nochmal vor der Tür.

Jetzt kam heute der Handwerker, hat sich das angeguckt und gemeint das käme von einer Verstopfung durch Haare, außerdem hat er mir vorgeworfen ich hätte sofort Bescheid geben müssen. "Abgeflossen" ist das Wasser aber halt immer, weswegen ich auf die Idee gar nicht gekommen bin. Zudem denke ich mir doch eigentlich, dass das schon ein längerfristiges Problem sein muss, wenn das bei den Nachbarn unter mit durch die Decke kommt? (Ich spiele natürlich darauf an, dass schonmal ein Handwerker da war).

Lange Rede kurzer Sinn, bin ich für die Wasserschäden die entstanden sind haftbar, vielleicht weil ich nochmal geduscht hab, obwohl die Nachbarin sich schon beschwert hatte? Ich habe ein Haftpflichtversicherung, bin aber dennoch besorgt. Hätte ich das mit der Verstopfung verhindern müssen? Mit dem sichtbaren Abfluss in der Duschkabine gab es nie Probleme, aber vielleicht ist man ja verpflichtet den in regelmäßigen Abständen zu reinigen oder so?

Sorry für die Textwand, hoffe jemand kann helfen, -Verwirrt in Berlin

Recht, Mietrecht, Haftung, Wasserschaden

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