Abwasserleitung im Keller undicht - Hilfe!

Im Haus meiner Großeltern habe ich gestern im Keller einen Wasserschaden festgestellt. Vermutlich ein Rohrbruch der Abwasserleitung: Es tropft im Keller aus der Wand beim Betätigung der Toilettenspülung und der Dusche. Nur ganz leicht, aber es tropft eben.

Ich bin zu 99% sicher, dass es nur die Abwasserleitung ist, weil die normalen Wasserleitungen an anderer Stelle verlaufen und das Abwasserrohr kurz darüber in die Wand geht. Dahinter geht es wohl runter, dann einmal unter dem Haus her bis zur Straße.

Habe nur Schaden an dieser Stelle, ca 30-50 cm über dem Boden festgestellt. Die Wand ist nicht verputzt, gefliest oder tapeziert und der Keller wird lediglich als Abstellraum für Reifen und Werkzeug genutzt. Eine Reparatur an der Stelle dürfte also eigentlich ohne nervige Wohnbeeinträchtigung möglich sein.

Natürlich rufe ich gleich morgen die Versicherung an und kümmere mich, dennoch lässt mir die ganze Sache keine Ruhe, konnte kein Auge zu machen. Habe drei Fragen:

  1. Wie lange dauert das normalerweise - natürlich nur ganz grob - das zu reparieren? Insbesondere der Zeitraum, in dem man im Haus nicht auf Toilette kann? Meines Erachtens muss die Wand aufgestemmt werden und defekte Rohrstück gewechselt werden. Fertig. Hinterher verputzen ist ja nicht so der Akt. Vorher wird die Versicherung vermutlich noch einen Leckortungsdienst oder Gutachter schicken. Ok. Aber die eigentliche Sache müsse doch recht flott gehen, oder wie ist da der Aufwand erfahrungsgemäß? Und vom Ablauf? Wenn ich morgen die Versicherung anrufe, wie lange dauert sowas dann insgesamt, bis wir unsere Ruhe haben? Also erst kommt ein Gutachter/Orter, dann Handwerker... Wieviele Tage sollte ich da einplanen, kommen Handwerker da schnell? Könnte evtl bis Freitag alles durch sein? Oder kanns da im Ablauf irgendwelche Verzögerungen geben?

  2. Problem: Das Abwasserrohr, das etwa einen halben Meter über der feuchten Stelle in die Wand geht, scheint zwar absolut trocken, hat außen aber ein paar leicht rostige Stellen. Außerdem befürchte ich, dass es noch ein altes Bleirohr ist, und die sollte ja, wie ich gegoogelt habe, bis Ende 2013 ausgetauscht sein. Könnte es sein, dass die Versicherung da Probleme macht? Was genau versichert ist, wissen wir nicht - die Versicherung ist noch von Anfang der 70er, meine Großeltern haben da kaum noch Unterlagen Aber es müsste ja auch nichts groß saniert werden, nur Wand aufgestemmt und defektes Teil ausgetauscht werden.

3.: Falls die Versicherung das nicht übernehmen sollte: Welche Kosten könnten da -ganz grob - auf meine Großeltern zukommen?

Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten!!

Haus, Versicherung, Abwasser, Gebäudeversicherung, Handwerker, Rohrbruch, Sanitär, Wasserleitung, Wasserschaden
Mietrecht neuer Bodenbelag nach Wasserschaden

Hallo, wir hatten einen Wasserschaden durch ein kaputtes Abwasserrohr in unserer Wohnung, dadurch ist der Teppich im Flur durch das dreckige Wasser, dass von unten hoch gedrückt hat nicht mehr nutzbar, dieser war festgeklebt und somit fällt es unter Gebäudeversicherung. So nun wurde der Schaden behoben aber wegen dem Teppich wurde ewig nichts gemacht, wir sollten die Stelle bloß hochklappen, damit der Boden darunter trocknen kann. Die Versicherung hat sich das angeguckt, und ihr OK gegeben, so nun haben wir eigentlich schon angeben, dass uns lieber ist, wenn in den Flur Linoleum in Laminat Optik verlegt wird, weil in einen Flur einfach kein Teppich gehört. So nun kommen die nach ca. 7 Monaten und reisen den alten Teppich endlich raus und jetzt kommen die an und legen einen total hässlichen Teppich rein, der nicht mal im geringsten so hochwertig ist, wie der der vorher drin war, obwohl wir uns ja Linoleum gewünscht haben. Meine Frage ist was können wir jetzt machen? Wir haben auch von unsere letzten Nebenkostenabrechnung 200 Euro einbehalten um der Forderung mit dem Boden mehr Nachdruck zu verleihen, können wir das Geld jetzt einbehalten, um selbst einen Boden zu verlegen, den wir eigentlich abgemacht hatten? Weil der jetzt wirklich gar nicht geht, ist wohl der billigste den sie finden konnten. Und dürfen wir das Schreiben der Versicherung sehen, mit dem Betrag den Sie für die Reparatur bewilligt bekommen haben?

Mietrecht, Boden, Wasserschaden
Wasserschaden - wer haftet?

Liebe Community,

folgende Problem hat eine Freundin, die sich so nicht extra hier anzumelden braucht:

Sie wohnt zur Miete in einem Mehrparteienhaus. Der Bewohner der Wohnung unter ihr kam gestern zu ihr und teilte ihr mit, dass er in seiner Dusche an der Decke einen Wasserfleck (etwa 30*30 cm) hat, der offensichtlich von "oben komme" - und somit wohl aus ihrem Bad. Die Wohnungen sind alle baugleich, d.h. dass an der Stelle auch ihre Dusche steht.

Nun ist es so, dass der Vermieter die Wohnung wohl damals, als meine Freundin dort eingezogen ist, hat renovieren lassen. Dies allerdings nihct ganz so fachmännisch, wie man es sich wünscht: Der Holzboden ist zwar gestrichen worden, nicht aber wirklich lackiert bzw lasiert (bzw versiegelt? Ich habe kA, was man hier genau macht), deswegen "schürft" die Farbe auch schnell ab, wenn man etwas verschiebt, im Bad gibt es keine Leisten am Boden und das Silikon in den Fugen zwischen Wand und Boden ist brüchig bzw lückenhaft.

Genauso verhält es sich auch in der Dusche. Dort, wo die Duschwanne endet und der Wand beginnt, ist zwar Silikon in den "Rillen", dieses indes teilweise nicht überall, mit Löchern bzw Freiräumen, wobei hier nicht mehr klar ist, ob diese von Anfang an bestanden oder sich erst mit der Zeit entwickelt haben.

Durch diese Löcher fließt vermutlich das Wasser, wenn man duscht, unter die Wanne und verursacht so den Wasserfleck in der Wohnung drunter.

Wer haftet hier, wer zahlt das? Die Mieterin oder der Vermieter? Ist es so, dass die Mieterin alle Schönheitsreperaturen bis zu 250,00€ zu zahlen hat? Wenn die Behebung nun also 500,00€ kostet, teilt man sich dann die Kosten, vorausgesetzt der Vermieter haftet hier?

Gibt es hier (sowohl zu den 250,00€ als auch zum eigentlichen Problem mit dem SIlikon bzw der nicht fachmännischen Ausführung) Rechtsprechung zu?

(Zusatzfrage: muss das "Abgeschürfte" auf dem Holzboden (etwa Spuren vom Sofa) bei Auszug gezahlt werden??)

Schon jetzt vielen Dank für hilfreiche Antworten!

LG Theo

Mietrecht, Haftung, Schaden, Wasserschaden, Schönheitsreparatur
Wasserschaden in der Küche, Reparatur

Hallo,

vor einiger Zeit ist mir die Waschmaschine ausgelaufen (Ablaufschlauch hat sich gelöst).

Das Schadensbild: in der Wohnung unter mir ist an der Wand ein Wasserfleck der Größe 1m x 0.2 m entstanden. Also nicht mal ein halber Quadratmeter.

Zwei Leute vom Gebäudeservice waren da und haben es sich angeschaut und die Feuchtigkeit gemessen. Logischerweise muss der Boden getrocknet werden. Nun haben sie in das Laminat gebohrt, Schläuche angestöpselt, und einen Ventilator angeschlossen. Anschließend wird noch das komplette Laminat gewechselt. Nun stellt sich mir doch die Frage: Hätte man nicht einfach das Laminat über der nassen Stelle rausnehmen können, um das nasse Material herauszunehmen, den Hohlraum zu trocknen und dann das Laminat wieder einzusetzen? Denn nun läuft Tag und Nacht über 14 Tage ein 2000 Watt Trocknungsaggregat, ist höllisch laut, verbraucht UNMENGEN an Strom und ich muss anschließend die komplette Küche demontieren damit neues Laminat verlegt werden kann.....wegen einer nassen Stelle von nichtmal einem Quadratmeter! Ist das nicht völlig sinnlos? Zahlt eine Hausratversicherung die ganze Aktion + Stromrechnung ??? Leider habe ich die ganze Angelegenheit von vorn herein nicht kritisch hinterfragt, weil ich der Meinung bin, die Leute wissen was sie tun. Habe ich mich da etwa geirrt?

Ich freue mich auf Antworten von Leuten, die ähnliches erlebt haben, oder sogar vom Fach sind. Danke!

Mfg

Marcus

Wohnung, Mietrecht, Fussboden, Schaden, Wasserschaden

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