Mitgliedsbeiträge monatelang nicht abgebucht: Ist Kunde zur Nachzahlung verpflichtet?

Hallo allerseits! Ich hoffe, hier kennt sich der eine oder andere mit Vertragsrecht aus.

Folgende Situation: Meine Mutter ist seit Jahren in einem Fitnessstudio angemeldet. Der Betreiber hegt ein gutes Verhältnis zu den Kunden und kennt fast alle persönlich (ist ne kleine Stadt). Dadurch haben allerdings einige Vereinbarungen auch einen recht informellen Charakter, der manches verkompliziert.

Durch Corona konnte das Studio 2020 und 2021 nicht die gewohnten Leistungen anbieten. Es gab wohl ein paar Online-Kurse als Alternative, aber das ist natürlich nicht das Gleiche. Die meiste Zeit war das Studio einfach dicht.

Der Betreiber hat seine Kunden trotzdem angefleht, ihre Verträge nicht zu kündigen, was viele aus Freundschaft und Gutmütigkeit auch nicht getan haben. Auch meine Mutter nicht.

Der Betreiber hat im Gegenzug seit November 2020 keine Mitgliedsbeiträge mehr abgebucht (was zwar löblich, aber auch etwas dämlich war, wie sich nun zeigte). Darüber gab es nie eine schriftliche oder auch nur mündliche Vereinbarung. Er hat einfach nicht abgebucht.

Nun ist das Studio insolvent und der Betreiber hat eine herzzerreißende Email an alle Kunden geschickt ("Ich bedanke mich für eure Treue, ich hoffte, es gäbe noch eine Lösung blablabla") und fordert darin plötzlich die Nachzahlung der gesamten Mitgliedsbeiträge ab November 2020. Das ist eine erhebliche Summe (ca. 600 Euro), die da mit einem Schlag gezahlt werden soll.

Meine Mutter möchte diese nicht zahlen, ich bin aber nicht sicher, ob sie da juristisch im Recht ist. Einerseits galt ja offiziell die ganze Zeit der Mitgliedschaftsvertrag, wodurch sie sich zur Zahlung der Beiträge verpflichtet hat.

Andererseits hat der Betreiber erstens nicht die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht und zweitens freiwillig entschieden, die Mitgliedsbeiträge nicht im üblichen monatlichen Intervall abzubuchen - und die Kunden darüber niemals informiert, insbesondere nicht schriftlich.

Er gibt in der Email selbst zu, dass es klüger gewesen wäre, einfach weiter abzubuchen, und appelliert jetzt eben an das Mitleid seiner ehemaligen Kunden.

Wie würdet ihr das juristisch einschätzen: Steht ihm die Nachzahlung zu oder nicht?

Insolvenz, Geld, Recht, Vertragsrecht, Fitnessstudiovertrag
Ebay Käufer hat angeblich ein defektes Kleidungsstück erhalten, dieses vor der Reklamation selbst ausgebessert und kann nun den Defekt nicht beweisen, was tun?

Ich habe bei Ebay einen Pulli versteigert, der meines Wissens intakt war.

Ich habe 100% positive Bewertungen.

Gestern schrieb mich die Käuferin an, es seien Löcher darin gewesen und drohte direkt mit einer schlechten Bewertung und Meldung an Ebay, wenn ich die Kosten nicht erstatte. Der Pullover sei Müll und gerade gut für den Kleidersack, eine Rücksendung würde sich nicht lohnen, da das Teil Schrott sei.

Sie hat es aber angeblich repariert, was für mich ein Widerspruch ist.

Ich bat um ein Foto der Löcher, worauf die Käuferin antwortete, sie könne mir keine Fotos schicken, da sie diese bereits gestopft habe. Sie wurde ausfallend und beschuldigte mich zudem, viel zu spät versendet zu haben, was ich aber widerlegen konnte.

Sie beschimpfte mich und nannte die Auktion einen Totalreinfall.

Auktionsende war der 28.10., Geldeingang der 29.10., Versand der 30.10. und Empfang der 2.11. als versichertes Paket.

Ich teilte der Käuferin mit, dass diese Behauptung eine Lüge ist und lieferte die Belege hierzu mit.

Nun kündigt die Käuferin an, die angeblich gestopften Löcher wieder aufzureißen und mir Fotos davon zu senden, dann sei ich aber verpflichtet, alles zu erstatten und sie behält sich rechtliche Schritte vor.

Ich erinnerte sie erneut daran, dass ich bereits in der 1. Mail Fotos angefragt hatte, was sie verweigert hatte. Stattdessen hat sie mich beschimpft für 5€.

Prinzipiell stelle ich mich nicht gegen eine Erstattung. Ich finde es aber grenzwertig, erst eine Ware angeblich zu reparieren, dann erst zu reklamieren und Geld zu fordern und kein Beweisfoto zu liefern.

Da sie nun sieht, dass ich ohne Beweis nichts erstatte, droht sie, die Ware absichtlich zu verschlechtern und ist der Meinung, dadurch einen rechtlichen Anspruch auf Erstattung zu haben.

Ich finde die Vorgehensweise in Verbindung mit der Lüge, ich habe zu spät versendet, mehr als grenzwertig, insbesondere auch den aggressiven Tonfall.

Wie sieht es rechtlich aus, wenn ein Käufer einen angeblichen Mangel erst selbst ausgebessert und dann optisch einwandfreie Ware reklamiert?

Recht, eBay, Auktion, Mangel, Verkauf, Vertragsrecht
Angeblich 2 Jahresvertrag am Telefon abgeschlossen. Ist das möglich?

Hallo Community,

ich betreibe 2 Ferienwohnungen (gewerblich) und ich habe irgendwann im Juni einen Anruf erhalten von einer vermeintlichen Buchungsplattform Rooms24, bei der ich angeblich bereits gelistet gewesen sei, aber nicht kontaktiert werden könne, da dafür ein Premium Eintrag nötig wäre.

Mir wurde daraufhin ein Testeintrag angeboten und dem habe ich zugestimmt. Eine Email oder sonstiges hatte ich erstmal nicht erhalten (dachte ich bis gestern) und so habe ich es irgendwie verdrängt und auch mehr in Erinnerung gehabt. Nun kam gestern eine Rechnung wo ich circa 700 € jährlich bezahlen solle und ich wohl einem 2-Jahresvertrag zugestimmt hätte.

Daraufhin habe ich meinen Email sorgfältig durchsucht und diese tatsächlich im Spamordner gefunden in der stand, dass wenn ich 2 Wochen vor Ablauf der Testphase nicht kündige, einem 2 Jahresvertrag zustimme. Nun weiß ich nicht so recht was ich tun soll.

  1. Erst einmal hatte ich meine Daten nie bei dieser Plattform hinterlegt. Also woher hatten die meine Daten, da diese ja meinten, dass ich bereits dort gelistet sei nur nicht kontaktiert werden könnte.
  2. Muss es nicht eine Telefonaufzeichnung geben, wo ich genau darüber aufgeklärt werde, was nach der Testphase passiert und die genauen Kosten etc..
  3. Wie ist es rechtlich zu beurteilen, dass ich nie etwas schriftlich erhalten habe und die Email im Spamordner gelandet ist?
  4. ich weiss mittlerweile, dass ich hier wohl nicht unter dem Verbraucherschutz falle
  5. Wenn ich wenigstens eine Gegenleistung dafür erhalten würde, dann wäre es ja nur halb so schlimm, aber ich habe mir diese Plattform mal angeschaut und die ist absolut unseriös und nicht annähernd diese Summe wert. Ich bin wohl der einzige Anbieter in meiner Stadt dort gelistet und die anderen sind alle nicht kontaktierbar, was mich sehr nach System aussieht.

Ich freue mich eher über hilfreiche Antworten.

Recht, Vertragsrecht, Rechtliche Frage, Rechtliche Lage, rechtliche Schritte, Rechtliches Problem

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