Welche (Kosten-)Folgen kann der Wechsel des Stromzählers nach sich ziehen?

Ich habe mich nochmals mit dem Thema "Smart Meter" usw. beschäftigt und habe nun Einiges im Internet gelesen.

Offenkundig kann man keinen "Widerspruch" einlegen/sich nicht dagegen wehren. Der Austausch der Zähler ist verpflichtend. Man darf offenkundig nur selbst einen anderen Messstellenbetreiber wählen, in der Hoffnung, dass dieser günstiger ist.

Ich persönlich befinde mich in der Position des Mieters, der noch nie Geld für den Stromzähler an sich bezahlt hat. Vielleicht aber auch doch. Aber wenn, dann habe ich das bisher nie gewusst; nämlich deshalb, weil die Grundgebühr für den Stromzähler selbst im Grundpreis der mtl. Stromabschlagszahlung enthalten war.

Nun ist es so, dass ich in einem Haus wohne, dessen Baujahr weit vor 1945 liegt. Vom grundzuständigen Messstellenbetreiber liegt seit dem 19.12.2019 die Vorabinformation zum Wechsel meines Stromzählers vor.

Nun ist es Februar und es ist noch nichts weiter passiert.

Ich habe nun auf einer Seite der Verbraucherzentrale in einem roten Infokasten folgende Zeilen gelesen:

"Umbau des Zählerschranks kann teuer werden

Die ersten Erfahrungen der Messstellenbetreiber zeigen, dass ein Umbau des Zählerschranks nicht nur in Ausnahmefällen notwendig ist, sondern bei etwa einem Viertel aller Haushalte. Insbesondere betroffen sind Bauten vor 1965. Mit dem Umbau sind schnell hohe Kosten von bis zu mehreren tausend Euro verbunden – Kosten, die am Ende der Verbraucher zahlt."

In diesem Zusammenhang würde ich also gerne wissen:

Was kann da auf mich zu kommen?

Abgesehen davon, dass ich Bedenken habe, dass der neue Zähler nicht korrekt zählen könnte und dass mein Datenschutz auf der Strecke bleibt, weiß ich jetzt nicht so genau, was es mit diesen Kosten auf sich hat, die entstehen, wenn der ganze Zählerschrank umgebaut werden muss, was ja wahrscheinlich ist.

Kann ich mich zurücklehnen, weil es Sache des Vermieter ist? Oder werden da Kosten direkt auf mich zukommen?

Denn, wenn dem so sein sollte (!).... dann hat mir noch keine erklärt, wie ich Rechnungen bezahlen soll, die in die Tausende gehen.

Und auch wenn der Vermieter (, der ein Privatmann ist, ohne Hausverwaltung/"ohne alles") etwaige Kosten dann auf die Miete umlegen würde, was rein mietvertraglich schwierig sein könnte für ihn, dann könnte ich die Miete vermutlich nicht mehr bezahlen.

Bitte um konkrete Antworten. Also bitte nicht nur stumpf das Messstellenbetriebsgesetz zitieren.

Technik, Strom, Energie, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Verbraucherschutz, Stromzähler, Vertragsrecht
Daten vom Server durch Provider gelöscht. Hilfe?

Guten Tag zusammen,

Ich bin seit einigen Monaten im Besitz eines Rootserver, welcher bei einem Provider gemietet wird. Diesen konnte ich für zwei Monate nicht zahlen, weswegen der Server in die "Quarantäne" verschoben wurde. Dieser war für mich nicht mehr erreichbar.
Nachdem ich nun meine Rückstände beglichen habe, war der Server einfach weg. Der Vertrag stand noch, aber der Server war ohne Details. Keine IP, keine Zugangsdaten, nichts.

Nach langem Warten und anrufen kam nach 5 Tagen die Antwort: Mein Server wurde einfach samt den Daten gelöscht und für einen anderen Nutzer freigegeben. Dazu verwies man mich auf die BGB des Vertrages 3.2. Dort steht, dass der Provider dies ohne Vorankündigung tun darf.

Jetzt ist das Problem, dass meine Daten für zwei Monate nicht Sicherbar waren. Diese Daten sind nun endgültig gelöscht. Mir wurde vom Provider auch keine Möglichkeit gegeben, die Daten vor dem endgültigen Löschen zu sichern.

Hier BGB Punkt 3.2:

3.2 Ist der Kunde mit Zahlungen im Rückstand und begleicht die offenen Rechnungen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung, wird der Server ohne Vorankündigung vom Netzwerk getrennt und erst nach Zahlungseingang wieder an das Netzwerk angeschlossen. Wurde der Server vom Netzwerk auf Grund nicht beglichener Rechnungen getrennt, kann er vom Provider neu vergeben werden. Ein Schadenersatzanspruch auf Grund verlorengegangener Daten besteht nicht.

Unter Punkt 1.2 steht aber folgendes:

1.2 Der Provider stellt dem Kunden einen ausschließlich für den Kunden reservierten Server bereit. Der Provider ist verpflichtet, den Server mit einer Grundkonfiguration zu versehen und die Anbindung des Servers an das Internet zu ermöglichen.

Theoretisch bedeutet das ja, dass der Provider diesen Server ohne Information gar nicht anderen Kunden überlassen darf, da dieser ja AUSSCHLIEßLICH für mich reserviert war.

Jetzt meine Frage:

Darf der Provider dies einfach tun?

Meine Persönlichen Daten waren auf dem Server abgespeichert, weswegen hier ja das Urheberrecht greift und nur der Verwerter das Recht besitzt, meine Daten zu löschen.

Wenn möglich BITTE mit Gesetzestexten, damit ich mich dort einlesen kann.

MfG,

Server, Computer, Datenschutz, Provider, Vertragsrecht
Autohändler hat mich Gewerbevertrag unterschreiben lassen, obwohl ich Privat bin - was nun?

Hallo,

mir ist gerade (ja im Ernst, und mir ist das wirklich sehr peinlich, dabei habe ich einige Passagen (leider nur einige) noch mal erneut gelesen!!) aufgefallen, dass im Kaufvertrag "für Unternehmer" drinsteht (habe mich zugegebenermaßen zuerst gewundert, aber nichts weiter gesagt, weil ich dachte, dass

unter dem Punkt Beruf/Gewerbe im Kaufvertrag bei mir "EDV" drinsteht und sich das auch auf das Unternehmen selbst (also auf das Autohaus) beziehen kann. Ich weiß ehrlich nicht, wie ich zu dem Zeitpunkt darauf gekommen bin... Das Auto habe ich jetzt 9 Tage. Den Vertrag aber schon vor 16T unterschrieben.

Mir ist das jetzt erst aufgefallen, weil das Auto nicht anspringt und ich es abschleppen lassen werde (bin z.G. ACV-Mitglied), aber das ist jetzt nicht das Thema.

Als er mir den Vertrag hingehalten hat und ich ihn unterschreiben sollte, kam mir erst nichts komisch vor, nur dass er die ersten beiden seiten direkt überblätterte (auf der zweiten Seite steht nämlich, dass das der Kaufvertrag für Unternehmer ist). Und ich war so blöd und habe ihm in der ausgeschlossenen Sachmängelhaftung unterschrieben, dass ich "nach eigenen Angaben" (wenn euch das weiterhilft: bin gerade selbst erst mit der Schule fertiggeworden) Unternehmer bin, obwohl das ja nicht stimmt.

Wurde ich jetzt so richtig übers Ohr gehauen und bleibe auf dem Schaden sitzen? Oder sollte ich einen Anwalt hinzuziehen bzw. ist diese Klausel unwirksam?

Oder lohnt sich nicht dagegen anzugehen, weil ich ja selbst den Vertrag hätte durchlesen müssen und ich etwas unterschrieben habe, bei dem ich etwas zugesagt habe, was absolut nicht stimmmt?

Des Weiteren wurde bei dem Kaufvertrag eine Tackerklammer entfernt und der Vertrag erneut zusammengetackert. Offenbar hat er erste Seite an das Ende geheftet. Somit steht hinten "Seite 1/1" und vorne "Seite 1/3". Den Kaufvertrag habe ich erst bei Übergabe des Fahrzeugs erhalten, also ca. 9 Tage später.

der verkäufer hat am anfang gesagt, dass es "keine gewährleistung bei den preisen" geben würde

ein kumpel von mir meinte im nachhinein, das sei direkt geklärt , wenn ich nen anwalt einschalten würde. ABER: da wusste ich nicht, dass er sowas ausgeschlossen hat (gegenüber mir, privat).. deshalb hab ich mir dabei nichts gedacht. auch, weil ich Ersteres in Foren gelesen habe.

also wurde ich jetzt hart übers ohr gehauen und muss das lehrgeld zahlen?

  1. Zu dem Zeitpunkt war ich bereits Arbeitnehmer gewesen
  2. Beim Unterschreiben des Kaufvertrags hat er direkt die ersten beiden Seiten überblättert (ich sah stehend zu). Auf der ersten Seite ist zu sehen, dass da "Kaufvertrag für Unternehmer" steht.
  3. Im kaufvertrag steht unter "Firma" Mein Nachname und Vorname nicht getrennt durch Kommata.
  4. Der Händler hat irgendeine USt-ID & Steuernummer (2. stimmt nicht überein) bei mir eingetragen. Allerdings existiert diese, nur weiß ich nicht, zu welchem Unternehmen sie gehört.
Auto, Schule, Recht, Vertrag, Gewerbe, Rechtsschutzversicherung, Vertragsrecht, Unterschrift, Auto und Motorrad
Bauträger arbeitet Mängel nicht ab?

Hallo zusammen,

wir haben (mal wieder) großen Ärger mit unserem Bauträger. Wir sind Ende Juni in unsere Doppelhaushälfte eingezogen (ursprünglicher Termin war 1. Mai) und im Juni waren noch jeden Tag Handwerker da also auch nicht fertig. Aber das ist heute nicht Thema. Bei der "Übergabe" haben wir dann einige Mängel aufgeschrieben die bis August hätten behoben werden müssen.

Leider ist der Bauträger hier nicht nachgekommen. Nachdem wir schon so lange mit dem Bauträger diskutieren und ich schwanger bin hatte ich in letzter Zeit weder die Kraft noch die Nerven ihm zu schrieben. Daher haben wir ihn leider erst vor einem Monat angeschrieben und ihn an die noch anstehenden Arbeiten erinnert. Auf diese E-Mail hat er mal wieder nicht reagiert. Daraufhin haben wir ihm nochmal eine Mail mit einer Frist von einer Woche gesetzt. Leider auch keine Reaktion. Wir haben ihm jetzt letztmalig bis Mitte der Woche die letzte Frist gesetzt. Was können wir tun, wenn er wieder nicht reagiert (wovon ich ausgehe).

Unser Baby kommt Anfang des Jahres und ich möchte in den ersten Monaten defintiv keine lärmende, Handwerker im Haus haben. Den Kaufpreis vom Haus haben wir bereits bezahlt, damit das mit dem Überschreiben losgeht. Jedoch ist noch eine größere Summe für "Sonderwünsche" offen die wir noch nicht beglichen haben, damit wir eben auch noch was in der Hand haben. Sobald wir was zu ihm sagen und "Druck" machen, droht er uns mit 10% Zusatzkosten für die Sonderleistungen (haben wir leider auch vertraglich unterschrieben). Was meint ihr rechnet sich ein Anwalt?

Liebe Grüße

Rechtsanwalt, Bau, Recht, Baurecht, Bauträger, Vertragsrecht

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