Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?

Guten Abend,

ich bin leider völlig unüberlegt einen Vertrag in einem Sonnenstudium abgeschlossen und habe das direkt nach meiner ersten Sitzung bereut. Nun versuche ich irgendwie herauszukommen, da das Abo 12 Monate à 30€ kostet.

Ich weiß, dass hierbei kein Wiederrufsrecht greift, da ich den Vertrag vor Ort abgeschlossen habe. Hier ein paar Fakten, welche hoffentlich eine Lücke zum Herauskommen mit sich bringen. Mir liegt aktuell kein Vertrag vor, obwohl ich diesen bereits 2x angefragt hatte. Bei der Antwort sind diese allerdings nie auf die Frage eingegangen.

Zusätzlich war ich so blauäugig und habe den Vertrag vor meiner ersten Sitzung abgeschlossen - d.h. ohne das Solarium vorher zu Testen. Ich war vorher noch nie in einem.

Eintritt in den Vertrag Anfang März

Kündigung Mitte März + 1. Anfrage zur Zusendung des Vertrages - Antwort das Kündigung zum April 2021 möglich ist

19. April 2. Anfrage zur Zusendung des Vertrages

Besteht die Möglichkeit aus dem Vertrag herauszukommen, da diese mir die Unterlagen nicht zusenden, obwohl ich schon 2x nachgefragt habe? Evtl. hinsichtlich Treu & Glauben?

Was wären Alternativen um herauszukommen?

Ich werde nun vorerst beantragen, dass ich für den April sowie für alle weiteren Monate, welche aufgrund von Corona eine Schliesung des Studios mit sich ziehen, die Zahlungen aussetzen. Kann ich bei einer "Einschränkung" des Betriebs aber einer generellen Öffnung auch Zahlung verweigern?

Wie sieht es aus mit angefangenen Monaten? Kann ich hierbei auch den ganzen Monat verweigern? Annahmen, das Studio öffnet z.B. Anfang / Mitte vom Mai oder Juni wieder.

Vielen Dank!

Recht, Vertrag, Rechtsberatung, Solarium, Vertragsrecht
EasyFitness Ummeldung?

Hallo,

habe einige Fragen zum folgenden Sachverhalt:

Habe mich zum November 2018 bei einem EasyFitness Standort angemeldet (12 Monatsvertrag).

Ca. 4 Monate vor dem Frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt, habe ich mich daraufhin mal bei einem Mitarbeiter erkundigt wie es denn bei einer Vertragsverlängerung aussieht und er sagte mir die Konditionen bleiben alle gleich.

Daraufhin habe ich nicht gekündigt, als ich dann im November 2019 meine Kontoauszüge gecheckt habe viel mir auf das im November, 9,90 € mehr abgebucht wurden.

Bin anschließend zu dem Fitness gefahren, um das zu klären und laut dem Mitarbeiter sind jetzt zusätzlich noch 9,90 € für die Getränkeflat fällig (den Vertrag habe ich online abgeschlossen und habe auch nie Vertragsunterlagen erhalten).

Aufgrund der Dreistigkeit der Mitarbeiter habe ich mich dann entschlossen an einem anderen EasyFitness Standort trainieren zu gehen.

Nach einiger Zeit habe ich mich mal erkundigt, ob ich nicht den Standort wechseln kann (da man sich jedesmal schriftlich eintragen muss), die Mitarbeiterin sagte mir dann, dass das gehen würde und ich sogar nur den Grundbetrag (ohne die Getränkeflat) zahlen müsste.

Ca. 1 Monat später, als ich mich umschreiben lassen wollte, hat mir der Mitarbeiter für die Verträge mitgeteilt, dass er mir keinen günstigeren Vertrag anbieten kann und ich trotzdem die Getränkeflat zahlen müsse, aber aufgrund der nervigen Eintragerei habe ich mich dann trotzdem umschreiben lassen, sodass ich zum 01.04.20 Mitglied in dem anderen Standort bin.

Nur heute als ich mein Kontoauszug gecheckt habe viel mir auf das 2 Beiträge abgebucht wurden, ein Beitrag für den alten Standort und einen für den neuen.

Hab dann anschließend den unterzeichneten Vertrag der Ummeldung unter die Lupe genommen und so viel mir auf, dass das garkeine Ummeldung ist und das wie eine neue Mitgliedschaft aussieht.

Also habe ich da angerufen um das zu klären und mir wurde gesagt, dass das keine neue Mitgliedschaft ist, sondern nur die Ummeldung ist und der andere Standort das mit der Abbuchung verpennt hat.

Da Lügen bei EasyFitness ja nichts aussergewöhnliches ist frage ich mich, ob mir da wieder nur ******* erzählt wurde.

Jetzt zu meinen Fragen:

Ist so eine Umschreibung überhaupt möglich? Jeder Standort ist ja eine eigene GmbH und EasyFitness ist ja nur Franchise.

Ist es möglich aufgrund diesen Sachen außerordentlich zu kündigen? Und wenn ja bei beiden Standorten, oder?

Ordentlich gekündigt habe ich bereits. Falls so eine Umschreibung möglich und ich nicht außerordentlich kündigen kann. Bleibt diese dann bestehen?

Vielen Dank für eure Antworten.

Recht, Vertragsrecht
Klarna flexibel Ratenkauf so in Ordnung?

Servus Leute,

ich hätte da mal eine Frage an die Juramenschen, Vertragsrecht bzw. geht es um einen Ratenvertrag den ich mit Roller geschlossen habe über ein Bett im Wert von 500 Euro. Es wird mit flexiblem Ratenkauf geworben und die Aussage "zahlen Sie ihre Raten ganz flexibel, je nachdem wieviel Sie im Monat bezahlen wollen überweisen Sie einfach bequem, AB 6,95 im Monat" Ich lade anbei noch ein Bild hoch in dem man die Beschreibung explizit sieht. Ich bin leider darauf reingefallen und habe mir das Bett bestellt, im Vertrag selbst war die Klausel ganz anders beschrieben wie im Onlinevertrag, deswegen habe ich Screenshots gemacht.

Hier steht ganz klar zahlen Sie mindestens 6,95 Euro im Monat ODER 1/24 der Gesamtsumme... das alles zusammen mit der Aussage "flexibler Ratenkauf" hat mich wirklich davon überzeugt dass ich mein Bett monatlich mit 6,95 Euro bezahlen könnte, mal mehr mal weniger ...

Im Vertrag selbst steht jetzt jedoch ich solle 6,95 + 1/24 der Gesamtsumme entrichten... also irgendwas um die 25 Euro... Das ist doch eine Frechheit? wieso werbe ich mit Flexiblem Ratenkauf wenn es doch garkeiner ist??? ich weiß wenn die Kreditsumme niedrig ist kommt man auf diese 6,95 Euro im Monat .. ja ... das ist das Selbe wie bei 1&1 .. man bekommt BIS ZU 850 Euro für sein altes Handy wenn man einen neuen Vertrag abschließt, wenn man sich das Angebot genauer durchließt stellt man fest, man müsste ein Iphone 11 Pro in Zahlung geben und bekommt dafür ein minderwertiges Samsung s10 ...

Meine Frage wäre daher, wie versteht ihr als Laie diesen Vertrag und kann ich dagegen vorgehen? Ich hatte mir schon überlegt es darauf ankommen zu lassen aber dann verkauft Klarna den Kredit an ein Inkassounternehmen... bis es dann zum gerichtlichen Mahnbescheid und Ratenzahlungsverfahren kommt habe ich locker nochmal 350 Euro an Inkassokosten oben drauf und Klarna ist fein raus...

Wie kann ich mich wehren? Einspruch erheben gegen die Ratenzahlung oder den Vertrag? Ich bin mit klarna schon am telefonieren... nach 3 Versuchen hab ich es aufgegeben .. das eine mal hätte ich "anscheinend" niemals angerufen, das zweite mal versicherte mir eine Mitarbeiterin dass sie mich zurückruft, rückruf nie erhalten und jetzt warte ich schon wieder auf einen Anruf von einer der Vorgesetzten.

gibt es keine Möglichkeit einen Vertrag im Nachhinein anzupassen wenn der Kunde nicht zahlungsfähig ist? Ich habe diesen Vertrag mit der Absicht abgeschlossen es wirklich bequem in 10 Euro Raten abzuzahlen weil ich mir das sonst nicht leisten kann. Normal falle ich auf keine dieser Maschen rein aber dieses Mal hat es mich auch erwischt... und ein Bett zum schlafen ist leider nötig.

wäre toll wenn mir jemand helfen könnte. LG

Bild zum Beitrag
Kredit, Rechnung, Bank, Recht, Darlehen, Inkasso, Vertragsrecht, Vertragsrücktritt
SKODA-Werkstatt findet Fehler nicht - Rechnung trotzdem bezahlen (Werkvertragsrecht)?

Hallo, ich habe eine rechtliche Frage. Mein alter Skoda Fabia I springt nicht mehr an wenn der Motor warm ist. Die freie Werkstatt meines Vertrauens findet den Fehler nicht. Tipps in gutefrage.net brachten mich nicht weiter, habe aufgrund dieser Tipps in der freien Werkstatt viel Geld für das Auswechseln von Teilen gezahlt die nicht fehlerursächlich waren..

Deshalb war ich in der SKODA-Vertragswerkstatt.

(zur Technik siehe meine vorhergehenden Fragen hier zu diesem Thema).

Obwohl der Wagen nicht ansprang als er in der Skoda-Werkstatt stand fanden die den Fehler nicht.

Es wurde mir dann vorgeschlagen die Drosselklappe zu wechseln weil das am ehesten die Ursache sein könnte. Würde 1000.-€ kosten. Allerdings ohne Garantie, dh. wenn das ein erfolgloser Reparaturversuch aufgrund Fehldiagnose ist soll ich die 1000.- trotzdem zahlen.

Im Kaffeesatz lesen kann ich selber, rein aufgrund der Vermutung lasse ich nicht für 1000.- Drosselklappen wechseln.. Deshalb meine Frage wie das rechtlich ist:

Für die erfolglose Fehlerdiagnose bei Skoda bezahlte ich schon 150.- € (leider, das war wohl mein Fehler).

Ich brauche jedoch eine verbindliche Fehlerdiagnose als Grundlage für einen Reparaturauftrag und muss deshalb nochmal zu Skoda in die Werkstatt. Will aber nicht nochmal für nicht und wieder nichts Geld bezahlen.

Ist es nicht so, dass die Skodawerkstatt ihren Teil des Werkvertrages nicht erfüllt wenn sie behauptet den Fehler nicht zu finden? Muss ich dann Geld für die erfolglose Fehlersuche bezahlen oder kann ich sagen: "Deal war eine (verbindliche) Fehlerdiagnose, die seid ihr mir schuldig geblieben also brauche ich nichts zu bezahlen???

(Anmerkung: es handelt sich nicht um einen 12-Zylinder-Hightech-Ferrari sondern um einen simplen 18 Jahre alten Skoda... Unfassbar dass die Vertragswerkstatt nicht weiß weshalb die Kiste nicht anspringt...)

Danke schon mal für die Rechtsauskunft...

Auto, Recht, Kaufrecht, Kaufvertrag, Autoreparatur, BGB, Gewährleistungsrecht, Kraftfahrzeug, Rechtswissenschaft, Skoda, Strafrecht, Vertragsrecht, verwaltungsrecht, benzinmotor, Dienstvertrag, Kurbelwelle, Nockenwelle, Auto und Motorrad
Nicht Personenbezogene Fahrkarten ungültig?

Hallo mein Name ist Jay,

ich habe ein Frage zu einem Problem mit der VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH.

Mein Sohn ist Autist und hat mich gebeten das ich mit ihm zusammen zu Schule fahre, sonst fährt er allein. An diesem besagten Tag habe ich das gemacht und ihn begleitet wir sind zusammen in den Bus gestiegen und Richtung seiner Schule gefahren, mitten in der Fahrt wurden unsere Fahrausweise kontrolliert und es hat sich rausgestellt das ich meine Monatskarte nicht mit dabei hatte. Der Kontroller sagte das ist kein Problem machen Sie eine Kopie der Monatskarte und schicken sie die schriftlich an die zuständige stelle, die Adresse hat er mir gesagt. Zuhause angekommen, habe ich das sofort gemacht ein kurzes schreiben aufgesetzt mich für den Vorfall entschuldigt eine Kopie meine Fahrkarte mitgeschickt und gedacht die Sache ist aus der Welt, doch dem war nicht so.

Gut einen Monat Später habe ich ein Mahnschreiben bekommen, das ich 65€ Erhöhtes Beförderungsentgelt zuzahlen habe, da ich mich nicht gemeldet habe und keine Nachweis über den Kontrollzeit punkte über eine gültige Fahrkarte besessen habe.

Das stimmte natürlich alles nicht also habe ich zurück geschrieben, das erstens es handelte sich schon um bereits das zweite Mahnschreiben, ich niemals zuvor ein Schreiben der VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH erhalten habe und das ich bereits ihnen einen Nachweis erbracht habe und sie eine Kopie meine Monatskarte hätten, natürlich habe ich nochmals meine Monatskarte kopiert und dem Schreiben beigelegt, mit der Hoffnung jetzt ist alles geregelt und ich müsste die Forderung von 65€ nicht bezahlen.

Doch der Hammer kommt jetzt Sie akzeptieren keine Monatsfahrkarte als Nachweis nur Personen bezogene Monatsfahrkarten, ich habe einen Schock bekommen die verkaufen Fahrkarte die in Wirklichkeit wenn es drauf ankommt ungültig sind, das ist mal ein Ding.

In dem Schreiben beharren sie natürlich auf ihre Forderung von 65€, mit der Begründung da meine Monatsfahrkarte nicht Personen bezogen ist und somit als nachträglicher Nachweis ausgeschlossen ist. Ich wollte ursprünglich eine Personen bezogen Fahrkarte haben, die wäre billiger gewesen, aber leider bin ich in einer Privat Insolvenz und die VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH hatte mir damals mitgeteilt das Sie mir das ablehnen wegen meiner Bonität. Nochmals habe ich mich schriftlich an die VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH gewannt und ihnen die Sachlage klar gestellt, das sie mir einen Personen bezogene Fahrkarte abgelehnt haben. Weil ich in der Privat Insolvenz bin und ich keine Möglichkeit hatte einen Personen bezogene Fahrkarte zu bekommen.

Somit würde mir in den Fall, das ich in der Privat Insolvenz bin zum Nachteil ausgelegt.

Wie sieht die Rechtslage in dem Fall aus hat da jemand Erfahrung?

LG Jay

Insolvenz, Recht, Bahn, Fahrkarte, Kundenrechte, Vertragsrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Vertragsrecht