Küchenkauf trotz Lügen verbindlich?

Hallo Leute,

ich glaube, dass ich die Antwort auf meine Frage bereits kenne: Der Vertrag wurde unterschrieben, damit ist nichts mehr daran zu ändern.

Ich bin - dumm wie sooft - auf den Trick eines Möbel-, Küchenstudios hereingefallen. Im Flyer wurde suggeriert, dass man als einer von nur 50 Testkäufern einer "Industriestudie" eine Küche kauft und dadurch extrem günstige Preise erhält.

Ich also dorthin, während des Gesprächs habe ich mehrfach meine Zweifel zum Ausdruck gebracht. Mir wurde dann auch mehrfach versprochen, dass die Preise für die Küche direkt vom Hersteller an mich weitergegeben werden unter Umgehung des Verkäufers (Zurbrüggen).

Dazu wurde sogar eine Skizze angefertigt:

Industrie --> Verkäufer --> Käufer ("Verkäufer" war durchgestrichen).

Für diese Skizze habe ich einen Beleg. Natürlich MUSSTE ich den Vertrag sofort unterschreiben, sonst wäre all das nicht möglich gewesen. Ich dachte mir, dass man ja leicht die Weitergabe von Einkaufspreisen an mich prüfen kann und habe dann - so unwohl mir dabei auch war - unterschrieben. Ich rief direkt danach Freunde an, um Ihnen von dem "tollen" Angebot zu erzählen, damit sie es auch wahrnehmen könnten und erhielt prompt 1 Stunde nach Unterschrift die Rückmeldung, dass es kein gutes Angebot sei (die Küche wurde grob geplant und berechnet). Also schrieb ich Zubrüggen und bat um Rücktritt (in dem Vertrag war ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen), woraufhin mich der Abteilungsleiter anrief und mich beruhigte, indem er sagte, dass die Küche ja noch nicht fertig geplant sei und all das, was mir die Dame erzählt hatte, so auch stimme.

Als einige Zeit später die endgültige Planung anstand, stellte sich heraus, dass nichts davon stimmte. Es werden keine Einkaufspreise an mich, den Testkäufer, weitergeben, letztlich ist es ein völlig normaler bis zu hoher Preis für die Küche geworden. Ich las nun Dinge von Täuschung und unlauterem Wettbewerb, aber insgesamt habe ich den Eindruck, dass ich da nicht mehr rauskomme. Es scheint keine Rolle zu spielen, dass meine Unterschrift nur durch die Lüge der Weitergabe von Einkaufspreisen an mich zu Stande kam. Aber ich frage hier trotzdem mal nach, wer weiß..., vielleicht hat jemand von Euch eine Idee. Wahrscheinlich gibt es auch keine "Studie" oder sonstiges, ich bin manchmal echt eine Idiotin. :(

Lieben Gruß

Betrug, Küche, Recht, Vertrag, kuechenkauf, Lüge, unlauterer Wettbewerb, Vertragsrecht, Täuschung
Makler verlangt Unterschrift von 7-seitigem Formular vor Zusendung eines Exposes. Kann man sich ohne juristische Kenntnisse darauf einlassen?

Guten Tag, aufgrund von Problemen mit unserer jetzigen Wohnung haben wir nun einige Angebote von Eigentumswohnungen angefragt. Zwei Makler schickten uns auch sofort per Email ein Expose. Bei einem anderen konnte man das Expose erst anschauen, nachdem man im Internet einer 7(!) seitigen Vereinbarung mit diversen Paragraphen, Unterpunkten und Klauseln (die mir als juristischem Laien teilweise überhaupt nichts sagen) bestätigt hatte. Weiterhin wurde ich darüber belehrt, dass ich den "Vertrag" innerhalb von 14 Tagen widerrufe könne/müsse. Ein weiterer Makler hat mir jetzt per Email-Anhang 4 Seiten Nachweisbetätigung und Widerrufsformular zugeschickt, welche ich zuerst an 5 verschiedenen Stellen unterschreiben soll, bevor er Informationen zu der Wohnung zusendet. D. h., jetzt müsste ich erst mal die 4 Seiten ausdrucken, dann an div. Stellen unterschreiben, wieder einscannen, dann dem Makler als Email-Anhang zurücksenden. Laut Eu-Richtlinie von 2014 wäre dies notwendig, damit der Makler auch seine Provision bei etwaigem Kaufvertragsabschluß bekäme. Im Gegensatz zu dem anderen Makler (s. o.) akzeptiert er auch keine digitalen oder einfache E-Mail Bestätigungen, da diese Art der Zustimmungen dem Manipulationsrisiko unterläge.

Soll man sich wirklich auf so etwas einlassen? Und wie verhält sich die meisten Makler: endlich bürokratisch und mit juristischen Finessen?

Recht, Eigentumswohnung, EU-Recht, Immobilienmakler, Jura, Vertragsrecht
Hund Tierschutz - können die ihn wieder abnehmen?

Hallo,

wir haben Mitte Mai einen Hund aus dem Tierschutz adoptiert.
In dem Tierschutzvertrag steht zum einen:

  • Das Tier ist zum Abgabezeitpunkt ohne offensichtliche gesundheitliche Schäden

Weiterhin steht:

  • Eine Gewährleistung über den gesundheitlichen Zustand und die charakterlichen Eigenschaften des Tieres wird nicht gegeben.
  • Regressansprüche gegenüber dem Verein können nicht gestellt werden.

Warum ich das aufliste?

Schon zwei Tage nach dem wir unseren Hund entgegen genommen haben, haben wir bemerkt das er auf der einen Seite lahmt. Nach mehreren Tierarzt und Klinik besuchen, Physio und sonst alles, weil der Hund offensichtlich schmerzen hat, haben wir endlich eine Diagnose: Der Hund hatte eine gebrochene Hüfte die falsch zusammengeheilt ist. Eine Operation ist laut TA unumgänglich um Ihn die Schmerzen zu nehmen.

Wir haben schon zwei Tage nach dem wir den Hund in Empfang genommen haben, die Vermittlerin kontaktiert und gefragt ob irgendwas in der Vergangenheit vorgefallen sei. Auch das Tierheim aus dem er stammt hatte die Frage verneint, Ihnen sei nichts aufgefallen. Das Ding hierbei ist, ein Blinder mit Krückstock sieht das dort irgendwas faul ist und der Hund ein Problem hat. Entweder wurde er nicht richtig Untersucht und es wurde blind alles abgesegnet oder es sagt sehr viel über die Leute aus die dort arbeiten, oder es war gelogen.

Da dort mehrere Hundert Euro sowie eine wochenlange Nachbehandlung nötig ist, würden wir gerne der Organisation schreiben und eine Art Schadensersatz fordern. Nebenbei haben wir aber irgendwo den Gedanken, dass diese Organisation uns den Hund wieder abnehmen könnte.
Das wäre das letzte was wir in die Wege leiten möchten oder dem Risiko ausgesetzt zu sein, damit diese Leute uns den Hund wieder abnehmen.

Was sollen wir tun? Die Frage ob wir Ihn operieren lassen stellt sich für uns nicht, das muss so oder so gemacht werden.

Schadensersatz, Hund, Tierschutz, Vertragsrecht
TFP Foto Shooting - Wie ist die rechtliche Lage?

Folgende Situation

Wir planen zu dritt ein TFP Fotoshooting.

Eins der Models wollte sich und dem andere Model 2 Cosplay Outfits bestellen.

Ich sollte die beiden Outfits bezahlen.

50€ Habe ich ihr bereits überwiesen.

Sie kaufte das Outfit für sich in der falschen Größe

Jetzt schreibt sie mir, das es ihr nicht passt. Umtauschen ist nicht drin, meint sie und wenn sie es verkauft, wird sie es mit Verlust verkaufen müssen.

Sie möchte jetzt noch einmal 75€ von mir für ein anderes Outfit.

Ich bin der Meinung, das ich nur für die Outfits zahlen sollte, die wir auch tatsächlich shooten. Wenn sie das Geld verzockt, ist das ihr Problem.

Ich habe einen Vertrag den sie unterschrieben hat. Dort steht, das ich für 2x Outfits (für sie und die Andere), die 50€ erstatte.

Nicht, das ich so lange Geld überweise, bis sie mal etwas in der richtigen Größe findet.

Schon das ich die Cosplays, Props bezahle und die 100€ Fahrtkosten für beide übernehme (obwohl im Vertrag anders vereinbart), ist ja eigentlich nicht üblich bei TFP. Langsam wird mir das echt teuer.

Natürlich sieht sie das anders. Sie ist der Meinung, das ich ihr noch mal Geld geben sollte, damit sie kein Minus macht. Ich soll also ihre Fehlkäufe finanzieren.

In meinen Augen ja ihr eigenes verschulden.

Wie ist die rechtliche Lage?

Darf sie echt mehr und mehr Geld einfordern, auch für Artikel die wir ja letzten Endes gar nicht shooten werden, da sie ihr wie gesagt nicht passen?

Was wenn das Shooting auf Grundlage der aktuellen Situation platzt, schuldet sie mir dann die 50€?

Laut Vertrag schuldet sie mir diese nur wenn das Shooting auf Grund ihres Verschuldens flach fällt.

Verliere ich die 50€ wenn ich sie auf Grundlage ihres Verhaltens aus dem Shooting ausschließe?

Fun Fact: Wir hatten so etwas schon einmal. Damals hatte ich ihr ihre Amazon Wishliste im Wert von 200€ bezahlt aber am Ende haben wir ein paar Sachen nicht geshootet. Die hat sie dann unbenutzt mit nach Hause genommen und für sich behalten.

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Fotografie, Model, Cosplay, Justiz, Recht und Gesetz, Recht und Ordnung, Rechtslage, Vertragsrecht
Vater vom Arbeitgeber beschuldigt?

Hey, und zwar will mein Vater zum Ende des Monats bei seinem derzeitigen Arbeitgeber kündigen und hat auch schon eine neue Arbeitsstelle gefunden und der Arbeitsvertrag beginnt im Juli. Er arbeitet als Bilanzbuchhalter in dieser Firma.

Mein Vater will kündigen, weil einerseits der Arbeitsort ihm zu weit ist(liegt nicht in unserer Stadt) und weil er ein schlechtes Verhältnis zu seinem Chef hat.

Es gab ab und zu Streitigkeiten und mein Vater hat sich aber stets korrekt gegeben, also es fielen keine schlimmen Worte oder so.

Sein Chef hingegen hat oft versucht ihn subtil anzugreifen, z.B. Kam er in seinen Arbeitsraum(den er mit zwei Frauen teilt) rein und begann das Gespräch mit "meine Damen...". Das war schon das zweite Mal und mein Vater ignorierte ihn einfach.

Jetzt kündigt mein Vater wie gesagt zum Monatsende und der Grund, weshalb ich die Frage stelle ist folgender: dieser Chef hat meinem Vater jetzt eine E-Mail geschrieben, in der es heißt "Guten Tag, Herr .... Bringen Sie bitte den Bildschirm auf Ihren Arbeitsplatz zurück"

Und mein Vater hat aber den Bildschirm nicht mit nach Hause genommen. Wieso sollte er auch? Auf dem Arbeitsplatz stehen ihm übrigens zwei Bildschirme zur Verfügung und beide stehen immer noch da.

Was sollen solche Beschuldigungen? (okay ich verstehe, dass er so vielleicht eine fristlose Kündigung möglich machen will um weniger zu bezahlen aber trotzdem)

Kann man ihn irgendwie anzeigen oder sonst irgendwie gegen ihn vorgehen?

Das kann er doch nicht machen!

Arbeit, Kündigung, Arbeitgeber, Rechte, anzeigen, Vertrag, Soziales, Vertragsrecht

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