Wie ich in einer früheren Frage schon einmal erwähnt habe, haben wir uns vor einigen Monaten ein Haus gekauft, wo es nun einige Streitigkeiten mit den Vorbesitzern gibt.
Als wir das Haus kauften, haben wir mit den Vorbesitzern eine Liste an Dingen zusammengestellt, die wir von ihnen käuflich erwerben möchten. Dazu gehörten Dinge wie Einrichtungsgegenstände, aber auch Werkzeuge etc.
Wie in der vorhergehenden Frage, geht es immer noch um den Restbestand Heizgas, für den sie inzwischen knapp 500€ verlangen! (Restbestand von 20%, wir haben ihn voll gefüllt bei einer Rechnung von unter 800€)
Nach Recherche im Internet waren wir der Auffassung, das ihnen nicht zusteht nachträglich den Restbestand in Rechnung zu stellen. (Der sowieso im Tank verbleiben muss! daher war es ein Nutzungstechnisch beinah leerer Tank)
Im Internet haben wir zwei Urteile gefunden, wo Heizmittel, Also Öl und Gas als Zubehör gelten und damit automatisch in den Besitz des neuen Besitzers übergehen.
Nun haben die beiden Netten Menschen den Anwalt eingeschaltet, der natürlich anderer Meinung ist.
Meine eigentliche Frage lautet nun:
Wäre es in dem Falle tatsächlich ein Zubehör und wenn nicht, kann man juristisch davon ausgehen, das wir im vornherein die Übergabe aller zahlungsrelevanten Besitztümer abgeklärt haben und damit alle nicht aufgeführten Dinge unentgeltlich übernehmen?
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