Datenweitergabe Widerspruch Schufa?

Hallo Leute, vielen dank für eure Zeit,

als angehender Datenschutzer möchte ich die experten unter euch befragen, ob ich die EMail so abschicken kann(Siehe unterere Teil).

Da mir Datenschutz wirklich am Herzen liegt, möchte ich mein wissen und erfahrung verbessern. Mir qualmt jedoch der Kopf nach 3h lesen (Datenschutz ist hart), ich wurde gerne eure meinung hierzu hören, wenn Ihr so lieb seit?

Habt vielen Dank :)

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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Antwort.

In Unabhängigkeit Euren AGBs, hab ich das gesetzliche recht zum Widerspruch nach dem BDSG.

Somit Formuliere ich meinen Widerspruch erneut:

Dass ich der Datenweitergabe an die

Schufa Holding AG,

in jeglicher Form verweigere. Hierfür verweise ich auf meinen Rechtsanspruch, nach dem BDSG.

Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich aus folgenden Gründen nicht einverstanden:

. Verletzung meiner Persönlichen rechte.

. Gefährdung meines Berufs und Position als IT-Datenschützer.

. Die Weitergabe meiner persönlichen Daten an die Schufa Holding AG, ist nicht nach Abschluss der Bonitätsanfrage, von relevants.

Zur Bonitätsanfrage, erteile ich die einmalige Einwilligung zur Übermittlung meiner Daten. Zukünftige Datenweitergaben an die Schufa Holding AG, welche nicht zur Bonitätsanfrage Dienen, verweigere ich in allen Formen.

Sollte dieser Widerspruch nicht möglich sein, so widerrufe ich den gesamten vertrag, fristgerecht zum nächstmöglichen Datum.

Hierfür verweise ich auf die Widerruf/Kündigung im Anhang.

Recht, Schufa, Vertragsrecht, Widerspruch
Adobe Creative Cloud Abo für Studenten, falsche Versprechungen - Was tun?

Hallo! Ich bin Adobe-Creative-CloudAbonnentin und gerade sehr verärgert.

Als ich im April 2015 das Abo abschloss, war ich noch Stundentin und bekam daher den Vorteilspreis von 19,99 € monatlich, der ab dem 13. Monat dauerhaft 29,99 € kosten sollte. Das wurde mir damals im Chat des Kundenservice jedenfalls versichert. Wortwörtlich sagte der Mitarbeiter, dieser stark rabattierte Preis gelte ein Leben lang und sei unter diesen Konditionen sogar kommerziell nutzbar. Wohlwissend speicherte ich zu jener Zeit den Chat-Verlauf.

Nun seit geraumer Zeit wird mir allerdings der volle Preis in Höhe von 59,99 € berechnet. Einfach so, ohne Ankündigung. Also wendete ich mich heute erneut an den Kundenservice im Chat. Dort wurde mir jedoch gesagt, wenn ich nicht mehr studieren würde, sei es normal, dass mir der volle Betrag in Rechnung gestellt wird. Seltsame Begründung. Erstens wurde Adobe nie darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich mein Studium beendet habe, sprich ich könnte noch studieren. Zweitens wurde mir vor fünf Jahren wie gesagt etwas ganz anderes versprochen, was ich halt noch schwarz auf weiß habe.

Als ich auf besagten Chat-Verlauf verwies, wurde ich erstmal auf die aktuellen AGB hingewiesen und dass ein Versprechen in einem Chat nicht verbindlich sei. Leider weiß ich selbst, dass eine mündliche Vereinbarung keinerlei rechtlichen Bestand hat. Aber was können unwissende Kunden dafür, wenn die Mitarbeiter eines großen Unternehmens nicht ausreichend geschult werden?

Kann ich daher nicht trotzdem irgendwie, irgendwas versuchen? Gibt es eventuell doch irgendwelche Schlupflöcher, die ich für mich nutzen kann? Falls ja, wie und an wen wende ich mich?

Ich danke Euch vielmals!

Photoshop, Adobe, Recht, Gesetz, AGB, Jura, Vertragsrecht, Abonnement

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