Widerrufsrecht Nachhilfevertrag

Hallo zusammen!

Ich habe diesen Mittwoch (22.01.) mit einem Nachhilfeinstitut einen Nachhilfevertrag über zwei Stunden à 60 Minuten pro Woche abgeschlossen. In dem Vertrag war kein fester Zeitraum über die Inanspruchnahme der Leistungen aufgeführt noch wurde ich an einen bestimmten Zeitraum gebunden, in der ich die Nachhilfe besuchen muss. Damit ist gemeint, dass wir den Vertrag nicht von bspw. Januar bis März abgeschlossen haben.

Der Lehrer war heute nun aber sehr unfreundlich zu mir und reagierte auf meine Aussage hin, dass ich in der nächsten Woche nur einmal kommen könne, sehr aggressiv. Sinngemäß meinte er, dass meine Leistungen zu schlecht wären, dass ich eine Stunde ausfallen lasse und dass das sowieso nicht geht, da es im Vertrag so festgelegt worden ist, dass ich zweimal kommen müsse. Er müsse ja die Miete für seine Büroräume zahlen, weswegen er das nicht akzeptieren kann. Das alles wie gesagt in einem sehr harschen Ton.

Im Vertrag stand nun aber auch nichts von einem Widerrufsrecht... Nur auf der Homepage des Instituts. Habe ich trotzdem nach § 355 BGB das vierzehntägige Widerrufsrecht oder komme ich nun einfach nicht mehr aus dem Vertrag raus? Es stand keine Klausel zur Kündigungsfrist o.ä. im Vertrag, das wurde alles übergangen. Man legte nur die Stundenanzahl pro Woche und Bezahlung fest, das war es. So dumm wie ich war, habe ich leider auch keine Kopie des Vertrages bei mir zu Hause... Doch müsste das Widerrufsrecht eigentlich trotzdem gelten, oder?

Ich hoffe, ihr könnt mir bei dem Problem schnell weiter helfen und/oder Tips geben, wie ich jetzt am besten vor gehe.

Viele Grüße,

Bluff15

Nachhilfe, Recht, Vertrag, Vertragsrecht
Warum kann ich nicht zwischen zwei Kabelanbietern, die beide im Haus verfügbar sind, frei wählen?

Ich bin in einen Neubau zur Miete eingezogen. Die Interboden Hausverwaltung hat bereits einen Kabelvertrag mit Unitymedia abgeschlossen. Welche Möglichkeit habe ich zu dem zweiten privaten Kabelanbieter zu wechseln, der auch seinen Übergabepunkt im Keller hat. Um es auf den Punkt zu bringen: Es gibt im Haus zwei Kabelanbieter, Unitymedia und Boltenburg TV. Die Hausverwaltung hat uns als Mieter vor vollendete Tatsachen gestellt und bereits einen Sammelvertrag mit Unitymedia abgeschlossen. Aus diesem Vertrag kommen wir als Mieter nicht heraus, so die Meinung der Interboden Hausverwaltung, um nach Boltenburg TV zu wechseln. Ist das rechtens? Hier wird uns doch aktiv das Recht verweigert, den Kabel-Markt frei zu wählen. Vor allem weil beide Anbieter ja im Haus verfügbar sind. Ist es nicht so, als wenn uns die Hausverwaltung Interboden vorschreibt, bei wem wir den Telefonanschluß und Internet buchen oder bei wem wir unseren Strom beziehen müssen. Ich könnte mir ja noch verstehen, dass eine freie Wahl des Kabelanbieters auf Grund von technischen Hürden zu großen Kosten oder baulichen Maßnahmen führen würde. Dass ist aber überhaupt nicht der Fall, wie gesagt beide Kabelanbieter liegen nebeneinander im Keller, man bräuchte nur umklemmen. Warum verweigert uns die Hausverwaltung diese Möglichkeit? Ist das rechtlich so ok? Wie komme ich aus diesem Kollektivvertrag heraus um zu wechseln?

Hausverwaltung, Kabel-TV, Kabelanschluß, Kabelfernsehen, Unitymedia, Vertragsrecht

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