Mündlichen unbefristeten Mietvertrag auflösen (Österreich)?

Hallo,

Die Familie einer Freundin besitzt ein Mietshaus. Dieses Haus ist schon recht alt und an bestimmten Stellen baufällig (bspw. Fassade muss aus Sicherheitsgründen in näherer Zukunft renoviert werden). All das Geld, das aus Mieten eingenommen wird geht aufgrund der Baufälligkeit direkt in die Aufrechterhaltung des Hauses zurück. Neben der Familie selbst wohnt unter anderem eine weitere Familie in diesem Haus.

Nun das Problem:

Die genannte andere Familie wohnt schon sehr lange in diesem Haus und ihr Vertrag wurde ursprünglich mündlich und das unbefristet aufgestellt wodurch eine Wohnung die sonst für 1.500€ zu vermieten wäre nun nur um 200€ vermietet wird. Das Ehepaar das dort wohnt ist schon recht alt, doch möchten sie den Mietvertrag an ihre Kinder weitergeben. Wie man sich denken kann sind dies enorme Verluste die hier innerhalb nur einem Jahr gemacht werden.

Dazu kommt, dass es die anstrengendsten und vordernsten (sie sind die ersten, die sich über Mängel aufregen aber verstehen nicht, dass sie unter anderem an der langsameren Sanierung schuld sind) Mieter im Haus sind was jedoch nicht wirklich was an der Situation ändert.

Ist es irgendwie als Vermieter möglich einen alten mündlichen und unbefristeten Mietvertrag aufzulösen, die Weitergabe dieses Mietvertrages zu verhindern oder zumindest die Miete irgendwie anders zu erhöhen?

Ich würde mich über jegliche Info, Hilfe oder Ratschläge freuen und bedanke mich auch im Namen der Freundin herzlich im Vorhinein.

Mfg,

Max

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Kann ich bei einer Lieferverzögerung beim Autokauf auf einen Leihwagen bestehen?

Liebe Community,

ich habe bei einem EU Autohändler im Juli einen Kaufvertrag abgeschlossen und somit ein neues Fahrzeug erworben. Im Kaufvertrag steht "unverbindliche Lieferzeit: 4-7 Monate". Soweit gibt es auch kein Problem.

Mitte November teilte mir der Autohändler jedoch mit, dass das Fahrzeug gebaut sei und in ca. zwei Wochen zu seinem Autohaus geliefert werden würde.

In der ersten Dezemberwoche kam dann per E-Mail die Nachricht, dass der Wagen da sei und er nur noch die Papiere fertig macht und mir diese dann mit der Post zukommen lässt.

In der Folge dessen, habe ich dann mein damaliges Fahrzeug verkauft, da ich davon ausgegangen bin, in wenigen Tagen mein Fahrzeug zu bekommen.

Nach mehrmaligen Nachfragen bekam ich zwei Wochen später dann die Mitteilung von seiner Mitarbeiterin, dass der Chef sich vertan hat und das Fahrzeug erst nächstes Jahr kommt.

Anfang Januar bekam ich von einer Mitarbeiterin die Information, dass der Wagen gebaut sei und schon eine Fahrzeugidentnummer besitzt. Diese wurde mir auf spätere Nachfrage auch eine Weile später mitgeteilt.

Anfang März bekam ich dann die Nachricht, dass der Zulieferer sich wohl vertan hat und die Fahrzeugidentnummer von einem Fahrzeug für einen anderen Kunden sei. Mein Fahrzeug ist noch nicht gebaut.

Am 10.03 waren es dann nun 8 Monate her, dass der Kaufvertrag vereinbart wurde.

Auf meine Nachfrage hin, ob mir eine Übergangslösung geboten werden könnte, , da ich aktuell kein Fahrzeug besitze, wurde dies verneint. Ich habe jedoch mein Fahrzeug in dem Glauben verkauft, die Aussage vom Händler, dass das Fahrzeug da sei, wahr ist. Die Frage ist, ob ich aufgrund dessen Anspruch auf einen Leihwagen habe, bis mein gekauftes Fahrzeug geliefert wird.

Wenn sich jemand mit dem Thema auskennt oder jemand schonmal etwas gleiches/ähnliches Erlebt hat, würde ich mich über eine Rückmeldung freuen

Auto, Recht, Kaufvertrag, Autokauf, Leihwagen, Vertragsrecht, Frist, Auto und Motorrad
Widerruf bei Vertragsverlängerung innerhalb von 7 Tagen?

Ich habe vor exakt einer Woche eine einwöchige Testversion von dem Programm Freemake für 0,95 € abgeschlossen. Was ich dabei nicht beachtet habe, auch weil es wirklich nur sehr klein in einer dazu erhaltenen E-Mail stand, ist, dass sich diese Testversion nach einer 1 Woche, also heute, automatisch in die Vollversion des Programms verlängert (hat). Das zieht natürlich auch eine Zahlung von satten 39,95 € nach sich - klar.. Die wurden nun auch schon über PayPal berechnet.

Einen seperaten Lizenzschlüssel für diese "Vollversion" habe ich in diesem Zuge auch bekommen, diesen aber noch nicht eingelöst.

Nun hatte ich den Gedanken, dass ich doch von meinem gesetzlich festgeschriebenen Widerrufsrecht von 14 Tagen Gebrauch machen könnte, da ich zum jetzigen Zeitpunkt ja noch in dieser Frist liege.

Ich habe daher auch schon eine E-Mail an den Support des vertreibenden Unternehmens geschrieben, aber bis jetzt von den 2 angeschriebenen E-Mail-Adressen nur eine Antwort mit soviel wie "Geht nicht, weil ich nicht bereits in dem 7-tägigen Testzeitraum gekündigt habe.." erhalten.

Das alles ärgert mich, klar und ich bin absolut nicht bereit, das so auf mir sitzen zu lassen.

Daher zu meiner Frage: Kann ich überhaupt bei einer solchen Verlängerung von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und den Betrag von 39,95 € einfordern?

Hier mal die AGB des Unternehmens, in denen auch u. a. das Widerrufsrecht festgeschrieben ist, zum Nachlesen: https://fastspring.com/terms-use/fastspring-terms-sale-germany/

Recht, Widerruf, Vertragsrecht, vertragsverlaengerung
Wie viel Vertragsstrafe in der Probezeit laut meines Vertrages?

Hallo, ich habe im Dezember ein paar Bewerbungen verschickt. Einige Firmen hatten sich schnell gemeldet, andere haben auf sich warten lassen. Ich habe dann unter den ersten Firmen das beste Angebot rausgesucht und angenommen/unterschrieben (Firma A), weil ich nach dem Studium nicht ohne Job sein wollte. Jetzt, fast 2 Monate später haben sich aber noch "bessere" Firmen (Firma B) bei mir gemeldet und zugesagt zum gleichen Beginn. Mir ist jetzt nicht klar wie viel Vertragsstrafe ich zahlen muss. Ein Aufhebungsvertrag wird seitens des Arbeitgebers (AG) nicht angeboten. Ich werde aber auf jeden Fall das Angebot von Firma B annehmen.

Firma A Vertrag:

Beginn: 01.04.2021

Bruttoarbeitslohn: 3600€

Kündigungsfrist lt. Vertrag: 6 Monate Probezeit mit 30 Tage zum Ende des Monats, Kündigung vor Antritt nicht zulässig

(würde ich am 01.04.2021 direkt kündigen, wäre die Kündigung zum 31.05.2021 wirksam)

Abschnitt Vertragsstrafe: Der Arbeitnehmer (AN) hat an den AG eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn a) der AN die Arbeit schuldhaft nicht oder verspätet aufnimmt b) der AN das Arbeitsverhältnis schuldhaft ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist auflöst.

Abschnitt Höhe Vertragsstrafe: Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich nach dem monatlichen Bruttoentgelt des AN und nach der gesetzlichen Mindestkündigungsfrist zum Zeitpunkt des Vertragsverstoßes. Beträgt die Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Verstoßes 2 Wochen, so ist das monatliche Bruttoentgelt für diesen Zeitraum (also 2 Wochen) als Vertragsstrafe zu zahlen. Im Falle der verspäteten Aufnahme der Arbeit sowie der vorübergehenden Arbeitsverweigerung wird als Vertragsstrafe.....[unwichtig, ich will ja sofort kündigen/nicht antreten] Maximal ist die Höhe der Vertragsstrafe jedoch auf ein Bruttomonatsentgelt begrenzt.

Zahle ich nun 3600€ maximal für die zwei Monate als Vertragsstrafe, Gehalt von 2 Wochen oder 2x 3600€ ( 2 Monate Zeitraum bis zur ordentlichen Kündigung)als Strafe?

Maximalbetrag von einem Bruttomonatsentgelt 100%
monatliche Bruttoentgelt für 2 Wochen 0%
Ganzer Zeitraum bis zum 31.05.2021 (also 2 Monate Entgelt) 0%
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