Kündigung Internetvertrag?

Jetzt muss ich doch nochmal nachfragen.

Es wurden ja einige Gesetze bezüglich Vertragsverlängerung, Kündigungsrecht, etc. geändert.

In meinem Konto steht

1 & 1 Internetvertrag

Vetragsbeginn: 15.12.2020

Vertragsende: 14.12.2023

Kündigungsfrist: 1 Monat

Ist das Vertragsende wirklich erst zum 14.12.23 oder kann ich nach dem neuen Gesetz nicht jetzt schon mit einer Frist von 1 Monat kündigen?

Oder hätte die Mindervertragslaufzeit vor dem 1.Dez.2021 abgelaufen sein müssen?🤦

Über eine stillschweigende Verlängerung wurde ich nicht informiert.

Bundesnetzagentur

Einen Vertrag, der sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit stillschweigend verlängert hat, können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Dies gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, wenn die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist.

Der Anbieter darf Ihnen dann auch keine weiteren Kosten in Rechnung stellen. Einzige Ausnahme: Der Wertersatz für Endgeräte, die Sie behalten.

Ihr Anbieter muss Sie rechtzeitig vor einer stillschweigenden Verlängerung des Vertrages auf Folgendes hinweisen:

  • die stillschweigende Verlängerung des Vertrages
  • die Möglichkeit, die Verlängerung des Vertrages durch eine rechtzeitige Kündigung zu verhindern
  • das Recht, einen verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen
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Privatverkauf auf eBay - Wer haftet bei Verlust der Ware?

Hallo,

laut den aktuellen AGBs von eBay sollen sowohl gewerbliche als auch private Verkäufer:innen nach dem Versand des Artikels eine Sendungsnummer hinterlegen, anhand derer der Verlauf sowie insbesondere die Zustellung dokumentiert wird. Da Zahlungen (außer Barzahlung bei Abholung) nur noch über eBay bzw. dessen Zahlungsdienste abzuwickeln sind (keine direkten Überweisungen mehr zwischen Käufer und Verkäufer), werden die Umsätze für Verkäufer solange "geparkt" bzw. "eingefroren", bis die Sendung eindeutig als "zugestellt" vermerkt wurde.

Wenn ich aber in meinen Angeboten eindeutig vermerke:

"Barzahlung bei Abholung, Standardversand (Deutsche Post Brief, unversichert), optional per Einschreiben (versichert mit Sendungsnummer); bei Verlust keine Haftung."

sowie

"Privatverkauf: Umtausch, Rücknahme sowie jegliche Art von Gewährleistung meinerseits werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.",

geht dann die Haftung aus rein rechtlicher Sicht auf den Käufer über, wenn dieser ganz eindeutig den günstigen, unversicherten Briefversand wählt? Beim einfachen Briefversand erhält man ja als Absender keinen Sendungsnachweis, höchstens einen Kassenbeleg über das Porto.

Laut den eBay-AGBs haften Verkäufer (PayPal Käuferschutz) trotzdem; nach hiesigem, nationalen Gesetzesstand sind private Verkäufer nach Übergabe der Ware beim Versanddienstleister aber aus der Haftung raus (§ 447 BGB), es sei denn, die Ware wurde beispielsweise nachweislich so schlecht verpackt, dass sie beim Käufer beschädigt ankommt.

Es geht mir primär um die Frage der Haftung bei etwaigem Verlust der Ware, wenn diese bei eBay von Privat veräußert wird und der Käufer explizit einen unversicherten Versand beauftragte. Stehen die AGBs von Unternehmen aus der freien Wirtschaft etwa über dem Gesetz? Eigentlich nicht, oder?

Versand, Recht, eBay, Vertragsrecht
Wer haftet bei überfälligen Kosten einer Veranstaltung?

Vor ca. einem Monat war der Abschlussball meines Jahrgangs. Dafür wurde eine städtische Halle gemietet.

Kostenvoranschlag inklusive GEMA Gebühren etc. wurden alle berechnet sodass eine Endsumme von ca. 8.500€ inklusive Catering entsandt. Eine Rechnung für den Kostenvoranschlag sowie für das Catering existieren.

Die Eintrittskarten mussten pro Kopf selbst bezahlt werden, mit dem eingenommen Geld wurde diese Summe bezahlt.

Die Schüler die diesen Abend organisierten waren 7 Personen. Davon standen 2 mit der Halle in Email-Kontakt. Eine Person davon unterschrieb den endgültigen Vertrag. Laut ihr waren alle dort enthaltenen Kosten jene, die mit den 8.500€ beglichen gewesen wären. Auch nach mündlicher Absprache mit den Vertretern der Halle waren es lediglich diese.

Nun kam nachträglich für alle Schüler die Information, dass eine weitere Rechnung von 6.200€ überfällig ist, welche die Kosten von Besteckreinigung und Servicepersonal enthalten.

Angeblich wusste keiner davon Bescheid. Weder die Person die den Vertrag unterschrieben hat, noch andere Organisatoren des Balls, und anscheinend wurde dies auch nie erwähnt, besprochen oder irgendwo vermerkt.

Nach mehrfacher Nachfrage von Schülern besitzt von diesen Leuten auch anscheinend niemand den Vertrag der mit der Halle geschlossen wurde, sodass nicht eindeutig nachvollzogen werden kann ob diese Summe tatsächlich bezahlt werden muss und es entweder ein Versäumnis einzelner Personen war, oder ob die Halle selbst ihre Konditionen nicht vermerkt hat. Die Halle selbst erklärte auf Nachfrage hin nur, dass der Betrag bis Ende August bezahlt werden müsste da dies anscheinend abgemacht gewesen wäre.

Laut einigen Schülern soll der Betrag jetzt aufgeteilt werden auf alle Schüler sodass jeder pauschal 82€ zahlen soll anstatt die Summe genauso wie die Eintrittskarten pro Kopf aufzuteilen, da es ja eben um benutztes Geschirr geht und manche mehr Gäste als andere dabei hatten. Es wurde keine aussagekräftige Abstimmung vorgenommen ob dies für alle in Ordnung sei und nun haben bisher ca 70% der Schüler bezahlt, die anderen jedoch nicht.

Wenn bis Ende des Monats der Betrag nicht beglichen werden kann droht anscheinend eine Mahnung. Die Frage ist allerdings wem?

Was passiert in solch einem Fall mit Schülern die nicht zahlen? Wer haftet? Wo kann man den Vertrag einsehen wenn angeblich keiner existiert? Und entstehen durch eine Mahnung zusätzliche Kosten?

Würdet ihr den Betrag aus moralischen Gründen dennoch zahlen falls man rechtlich nicht dazu verpflichtet wäre da es nicht euer Versäumnis ist oder nicht?

Danke für Rückmeldung.

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