1&1 geht in die zweite Runde und datiert Kündigung einfach falsch?

Wie in meiner vorherigen Frage zu 1&1 zu lesen hatte ich einige Probleme mit meiner Kündigung bei dem Unternehmen. Nachdem ich beim Verbraucherschutz war und sich die für mich zuständige Mitarbeiterin von 1&1 eine kleine Rede zum Thema Kündigungsrecht und einseitige Willenserklärung anhören durfte war das Thema erst mal durch. So dachte ich zumindest, denn 1&1 hat die Kündigungsbestätigung einfach auf den Tag gelegt, an dem der Verbraucherschutz seinen Warnschuss in die Richtung abgefeuert hatte 🤦🏼‍♀️. Da dieser Zeitpunkt fast ein Jahr nach meiner eigentlichen Kündigung zurück liegt stimmt das Datum der Kündigung dementsprechend nicht. Jetzt will 1&1 weiterhin von mir Geld bis zum Vertragslaufende, das wenn man meinen eigentlichen Kündigungszeitpunkt berücksichtigt längst verstrichen wäre. So soll ich nun noch mindestens ein Jahr für meinen nicht mehr vorhandenen DSL-Vertrag zahlen. Ich habe für das, was ich wiederrechtlich an 1&1 zahlen musste sogar Geld zurück bekommen! Das macht es für mich nur schwieriger nachzuvollziehen, mit welchem Recht die nun wieder Geld von mit einfordern wollen? Meine Frage ist nun, bevor ich wieder beim Verbraucherschutz auflaufe: Wer entscheidet über den Zeitpunkt der Kündigung? Wenn ich als Verbraucher sage zum 1.1.2019 ist gekündigt und das Unternehmen erst reagiert wenn es muss dann müsste doch der Zeitpunkt berücksichtigt werden auf den die Kündigung ursprünglich datiert wurde, da diese ja laut Verbraucherschutz rechtskräftig durchgeführt wurde oder? Die Antwort von 1&1 lautet hier immer gleich. Es sei aus "technischen Gründen" nicht möglich eine Kündigung rückzudatieren. Kann ich nachvollziehen, aber die Kündigung selbst wurde ja von deren Seite aus falsch durchgeführt.

Betrug, Recht, 1und1, Vertragsrecht
"Vertrag" per Telefon geschlossen, ohne dass ich es wusste!? - Widerruf möglich (Widerrufsbelehrung, Impressum, Rechnung fehlerhaft - evtl. nicht rechtens)?

Hallo,

es geht um ein Nachhilfegesuch an optimalnachhilfe.de. Ich hatte einen Nachhilfekurs gesucht. Ich habe mich registriert, habe meine Namen, email etc. hinterlegt aber KEINE AGB angenommen. (Hab mich probehalber nochmal "fake-registriert"). Daraufhin habe ich kurze Zeit später einen Anruf erhalten, indem ich mit besprochen habe was ich brauche (Stundenanzahl, dass ich auch Onlinelernen machen WÜRDE, aber vor Ort priorisieren usw.) Das stufenweise Preismodell wurde mir genannt. Es wurde gesagt, dass mir ein Lehrer gesucht wird und falls ich die genannten Stunden nicht nehme, eine Aufwandsentschädigung von 75€ fällig wird. Es war also ein Erstgespräch - für mich als Infogespräch gedacht.

Kurze Zeit später erhalte ich eine Mail, dass ein Lehrer gesucht wird für meine "gebuchten" 18 Stunden. Kurze Zeit später die Info, dass einer gefunden wurde und nochmal kurze Zeit später die Kontaktaufnahme des Lehrer. Da ich die Nachhuilfe doch nicht mehr benötigte hab ich abgesagt.

Daraufhin habe ich heute eine Rechnung über die genannten 75€ Aufwandsentschädigung erhalten. Es fehlen Rechnungsnummer, Zahlungsempäfnger, Rechnungsempfänger, MWst. Ich dachte echt nicht, aber es ist also tatsächlich so gekommen wie ich befürchtet hatte, als ich gelesen hatte, dass ich die Stunden "gebucht" hätte. Am Telefon wie gesagt, wurde nie darauf hingewiesen, dass wir einen "Vertrag abschließen".

Wenn man sich die AGB durchliest, steht da tatsächlich unter Widerruffsbelehrung:

"3. Widerrufsrecht

3.1. OptimalNachhilfe erhebt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro, wenn OptimalNachhilfe dem Nachhilfeschüler erfolgreich einen Nachhilfelehrer vermittelt hat und der Nachhilfeschüler weniger als die vereinbarten Mindeststunden Nachhilfe nimmt. Sofern OptimalNachhilfe dem Nachhilfeschüler noch keinen Nachhilfelehrer vermittelt hat, kann der Nachhilfeschüler seine Buchung jederzeit kostenlos stornieren."

und das ist alles. Für mich ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und nicht rechtens. Auch fehlen die Impressumangaben. Also für mich ist das alles unzulässig und ich möchte den Vertrag widerrufen bzw. die 75€ nicht zahlen. Ich fühle mich arglistig getäuscht.

Wie ist jetzt am besten Vorzugehen?

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Rechnung, Rechte, AGB, Vertragsrecht, Widerrufsrecht
Hochzeitsfotograf 2 Monate vor dem Termin stornieren? Welche Folgen?

Hallo,

also ich habe einen Dienstleistungsvertrag für eine Hochzeit mit einem Fotografen (Nebenberuf) abgeschlossen. Nach einem persönlichen Vorgespräch. Der Termin, für den die Dienstleistung beauftragt wurde, ist der 20.06.2015

Leider ist nun die Hochzeit aufgrund Privater Probleme komplett abgesagt.

Die komplette Korrespondenz über den Vertragsabschluss ist über email gelaufen. Die Auftragsbestätigung zur Hochzeitsfotografie habe ich am 07.03.2015 erhalten und selber per email dann am 07.03.2015 die Richtigkeit der Angaben bestätigt.

Nun habe ich am 18.04.2015 aufgrund der nicht stattfindenden Hochzeit den Termin storniert, es sind ja noch über 2 Monate bis zu dem bestätigten Termin (20.06.2015), aber ich kann ja eine Dienstleistung nicht mehr annehmen, für etwas das nicht stattfinden wird:

Sehr geehrter Herr xxx, Leider muss ich den Termin am 20.06.2015 stornieren, da die Hochzeit abgesagt ist. Es tut mir sehr leid und ich hoffe es ist noch früh genug das Sie einen anderen Auftrag zu diesem Termin bekommen können. Sollte sich irgendwann doch bei mir ergeben das ich heiraten werde würde ich gerne auf Sie zurück kommen. Bitte Bestätigen Sie mir die Stornierung. Freundliche Grüße MB

folgende Mail zurück: """Sehr geehrter Herr B, das tut mir Leid, dass die Hochzeit abgesagt wurde. Es bleibt bei dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag, der Termin war für Sie reserviert. Sollte sich kein gleichwertiges Geschäft ergeben, muss ich Ihnen leider den vereinbarten Preis, abzüglich der ersparten Kosten, in Rechnung stellen. Ich melde mich dann nach dem 20.06.2015 erneut."""""

Ich habe daraufhin noch folgendes geantwortet: """Sehr geehrter Herr xxx, dann bitte ich Sie darum mich ca. 2 Wochen vor dem 20.06. zu informieren falls sie keinen anderen Auftrag bekommen sollten. Oder natürlich sobald Sie einen anderen Auftrag annehmen, wenn Sie meinen Auftrag stornieren können. Denn wenn kein Storno erfolgt, dann werde ich ihre Dienste für Fotoaufnahmen an diesem Tage anderweitig in Anspruch nehmen. In diesem Fall bitte ich Sie lediglich alle zusätzlich beauftragten Artikel wie den Hochzeitsbildband zu stornieren. Hoffe natürlich dass Sie anderweitig einen Auftrag bekommen. """"

Auf die Widerrufsbelehrung auf der Internetseite des Anwaltes wurde ich weder in der Auftragsbestätigung noch beim Gespräch hingewiesen.

Nun will er sofern er keinen anderen Auftrag für diesen Tag erhält mir die Kompletten Kosten von 1040 Euro in Rechnung stellen. Kann ich da irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten um dies zu vermeiden?

Danke schon mal vorab für die Antworten.

Hochzeit, Vertrag, Vertragsrecht, stornieren

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