Der Hausverwalter legt?

Hallo, wir hatten gestern die außerordentliche ETV, die auf Forderung der Eigentümergemeinschaft einberufen wurde. Grund der Verdacht auf veruntreuung der Gelder seitens der HV, über 10 Jahre wurden Kosten für in 2015 gekauften WMZ und Wasserzähler kassiert für deren Wartung, per von der HV selbst erstellten Rechnung, mit Kontonummer des Hausverwalters. Geld geht nachweislich auf sein Konto. Entsprechenden Vertrag und Wartungsprotokolle gibt es jedoch nicht.

Nach 5 Minuten hat der Verwalter die Versammlung verlassen, da ein miteigentümer laut und emotional wurde. Ist nicht schön, jedoch sie kann ich auch verstehen, wir rennen seit Anfang dieses Jahres der HV hinterher und bitten um schriftliche Stellungnahme zu der Sache. Gekommen war keine nachvollziehbare Rückmeldung, oder Fragen wurden einfach ignoriert.

Als der Verwalter den Raum nach 5 min verließ verkündete seine Tochter, dass es nix geklärt wird, und die Versammlung somit beendet sei. Und dass sie uns zum Jahresende kündigen, da wir für sie zu aufwendig sind. Kündigung Erfolgt durch umlaufbeschluss. Sie sagten uns, dass alles nun über Anwalt geklärt werden sollte.

Wir wollten die hv selbst kündigen, aber erst nach Klärung der Sache und Versuchung eine Einigung zu erzielen., nun ist dies nicht mehr möglich.

Aktuell laufen auch Sanierungsmaßnahmen im Haus und es gibt einen Wasserschaden der noch nicht behoben wurde.

Ich weiss nicht, ob die hv uns jetzt einfach so kündigen darf.

Ihr Vertrag läuft zum 31.12.24 aus, wurde aber im Frühjahr fiesen Jahres in der ordentlichen ETV vom 1.1.25 auf 5 Jahre verlängert.

Heisst es dass der Vertrag noch 6 Monate zu laufen hat (6 Monate Kündigungsfristen lt neuem Gesetz) Wann wäre er dann beendet

6monate nach dem 1.1.25?

Für Tipps und Ratschläge wie unsere kleine WEG angesichts der miserablen Lage verfahren soll, wäre ich Ihnen sehr dankbar

Liebe Grüße

Betrug, Gesetz, Hausverwaltung, Kündigungsfrist, Strafgesetzbuch, Vertragsrecht, BGB gesetz
Solaranlage App zeigt nicht alles?

Hallo zusammen, hab Anfang des Jahres eine Solaranlage installieren lassen von einer Firma die es zwar schon länger gibt aber sein Hauptbereich in Terassenüberdachungen vorher hatte. Da sie das bei meinem Nachbarn top und sauber (konnte ich mitverfolgen) gemacht haben eben die Entscheidung. Die Lieferung der Materialien die Installation auf dem Dach die Zahlungsziele alles null zu montieren. Im Gegenteil. Dann kam die Elektroinstallation, der angebliche Ausfall des Elektrikers,der Verzögerung der Anmeldung usw. Alles Katastrophe.Netztbetreiber hatte sich auch nicht mit Ruhm bekleckert egal. Irgendwann war es dann soweit und das Ding lief. Nur mein Account um mit einer App alles zu kontrollieren wieder Fehlanzeige. Irgendwann war dann auch das geschafft aber die App zeigt lediglich was sie ins Netz einspeist. Ich hab jetzt 10 Versuche mit der Firma endlich über den Elektriker die Konfiguration der App so vorzunehmen das ich sehe was Produziert wird was das Haus verbraucht usw. Nur damit könnte ich zb auch den Wirkungsgrad sehen ob die Module usw überhaupt alle heile sind.So jetzt die Frage. Im Vetrag steht die vollständige Installation mit Einweisung. Bezahlt ist alles. Gehört das dazu?Kann ich mich auf die VOB und die Leistungserbringung berufen und das einfordern? Die sprechen glaube ich nicht mehr mot mir. Hängt ja auch Gewährleistung usw dran. Was deren Problem wäre. Ich bin es langsam leid nur so hinter denen hinterherzulaufen, weil der Eindruck einfach da ist das die sich in einem Betätigungsfeld bewegen was sie besser sein lassen sollten. Der Elektriker ist ein Subunternehmen den ich auch direkt kontaktieren würde wenn ich denn endlich seine Telefonnummer hätte....

Danke für die Einschätzung

Gewährleistung, Vertragsrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Vertragsrecht