Tierschutz will Katze wegnehmen

Ich habe mir vor ein paar Monaten eine Katze vom Tierheim geholt und nun will sie mir der Tierschutz wegen zuwenig auslauf wegnehmen. Zu meiner Wohnsituation: Ich lebe in einer 3.5 Zimmer Wohnung mit 77qm und grossem Balkon. Katzenbaum vorhanden und auch sonst finde ich das es die Katze sehr schön hat bei mir. Sie will auch immer kuscheln. Ich dachte dass ich noch ein Katzentürchen installieren kann was jetzt aber doch nicht möglich ist wegen der Vermietung. Und das ist nun ein riesen grosses Problem für den Tierschutz. Ich habe im Vertrag angegeben dass ein Katzentürchen vorhanden ist und habe somit eine Falschangabe gemacht im Vertrag. Als der Tierschutz dann vorbeikam sahen sie das keines vorhanden ist und nun beharren sie darauf. Natürlich bin ich selber schuld wegen dieser Falschangabe aber meine Katze kann auch ohne Katzentürchen raus wenn ich zuhause bin (leider halt nicht 24/7 da auch ich arbeiten muss..). Sie kann dann halt meistens nur an Wochenenden und Abends raus und tagsüber ist sie in der Wohnung. Katzen sind soviso Nachtaktiv. Ich wollte halt dass es nur wegen dem fehlenden Katzentürchen nicht klappt mit der vermittlung. Ich finde die Reaktion völlig übertrieben und anstatt mich zu nerven würden die ihre Ressourcen lieber anderstwo einsetzen.

Ist der Vertrag nun nichtig wegen meiner Falschangabe und kann der Tierschutz mir die Katze wegnehmen?

Tiere, Katze, Tierschutz, Vertrag, Vertragsrecht
Muss ich die jährliche Servicepauschale im Fitnessstudio noch mal zahlen aufgrund von Pausierung?

Hallo zusammen,

mein Fitnessstudiovertrag hat im November 2011 begonnen. Gekündigt ist er bereits zu Ende Oktober 2013 gewesen. Aufgund meiner schweren Schwangerschaft und Geburt wurde dieser von April 2013 bis einschließlich Oktober 2013 pausiert. Dem Fitnessstudio lagen 2 ärtliche Attests vor. Neben der monatlichen Beitragsgebührt fällt eine jährliche Serviepauschale in von 29,95 Euro an. Diese habe ich im November 2011 und 2012 gezahlt. Nun hat mein Studio diese im November 2013 wieder abgebucht. Dies ist aus meiner Sicht nicht richtig, denn meine gesamte Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre und ich habe hierfür 2x die Servicepauschale gezahlt. Nur da durch die Pausierung wieder ein November ansteht, muss ich doch nicht noch mal zahlen. Insgesamt bin ich inklusive Pausierung 2,5 Jahre im Fitnessstudio. Ich habe dies einem MA des Studios gesagt und er meinte, er würde es weitergeben. Dies wäre sicherlich ein Fehler. Nun war im am WE da und es hieße, dass ich die Gebühr zahlen müsse, weil halt wieder November wäre. Das würde das System automatisch machen. Ich hatte mit der Pausierung schon Ärger, da ich eigentlich kündigen wollten bzw. einfach füher aus den Vertrag raus wollte und sie haben mir eine Mahnung nach der anderen gesandt und mit Gericht gedroht und jetzt schon wieder sowas. Wißt ihr, ob das so okay ist?

Danke bereits vorab.

Fitness, Kündigung, Fitnessstudio, Vertrag, Mahnung, Vertragsrecht
Verkäufer (privat) rückt Auto nicht raus trotz Kaufvertrag und Anzahlung

Hallo liebe User,

Ich habe mir ein neues Auto gekauft bzw. es bis jetzt nur angezahlt, da der Besitzer das Auto erst am 21.02.2013 abgeben kann (bedingt durch seinen Beruf).

Nun als wir beide den Kaufvertrag zusammen unterschrieben haben und ich 50€ angezahlt habe und beide mit dem Kaufpreis zufrieden waren, haben wir gesagt das wir uns am Tag der Übergabe wieder sehen.

So nun bin ich ganz rattig nach dem Wagen und möchte den so schnell wie möglich haben und wollte nur mal schauen ob der Verkäufer das Autoinserat schon aus dem Internet gelöscht hat und habe direkt gemerckt das er die Bilder geändert hat und den Preis um 500€ angehoben hat.

Nun habe ich Ihn direkt kontaktiert und einfach mal gefragt: ,,Hallo Herr ****, um wieviel Uhr kann ich das Auto den abholen?" , worauf hin er nur meinte ,,Da gibt es ein kleines Problem, ein Händler möchte mir 300€ mehr geben.. wenn Sie diese drauf legen können Sie den Wagen haben" Als ich ihn dann gesagt habe das wir aber den Kaufvertrag schon fertig gemacht haben und uns auf einen anderen Preis geeinigt hatten mit dem beide Parteien zufrieden waren, meinte der Vekäufer nur ,,Das hat nichts zu sagen, ein Kaufvertrag bedeutet nichts.." Nunja er hat sich auch nicht belehren lassen ich habe ihm gesagt das ICH als Käufer:

  • einen Anspruch auf Übereignung des Pkw aus dem Kaufvertrag in Verbindung mit § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB habe.
  • Und er als Verkäufer den Vertrag grundsätzlich einhalten muss, so wie er abgeschlossen wurde.

Folglich meinte er nur das dies nicht stimmt und der den Wagen an den Käufer mit dem höchsten Betrag verkauft, egal ob er schon einen Kaufvertrag unterschrieben hat.

Wie soll ich nun vorgehen? Ich spiele mit dem Gedanken morgen zum Anwalt zu gehen und das so zu regeln. Gibt es Gesetzeslücken mithilfe der Verkäufer den Kaufvertrag rück-abwickeln kann? Es hat sich um kein Irrtum gehandelt und er hat den Kaufvertrag freiwillig unterzeichnet.

Recht, Anwalt, Kaufvertrag, Autokauf, Vertragsrecht
Amazon storniert eigenmächtig aufgegebene Bestellung, habe ich einen Anspruch auf Lieferung?
Hey Leute,

ich habe vor einigen Tagen einen Artikel zu einem günstigen Preis bei Amazon erstanden, Verkauf und Versand beides durch Amazone.

Soweit so gut..... ich habe die folgenden beiden Tage nach der Bestellung des Artikels bei meinen Bestellungen nachgeschaut, ob der Artikel schon unterwegs sei.

Da ich Amazone Prime habe, wurde als voraussichtliche Lieferzeit 2 Tage angegeben, also eigentlich wie immer.

Nach zwei Tagen habe ich erneut in meine Bestellungen gesehen. Ergebnis: Artikel noch nicht versandt.

Am Abend des Tages habe ich nochmals in meine Bestellungen geschaut und ich konnte meinen Augen kaum trauen, als ich feststellen musste, dass meine Bestellung dort nicht mehr auftauchte!

Ich schaute in meinen Email Account und fand folgende Nachricht von Amazone:

Guten Tag, wir haben eine aktuelle Information zu Ihrer Bestellung.

Der folgende Titel ist leider nicht lieferbar:......(Name des Artikels)

Dieser Artikel musste nun endgültig aus Ihrer Bestellung gestrichen werden. Bitte besuchen Sie die obigen Detailseiten, um diese Artikel eventuell bei anderen Anbietern zu finden.

Falls Sie das Produkt bei einem unserer Marketplace-Verkäufer bestellen möchten, besuchen Sie bitte erneut die entsprechende Produktdetailseite und klicken Sie auf "Alle Angebote" oder "Angebote erhältlich ab". Bitte beachten Sie, dass sich die Versandbedingungen von Marketplace-Angeboten von den Versandbedingungen, die für Amazon.de gelten, unterscheiden.

Wir bemuehen uns sehr, unseren Datenbestand auf dem neuesten Stand zu halten. Gelegentlich kann es vorkommen, dass Aenderungen noch nicht in unserer Datenbank erfasst sind oder Herstellerpreise vor dem Erscheinungstermin noch einmal geaendert werden. In diesen Faellen bitten wir um Entschuldigung!

Ihre Bestellung ist damit abgeschlossen.

(Bitte antworten Sie nicht auf dieses Schreiben, da die E-Mail-Adresse nur zur Versendung, nicht aber zum Empfang von E-Mails eingerichtet ist.)

Ihre Bestellung ist damit abgeschlossen. Dürfen die das???

Ich bin mächtig sauer und fühle mich richtig auf den Arm genommen und würde gerne das Produkt was ich seit 3 Tagen bestellt habe zu dem Preis zu dem ich es bestellt habe geliefert bekommen!

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie ist die Rechtslage???
Amazon, Rechte, Anspruch, Bestellung, Möglichkeiten, Rechtslage, Vertragsrecht, Stornierung

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