Fahrzeugpapiere im Fahrzeug aufbewahren?

Hallo alle!

Neulich hatte ich eine Diskussion mit einem Kollegen, und wir waren uns wegen folgender Rechtslage uneinig:

Viele Leute bewahren ihre Fahrzeugpapiere im Handschuhfach auf. Wenn das Fahrzeug aber geklaut wird mitsamt diesen Papieren, wie kann der Halter den Diebstahl dann noch beweisen? Der Dieb könnte doch behaupten, rechtmässiger Besitzer zu sein, auch ohne Kaufvertrag? Mit anderen Worten: wie aufgeschmissen ist man, wenn einem Gauner das Fahrzeug, die Papiere und blödstenfalls auch noch der Schlüssel in die Hände fällt? Dieser könnte ja umgehend das Fahrzeug auf sich umschreiben lassen?

Der umgekehrte Fall: Wenn ein solcher Diebstahl trotz fehlender Papiere beweisbar wäre, wie kann sich im Falle eines rechtmässigen Fahrzeugkaufes der Käufer sicher sein, dass der Verkäufer nicht nachträglich Besitzansprüche stellt, wenn ein Vertrag fehlt (aus welchen Gründen auch immer)?

Fazit: Können Fahrzeugpapiere bedenkenlos im Fahrzeug aufbewahrt werden oder nicht?

Besten Dank und Gruss

Nachtrag:

Vielen Dank schonmal an alle für die zahlreichen Antworten.

Leider stelle ich fest, dass ihr in Deutschland andere Dokumente habt.

Einen Fahrzeugbrief kennen wir hier in der Schweiz nicht. Wir haben nur den Fahrzeugausweis, den wir bei der Fahrt verpflichtet sind mitzuführen, und auf Verlangen vorzuweisen. Und genau auf dieses Dokument bezog sich meine Frage. Wir haben also keine Art Urkunde, die man zuhause im Tresor als Besitznachweis aufbewahren könnte . D.h., dass wir sogar beim Verleihen des Autos den Fahrzeugausweis (also quasi die Besitzurkunde) mit "verleihen" müssen. Und diese ganze Situation erscheint mir eben insgesamt kniffliger, als es in Deutschland geregelt ist.

Vielleicht kann jemand zur Situation in der Schweiz Auskunft geben?

Besten Dank

Auto, Recht, Kaufvertrag, Vertrag, Diebstahl, Eigentum, Vertragsrecht, Fahrzeugpapiere
Parkplatz im Mietvertrag. Neuer Eigentümer, will den Parkplatz und droht mit Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf. Was tun?

Liebe Community!

Folgender Sachverhalt zu o.g. Frage:

  • Meine Tante hat in ihrem Mietvertrag einen äußerst begehrten Parkplatz vor dem Mehrfamilienhaus.
  • Seit einem Monat gibt es einen neuen Eigentümer des Hauses
  • Eigentümer wohnt nicht in dem Haus. Möchte jedoch den Parkplatz
  • Meine Tante sagt "NEIN"
  • Ihr wird damit gedroht, dass ihr Mietvertrag wegen "Eigenbedarfs" gekündigt wird, wenn Sie den Parkplatz nicht abgibt
  • Meine Tante unterschreibt unter Druck einen Aufhebungsvertrag für den Parkplatz

Da ich den Parkplatz selbst regelmäßig nutze und das Vorgehen des neuen Vermieters (auch mein Vermieter) absolut nicht in Ordnung finde, möchte ich diesen Parkplatz auf gar keinen Fall abgeben.

Ich habe gelesen, dass man einen Mietvertrag für eine Wohnung für den Eigenbedarf nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen darf.

Jedoch hat sich für mich in dem Moment jede Voraussetzung relativiert, da ja durch die Abgabe des Parkplatzes alles so bleiben kann wie es gerade ist.

Aber wenn der Parkplatz nicht abgegeben wird, "auf ein Mal" die Wohnung für den Eigenbedarf notwendig ist?!

Ich möchte jetzt daher - da meine Tante auf Androhung der Kündigung der Wohnung den Aufhebungsvertrag unterschrieben und ja leider auch abgegeben hat - einen Widerruf verfassen.

Wegen Drohung als auch Täuschung?

Des Weiteren in dem Schreiben auf klar stellen, dass die Voraussetzungen für den Eigenbedarf sich allein durch die Drohung relativiert haben.

Ich bräuchte dann bitte an dieser Stelle verschiedene Bausteine von der Community um ein vernünftiges Schreiben aufzusetzen, sodass der Vermieter sich erstmal damit befassen und sich damit abfinden muss.

Geht das? Habt ihr Ideen? Was sagt ihr dazu?

Danke und liebe Grüße

Kemal

Miete, Mietrecht, Vertragsrecht
Ich bin mit der Qualität der Fotos nicht zufrieden, was tun?

Wir haben uns vor der Entbindung unseres Sohnen dazu entschieden, ein paar schöne Fotos machen zu lassen. Da die Fotografin kein eigenes Studio hat, kam sie zu uns nach Hause. Vorab informierte ich sie darüber, dass die Räume sehr klein sind (Studentenwohnheim). Als sie dann da war, überraschte es sie trotzdem und versuchte - da bin ich mir schon sicher - ihr bestes. Stellte eine Leinwand auf und quetschte sich in eine Ecke/an die Wand. Jedoch haute es mit dem Licht und der fehlenden Entfernung trotzdem nicht 100prozentig hin. Wie dem auch sei, es existiert natürlich auch ein Vertrag. Dort steht drin: [... Zusätzliche Leistungen: Feinretusche: je 14 € ... Nach der Fotoauswahl des Kunden wird eine entsprechende Rechnung mit dem Gesamtbetrag erstellt, welcher innerhalb von 14 Tagen auf folgendes Konto zu überweisen ist...]. Fazit war: Vor Weihnachten das Shooting. Da wir zwei Fotos verschenken wollten, hat sie zwei, die wir aussuchten, vorab bearbeitet und geschickt. Soweit so gut. Am 15.2.2016 wurden dann 11 weitere Fotos bearbeitet hochgeladen, die wir vorab aus dem Rohmaterial aussuchten. Leider sind wir nicht mit allen zufrieden. Im Vertrag sind 5 Fotos vereinbart. Der Rest ist dann zusätzlich. Meine konkrete Frage: Muss ich alle weiteren Fotos (ab dem 6. Foto) nehmen, obwohl ich mit dem Endergebnis unzufrieden bin? Im Vertrag steht nicht viel drin außer das oben zitierte und unter Punkt "Honorar für die Fotografin": "Fotoshooting Paket: Midi; Dauer: ca. 60 min.; Fotos: 5 x Feinretusche; Preis: 110 EUR.

Fotografie, Vertragsrecht
Auto in die Werkstatt zum Bremsen wechseln - plötzlich ist die Steuerkette gesprungen - Motorschaden, wer Haftet?

Hallo zusammen, ich hoffe mir kann jemand bei meinem Problem helfen. Also ich habe mir vor ca. 3 Jahren einen Peugeot 207 cc gekauft. Baujahr 2007, KM 105.000. Nach einem Jahr fing der Spaß an, die Kontrolleuchte leuchtete und im Bordcomputer waren auf einmal Fehler ohne Ende. Bin dann zu einer freien Werkstatt gefahren, die mir dann für ca. 1.000 € neue Zylinder, Motorspülung, Ölfilter, Ölwechsel, vorne Bremsen und und und fertig gemacht haben. Damals ist dann raus gekommen, dass der wo ich das Auto gekauft hat beim letzten Öl wechsel, falsches Öl verwendet hat.

Jetzt habe ich vor drei Wochen mein Auto in eine freie Werkstatt gebracht um die hinteren Bremsklötze zu wechseln. Dabei wurde dann aber noch die Scheiben, Radlager und und und getauscht weil das wohl auch alles defekt war. Kosten um die 960 €. Dann ruft mich der Meister an und sagt, das Auto würde nicht mehr anspringen (einfach so, evtl Batterie oder Wegfahrsperre..) Er hätte den Wagen in die Werkstatt geschoben um schonmal die Bremsen zu machen und wollte danach nach dem Motor gucken. Er hat dann den Wagen in eine weitere Werkstatt gebracht, die aber nicht das passende Werkzeug hatte und deswegen steht der Wagen jetzt in der dritten Werkstatt und die sagen, die Steuerkette übergesprungen ist, und das ein folge Schaden von dem falschen Öl von vor vier Jahren ist. Man könnte die zwar austauschen, würde aber auch 1.000 € kosten und ich habe keine Garantie das mein Auto danach wieder läuft. Der Mann aus der ersten Werkstatt hat mir geraten, kein Geld mehr in das Auto zu stecken, will natürlich auch noch 1.000 € für die Bremsen und hat mir vorgeschlagen das Auto an einen polnischen Händler zu verkaufen.

Ich habe auch gestern mit einem anderen Autohaus telefoniert und die meinten so aus dem Bauchgefühl würden die auch kein Geld mehr in den Wagen stecken, aber ich sollte besser den Wagen als Anzahlung für einen neuen nehmen, oder an einen Händler meiner Wahl verkaufen.

Natürlich werde ich den Wagen nicht nach Polen verscherbeln, aber im Allgemeinen fühle ich mich vollkommen hintergangen und über den Tisch gezogen!

Kennt sich eventuell jemand mit sowas aus und könnte mir einen Rat geben? Bin echt am Ende und weiß nicht wo vorne und hinten ist, wer was zahlen muss und so weiter...

Zur Info: Ich bin Autorechtsschutzversichert.

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Arglistige Täuschung beim Vertrag im Fitnessstudio?

Hallo, ich nahm an einer dreimonatigen Winteraktion eines Fitnessstudios teil, musste dafür jedoch einen obligatorischen 24-Monate-Vertrag unterschreiben. Bald stellte ich aber fest, dass ich aus gesundheitlichen Gründen (befinde mich in orthopädischer Behandlung) kaum trainieren kann und deshalb kein Mitglied werden möchte, was ich auch dem Personal mehrmals mitteilte. Ich besuchte zwar weiter das Fitnesscenter (schonendes Training, Sauna), doch nach der Winteraktion beendete ich meine Aktivitäten. Zum Ende dieser Aktion musste ich daher meine zum Training vorgeschriebenen Utensilien (Millon-Karte, Transponder) zurückgeben und wurde von dem Personal verabschiedet. Doch nach zwei Monaten bei Durchsicht meiner Kontoauszüge stellte ich erstaunt fest, dass das Fitnessstudio mein Konto weiterhin wöchentlich belastet, und sich die neuen Beträge inzwischen auf fast 300,- Euro summieren, daher vermutete ich seitens der Betreiber eine arglistige Täuschung. Ich beschwerte sich folglich bei dem Fitnessstudio, denn ohne diese o.g. vertraglich vereinbarten Geräte wären mir seit dem Ende der Winteraktion der Eintritt und die Nutzung der Einrichtung ohnehin nicht mehr möglich. Die Fortsetzung eines möglichen Vertrages unter Berücksichtigung dieser Umstände wäre dadurch laut § 314 BGB vermutlich nicht mehr zumutbar. Mit dieser Begründung forderte ich eine außerordentliche Kündigung, und rückwirkende Rückerstattung der neuen Beiträge? Das Fitnessstudio entgegnete lapidar, dass ich nun Mitglied bleibt, da ich den Vertrag nicht ordnungsgemäß gekündigt habe. Wie sieht die Lage juristisch aus und welche Schritte wären sinnvoll? Danke

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Sind die mir von Parship in Rechnung gestellten Kosten rechtens?

Hallo,

ich habe mich am 31.10.2015 mich bei Parship angemeldet sowie eine Premium-Mitgliedschaft für 12 Monate angeschlossen. Allerdings habe ich mich im Vorfeld in den AGB von Parship erkundigt. Dort steht geschrieben, dass ich innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen die Mitgliedschaft beenden kann und mir das gezahlte Entgelt zurück erstattet wird.

Nun habe ich die Kündigung am 01.11.2015 eingereicht mit einer Eingangsbestätigung am selben Tag.

Am 04.11.2015 bekam ich von Parship die Kündigungsbestätigung mit einer Zahlungsaufforderung:

Diese habe ich mal 1:1 kopiert:

Ich bedaure Ihre Entscheidung, PARSHIP nicht länger nutzen zu wollen. Ihren Widerruf habe ich erhalten und wirksam eingetragen. Im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft garantieren wir Ihnen eine bestimmte Anzahl an Kontakten. Diese Kontakte sind gemäß der von Ihnen bei der Bestellung akzeptierten Widerrufsbelehrung und den darin enthaltenen Regelungen zum Wertersatz zu erstatten. Wir berechnen Ihnen also folgenden Wertersatz:

Ihr Produktpreis: 454,86 EUR (ohne eventuelle Aufschläge für Teilzahlungen) Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 12 Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 7 Davon zustande gekommene Kontakte: 17 Bereits von Ihnen gezahlt: 37,92 EUR Wertersatz: 341,15 EUR Verbleibende Forderung: 303,23 EUR

Den Einzug der verbleibenden Forderung haben wir veranlasst. Ein Widerruf bedeutet nicht automatisch die Löschung Ihres Profils: Als kostenfreies Mitglied können Sie einige unserer Services weiterhin nutzen. Wenn Sie Ihr Profil dauerhaft löschen möchten, lassen Sie es mich bitte wissen. Ich möchte Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass eine Löschung nicht rückgängig gemacht werden kann! Ich würde mich freuen, wenn Sie es sich überlegen und sich erneut für eine Premium-Mitgliedschaft entscheiden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an meine Kollegen und mich.

WAS haltet Ihr davon und wie schätzt ihr das ein?

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Kleingewerbe: Darf der Auftraggeber meine Rechnung einfach um 50% kürzen?

Hallo,
ich arbeite selbstständig im Bereich Promotion als sogenannte Freie Mitarbeiterin für Werbe/Eventfirmen, die mich buchen. Im Sommer habe ich für einen Auftraggeber gearbeitet, der folgende Klausel in seinem Vertrag an mich festgelegt hatte:

Rechnungstellung:

a) Die Rechnungsstellung des FM (Freien Mitarbeiters) erfolgt nach Beendigung einer Aktionswoche, spätestens jedoch 3 Wochen nach Beendigung der Aktion. Später eingehende Rechnungen können vom AG nur zum Teil anerkannt werden.

c) Etwaige Wiederbeschaffungskosten, Schadenersatzforderungen und Vertragsstrafen werden grundsätzlich mit den Forderungen des FM verrechnet. -- Der FM bestätigt durch seine Unterschrift ausnahmslos diese Art der Verrechnung im Falle geltend gemachter Wiedergeschaffungskosten, Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen.

Sooo, nun kam es dazu, dass ich die Rechnungsstellung aufgrund vieler Arbeitsaufträge im Sommer etwas verschusselt habe und die Rechnung erst 9 Wochen später eingereicht habe.

NUN kommt mir die Agentur damit, dass ich sie innerhalb von 3 Wochen hätte einreichen müssen, dass schon mit dem höheren Kunden, der die Agentur beauftragt hatte, abgerechnet worden sei und meine Rechnung einfach zu spät da war! Von daher kürzen sie mir die Rechnung um 50 PROZENT!!!

Ist das so rechtens?? Ich halte die Klausel für sehr schwammig. Immerhin habe ich die volle Dienstleistung erbracht. Es handelte sich hierbei um einen Mehrtageseinsatz und ein nicht gerade kleines Honorar.
Ich weiß selbst leider sehr wenig von Arbeitsrecht. Ich weiß nur dass eine Verjährung normalerweise laut BGB §195 nach 3 Jahren vorliegt.

Kann mir irgendjemand helfen? Ich würde gerne nochmal mit dem Auftraggeber persönlich sprechen, wenn es nicht Rechtens ist was er tut.... (Im besten Fall würde ich auch gerne wissen gegen welche Gesetzestexte mit § er verstößt)

Danke schon einmal für hoffentlich viele Antworten!!

Rechnung, Rechtsanwalt, Recht, Arbeitsrecht, Gewerbe, Jura, Vertragsrecht

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