Ummelden beim Bürgeramt?

Hallo liebe Community,

Ich möchte mich ummelden von meiner Mutter zu meinem Bruder.

ich habe in der Frage zuvor herausfinden können, dass ich, um mich ummelden zu können, eine Wohnungsgeberbestätigung brauche.. habe mal eine Vorlage im Internet gefunden. Dort soll der wohnungsgeber mir schriftlich ausstellen, dass ich dort einziehen darf.

Man kann dort ankreuzen

• Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder

• Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung Name und Anschrift des Eigentümers lauten:

in dem Fall ist mein Bruder nur Mieter, bedeutet doch dass er nicht Eigentümer ist sondern der Vermieter, oder?

dürfte mein Bruder eigenwillig als hauptmieter der Wohnung, mir diese Bescheinigung ausfüllen die ich dann beim bürgeramt abgebe? Dort steht nämlich

lch bestätige mit meiner Unterschrift den Ein- bzw. Auszug der oben genannten Person(en) in die näher bezeichnete Wohnung und dass ich als Wohnungsgeber oder als beauftragte Person diese Bescheinigung ausstellen darf. lch habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handele, wenn ich hierzu nicht berechtigt bin und dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines Wohnsitzes einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar.

kann mir da jemand weiterhelfen?

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