Hochzeitsfotograf 2 Monate vor dem Termin stornieren? Welche Folgen?

Hallo,

also ich habe einen Dienstleistungsvertrag für eine Hochzeit mit einem Fotografen (Nebenberuf) abgeschlossen. Nach einem persönlichen Vorgespräch. Der Termin, für den die Dienstleistung beauftragt wurde, ist der 20.06.2015

Leider ist nun die Hochzeit aufgrund Privater Probleme komplett abgesagt.

Die komplette Korrespondenz über den Vertragsabschluss ist über email gelaufen. Die Auftragsbestätigung zur Hochzeitsfotografie habe ich am 07.03.2015 erhalten und selber per email dann am 07.03.2015 die Richtigkeit der Angaben bestätigt.

Nun habe ich am 18.04.2015 aufgrund der nicht stattfindenden Hochzeit den Termin storniert, es sind ja noch über 2 Monate bis zu dem bestätigten Termin (20.06.2015), aber ich kann ja eine Dienstleistung nicht mehr annehmen, für etwas das nicht stattfinden wird:

Sehr geehrter Herr xxx, Leider muss ich den Termin am 20.06.2015 stornieren, da die Hochzeit abgesagt ist. Es tut mir sehr leid und ich hoffe es ist noch früh genug das Sie einen anderen Auftrag zu diesem Termin bekommen können. Sollte sich irgendwann doch bei mir ergeben das ich heiraten werde würde ich gerne auf Sie zurück kommen. Bitte Bestätigen Sie mir die Stornierung. Freundliche Grüße MB

folgende Mail zurück: """Sehr geehrter Herr B, das tut mir Leid, dass die Hochzeit abgesagt wurde. Es bleibt bei dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag, der Termin war für Sie reserviert. Sollte sich kein gleichwertiges Geschäft ergeben, muss ich Ihnen leider den vereinbarten Preis, abzüglich der ersparten Kosten, in Rechnung stellen. Ich melde mich dann nach dem 20.06.2015 erneut."""""

Ich habe daraufhin noch folgendes geantwortet: """Sehr geehrter Herr xxx, dann bitte ich Sie darum mich ca. 2 Wochen vor dem 20.06. zu informieren falls sie keinen anderen Auftrag bekommen sollten. Oder natürlich sobald Sie einen anderen Auftrag annehmen, wenn Sie meinen Auftrag stornieren können. Denn wenn kein Storno erfolgt, dann werde ich ihre Dienste für Fotoaufnahmen an diesem Tage anderweitig in Anspruch nehmen. In diesem Fall bitte ich Sie lediglich alle zusätzlich beauftragten Artikel wie den Hochzeitsbildband zu stornieren. Hoffe natürlich dass Sie anderweitig einen Auftrag bekommen. """"

Auf die Widerrufsbelehrung auf der Internetseite des Anwaltes wurde ich weder in der Auftragsbestätigung noch beim Gespräch hingewiesen.

Nun will er sofern er keinen anderen Auftrag für diesen Tag erhält mir die Kompletten Kosten von 1040 Euro in Rechnung stellen. Kann ich da irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten um dies zu vermeiden?

Danke schon mal vorab für die Antworten.

Hochzeit, Vertrag, Vertragsrecht, stornieren
Doppelte Abbuchung bei Handyvertrag?

Hallo, ich habe einen Vertrag für Handy & Flatrate beim Anbieter XY. Beides wird 1.mal im Monat separat von einander abgebucht. Nun habe ich vor ein paar Tagen eine SMS vom Anbieter bekommen dass man in kürze den Betrag für das Handy abbuchen würde, da es Anfang des Jahres aufgrund eines Fehlers zu keiner Abbuchung gekommen ist. Dem bin ich nachgegangen. Und tatsächlich hat im Februar auch keine Abbuchung stattgefunden, allerdings dann Doppelt im April, weshalb für mich die Zahlung für Februar natürlich dann geleistet war.

Hier mal die Abbuchungstermine: 03.01.14 / [Februar wurde nichts abgebucht] / 03.03.14 / 02.04.14 / 29.04.14 / 26.05.14 / 26.06.14 / 10.07.14(aktuell) / 27.07.14(voraussichtlich).

So wie ich das sehe wurde nun zweimal im April abgebucht. Also wurde ja bereits das Geld für den Monat Februar quasi eingezogen? Denn die nächste Abbuchung wird nun erneut am 27.07. stattfinden.

Meine Frage jetzt, wie geht man in so einem Fall vor, soll ich das Geld zurück buchen lassen? Und ein Schreiben an den Anbieter aufsetzen? (ich werde natürlich noch abwarten ob das Geld wirklich am 27.07 abgebucht wird) Es ist aber ärgerlich da mein Konto nun aufgrund dieser nicht eingeplanten Abbuchung nicht mehr für die kommenden Daueraufträge genug Gedeckt ist.

Ich frage mich jetzt auch ob ich dem Anbieter die Einzugsermächtigung entziehen sollte? Denn während sie noch im vorherigem Jahr konstant immer zum selben Termin(maximal 2-3 Tage unterschied) abgebucht haben, schwanken die Tage nun deutlich. Das bringt mich ehrlich in Schwierigkeiten, da ich auch nur über die Abbuchung der Flat im voraus informiert werde, aber nicht für die des Handys.

Oh und es handelt sich wirklich nur um die Abbuchung des Handys. Also keine verwechslung mit der Flatrate oder so. ( die wurde durchgehend immer pünktlich eingezogen)

Danke für jede Antwort. :)

Handy, Mobilfunk, Rechnung, Anbieter, Vertrag, handytarif, Handyvertrag, Abbuchung
Wie finde ich heraus, welcher Kabelanbieter für eine Adresse zuständig ist?

Hallo zusammen!

Ich werde bald eine Wohnung in Berlin Lichtenberg beziehen und weiß leider nicht, welcher Kabelanbieter für mich zuständig ist.

Anlass für diese Überlegung war, dass ich heute ein seltsames Schreiben von einer dubios wirkenden "Verwaltungsgesellschaft" (den vollständigen Namen des Unternehmens nenne ich hier nicht - nicht dass das hinterher als Rufschädigung gilt) erhalten habe, die sich als Partner von Kabel Deutschland ausgaben. Dem Schreiben lag ein Vertrag bei, der die Adresse der neuen Wohnung, sowie (unter anderem) folgende Klausel enthielt.

"Der Teilnehmer kann für die Nutzung von Breitbanddiensten Verträge mit Kabel Deutschland abschließen, jedoch ist dies nur nach Abschluss dieses Vertrages gestattet."

(So eine Klausel ist doch unwirksam, oder? Sie verbietet mir, Verträge mit einem Dritten (Kabel Deutschland) zu schließen, bevor ich den vorliegenden Vertrag geschlossen habe, aber solange ich den Vertrag nicht geschlossen habe, bin ich ja an die Klausel auch nicht gebunden. ;-) )

Nachdem bislang eigentlich nur der Vermieter der neuen Wohnung weiß, wohin ich umziehen werde, wandte ich mich an diesen, der wusste aber angeblich von nichts und sagte, ich müsste mich bei Fragen direkt an den Absender des Schreibens wenden.

Habe dann soeben bei Kabel Deutschland angerufen, denen das Unternehmen ebenfalls unbekannt war (es handelt sich also anscheinend nicht, wie behauptet, um einen Vertragspartner von Kabel Deutschland) und die mir sagten, dass es sich um ein Ausbaugebiet handelt und sie mir dort ohnehin noch kein Kabelfernsehen zur Verfügung stellen können.

In den Mietnebenkosten ist "Kabelfernsehen" mit 4 - 5 € enthalten, aber damit kann es ja nicht getan sein. Der "Kabelanschluss HD" bei Kabel Deutschland kostet zur Zeit 18.90 € pro Monat (bzw. 3.90 € für "Kabel Digital HD", wenn man angibt, dass der Kabelanschluss selbst bereits über die Nebenkosten abgedeckt sei).

Habe dann noch bei Telecolumbus angerufen, die mir ebenfalls mitteilten, dass dies nicht ihr Netz sei. Sie können auch nicht heraufinden, welcher Kabelanbieter zuständig sei, aber (Zitat) "es gibt ja nur noch 3 oder 4 Kandidaten oder so". ;-)

Nun zu meinen Fragen:

  1. Wie kann ich herausfinden, welcher Kabelnetzbetreiber für die neue Adresse zuständig ist?

  2. Welche Kabelnetzanbieter sind überhaupt in Berlin ansässig, falls ich eine "erschöpfende Suche" starten möchte?

  3. Das Schreiben dieser dubiosen "Verwaltungsgesellschaft" (dabei handelt es sich NICHT etwa um die Hausverwaltung, die heißt anders!) sollte ich ignorieren, richtig?

Wohnung, Berlin, Kabel, Vertrag, Kabel Deutschland, Kabelfernsehen
Widerrufsrecht Nachhilfevertrag

Hallo zusammen!

Ich habe diesen Mittwoch (22.01.) mit einem Nachhilfeinstitut einen Nachhilfevertrag über zwei Stunden à 60 Minuten pro Woche abgeschlossen. In dem Vertrag war kein fester Zeitraum über die Inanspruchnahme der Leistungen aufgeführt noch wurde ich an einen bestimmten Zeitraum gebunden, in der ich die Nachhilfe besuchen muss. Damit ist gemeint, dass wir den Vertrag nicht von bspw. Januar bis März abgeschlossen haben.

Der Lehrer war heute nun aber sehr unfreundlich zu mir und reagierte auf meine Aussage hin, dass ich in der nächsten Woche nur einmal kommen könne, sehr aggressiv. Sinngemäß meinte er, dass meine Leistungen zu schlecht wären, dass ich eine Stunde ausfallen lasse und dass das sowieso nicht geht, da es im Vertrag so festgelegt worden ist, dass ich zweimal kommen müsse. Er müsse ja die Miete für seine Büroräume zahlen, weswegen er das nicht akzeptieren kann. Das alles wie gesagt in einem sehr harschen Ton.

Im Vertrag stand nun aber auch nichts von einem Widerrufsrecht... Nur auf der Homepage des Instituts. Habe ich trotzdem nach § 355 BGB das vierzehntägige Widerrufsrecht oder komme ich nun einfach nicht mehr aus dem Vertrag raus? Es stand keine Klausel zur Kündigungsfrist o.ä. im Vertrag, das wurde alles übergangen. Man legte nur die Stundenanzahl pro Woche und Bezahlung fest, das war es. So dumm wie ich war, habe ich leider auch keine Kopie des Vertrages bei mir zu Hause... Doch müsste das Widerrufsrecht eigentlich trotzdem gelten, oder?

Ich hoffe, ihr könnt mir bei dem Problem schnell weiter helfen und/oder Tips geben, wie ich jetzt am besten vor gehe.

Viele Grüße,

Bluff15

Nachhilfe, Recht, Vertrag, Vertragsrecht

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