Rechtslage: Miete eines E-Scooters, Produktionsfehler und anderer Mangel?

Ich habe mir beim Marktführer für das Mieten von Elektronik einen E-Scooter gemietet (24,90€ monatlich) für 18 Monate, ich bin volljährig.

Bei mir kam ein neues Gerät an, also alles spitze - bis ich mit dem Teil mal gefahren bin. Das Ventil am Hinterreifen steht sehr weit nach außen und schlägt bei jeder Reifenumdrehung gegen die Stehfläche des E-Scooters, das Ventil bekommt also mehrfach pro Sekunde einen heftigen Schlag ab. Ein Drehen/Abknicken davon ist nicht möglich, da es sich immer wieder in die Ursprungsposition biegt. Das führt dann unweigerlich dazu, dass das Ventil innerhalb von kurzer Zeit herausgerissen wird und der Reifen kaputt ist.

(Habe dieses Modell vorher bei einem Freund getestet, welcher ihn auf Amazon gekauft hat, bei ihm passiert das nicht und das Ventil steht nicht ab. Mein gemieteter Roller ist das identische Modell, lediglich eine andere Farbe und das Logo der Verleihfirma ist aufgedruckt - es handelt sich also um eine Charge, welche direkt für die Vemietfirma produziert wurde und lediglich im Design angepasst wurde).

Daher habe ich mich an den Vermieter gewendet und mir wurde innerhalb von 48 Stunden ein neues Gerät gesendet, ebenfalls brandneu. Tatsächlich liegt beim zweiten Roller aber ebenfalls der Fehler an dem Ventil vor, es schleift und haut gegen die Stehfläche (-> defekter Reifen in kurzer Zeit).

Ich habe mich ein zweites Mal unverzüglich an den Support gewendet und beschrieben, dass innerhalb von kurzer Zeit ein defekter Reifen auftreten wird und ich gerne einen Roller hätte, bei dem der beschriebene Fehler nicht vorliegt. Darauf kam bisher keine Antwort (fünf Werktage vergangen).

Ich gehe davon aus, dass die gesamte Charge dieses Modells vom Vermieter fehlerhaft ist (zwei Roller, beide exakt identischen Fehler). Ebenfalls existiert ein weiterer Mangel: Die Reichweite. Der Scooter ist angegeben mit "bis zu 60km".

Natürlich sind diese Werte oft übertrieben, ist mir klar. Der Roller schafft aber gerade einmal 13km, ich fahre auf gutem Straßenbelag ohne nennenswerte Steigung und unterschreite das Maximalgewicht des Rollers um über 40kg.

Ich hatte mal eine Zivilrechtsvorlesung und habe noch ein wenig Ahnung davon, würde mich aber gerne absichern. Wenn ich es noch korrekt im Kopf habe, könnte ich vom Vertrag zurücktreten sofern auch nach zwei Mängelbeseitigungsversuchen der Mangel immer noch vorliegt.

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