Hallo.
Vor 4 Wochen stand ich hier schon einmal auf der Matte. Grundsätzlich war ich geschockt, dass die Hersteller so ein Aufhebens darum machen. Handelt es sich in meinem Fall doch ausschließlich um Free-TV Aufnahmen, die Bundesweit ausgestrahlt werden. Ja selbst wenn ich in meinem Haus 4 Fernseher hätte, ein und die selbe Sendung 4 x aufzeichnen würde, ginge das in Ordnung, aber 1 x aufnehmen, mit einer externen Schnittsoftware bearbeiten, dann meinetwegen auf 2 externe Festplatten speichern, um die Sendungen später per USB-HDD auf dem aufzeichnenden Gerät anzuschauen und die andere z.B. per USB Kabel an einem BluRay Player soll nicht funktionieren? Okay, muss ich wohl durch. Doch diese eine Antwort von vor 4 Wochen machte mir auch ein wenig Hoffnung. Der Tenor lautete, dass das auf den meisten Geräten nicht möglich sei, soll also heißen, es gibt vereinzeltet Fernseher, die in diesem Punkt ein Auge zudrücken?
Wart ihr mit sowas schon mal konfrontiert und macht es überhaupt Sinn, die großen Hersteller anzuschreiben und in dem Punkt nachzufragen? Alternative für mich wäre, ich besorge mich einen guten gebrauchten Youngtimer, dem dieser rechtliche Schnick Schnack egal ist, bzw. zu 90 %, denn die erreicht mein Metz Taros. Altes Schätzken, stimmt, aber es legt mir keine Daumenschrauben an.
Gruß