Kann man als Mieter einen Handwerker auch dann bestellen, wenn man dem (Privat-)Vermieter nicht schriftlich zur Instandsetzung aufgefordert hat?

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Bitte entweder auf die Fragestellung konkret eingehen oder nichts schreiben!

Leider, weil es immer wieder vor kommt, dass irgendwelche Leute wirre Vermutungen und Anschuldigungen formulieren anstatt wirklich Antworten auf die Frage zu schreiben, gleich folgende Informationen vorsorglich vorweg (!):

Mir sind die Möglichkeiten der Mietminderung bekannt. Ich kenne auch einige Gerichtsurteile dazu. Ich bin im Besitz des Mieterlexikons! Ich war auch mal in einem Mieterverein! Ich weiß welche Pflichten der Vermieter hat.

Nun kommen wir aber zur realen Situation:

Der Vermieter ist ein Privatvermieter (Rentner, ein Haus, wohnt im selben Haus). Ich bin der einzige Mieter. Und aus diversen Gründen bin ich ein sehr pragmatischer Typ, der keine Lust auf großen Streit hat. Daher juristische Schritte nicht angedacht, auch weil das Mietverhältnis einige Vorteile hat.

Sowohl mein Mietvertrag als auch die übliche Rechtssprechung geben es her, dass ich einen Handwerker bestelle und ihn erst einmal bezahle, dann aber die Miete dafür einbehalte (verrechne).

Im Mieterlexikon steht jedenfalls: "Der Mieter kann selbst die Handwerker bestellen und Ersatz der Kosten verlangen. ... Dann kann er die Kosten des Handwerkers mit der Miete verrechnen... Achtung: Erst die Handwerker bestellen, wenn der Vermieter "in Verzug" ist, also ihn immer erst schriftlich auffordern die Wohnung umgehend in Ordnung zu bringen".

Hierbei stellt sich für mich die Frage, ob der Teil "also ihn immer erst schriftlich auffordern" eine glasklare Forderung/Handlungsdevise seitens der Rechtssprechung (vlt. auch des Gesetzgebers/Gesetzes?) an den Mieter ist, die man unbedingt immer einhalten muss oder ob es auch mündlich geht.

Denn (!), was man nun beachten muss in meinem Falle ist Folgendes (!): Dem Vermieter ist grundsätzlich alles, was schriftlich ist, zuwider. Er würde auf eine schriftliche Mängelanzeige extrem aggressiv reagieren. Er wohnt im selben Haus. Und ich als Mieter habe kein Interesse daran den Haussegen zu zerstören oder mich gar einer Gefahr einer Kündigung auszusetzen (auch wenn sie noch so unwahrscheinlich ist in diesem Falle). Ich kenne diesen Menschen. Er rastet wirklich extrem aus, wenn er irgendetwas schriftlich bekommt, was für ihn dann wie eine "Anordnung" wirkt.

Es ist nun so, dass der Mangel dem Vermieter absolut bekannt ist und ich ihm diesen Mangel auch mehrfach gemeldet habe - aber eben nur mündlich. Aber (!) es gibt auch Zeugen für das alles. Es ist praktisch allgemein bekannt, dass der Mangel vorhanden ist und dass der Vermieter das weiß. Immerhin ist auch eine Flickschusterei des Vermieters dokumentiert und der Vermieter hat mündlich mehrfach gesagt, er wolle das in Ordnung bringen. Bis heute, seit über 1 Jahr, nichts passiert.

Ich würde meinen, er ist so oder so "in Verzug". Oder etwa nicht?

Wie würdet ihr handeln?

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Hilfe! Kleid vermietet und beschädigt zurückbekommen?

Liebe Leute,

Auf Instagram verleihen und verkaufen meine Schwestern und ich unsere gebrauchte Kleider, Schmuckstücke usw. Wir haben unsere eigene Seite mit ziemlich viele Followers. Zu dem verleihen/vermieten von Kleidern haben wir einige Regeln, nämlich wenn ein Kleid zerrissen oder kaputt ist nachdem es von jemandem getragen wurde, sollte der/die extra Kosten dafür zahlen damit wir es reparieren können. Alle Regeln werden vorab mit denen besprochen und bis wir eine Bestätigung bekommen erst dann dürfen die es ableihen.

Jetzt ist das Problem:

Jemand hat ein Kleid vermietet und hat es kürzer geschnitten (wieso weiß ich auch nicht??) Sie behauptet, dass sie es nicht gemacht hat, sie meint, dass das Kleid so bekommen hat. Das ist aber nicht die Wahrheit, ich habe das Kleid so nicht geschickt. Ich habe Bilder vom Kleid wie es vorher aussah aber die Bilder sind schon ein paar Monate alt. Und sie meinte auch, dass Sie es nicht getragen hat aber ihre Freundin, das es für ihre Freundin vermietet ist.

Ich habe schon ein Bild von ihrem Ausweis. Sie reagiert nicht mehr auf meine Nachrichten. Ich habe vorgeschlagen, dass Sie das Kleid jetzt abkaufen soll weil keiner es tragen kann, es ist zu kurz geworden.

Was kann ich machen? Zur Polizei gehen?

Ich wohne ja erst seit ein paar Monate in Deutschland also weiß auch nicht was ich machen kann, was erlaubt ist usw..

Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Bitte!! :)

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