Im Moment vermiete ich in einer großen Wohnung, die früher auch als Hostel diente, an WG Bewohner Mehrbettzimmer.
Es wird dort nichts von mir geputzt oder irgendein service angeboten, das gewerbe habe ich abgemeldet.
Alle Bewohner haben langfristige, unbefristete Verträge.
Also, bin ich der Ansicht, kommt nur eine Versteuerung für Vermietung und Verpachtung infrage.
Ändert daran die Tatsache der Mehrbettvermietung etwas? Ein Zimmer hat 4-8 Betten.
Überbelegt dürfte es auch nicht sein, da es als ehemaliges Hostel für 18 Betten zugelassen ist. Es hat insgesamt 160m², somit 9m² pro Mieter.
Frage? 1, Ist es überhaupt zulässig? 2. Könnte es ggfs. als gewerblich gelten und deshalb Umsatzsteuer erhoben werden,