Steinschlagreparatur beim Leihwagen kostet unglaubliche 500 €?

Also da ich nicht mehr weiter weiss hoffe ich mir kann hier jemand helfen.

Folgende Situation:

  • Leihwagen bei Avis mit 900 € Selbstbeteiligung gemietet
  • Steinschlag auf der Autobahn

Nachdem ich das Auto wieder abgegeben habe und den Steinschlag gemeldet habe meinte der Herr in der Station das sicher noch eine Rechnung kommt. Klar, hab ja Selbstbeteiligung. Da ich aus Erfahrung weiss wie eine sehr bekannte Firma mit Glasschäden umgeht, wusste ich das dieser Steinschlag zu reparieren war, und keine Scheibe ausgewechselt werden muss. Dies kostet einen Grundpreis von 99,90 €.

Nun mein Problem: prompt wurden von der Vermietung 503,-€ für den Schaden von der Kreditkarte abgezogen. Beim Scheibenwechsel kommt der Preis hin, aber nicht bei einer Reparatur! Natürlich bin ich gleich zur Anmietstation gefahren (2 Tage nachdem der Wagen abgegeben wurde) und da stand er auch, und was soll ich sagen, der Steinschlag wurde lediglich repariert! Heute kam die Rechnung von Avis zwecks dem Schaden, mit einem Kostenvoranschlag für einen Scheibenwechsel für 503 €.

Ist es Zulässig das mir die Vermietung eine Summe für einen Scheibenwechsel abzieht, obwohl die Scheibe nur repariert wurde? Die Reparaturfirma hat mir eben nach Rücksprache ausdrücklich gesagt das die Scheibe NUR! repariert wurde und auch nur diese Kosten in Rechnung gestellt wurden an den Vermieter...

Vieleicht habt ihr einen Rat wie ich mich weiter verhalten kann oder ob es überhaupt erlaubt ist was die Firma da abzieht? lg

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Privatperson Untervermietung Rechnung schreiben

Liebes Forum,

ich bin schier verzweifelt, denn niemand möchte mir meine Frage beantworten. Eine schnelle Hilfe würde ich mir zwar durchaus auch etwas kosten lassen, aber ich rufe bei keiner Hotline für 2 Euro an, wo ich nicht mal weiß, wie lange ich allein in der Warteschleife hänge.

Ich habe schon alles durch. Finanzamt, Mieterschutzbund, Buchhaltung hier, Internet, Bekannte über 3 Ecken aus einem anderen Finanzamt und entweder konnte man mir nicht helfen, oder ich habe immer unterschiedliche Aussagen bekommen.

Folgender Fall: Ich arbeite zur Zeit bei einer Firma in Hamburg. Diese Firma würde mir die Unterkunftskosten für den Januar bezahlen - vorausgesetzt, sie bekommt eine Rechnung vom Vermieter. Der Vermieter ist in diesem Falle eine Dame (selbst Mieterin dieser Wohnung), welche in Absprache mit dem Vermieter, gelegentlich ein Zimmer zur Untermiete anbieten kann.

Nun die Fragen: - Darf eine private Person eine Rechnung schreiben? Wenn ja, auf was ist zu achten? - Braucht man eine Steuernummer oder reicht bei einer Privatperson die Identifikationsnummer? - Die Miete beträgt 450€. Hätte die Dame nach Abgabe ihrer Steuererklärung hier nennenswerte Abzüge, oder gibt es vielleicht so etwas wie einen Freibetrag?

Ihr würdet mir wahnsinnig mit der Beantwortung dieser Fragen helfen, denn die Dame wartet auf meinen Rückruf.

Besten Dank und viele Grüße, L. Lambertin

Steuern, Rechnung, Vermietung, Privat

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