Darf man das Regen und/oder Wischwasser vom Balkon auf den darunter liegenden Balkon fontäinenweise "runterschubsen"?

Hallo,

Darf man das Regen und/oder Wischwasser vom Balkon auf den darunter liegenden Balkon fontäinenweise "runterschubsen"?

Meine Nachbarin wohnt über mir und hat über sich keinen Balkon (Loggia) mehr. Deswegen läuft bei Ihr der Balkon wohl schnell mit Wasser voll.

Ich habe jetzt schon mehrmals mitbekommen, dass meine Nachbarin das Wasser fontainenweise zu mir nach unten schubst. Es fließt also nicht sondern es kommt eine richtige LAdung auf meinen Balkon mit dreckigem Regenwasser. Einal hat sie Ihren Balkon gewischt mit Seifenwasser und das Wischwasser ebenfalls auf meinen Balkon geschubst. Meine Auflagen wurden schon getroffen und eine Pflanze musste ich jetzt wegwerfen, weil sie das Gewicht der Wasserladung nicht überlebt hat. Sie ist teils zur Seite gebrochen.

Meine Nachbarin ist stets wütend auf mich, weil ich Ihr zu laut huste, weil ich rauche und weil ich angeblich trample (obwohl sie über mir wohnt).

Sie straft mich mit absichtlichem Getrampel und neuerdings mit dem Wassermatschgeschenk.

Darf meine Nachbarin das ? Ist das rechtlich erlaubt sein Wisch oder Regenwasser auf darunter liegende Balkone fließen zu lassen?

Fließßen ist das falsche Wort weil es wie gesagt fontäinenartig runtergestoßen wird.

Auf meine Bitte, dass die Nachbarin das lassen soll rief sie, dass es ihr scheißegal ist. Als ich vorgestern klingelte nachdem sie es wiedermachte hat sie die Tür nicht geöffnet.

Die Verwaltung sendet ihr jetzt einen Brief zu. Die Dame bei der Verwaltung wusste aber selbst nicht ob das erlaubt ist oder ob ich dagegen vorgehen kann.

Keiner in unserem Haus hat diese Nachbarin gerne. Sie hat eigentluch mit jedem Streit in unserem Haus.

Wohnung, Mietrecht, Vermietung, Nachbarn, Nachbarschaft, Rechtslage

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