Hallo liebe Community,
folgende Situation:
Heute morgen wollte ich die Rolladen, welche die Balkontür verdecken, hochheben, sodass etwas Licht einfällt. Normal und behutsam habe ich am Gurt gezogen und auf einmal hatte ich diesen in der Hand. Glücklicherweise steckt die Rollade an einem bestimmten Punkt fest, sodass sie oben bleibt.
Jetzt aber die Frage. Wer muss für den Schaden aufkommen? Ich bin meiner Obhutspflicht nachgegangen und habe die Sache pfleglich behandelt. Aber alles in der Wohnung ist einfach sehr alt!
In meinem Vertrag stehen, glaube ich, Kleinreparaturen bis 100,- EUR. Ist das denn eine Kleinreparatur und kann ich nicht 75,- EUR dafür geltend machen, sollte das die aktuelle Rechtslage sein? Schließlich gilt das Günstigkeitsprinzip, oder täusche ich mich?
Also wer muss zahlen? Vermieter, oder ich?
Im Voraus, vielen Dank!