Aktuell irritiert mich gerade dieser Artikel, der über einen Fall berichtet, in dem ein Vermieter verklagt wurde, weil er seine Wohnung nicht an Ausländer vermieten wollte:
https://www.merkur.de/bayern/augsburg-muenchen-vermieter-will-nur-an-deutsche-vermieten-hamado-dipama-klagt-13121774.html
Ohne dies jetzt speziell werten zu wollen, aber hat der Eigentümer einer Wohnung etwa nicht das Recht, sich seine Mieter auszusuchen?
Der eine mag vielleicht nicht an Ausländer vermieten, der andere nicht an Familien mit Kindern, der andere nicht an Männer, nicht an Frauen, nicht an Alleinerziehende etc.
Letztlich bleibt es doch die Entscheidung des Vermieters, wen er in seine Wohnung einziehen lässt und wen nicht.
Wie kann es also möglich sein, deswegen verklagt zu werden?
Oder geht es nur darum, dass er dies explizit so in die Annonce geschrieben hat und das nicht darf? Denn ein Vermieter muss ja nicht begründen, warum er einen Mietinteressenten ablehnt und somit bleibt ihm immer die Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen.