Muss meine Schwester Steuern zahlen, wenn ich bei ihr wohne(Eigentümerin) Jobcenter?

Hallo ich habe ein Problem. Meine Schwester ist Model und ist Eigentümerin einer Wohnung 54m2. Ich war vorübergehend arbeitslos gemeldet bis ich mein Studium begonnen habe. Es ist ein Vollzeitstudium( Fernstudium). Ich habe nun in der Zeit bei meiner Schwester in der Wohnung gewohnt und bis jetzt noch.ich muss vom Jobcentet jetzt ein Formular ausfüllen und Mietbescheinigung und Untermietervertrag abgeben um Hilfen zu bekommen (vorübergehend, wird später mit Bafög verrechnet). Nun hat meine Schwester gar kein Mietvertrag da sie Eigentümerin ist, habe ihr einfach ohne Vertrag Geld gegeben. Sie hat Angst das sie jetzt Steuern bezahlen muss wenn ich das angebe, sie vermietet die Wohnung ja nicht wirklich ich habe nur so da gewohnt.sie bezahlt keine Steuern als Vermieter. Des Weiteren habe ich Angst zu sagen, dass meine Schwester Eigentümerin der Wohnung ist, vielleicht wird mir die Hilfe vom Staat abgesagt? Aber will ja nicht von meiner Schwester leben, sie würde mir auch nie im Leben Hilfe geben, das ist nur eine Ausnahme dass ich bis ich eine Wohnung habe bei ihr wohnen kann. Also wie löse ich das jetzt am besten, ich möchte nicht das sie Ärger bekommt oder wegen mir neue Kosten oder Steuern auf sie zukommen. Sobald ich eine Wohnung habe ziehe ich aus, aber dafür brauche ich erstmal das Geld vom Jobcenter, weil mir sonst keiner eine Wohnung gibt :(. Neben mein Studium kann ich zwar bisschen arbeiten,aber muss erst ein Job finden und wollte erstmal umziehen,damit ich in der Nähe einen Job suche.

Hoffe mir kann wer weiterhelfen, weiß nicht was ich machen soll.

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Mietwohnung - wer kümmert sich um Grünschnitt?

Liebe Community,

Mein Freund und ich wohnen zurzeit in einer Mietwohnung im Erdgeschoss OHNE Gartennnutzung oder Balkon. Es gibt auch keinen Vorgarten, sondern lediglich einen Strauch neben unserer Eingangstür. Neben uns wohnen unsere Vermieter (Reihenhausähnlich).

Nun ist es so, dass dieser Strauch neben der Haustür so groß wird, dass seine Zweige unseren Wohnungseingang behindern. Wir wollten erst ein paar einzelne Zweige abschneiden, aber es ist ja nicht unser Busch und er steht auch vor dem Fenster unserer Vermieter und damit nicht mal "auf unserer Seite". Somit haben wir uns erstmal damit abgefunden und nicht fremdes Eigentum beschnitten. So weit so gut.

Nun ist es aber so, dass auch eines unserer Fenster allmählich unter dem wuchernden Grünzeug leidet, da an der Hauswand Efeu wächst und nicht geschnitten wird. Mittlerweile geht deshalb nicht mal mehr der Rolladen runter. Das hat uns dann schon mehr gestört, also haben wir die Vermieter kontaktiert. Diese meinten dann, wir sollten uns selbst drum kümmern, wenn es uns stört, dass das Fenster zuwächst. Wir haben dann erklärt, dass wir weder die richtige Ausrüstung besitzen, noch irgendwas mit dem Grünzeug, das vor dem Haus oder wie der Efeu im Garten wächst, zu tun haben. Im Mietvertrag steht ausdrücklich KEINE Gartennutzung, aber da sowas wie Grünschnitt oder Gartenarbeiten nicht im Vertrag erwähnt werden, sind wir uns jetzt uneinig, wer für den Schnitt dieser lästigen Pflanzen zuständig ist.

Wer muss sich darum kümmern. Wir als Mieter oder die Vermieter als Eigentümer?

Vielen Dank schon mal!

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Kann ich als Untermieter mein Zimmer vorübergehend vermieten( Zur Zwischenmiete / Umzug wegen Praktikum)?

Hallölchen !

Ich fange bald mit einem 6-monatigen Praktikum in einer anderen Stadt an. Somit werde ich vorübergehend bzw. während dieses Zeitraumes umziehen müssen. Um doppelte Mietezahlung zu vermeiden habe ich vor , mein aktuelles Zimmer zur Zwischenmiete an jemanden anderen weiterzugeben. Diesbezüglich habe ich eigentlich kein klares Bild wie das genau ablaufen soll :

Ich wohne in einer WG und bin selbst nur ein Untermieter hier. Der Hauptmieter ist übrigens ein Mitbewohner in der Wohnung. So ! jetzt zu den Unklarheiten :

Welche Parteien genau unterschreiben den Zwischmietvertrag ? Ich und der potentieller neuer Mieter , oder dieser letzter und der Hauptmieter ( in dem Fall : mein Mitbewohner ) ?

Nach Ende meines Praktikumsaufenthalts werde ich hierhin zurückkommen und somit mein aktuelles Zimmer wieder bewohnen. Soll ich während meine Abwesenheit in meiner Stadt mich abmelden ? Oder ich kann ruhig hier weiter angemeldet bleiben.

kann sich der neue Mieter meines Zimmers mit dem Zwischenmietvertrag anmelden ? Sodass wir beide im gleichen Zimmer angemeldet sind. Oder könnten sich irgendwelche Umstände seitens der Stadtsamt ergeben ?

Bitte nur antworten , wenn Sie wirklich eine Ahnung diesbezüglich oder die gleiche Erfahrung haben.

Ich danke euch allen im Voraus.

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