Chance zum Erhalt des Miethauses erhöhen - Was ist zu beachten?

Mein Partner und ich haben ein wunderschönes Haus entdeckt, welches zur Vermietung ausgeschrieben ist. Da es auch relativ günstig ist, gibt es natürlich einige Interessenten.

Nun möchten mein Partner und ich "sicher gehen", dass wir in die engere Auswahl kommen bzw. dass der Vermieter uns auswählt.
Wir möchten mit der Kinderplanung beginnen, sobald wir eine grössere Wohnung/Haus gefunden haben und dies möchten wir natürlich auch erwähnen. So hat der Vermieter die Sicherheit, dass das für uns etwas langfristiges ist. Ausserdem kennen wir die Umgebung und auch einige Nachbarn. Ausserdem will mein Partner seine Begeisterung für die Gartenarbeit zum Ausdruck bringen, vor allem weil wir jetzt keinen Garten haben.
Die Besichtigung ist morgen und soweit haben wir auch alle Dokumente bereit, dass wir uns danach sofort bewerben können.

Nun zwei Punkte, die mich ein wenig verunsichern: Das Haus hat eine Garage mit Einfahrt. Wir haben aber kein Auto und somit würde diese Garage nicht so genutzt werden. Ist das Schlimm bzw. gibt das Minuspunkte?
Ausserdem hat mein Partner einen fast zwei seitigen Betreibungsregisterauszug. Es sind alles alte Einträge, die gerade noch so in diesem Jahr drin stehen und erst nächstes Jahr gelöscht werden können. Meiner ist leer. Wie macht sich das beim Vermieter?

Was kann man noch beachten bei der Besichtigung und Bewerbung?
Wie "professionell" muss man sich kleiden?

Danke im Voraus :)

Haus, Wohnung, Miete, Bewerbung, Vermietung, Wohnungssuche, Besichtigung
Gegenstände im Treppenhaus abstellen (komplizierteres konzept als die norm)?

Hi also meine Frage wäre es wie es ausschaut zweckshalber sachen + teppiche nach der eingangstür drinnen im flur inklusive treppe und den darauf folgenden gang zur nächsten treppe abzustellen bzw auszulegen.

Es ist eine Mehrstöckige halbhälfe eines hauses, das erdgeschoss sowie dass erste stockwerk werden von einem paar bewohnt.( alle räume können vom flur bis hin zu den nächsten 2 treppen und dem gang dazwischen abgeschlossen werden).

Der ehemalige besitzer hat mit dem paar vereinbart dass eben diese Treppen inklusiver der gänge gemeinsam genutzt werden darf da der ehemalige besitzer das 2te stockwerk ab und an selber benutzt hat und dass man in das 2te stockwerk auch nur durch den beschriebenen beiden gängen und beiden treppen kommen kann.

Jetzt ist meine frage ob das gemeinsam lebende paar die das erdgeschoss und erste Stockwerk bewohnen, einfach so im flur (eingangsbereich) und nach der ersten treppe den weiteren flur (bis zur 2ten treppe) mit teppichen auslegen darf. Außerdem weigern die sich ihre Teppiche im gemeinsamen genutzen Treppenhaus (wenn man dass überhaupt so nennen kann..^^)wegzuräumen da man gerade das 2te stockwerk renovieren will. Dazu verlangen die noch dass man die teppiche von dem dreck befreien soll.

Also ich glaube die dürfen da nicht einfach ihre Teppiche auslegen (schuhe, etc. Ist ja inordnung) und erwarten dass man die noch putzt...

Meines Wissenstandes wurde auch im mietvertrag vereinbart dass beide parten sprich mieter + vermieter diese treppen inklusiver der beiden gänge nutzen dürfen.

Was meint ihr? Wie sieht für diesen speziellen fall die sachlage aus?

Danke für eure Antworten

Greetz :)

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