Eigenbedarf Garage und Wohnung

Ich besitze eine Wohnung, zu dieser Wohnung gehört eine Garage und ein Garten. Nun. Habe ich mir ein Cabrio zugelegt, welches ständig draußen steht. Dieses Jahr müsste ich daher das Dach erneuern. Nun könnte ich ja meine Garage nutzen, leider ist diese aber vermietet. Die Mieter nutzen die Garage nicht selbst, angebliche Freunde besitzen Schlüssel zu der Garage, und Parken dort Motorräder. Ein Schelm der Böses dabei denkt. Dritte kommen und gehen ohne An-/Abmeldung und holen im Wechsel die Raeder dort raus. Einer Überlassung der Garage an mich stimmten die Mieter nicht zu, natürlich im Kürzung der 30 Euro in der Miete, die der Mieter dafür zahlt, was sicherlich nicht viel ist. In der Gegend Kosten die Garagen 70-90 Euro. Die Mieter habe ich vom Voreigentuemer übernommen :( Am liebsten wäre mir, da es schön öfter mit den Mietern Ärger gab, u.a. weil sie mir teilweise keinen Zutritt zur Wohnhng gewährten, um modernisieren zu können, mit der mündlichen Begründung, ich könne ja dann die Miete erhoehen... Wäre mir, ich würde die Mieter Kündigen und hätte dann meine Garage und könnte die Wohnung wie angedacht modernisieren, denn das wäre fällig und sie soll auch in 2 Jahren verkauft werden. So wie sie jetzt ist, bekäme ich dafür ein"Butterbrot"... Also kann ich die Wohnung mit der Garage kuendigen auf Eigenbedarf, wenn ich nur die Garsge benötige? Es gab immer wieder Diskussionen, ob bzgl. Treppe putzen, andere Mietrr die Sie nicht möchten, nun seit neuestem eine 1 cm kleine Stelle in der Fuge der Dusche im Bad, in der etwas Schimmel zu sehen ist, wobei man sagen muss 1. Lüften die kaum und 2. Stellen die selbst im Winter nach Gebrauch des Bades die Heizung ab. Deuten aber ständig an, ma. Sei ja im Mieterbund. Mit Sicherheit gibt es wegen der Gsrsge einen riesen Ärger, daher möchte ich da auf Sicherheit gehen... Besten Dank fuer die Antworten vorab.

Kündigung, Wohnung, Garten, Vermietung, Eigenbedarf, Garage, Eigentum
Mein Mieter zahlt seine letzte Miete nicht. Kann ich ihn anzeigen? Wo u. was bringe ich zur Anzeige?

Also mein Mieter hat mir eine Kündigung geschickt, danach wurden die Zahlungen der Miete unregelmäßig. Nach mündlichen Aufforderungen kam er seinen Zahlungen verspätet nach. Seine Begründung war, dass die Arge den Mietzuschuss zu spät gezahlt hatte. Auch müsse er wegen der Arge die Wohnung kündigen, da diese für ihn alleine zu groß ist. Nun ist er aus der Wohnung ausgezogen ohne dass ich mit ihm eine vereinbarte Wohnungsabnahme machen konnte weil er bei seinem "450.-€-Job" in der Woche über 70 Stunden arbeiten muss!! Ob er sich bei der Stadt abgemeldet hat weis ich nicht, auch seine neue Adresse habe ich nicht. Allerdings schuldet er mir noch die letzte Monatsmiete. Wir hatten Kontakt per Mail, wo ich ihn auch nachdrücklich auf seine Pflichten aufmerksam machte. Jetzt schaltet sich sein Arbeitgeber ein und fordert mich auf seinem Mitarbeiter nicht mehr zu drohen. Außerdem sollte ich die gezahlte Kaution zurückgeben und könnte dann ja das fehlende Geld abziehen. Nun Schriftliche Mahnung und letzte Zahlungsaufforderung habe ich meinem Ex-Mieter per Mail zugeschickt, alle Fristen sind verstrichen und ich will jetzt rechtliche Schritte einleiten. Kann ich ihn Anzeigen? Was kann ich dann zugrunde legen (Betrug, Mietprellung....)? Wo erstatte ich diese Anzeige? Freue mich schon auf eure Antworten und einer umfangreichen Diskussion.

Recht, Vermietung, mietschulden

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